Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Prüfungsschema für den Steuerabzug

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48 Steuerabzug

1 Schrifttum: Ebling, Der Steuerabzug bei Bauleistungen, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52; Eggers, Die Bauabzugsbesteuerung aufgrund des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, StuB 2001, 1149; Formel, Steuerabzugsverfahren beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung, EStB 2001, 336; Fuhrmann, Neuer Steuerabzug für Bauleistungen, KÖSDI 2001, 13 093; Gebhardt/Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt des Steuerabzugs

Rn. 145 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist im Zeitpunkt der Erbringung der Gegenleistung vorzunehmen (BT-Drucks 14/4658, 11). Der Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Zeitpunkt der Erbringung der Bauleistung ist nicht maßgebend (Stickan/Martin, DB 2001, 1441). Auch spielt der Zeitpunkt der Rechnungserstellung keine Rolle. Die Maßgeblichkeit der Erbringung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rechtsfolgen des Steuerabzugs für den Leistungsempfänger (§ 48 Abs 4 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Aus der Vornahme des Steuerabzugs resultieren folgende Rechtsfolgen: beim Leistenden wird der Abzugsbetrag auf die von ihm zu entrichtenden Steuern angerechnet (§ 48c Abs 1 EStG). Hat der Leistende keine Steuern zu entrichten, kann er einen Antrag auf Erstattung des Abzugsbetrags stellen (§ 48c Abs 2 EStG), beim Leistungsempfänger gibt es Erl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Gegenleistung (§ 48 Abs 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistungsempfänger ist nach § 48 Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, von der Gegenleistung für die Bauleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 48 Abs 3 EStG definiert. Danach ist die Gegenleistung das Entgelt zzgl USt. Nach § 10 Abs 1 S 2 UStG ist das Entgelt alles, was...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Ebling, Der Steuerabzug bei Bauleistungen, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52; Eggers, Die Bauabzugsbesteuerung aufgrund des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, StuB 2001, 1149; Formel, Steuerabzugsverfahren beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung, EStB 2001, 336; Fuhrmann, Neuer Steuerabzug für Bauleistungen, KÖSDI 2001, 13 093; Gebhardt/Biber, Die Baua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschrift verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Insbesondere können die Voraussetzungen für die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 1 EStG dem Grunde und der Höhe nach hinreichend bestimmt aus dem Gesetz abgeleitet werden (aA Wübbelsmann, IStR 2003, 802). Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Im Bereich des Steuerabzugs f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellungsbescheinigung (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 S 1 EStG vorlegt (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG). Der Leistende hat die Wahl, ob er im Zusammenhang mit der Bauleistung eine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Wird die F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Bagatellgrenze (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Bagatellgrenze unterschritten wird, ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Gegenleistung. Rn. 188 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48 Abs 2 S 2 EStG sind für die Ermittlung des maßgeblichen Betrags die für denselben Leistungsempfänger erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unternehmer iSd § 2 UStG

Rn. 68 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unternehmer iSd § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (nachhaltig und) selbständig ausübt. Maßgeblich für die Bestimmung des Unternehmerbegriffs sind umsatzsteuerliche Grundsätze (ausführlich zum Unternehmerbegriff: Fuchsen, StB 2002, 213). Unerheblich ist, ob die Betätigung ertragsteuerlich als LuF, Gewerbebetrieb, fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 52 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zeitgleich mit den §§ 48ff EStG wurde § 20a Abs 1 AO in das Gesetz eingefügt. Es handelt sich um eine spezielle Zuständigkeitsnorm für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen. Rn. 53 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 EStG wirkt auf die Anwendbarkeit von § 160 Abs 1 S 1 AO ein. Ist der Steuerabzug gemä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG dient der Klärung des Verhältnisses zwischen dem Steuerabzug gemäß §§ 48ff EStG und ebenfalls einschlägigen DBA-Regeln. Hat ein nicht im Inland ansässiger Leistender die Bauleistung erbracht, ergibt sich die StPfl der Gegenleistung für die Bauleistung im Regelfall aus § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG. Erforderlich ist danach regelmäßi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Haftung bei ArbN-Überlassung/kein Anordnungseinbehalt (§ 48 Abs 4 Nr 2 EStG)

