Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Abgeltungswirkung kann durch die Bruttobesteuerung zu einer Überbesteuerung führen. Besteht weder ein Antragsrecht zur Veranlagung noch eine Möglichkeit zur Erstattung oder Freistellung nach § 50d Abs. 1, 2 EStG, kann dies dadurch vermieden werden, dass die Einkünfte über eine inl. Betriebsstätte geleitet werden. Zu beachten ist dabei aber, dass eine freie Zuordnung zu e...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter KSt-Pflicht ist die Erhebung der Steuer schwierig, wenn im Inland kein Vermögen des beschränkt Stpfl. belegen ist. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Vollstreckungen im Ausland sind verfahrensmäßig aufwendig und wenig effektiv. Aus diesem Grund wird die Steuer in weiterem Umfang, als das bei unbeschränkter Stpfl. der Fall ist, durch Steuerabzug er...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Nach § 1 Abs. 1 StAbwG erfasst der persönliche Regelungsbereich des Gesetzes natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Sachlich betrifft das Gesetz nach § 1 Abs. 2 StAbwG Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind und durch Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden verwaltet werden. Erfasst werden damit...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Abgeltungswirkung tritt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG ein bei dem KapESt-Abzug und dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG, nicht jedoch bei dem Steuerabzug nach § 48 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG. Auch soweit ein Steuerabzug der Abgeltungswirkung unterliegt, schließt § 32 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KStG die Abgeltungswirkung für bestimmte Fälle aus mit der Folge, dass eine Ver...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Abgeltungswirkung setzt voraus, dass beschränkte Stpfl. bestanden hat. Ist ein Steuerabzug bei nicht steuerbaren Einkünften vorgenommen worden, ist die Steuer nach § 37 Abs. 2 AO zu erstatten. Wenn aufgrund des Gesetzes ein Steuerabzug vorzunehmen ist, tritt die Abgeltungswirkung ohne Rücksicht darauf ein, ob der Steuerabzug tatsächlich erfolgt ist. Ist er unterblieben, i...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 2 Inhalt

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug in unveränderter Höhe durchzuführen, auch wenn aufgrund eines DBA oder der §§ 43b, 50g EStG ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine völlige Befreiung von der Quellensteuer gilt. Es ist also grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren anzuwenden, nämlich der unverminderte Steuerabzug auf der ersten Stufe und die Erstattung der ...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 4 Beratungshinweise

Beschränkt stpfl. EU- oder EWR-Staatsbürger können die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug um mit der Vergütung unmittelbar zusammenhängende Betriebsausgaben oder Werbungskosten mindern; allerdings steigt dann der Abzugssteuersatz bei natürlichen Personen von 15 % auf 30 %. Eine solche Maßnahme ist daher nur sinnvoll, wenn die unmittelbar mit der Leistung zusammenhängend...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter Stpfl. erhebt Deutschland als Quellenstaat die Steuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen[1], aus im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder sonstigen Darbietungen[2], aus der Nutzungsüberlassung von Rechten (Lizenzen)[3] und aus Aufsichtsratstätigkeit[4] durch Steuerabzug. Der Steuerabzug bei Einkünft...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter Stpfl. erhebt Deutschland als Quellenstaat die Steuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen[1], aus im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder sonstigen Darbietungen[2], aus der Nutzungsüberlassung von Rechten (Lizenzen)[3] und aus Aufsichtsratstätigkeit[4] durch Steuerabzug. Der Steuerabzug bei Einkünf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerabzugsverfahren – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Bei grenzüberschreitenden Beziehungen ist die Steuererhebung nur dann gesichert, wenn der beschränkt Stpfl. eine dauerhafte und feste Präsenz im Quellenstaat unterhält, etwa ein Grundstück oder eine Betriebsstätte. Wird er ohne eine solche dauerhafte Präsenz, und damit u. U. nur kurzfristig, im Inland tätig, wird die Ermittlung des Sachverhalts und damit die Steuerfestsetzun...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 4 Beratungshinweise

Der Schuldner der Vergütung muss den Steuerabzug vornehmen, wenn ihm keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Unterlässt er den Steuerabzug, trifft ihn die Haftung nach den §§ 44 Abs. 5, 50a Abs. 5 S. 4 EStG, und zwar selbst dann, wenn feststeht, dass die Quellensteuer nach einem niedrigeren Steuersatz oder gar nicht entstanden ist. Hierauf kann sich der Schuldner der Verg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Freistellungsverfahren – AB... / 2 Inhalt

