Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

Rz. 68 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwaltschaft gegenüber schriftlich an, dass er die Verteidigung von Herrn A übernommen hat. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist dem Schreiben – soweit bekannt – voranzustellen, damit es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zügig zugeordnet werden kan...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft vor Klageerhebung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 90 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Übe...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Wahl des örtlich zuständigen Gerichts durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 252 Nicht selten kommt es vor, dass die Wahl des Gerichts, vor dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, der Verteidigung nicht ins Konzept passt. Dieses Wahlrecht liegt nicht so sehr in den verschiedenen Anknüpfungspunkten der örtlichen Zuständigkeit nach den §§ 7 ff. StPO begründet, sondern vielmehr in der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverf...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Polizei

Rz. 70 In der Regel werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Die Staatsanwaltschaft wird dann oft erst eingeschaltet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Diese Verfahrensweise verstößt zwar gegen § 163 Abs. 2 S. 1 StPO, wonach die Polizeibehörde ihre Verhandlungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übersenden hat. Dennoch ist dieses Verfahren in...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 101 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Abhilfe und Weiterleitung an das Gericht

Rz. 466 Nach Eingang des Einspruchs und Feststellung der Zulässigkeit durch die Verwaltungsbehörde überprüft diese gem. § 69 OWiG in einem als Abhilfeverfahren ausgestalteten Zwischenschritt nochmals selbstständig die Recht- oder Zweckmäßigkeit des Bußgeldbescheids und entscheidet, ob sie weitere Ermittlungen aufnimmt, dem Einspruch abhilft, das Bußgeldverfahren einstellt od...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

Rz. 91 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwa...mehr

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§ 41 Strafrecht / 14. Plädoyer (§ 258 StPO)

Rz. 354 Das Plädoyer, das nur unzureichend mit dem Begriff des Schlussvortrages übersetzt werden kann, steht nicht nur der Staatsanwaltschaft sowie dem Verteidiger zu, sondern auch dem Neben- und dem Privatkläger, § 397 Abs. 1 bzw. § 385 Abs. 1 StPO.[182] Das Plädoyer dient der umfassenden und abschließenden Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Ergebnisse der Verhandl...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 97 Voraussetzung für eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ist zunächst, dass das Verfahren nur ein Vergehen nach § 12 Abs. 2 S. 2 StGB zum Gegenstand hat. Verbrechen können nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Für Verbrechen kommen allenfalls die §§ 153c, 153d, 153e, 154, 154b, 154c StPO in Betracht. Ist ein Privatklagedelikt betroffen, kann ebenfalls nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 212 Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortd...mehr

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§ 41 Strafrecht / gg) Rücknahme des Einspruchs

Rz. 469 Der Einspruch kann in jedem Verfahrensstadium zurückgenommen werden, selbst innerhalb der Hauptverhandlung, in diesem Fall jedoch nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen – so der Regelfall –, ist für die Rücknahme gem. § 75 Abs. 2 OWiG ihre Zustimmung nicht erforderlich. Sollte die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verweigerung der Aktenübersendung/Spurenakten

Rz. 73 Manche Sachbearbeiter bei den Staatsanwaltschaften verweigern auch nach mehrfacher Erinnerung an den Akteneinsichtsantrag des Verteidigers diese mit dem Hinweis, die Akten befänden sich noch bei der Polizei.[31] Dieses Verhalten ist rechtswidrig und sollte von der Verteidigung auf keinen Fall hingenommen werden. Nach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 169 Der Verteidiger wird in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von seinem Mandanten beauftragt, für ihn in einer Ordnungswidrigkeitenangelegenheit in Höhe von 100 EUR Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, es findet eine Hauptverhandlung statt, in der der Verteidiger den Betroffenen vertritt. Es handelt sich auch hier um eine durchschnittliche Angelegenheit i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverfahren

Rz. 83 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentliche...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 253 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / bb) §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO

Rz. 94 Mit den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO soll im Rahmen der notwendigen, aber auch gewollten Verfahrensökonomie das Strafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zurückgedrängt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist mithin eine Art verurteilungslose Friedensstiftung.[41] Rz. 95 Dennoch unterscheiden sich beide Einstellungsarten erheblich: Während die E...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 213 In Ergänzung des Sachverhalts (siehe Rdn 211): Die Beschwerdekammer beim Landgericht hat den Haftbefehl aufrecht und in Vollzug gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass an der Glaubwürdigkeit des Tatopfers auch aufgrund des Verletzungsbildes keinerlei Zweifel gehegt werden könnten. An der Verzögerung des Verfahrens treffe die Staatsanwaltschaft auch ke...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 144 Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte grundsätzlich kein durchsetzbares Recht, dass von ihm benannte Zeugen von der Staatsanwaltschaft, ihren Hilfsbeamten oder durch den Richter vernommen werden.[62] Zwar ist die Staatsanwaltschaft gem. § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet, auch die zur Entlastung des Beschuldigten dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebun...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Allgemeines

Rz. 439 Das Ordnungswidrigkeitenrecht [227] beruht auf der Erkenntnis, dass es eine Reihe von Verstößen gibt, die sich grundlegend von Straftaten unterscheiden. Deshalb hat der Gesetzgeber bewusst solche Verhaltensweisen aus dem Bereich des Strafrechts ausgeklammert, die in ihrem Unrechtsgehalt erheblich unter denjenigen von Straftaten liegen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ke...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren

Rz. 142 Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ bestreitet mein Mandant die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird allein durch das Kind B belastet. Sonstige Zeugen sind für das angebliche...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht

Rz. 327 Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten wegen verspäteter Akteneinsicht die Aussetzung der Hauptverhandlung. Begründung: D...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rüge der mangelhaften Anklageschrift

Rz. 256 Die Anklageschrift ist für die Verteidigung von besonderer Bedeutung, nicht immer durch das, was sie dem Angeschuldigten vorwirft, sondern oftmals durch das, was sie verschweigt. Sie teilt dem Verteidiger mit, wie die Staatsanwaltschaft den Fall tatsächlich und rechtlich beurteilt, und offenbart damit teilweise deren Anklagestrategie. Insofern kommt ihr eine ausgespr...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 88 Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist demnach zur Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Dies ist der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 234 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[106] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Untersuchungsgefangene darf in...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 348 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel. Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachverständige sowie die dem Gerich...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

Rz. 260 Muster 41.37: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift Muster 41.37: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, die Eröffnung der Hauptverhandlung abzulehnen. Begründung: Gemäß § 200 Abs. 1 StPO hat die A...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einspruch gegen den Strafbefehl gem. §§ 410 ff. StPO

Rz. 98 In dem Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO) kann der Angeklagte gegen den Strafbefehl gem. § 410 StPO innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Beginn...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 141 Erwägt die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten – etwa zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten oder zur Glaubwürdigkeit eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen bei Sexualdelikten oder anderen schwierigen Beweisfragen, zu deren Beantwortung die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist – einzuholen, hat der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip Rz. 91 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 193 Nach Annahme des Mandats lässt sich der Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht erteilen. In seltenen Fällen kann es ratsam sein, die Mitteilung der Mandatsübernahme dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gegenüber zu unterlassen und die Verteidigung zunächst auf das Innenverhältnis zu beschränken.[91] In der Regel wird die Mandatsübernahme aber sofort gegenüber de...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

Rz. 217 Muster 41.29: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO Muster 41.29: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO An das Landgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Beschluss des Landgerichts _____ vom _____ weitere Beschwerde ein und beantrage unter Aufhebung der angegriffenen Entscheidung,mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 259 Nach § 200 Abs. 2 S. 1 StPO ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift mitzuteilen. Davon kann im Fall der Anklage vor dem Strafrichter nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft abgesehen werden, § 200 Abs. 2 S. 2 StPO. Wegen der Informationsfunktion der Anklageschrift ist das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in Bezug ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

Rz. 223 Muster 41.30: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) Muster 41.30: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) An das OLG / den BGH _____ Az. _____ Im Strafverfahren gegen _____ wegen _____ gebe ich zur Frage der Haftfortdauer über sechs (neun, zwölf) Mo...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 203 Gemäß § 147 Abs. 5 StPO entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Gewährung der Akteneinsicht während des vorbereitenden Verfahrens. Daher erscheint es sinnvoll, stets ein Doppel des Haftprüfungsantrags an die Staatsanwaltschaft zu leiten und dort Akteneinsicht zu beantragen mit dem Vermerk, bei Übersendung der Akten an das Amtsgericht in den Akten zu vermerken, da...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB

Rz. 61 Fahrlässig handelt derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und auch in der Lage ist und dabei nicht erkennt, dass er einen Straftatbestand verwirklicht oder, obwohl er dies erkennt, darauf vertraut, dass dies nicht eintreten werde.[107] Im Rahmen der Beurteilung der Sorgfaltspflich...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 107 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 8. Muster 41.18: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO) Muster 41.18: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO) An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Für den Fall, dass eine Einstellung des Verfahrens weder aus Rechtsgründen noch aus Gründen der Opportunität in Betracht kommt, stellt sich für den Verteidiger regelmäßig die Frage, ob nicht eine Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege[48] angestrebt werden sollte. Das Strafbefehlsverfahren stellt eine Ausnahme vom Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit des...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 106 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 11. Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird angeregt, das Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 108 Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat sich Herr A einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein unbedeutender Sachschaden entstanden, der Mandant nicht vorbestraft ist und er den Sachverhalt frühzeitig eingeräumt hat, möchte der Rechtsanwalt R anregen, das Verfahren geg...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[98] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 89 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustelle...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. Herr A bittet nunmehr Rechtsanwalt R, de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Möglichkeit der Absprachen

Rz. 93 Im Strafprozess, und zwar speziell im Bereich des Verkehrsstrafrechts, kann es zu Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen. Hierbei sind jedoch bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichtes nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht a...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 200 Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Blutalkoholkonzentrationsbestimmung

Rz. 44 In der Regel erfolgt die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration durch eine Blutprobe. Gem. § 81a StPO ist die Entnahme einer Blutprobe ohne die Einwilligung des Beschuldigten von einem Arzt zulässig. Besteht z.B. der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, kann die Anordnung einer Blutentnahme erfolgen. Der betroffene Fahrer ist verpflichtet, diese Maßnahme z...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 376 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins

Rz. 192 Muster 41.23: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins Muster 41.23: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins An die Staatsanwaltschaft/Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, mir einen auf mich lautenden Einzelsprechschein zu erteilen, damit ich prüfen und entscheiden kann, ob ich das mir angetragene Manda...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Mandatsbeendigung

Rz. 31 Der sog. Anwaltsvertrag zwischen Wahlverteidiger und Mandant ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), die sowohl auftrags- als auch dienstvertragsrechtliche Elemente enthält. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten kündbar. Da es sich bei den Diensten eines Rechtsanwalts jedoch um sog. "Dienste höherer Art" handelt, zu denen der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 49 Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Für den Fall meiner Beiordnung lege ic...mehr