Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Steuer Office Gold
Inländische Einkünfte – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Das Gesetz definiert Einkünfte als inl. Einkünfte, die im Rahmen der beschränkten Stpfl. gem. § 1 Abs. 4 EStG (bzw. § 2 Nr. 2 KStG) ("Beschränkte Steuerpflicht") in Deutschland der Steuer unterliegen. Die inl. Einkünfte werden in § 49 EStG, der über § 8 KStG auch im KSt-Recht gilt, in Anlehnung an die Einkunftsarten gem. § 2 EStG abschließend aufgeführt. § 49 EStG übernimmt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung

Kommentar Das BMF hat dargelegt, wann bei Softwareauftragsentwicklungen eine Steuerabzugspflicht nach § 50a EStG besteht. Die Aussagen stehen im Lichte der umfassenden Urheberrechtsreform aus 2021. Steuerabzug nach § 50a EStG In der Systematik der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Personen bestimmt § 50a EStG die Erhebung der Einkommensteuer durch direkten Steuerabzug. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 1.1 Steuerabzug vom gesamten Betrag der Einnahmen

Bei dem Betrag von 250 Euro handelt es sich um eine Freigrenze. Liegen die Einnahmen über 250 Euro, so unterliegen die gesamten Einnahmen dem Steuerabzug, nicht nur der Betrag oberhalb von 250 Euro. Daher ist die Vereinbarung von Vergütungen von 250,01 Euro bis 297 Euro nicht sinnvoll, da hier der Auszahlungsbetrag nach Vornahme des Steuerabzugs (15 % Einkommensteuer und 0,8...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuerabzugs

Tz. 11 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung, wenn die Freigrenzen überschritten werden oder die Freistellungsbescheinigung bzw. -erklärung nicht vorgelegt wird. Zur Gegenleistung gehört das Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer abzüglich etwaiger Skonti. Ein Solidaritätszuschlag wird auf den Abzugsbetrag nicht erhoben. Wi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern und Sportlern, anzuwendender Steuersatz, Beispiel

Überblick Beim Steuerabzug von den Nettoeinnahmen ist der Steuersatz bei Zahlung an natürliche Personen doppelt so hoch wie beim Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen (30 % gegenüber 15 %, § 50a Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 4 Nr. 1 EStG). Damit führt die Berechnung der Bemessungsgrundlage nach Nettoeinnahmen nur dann zu einem niedrigeren Steuerabzug, wenn die Aufwendungen mehr als ...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 1.2 Anwendung der Milderungsregelung nur für unmittelbare Einnahmen aus einer Darbietung

Die Milderungsregelung gilt nur für unmittelbare Einnahmen aus der Ausübung der künstlerischen oder sportlichen Darbietungen im Inland (§ 50a Abs. 2 S. 3, Abs. 1 Nr. 1 EStG). Auf Einnahmen aus der Verwertung von Darbietungen ist sie dagegen nicht anzuwenden, diese unterliegen generell dem Steuerabzug i. H. v. 15 %. Werden Vergütungen sowohl für die Darbietung als auch für de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung (Zahlung oder Teilzahlung) erbracht wird, d. h., beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG, Anhang 10). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüssen, Abschlagszahlungen, Zahlungen gestundeter Beträge) erbracht wird...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern und Sportlern, Ermittlung der Bemessungsgrundlage aufgrund der Bruttoeinnahmen, Beispiel

Überblick Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen (§ 50a Abs. 2 S. 1 EStG). Nicht zu den Einnahmen gehören vom Verein ersetzte oder übernommene Reisekosten, die als Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und als Verpflegungsmehraufwand die gesetzlichen Pauschbeträge nicht übersteigen (§ 50a Abs. 2 S. 2 EStG). Praxis-...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 1.3 Anwendung der Milderungsregelung bei mehreren Personen

Zahlt der Verein die Vergütung für eine Darbietung an mehrere Personen, so ist die Milderungsregelung für jede einzelne Person auf die auf sie anteilig entfallende Vergütung anzuwenden. Die Gesamtvergütung ist dabei grundsätzlich nach Köpfen aufzuteilen, eine andere Aufteilung ist aber möglich. Die Aufteilung gilt entsprechend auch für Personengesellschaften (z. B. Gesellsch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern und Sportlern, Steuerberechnung bei Nettovergütungen, Beispiel

Überblick Bei der Vereinbarung von Nettovergütungen gehört die von dem Verein übernommene Steuer zur Vergütung des ausländischen Künstlers oder Sportlers und erhöht damit die Bemessungsgrundlage. Technisch gesehen erfolgt der Steuerabzug bei der Vereinbarung von Nettovergütungen deshalb dadurch, dass die vom Verein zu tragende Steuer anhand der Berechnungssätze ermittelt und...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / Zusammenfassung

Überblick Der Verein muss keinen Steuerabzug vornehmen, wenn die Einnahmen je Darbietung 250 Euro nicht übersteigen (§ 50a Abs. 2 S. 3 EStG). Bei Anwendung dieser Milderungsregelung sind einige Besonderheiten zu beachten.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern und Sportlern, Ermittlung der Bemessungsgrundlage aufgrund der Nettoeinnahmen, Beispiel

Überblick Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Nettoeinnahmen sein (§ 50a Abs. 3 EStG). Praxis-Beispiel Sachverhalt wie im Beispiel "Ermittlung der Bemessungsgrundlage aufgrund der Bruttoeinnahmen": Ein Tennisverein richtet ein Turnier aus, an dem auch Spieler aus dem Ausland teilnehmen. Ein Teilnehmer aus Österreich (Staat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Staatliche Transferleistungen

Rn. 57 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Staatliche Transferleistungen (zB Sozialhilfe, § 3 Nr 11 EStG oder Kindergeld, § 3 Nr 24 EStG, §§ 62ff EStG) steuerfrei zu stellen, mag ursprünglich damit begründet worden sein, dass es in sich widersprüchlich wäre, staatliche Unterstützungsleistungen durch Steuerabzug zu kürzen – dh mit der einen Hand zu geben und mit der anderen wieder zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Welche Vorgänge werden durch die Bauabzugsteuer erfasst?

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer (= der Steuerabzug) ist auf alle Gegenleistungen für Bauleistungen, die im Inland an einen Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, anzuwenden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es gleichgültig, ob es sich um einen in- oder ausländischen Auftragnehmer hand...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 1 Einnahmen

Unter Einnahmen sind die Bruttoeinnahmen i. S. d. § 50a Abs. 2 S. 1, 2 EStG zu verstehen, also die Summe aller Einnahmen (Geld- und Sachleistungen) ohne Einbeziehung übernommener oder ersetzter tatsächlicher Reisekosten. Die Vergütung ist für die Anwendung der Milderungsregelung also nicht in einzelne Vergütungsbestandteile (z. B. Antrittsgeld, Preisgeld) aufzuteilen. Praxis...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 1.4 Anwendung der Milderungsregelung bei mehreren Darbietungen

Die Milderungsregelung ist "je Darbietung" anzuwenden (§ 50a Abs. 2 S. 3 EStG). Unter Darbietung ist der einzelne Auftritt zu verstehen. Führt ein Verein mit einem ausländischen Künstler oder Sportler an einem Tag mehrere Auftritte durch, so kann die Milderungsregelung daher für jeden einzelnen der Auftritte erneut angewendet werden. Die Vergütungen für mehrere Auftritte wer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Haftung

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wurde der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag, § 48a Abs. 3 EStG. Haftung bedeutet im steuerlichen Sinn das Einstehen für eine fremde Schuld. Der Auftraggeber hat für eine Steuerschuld des Auftragnehmers einzustehen. Über die Inanspruchnahme des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.3 Meldepflicht für die Abstandnahme vom Steuerabzug (Abs. 6 S. 2)

Rz. 65 Daneben legt § 45b Abs. 6 S. 2 EStG eine Meldepflicht für die (teilweise) Abstandnahme vom Steuerabzug fest. Wurde für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a oder Nr. 2 S. 4 EStG vom Steuerabzug ganz oder teilweise Abstand genommen, sind nach § 45b Abs. 6 S. 2 EStG neben den Angaben gem. § 45b Abs. 2, Abs. 3 S. 2 und Abs. 5 EStG auch die Ordnungsnummer, die b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12 Ergänzende Meldungen für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen bzw. nicht übermittelte Angaben und für die Abstandnahme vom Steuerabzug (Abs. 6)

12.1 Allgemein Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veran...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.1 Allgemein

Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veranlasst wurde. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Hintergrund der Einzelregelungen

Rz. 3 Durch § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG soll der Finanzverwaltung in Bezug auf ADR und andere Hinterlegungsscheine die Kontrolle erleichtert werden, dass der Bestand der bei einer inländischen Hinterlegungsstelle verwahrten Wertpapiere mit den für diese Wertpapiere ausgegebenen Hinterlegungsscheinen korrespondiert und keine Hinterlegungsscheine ausgegeben wurden, für die ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.5 Kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 67 § 45b Abs. 6 EStG regelt ein kompliziertes Nebeneinander von Jahresmeldungen, deren Abgrenzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, und daher nicht praktikabel ist. § 45b Abs. 6 S. 1 EStG bezieht sich nur auf Fälle, in denen keine Steuerbescheinigung gern. § 45a Abs. 2 EStG bzw. keine Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG übermittelt wurden. § 45b Abs. 6 S. 2 EStG r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.2 Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Steuerpflichtige bzw. nicht übermittelte Angaben (Abs. 6 S. 1)

Rz. 64 § 45b Abs. 6 S. 1 EStG normiert eine Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Stpfl. bzw. nicht übermittelte Angaben. Wurde für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG zwar KapESt einbehalten und abgeführt, aber für diesen Steuerabzug bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres weder eine Beschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2.1 Allgemein

Rz. 83 § 45b Abs. 10 S. 1 EStG enthält nach dem klaren Wortlaut ("Das BZSt speichert […]") keine Befugnis zur Speicherung und Analyse (also kein "kann"), sondern ein klares Gebot (ein "hat" zu speichern). Darauf folgt, dass das BZSt ab Anwendbarkeit des § 45b Abs. 10 EStG, d. h. für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2024 zufließen. die Daten speichern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.4 Frist

Rz. 66 Nach § 45b Abs. 6 S. 3 EStG schließlich muss die Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 S. 1 und 2 EStG "abweichend von § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO" bis spätestens zum 31.7. des auf den Zufluss des Kapitalertrages folgenden Kalenderjahres erfolgen. Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 6 S. 3 EStG wird daher ausdrücklich von der Frist des § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO, wonach eigentlich bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.4 Übermittlung der Ordnungsnummer nach anderen Vorschriften

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat in mehreren Vorschriften die verpflichtende Übermittlung der individuellen Ordnungsnummer festgeschrieben. Die individuelle Ordnungsnummer ist etwa dem BZSt im Rahmen des § 45b Abs. 3. S. 1 Halbs. 1 i. V. m. § 93c AO zu übermitteln (Rz. 35). Weiter ist die Ordnungsnummer auch Bestandteil der Übermittlung nach § 45b Abs. 6 S. 2 EStG in den Fällen, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Intention des Gesetzgebers

Rz. 4 Mit § 45b EStG wird insb. bei Kapitalerträgen aus girosammelverwahrten Aktien der Umfang der in Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben erweitert. Um die Finanzverwaltung frühzeitig über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten in Kenntnis zu setzen, sind diese nach Maßgabe des § 93c AO an das BZSt zu übersenden.[1] Dem BZSt sind zudem durch die auszahle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.1 Nicht vorliegende bzw. unvollständige Angaben

Rz. 7 Eine zentrale Schwierigkeit für die Umsetzung ist die in § 45b Abs. 7 S. 3 EStG geforderte Vollständigkeitsprüfung. Diese ist so uneingeschränkt in der Praxis wohl nicht umsetzbar. Die Ausstellung einer Steuerbescheinigung wird in vielen Fällen damit faktisch unmöglich. Als Folge könnte KapESt weder angerechnet noch erstattet werden. Zudem entstünde ein strukturelles H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.2 Abzugsteuern

Rz. 52 Bei Abzugsteuern steht der Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht dem Entrichtungspflichtigen, sondern dem Steuerschuldner zu, für dessen Rechnung die Steuer einbehalten und an das FA abgeführt wurde.[1] Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Entrichtungspflichtige aufgrund einer von ihm abgegebenen Steueranmeldung oder aufgrund eines als Folge der Nichtabgabe der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5 Erstattungsanspruch

Rz. 14 Erstattungsansprüche sind der (allgemeine) Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO sowie die in den Einzelsteuergesetzen geregelten (besonderen) Erstattungsansprüche. Zu den besonderen Erstattungsansprüchen gehören z. B. die Ansprüche gemäß § 36 Abs. 4 S. 2 EStG für Abrechnungsüberschüsse zugunsten des Stpfl. aus der ESt-Veranlagung, § 44b Abs. 5 EStG für Kapitalertragst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 58 Die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten (vgl. Rz. 46) gelten auch in Gesamtschuldverhältnissen. Erstattungsberechtigt ist daher der Gesamtschuldner, für dessen Rechnung die zu erstattende Zahlung nach dem für die Finanzbehörde erkennbaren Willen des Leistenden bewirkt wurde. Da regelmäßig jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schulde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner

Rz. 62 Die Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten in Gesamtschuldverhältnissen gelten auch für nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten bzw. ihnen nach § 2 Abs. 8 EStG gleichgestellte Lebenspartner. Sie sind weder Gesamtgläubiger i. S. des § 428 BGB noch Mitgläubiger i. S. des § 432 BGB. Vielmehr steht der Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.4 Steuervorauszahlungen und Steuerabzug

Rz. 55 Die Leistung von Steuervorauszahlungen [1] bringt nur die Vorauszahlungsschuld, nicht aber die Steuerschuld zum Erlöschen.[2] Die Steuerschuld erlischt erst mit der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die Steuerschuld.[3] Entsprechendes gilt für die durch Steuerabzug erhobene ESt. Die Einbehaltung und Abführung der LSt und der Kapitalertragsteuer durch den zum Abzug Ver...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f sowie Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 4 Beratungshinweise

Der Steuerabzug erfasst den Bereich der Lizenzgebühren und der Know-how-Vergütungen praktisch lückenlos. Auch soweit der Abzugssteuersatz durch DBA reduziert oder durch DBA bzw. den auf der Mutter-Tochter-Richtlinie beruhenden § 50g EStG beseitigt ist, ist der Steuerabzug nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG vorzunehmen. Der Vergütungsgläubiger muss vor Zahlung eine Freistellungsbesc...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / Literaturtipps

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 1 Systematische Einordnung

Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünften aus Vermietung und Verp...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 3 Praxisfragen

Eine besondere Regelung für den "Steuerabzug zweiter Stufe" enthält § 50a Abs. 4 EStG. Der beschränkten Stpfl. und dem Steuerabzug unterliegen nicht nur die im Verhältnis zwischen Künstler usw. und Agentur, sondern auch die im Verhältnis zwischen Veranstalter und Agentur gezahlten Vergütungen. Maßgebend ist nur, dass die Darbietung im Inland stattfindet. Bei mehrstufigen Ver...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Neben darstellenden Künstlern, Sportlern usw. unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch Veranstalter einer im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietung der beschränkten Stpfl., und zwar selbst dann, wenn sie im Inland keine Betriebsstätte und keinen ständigen V...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 4 Beratungshinweise

Vergütungen, die für Leistungen des Veranstalters gezahlt werden, unterliegen auch dann dem Steuerabzug, wenn sie Dritten zufließen. Hierdurch soll verhindert werden, dass die von dem Veranstalter zu erbringenden Leistungen aufgespalten und zur Vermeidung des Steuerabzugs auf Dritte übertragen werden. Es muss sich aber immer um Leistungen handeln, zu denen der Veranstalter v...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 2 Inhalt

"Veranstalter" ist die natürliche Person oder Körperschaft, die die künstlerische, sportliche oder sonstige Darbietung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Eine Darbietung liegt vor, wenn eine in der Öffentlichkeit wahrnehmbare Tätigkeit erfolgt, die dazu bestimmt ist, vor Publikum aufgeführt, gezeigt oder vorgeführt zu werden, oder die elektronisch aufgenomm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Veranstalter (Steuerabzug) ... / 1 Systematische Einordnung

Neben darstellenden Künstlern, Sportlern usw. unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch Veranstalter einer im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietung der beschränkten Stpfl., und zwar selbst dann, wenn sie im Inland keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter unterhalten. Da d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Veranstalter (Steuerabzug) ... / Literaturtipps

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen , sportliche und artistische Darbietungen, unterhaltende und ähnliche Darbietungen, nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütungen für die Überlassung von Rechten oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sow...mehr