Das Freistellungsverfahren ist vorgesehen, wenn der Satz der Abzugsteuer aufgrund der §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA niedriger ist als derjenige nach § 43a EStG (Kapitalerträge, regelmäßig 25 %) oder nach § 50a Abs. 1 EStG (künstlerische, sportliche und ähnliche Darbietungen, Lizenzen; 15 %) bzw. wenn er 0 % beträgt. Grundlage für den Einbehalt der Abzugsteuer mit einem nie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steueroasen (nicht kooperie... / 4 Beratungshinweise

Bei der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu niedrig besteuernden Staaten und Gebieten ist zu berücksichtigen, dass ein Staat oder Gebiet auch bei Bestehen eines Auskunftsabkommens "nicht kooperierend" sein kann, wenn er tatsächlich nicht die von der deutschen Finanzverwaltung gewünschten Auskünfte erteilt. Dieser Fall kann eintreten, weil die niedrig besteuernden Gebiete ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 4 Beratungshinweise

Da § 50g EStG gegenwärtig nur bei unmittelbaren Beteiligungen anwendbar ist, müssen Zins- und Lizenzzahlungen bei tiefer gestaffelten Konzernen durch die Beteiligungskette hindurch fließen, sodass auf jeder Stufe die Zahlung nur zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft erfolgt. Bei Zinszahlungen ist zu berücksichtigen, dass Zinsen nach deutschem Recht ohnehin nur in bestimmte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Freistellungsverfahren – AB... / 4 Beratungshinweise

Der Gläubiger der Abzugsteuer kann zwischen dem Freistellungs- und dem Erstattungsverfahren wählen. Das Freistellungsverfahren ist günstiger, weil der zu erstattende Betrag beim Erstattungsverfahren, mit Ausnahme der Fälle des § 50g EStG [1], nicht verzinst wird. Das Freistellungsverfahren vermeidet daher Zinsverluste. Der Schuldner der Kapitalerträge bzw. Vergütungen darf den...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.2 Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit, z. B. gemeinnütziger Verein, oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, wird auch auf weitere Kapitalerträge grds. kein Steuerabzug einbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.3 Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG

Nach § 44a Abs. 5 EStG ist die Kapitalertragsteuer bei betrieblichen Kapitalerträgen nicht einzubehalten, wenn die Kapitalertragsteuer bei dem Gläubiger der Kapitalerträge aufgrund der Art seiner Geschäfte auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer (dauernde Überbesteuerung). Dies ist durch eine Bescheinigung des für den Gläubiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.5 Inländische Investmentvermögen

Inländische Sondervermögen (Investmentfonds) gelten als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG. Sie waren bis 2017 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung galt auch für inländische Investmentaktiengesellschaften.[1] Daher wurde auch für diese eine NV-Bescheinigung ausgestellt.[2] Diese war Grundlage für die Abstandnahme vom Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.1 Privatpersonen

Eine NV-Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht.[1] Nach dieser Regelung muss das zu versteuernde Einkommen für alle Einkünfte inklusive der (grundsätzlich durch einen Steuerabzug abgegoltenen) Kapitalerträge unter Anwendung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Kapitalerträge unterliegen in den Fällen des § 43 EStG regelmäßig einem Kapitalertragsteuerabzug. Durch eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann der zum Steuerabzug Verpflichtete in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Steuereinbehalt absehen und die Kapitalerträge "brutto" an den Gläubiger auszahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.3 Widerruf

Die Bescheinigungen werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und müssen zurückgegeben werden, wenn das Finanzamt sie zurückfordert. Die Abstandnahme vom Steuerabzug kann danach (bei Einkünften aus Kapitalvermögen) aufgrund eines Freistellungsauftrags erfolgen, wobei die bis dahin freigestellten Erträge zu berücksichtigen sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.6 Personengesellschaften mit steuerbefreiten Gesellschaftern

Für Personengesellschaften kann grundsätzlich keine NV-Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Kapitalertragsteuer kann regelmäßig nur über eine Einkommen-/Körperschaftsteuerveranlagung der Gesellschafter angerechnet werden. Somit ist selbst dann ein Steuerabzug vorzunehmen, wenn an der Gesellschaft Personen beteiligt sind, für die eine NV-Bescheinigung nach den o. g. Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.4 Kontrolle

Auf dem Antragsvordruck[1] sind für natürliche Personen und nicht steuerbefreite Körperschaften, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Einkünfte zu machen. Im Nachhinein kann die Finanzverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Angabe der tatsächlichen Einkünfte verlangen und den Steuerpflichtigen ­z. B. zur Abgabe ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.3 Bescheinigung nach § 44a Abs. 8 EStG