Rn. 216 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Ist der Steuerabzugsbetrag angemeldet und abgeführt worden, sind § 42d Abs 6 und 8 EStG nicht anwendbar (§ 48 Abs 4 Nr 2 EStG). Nach § 42d Abs 6 EStG haftet der Entleiher von ArbN neben dem ArbG für die abzuführende LSt. Nach § 42d Abs 8 EStG kann das FA in Bezug auf die LSt des ArbN anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Leistender

Rn. 84 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistende iSd § 48 Abs 1 S 1 EStG ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag der Auftragnehmer und dementsprechend verpflichtet ist, die Bauleistung zu erbringen. Das Gesetz schränkt den Personenkreis möglicher Leistender in keiner Weise ein ("jemand"). Durch den Einbezug inländischer Leistender soll vermieden werden, dass di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bagatellgrenzen (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 EStG)

Rn. 185 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, braucht der Steuerabzug nicht vorgenommen werden, wenn bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden. Der Leistungsempfänger ist von der Steuerabzugsverpflichtung befreit, wenn die Gegenleistung im laufenden Kj voraussichtlich den Betrag von 5 000 EUR nicht übersteigen wird (allgemeine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Haftung des Leistungsempfängers (§ 48d Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag. Durch § 48d Abs 1 S 6 EStG stellt der Gesetzgeber klar, dass sich der Leistungsempfänger im Haftungsverfahren nicht darauf berufen kann, dass die Einkünfte des Leistenden aufgrund von DBA-Regeln im Inland nicht der Besteuerung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 EStG ist eine unorganisch wirkende Vorschrift, die neben dem Tatbestand für die Steuerabzugsverpflichtung eine Ausnahme von der Steuerabzugspflicht sowie zwei Definitionen für Begriffe im Abzugstatbestand beinhaltet. Die zentrale Regelung befindet sich in § 48 Abs 1 S 1 EStG . Danach sind bestimmte Leistungsempfänger (Unternehmer iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erleichterungen beim BA-/WK-Abzug (§ 48 Abs 4 Nr 1 EStG)

Rn. 210 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Hat der Leistungsempfänger den Steuerabzugsbetrag angemeldet und abgeführt, ist nach § 48 Abs 4 Nr 1 EStG die Vorschrift des § 160 Abs 1 S 1 AO nicht anzuwenden. Das FA darf den BA-/WK-Abzug nicht versagen, auch wenn der Leistungsempfänger dem Verlangen des FA nicht nachkommt bzw nicht nachkommen kann, den Gläubiger oder Empfänger der Aufwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 093; Gosch in Kirchhof/Seer, § 48 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Vornahme des Steuerabzugs sind nur bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland verpflichtet. Den Steuerabzug müssen vornehmen: Unternehmer iSd § 2 UStG und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unerheblich ist, ob der Auftraggeber der Bauleistungen (also der Leistungsempfänger) estpfl o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu den DBA

Rn. 49 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bei einem im Ausland ansässigen Leistenden ist der Steuerabzug nach § 48d Abs 1 S 1 EStG auch dann vorzunehmen, wenn das Besteuerungsrecht nach dem zugrunde liegenden DBA beim Ansässigkeitsstaat liegt. Der Leistende kann den Steuerabzug durch Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG verhindern oder die Erstattung des einbeha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Der Tatbestand der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 1, 3 und Abs 3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Tatbestand für den Steuerabzug ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG formuliert. Danach ist in Fällen, in denen ein Leistender (s Rn 84ff) im Inland (s Rn 124) eine Bauleistung (s Rn 94ff) an einen Leistungsempfänger (s Rn 66ff) erbringt, der ein Unternehmer iSd § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, dieser Leistungsempf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG betrifft die Konstellation, dass ein nicht im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung im Inland erbringt, die daraus resultierenden Einkünfte nach nationalem Recht der beschränkten StPfl unterliegen (§ 49 Abs 1 Nr 2 EStG) und das DBA die Einkünfte von der inländischen Besteuerung freistellt. § 48d EStG ist dagegen nicht einsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung günstiger Rechtsfolgen (§ 48b Abs 5 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 5 EStG gilt § 48 Abs 4 EStG entsprechend, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. § 48 Abs 4 EStG sieht folgende günstigen Rechtsfolgen für den Leistungsempfänger vor: § 160 Abs 1 S 1 AO, der die negativen Folgen eines erfolglosen Benennungsverlangens des FA regelt, ist nicht anwendbar (§ 48 Abs 4 Nr 1 EStG), § 42d Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird im Inland für einen Unternehmer iSd § 2 UStG oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger) eine Bauleistung erbracht, ist der Leistungsempfänger grds verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Von diesem Steuerabzug darf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist vorzunehmen von Gegenleistungen, die von Unternehmern iSd § 2 UStG oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Leistungsempfängern) für Bauleistungen im Inland an den Leistenden erbracht werden, außer der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. FA lehnt den Erlass der Bescheinigung ab

Rn. 85 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzung für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder 2 EStG nicht gegeben, erlässt das zuständige FA einen Ablehnungsbescheid. Hiergegen steht dem Leistenden der Rechtsbehelf des Einspruchs zu (Tz 38 BMF BStBl I 2022, 1229). Nach erfolglosem Einspruchsverfahren steht dem Leistenden der Klageweg offe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhalt der Anmeldung

Rn. 20 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen. Dieser kann über das örtliche FA angefordert werden. Er steht auch im Formular-Management-System (FMS) der Bundes-FinVerw unter der Internet-Adresse www.formulare-bfinv.de unter dem Ordner "Bauabzugsteuer" zur Verfügung. Auf dem Vordruck sind folgende Angaben einzutrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 50d EStG existiert eine vergleichbare Regelung für Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Für die Auslegung des § 48d EStG kann zT auf die Rspr zu § 50d EStG zurückgegriffen werden. Rn. 13 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d Abs 2 EStG bestimmt einen Vorrang der in § 48d Abs 2 EStG getroffenen Zuständigkeitsregel im Verhältnis zu der Regelung in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 9 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der zeitgleich mit § 48ff EStG in das Gesetz eingefügte § 20a Abs 1 AO ist eine spezielle Zuständigkeitsnorm für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen. Da das in § 48b Abs 1 S 1 EStG geregelte Verfahren zur Erteilung der Freistellungsbescheinigung durch das FA durchgeführt wird, das für den Leiste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haftungsausschluss bei gutgläubigen Leistungsempfängern

Rn. 77 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 3 S 2 EStG haftet der Leistungsempfänger nicht, wenn ihm im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Zum Begriff der Gegenleistung s § 48 Rn 125ff (Wienbergen). Wegen des "Zeitpunkts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abrechnung mit dem Leistenden (§ 48a Abs 2 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 2 EStG hat der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden über den Steuerabzug abzurechnen. Die Abrechnung muss folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des Leistenden, den Rechnungsbetrag, das Rechnungsdatum und den Zahlungstag, die Höhe des Steuerabzugs, das FA, bei dem der Abzugsbetrag angemeldet worden ist. Rn....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 und 2 EStG richten sich an den Leistungsempfänger (s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Es wird geregelt, wie der Leistungsempfänger die Anmeldung (Form und Frist) und Abführung (Fälligkeit, Zuständigkeit des FA) des Steuerabzugsbetrags durchzuführen hat (§ 48a Abs 1 EStG). Auch die in § 48a Abs 2 EStG geregelte Pflicht zur Abrechnung mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anmeldung

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 1 EStG hat der Leistungsempfänger bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung iSd § 48 EStG erbracht wird, eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er den Steuerabzug für den Anmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. Es besteht eine Anmeldepflicht. Unterlässt der Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48b EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Der zeitliche Anwendungsbereich des § 48b EStG hängt aber von dem zeitlichen Anwendungsbereich der Steuerabzugsverpflichtung in § 48 EStG ab. Da § 48 EStG erstmals auf Gegenleistungen für Bauleistungen anzuw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anspruch auf Erteilung gemäß § 48b Abs 1 EStG

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 1 S 1 EStG hat das für den Leistenden zuständige FA auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung nach amtlichem Vordruck zu erteilen, die den Leistungsempfänger von der Pflicht zum Steuerabzug befreit, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Die d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anrechnung und Abzug von Steuern auf Zuwendungen (Satz 2)

Rz. 511 [Autor/Stand] Allgemeines. Der neue Satz 2 bestimmt – neben Abs. 5 – eine weitere indirekte Anrechnung ausländischer Steuern. Betroffen sind jene Steuern, die im Ausland auf die Zuwendungen der Stiftung nach Satz 1 erhoben werden. Eine direkte Anrechnung diese ausländischen (Quellen-) Steuern in Deutschland scheitert daran, dass die Zuwendungen durch Satz 1 steuerfre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG

Rn. 15 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Sicherungsfunktion des Verfahrens gemäß §§ 48ff EStG zeigt sich daran, dass der Steuerabzugsbetrag nicht nur auf die von dem Leistenden geschuldete ESt oder KSt, sondern auch auf Steuern, die der Leistende als Entrichtungsschuldner zu leisten hat (LSt, Bauabzugsteuer) angerechnet wird (§ 48c Abs 1 S 1 EStG). Damit werden – mit Ausnahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Leistungsempfänger

Rn. 66 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Leistungsempfänger ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag Auftraggeber der ausgeführten Bauleistung ist und der dementsprechend verpflichtet ist, die Gegenleistung zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter (zB ein Versicherungsunternehmen) das Entgelt für den vertraglich Verpflichteten bezahlt (Tz 14 und 70 BMF BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rn. 81 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Steuerabzugsverpflichtung gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB Gebietskörperschaften, Selbstverwaltungskörperschaften für bestimmte Berufsgruppen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften), Anstalten des öffentlichen Rechts (zB Landesrundfunkan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG

Rn. 57 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG greift ein, wenn das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG nicht anwendbar ist. Das Verfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG richtet sich an Leistende, die im Inland nicht ansässig sind. Hat der im Ausland ansässige Leistende im Inland keine Steuern zu entrichten, läuft das Anrechnungsverfahren n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Auch hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs gibt es eine Zweiteilung. Die in § 48b Abs 1–3 EStG normierte Erteilung der Freistellungsbescheinigung richtet sich an den Leistenden der Bauleistungen (zum Begriff des Leistenden s § 48 Rn 84ff (Wienbergen)). Der Leistende hat den Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung zu stell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen von der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 2, Abs 2 EStG)

Rn. 157 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss bzw darf (s Rn 154) in folgenden Fällen nicht vorgenommen werden: der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 EStG) oder der Leistende legt im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vor (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG) oder die Gegenl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Der Steuerabzug gemäß § 48ff EStG gilt allerdings erstmalig für Gegenleistungen, die auf Bauleistungen gezahlt worden sind, die nach dem 31.12.2001 erbracht wurden (§ 52 Abs 56 EStG idF des Gesetzes zur Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die allgemeinen Anrechnungsvorschriften für Steuerabzugsbeträge in § 36 Abs 2 Nr 2 EStG werden durch die spezielleren Anrechnungsregeln in § 48c Abs 1 EStG verdrängt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Durchführung des Anrechnungsverfahrens gemäß § 48c Abs 1 EStG findet § 37 Abs 2 AO Anwendung, wenn der Steuerabzugsbetrag nicht vollständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anmeldungszeitraum und Anmeldefrist

Rn. 34 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 S 1 EStG gibt einen monatlichen Anmeldungszeitraum vor. Eine Anmeldung braucht nur für diejenigen Monate abgegeben zu werden, in denen eine Steuerabzugsverpflichtung entstanden ist (s Rn 19). Durch Setzen eines Kreuzes zu Beginn des Formulars wird der Anmeldungsmonat festgelegt, auf den sich die Anmeldung bezieht. Weicht diese Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsverfahren (§ 48d Abs 1 S 2–4, Abs 2 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48d Abs 1 S 2 EStG steht dem Leistenden der Anspruch auf Erstattung des Steuerabzugsbetrags unabhängig von der Pflicht des Leistungsempfängers zum Einbehalt, zur Anmeldung und zur Abführung des Steuerabzugsbetrags (§ 48d Abs 1 S 1 EStG) zu (Zweistufigkeit des Verfahrens). Dies gilt nach dem Wortlaut des § 48d Abs 1 S 2 EStG aber nur, ...mehr