Handelt es sich beim Gläubiger der Kapitalerträge um eine nach § 5 KStG steuerbefreite Person mit Ausnahme der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Personen oder um eine juristische Person, die nicht in § 44a Abs. 7 EStG genannt ist, wird auf folgende Kapitalerträge nur ein Steuerabzug i. H. v. 3/5 des Kapitalertragsteuersatzes einbehalten: Inländische Gewinnausschüttungen[1]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 2 Übersicht

Die beigefügte Übersicht fasst die wichtigsten Informationen zu NV-Bescheinigungen zusammen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 113b Die ab 2007 anwendbare Vorschrift des § 4 Abs. 5b EStG, wonach ein Betriebsausgabenabzug bei der GewSt nicht möglich ist, überschneidet sich im Anwendungsbereich nicht mit der Nr. 3, da Realsteuern nicht unter die Nr. 3 fallen. KiSt ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG entsprechend dem Einleitungssatz als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, obwohl es ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fertigungsstraßen von Autoherstellern keine Bauwerke im Sinne der Bauabzugsteuer

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass automatisierte Fertigungsstraßen von Automobilherstellern keine "Bauwerke" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sind, sodass Baumaßnahmen an diesen Straßen keinen Bauabzugsteuereinbehalt auslösen. Sachverhalt Geklagt hatte ein Betrieb der Automobilindustrie, der - unter anderem bei Daimler, Audi und Opel - Fertigungsroboter zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 8.3 Mehrfache Bindungswirkung (Abs. 7 Sätze 9 und 10)

Rz. 31 In zwei Konstellationen, in denen die Bindungswirkung auf weitere Vertragsstaaten bzw. Antragsteller ausgeweitet werden, regelt Abs. 7 ausdrücklich die Gebührenfolge. Dies soll die Beschleunigungswirkung negativ beeinflussende Streitigkeiten unterbinden helfen. Kann der dem Antrag auf Einleitung des Vorabverständigungsverfahren zugrunde liegende Sachverhalt nur einheit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bauabzugsteuer – Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft

Leitsatz 1. Die Sperrwirkung des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG greift auch dann ein, wenn der Leistungsempfänger i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG die Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft erbringt. 2. Die durch § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG ausgelöste Ungleichbehandlung zwischen Bauleistungsempfängern und Auftraggebern von Leistungen aus anderen Dienstleistungssektore...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur Haftung des ArbG im LSt-Verfahren, BB 1982, 793; Schick, Steuerschuld und Steuerhaftung im LSt-Verfahren, BB 1983, 1041; Giloy, Abwehrmaßnahmen des ArbN bei unberechtigtem Steuerabzug vom Arbeitslohn, BB 1983, 2104; Offerhaus, Pauschalierungs- oder Haftungsbescheid nach einer LSt-Außenprüfung, StbJb 1983/84, 291; Hahn, Zur Problematik der Haftung des ArbG für die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Solidaritätszuschlag

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Organisationen müssen, soweit sie körperschaftsteuerpflichtig sind (Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb), nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz vom 23.06.1993 (BStBl I 1993, 523, Art. 31 FKPG) für Veranlagungszeiträume einen Solidaritätszuschlag entrichten. Der Solidaritätszuschlag beträgt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungspflicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Dritten (Abs. 3)

Rz. 29 Die LSt-Außenprüfung kann auch bei einem Dritten durchgeführt werden, der nach § 38 Abs. 3a EStG die Pflichten des Arbeitgebers hat. Nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG hat derjenige, gegen den sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers richten und der diese Ansprüche in Geld erfüllt, ohne Arbeitgeber zu sein, die Pflichten eines Arbeitgebers. Außerdem kann das FA nac...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Lohnsteuerabzug

Rz. 29 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Leistungen aus der UV, die ausschließlich der ArbG geltend machen kann (> Rz 7, 19), hat der ArbG den individuellen LSt-Abzug vorzunehmen und ggf SV-Beiträge einzubehalten, soweit sie als > Arbeitslohn zu besteuern sind (> Rz 20 ff). Dies gilt auch, wenn die Versicherung die Leistung unmittelbar an den betroffenen ArbN auszahlt. In diese...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Bewertung nach § 8 Abs 3 EStG bei Kreditunternehmen

Rz. 45 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Gewährung von Darlehen in unterschiedlicher Form wie zB Hypothekendarlehen, Bauzwischenkredite, Anschaffungsdarlehen, Kontokorrentkredite sowie Überziehungskredite gehört zu den Dienstleistungen iSd § 8 Abs 3 Satz 1 EStG (BFH 175, 567 = BStBl 1995 II, 338). Bei ihnen ist der geldwerte Vorteil aus der Zinsverbilligung grundsätzlich nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr