Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Voraussetzung für die Liquidation

Rz. 111 Die freiwillige Auflösung muss von der Mehrheit der Gesellschafter beschlossen werden, welche ¾ des Kapitals vertreten. Neben der Konkurserklärung kann eine Gesellschaft zwangsweise vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgelöst (Zwangsauflösung) und ihre Liquidation beschlossen werden, wenn sie Tätigkeiten ausübt, die dem Strafrecht zuwiderlaufen oder die g...mehr

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Bulgarien / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 121 Die OOD wird bei Verschmelzung, Aufspaltung sowie Rechtsformänderung ohne Liquidation aufgelöst. Gemäß Art. 154 Abs. 1, 155, 156 Abs. 1 TZ kommt es in folgenden Fällen zur Auflösung der OOD und es ist das Liquidationsverfahren einzuleiten:mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Unternehmensgegenstand

Rz. 56 Der Gesellschaftsvertrag hat den Unternehmensgegenstand (doel) zu enthalten (Art. 2:177 Abs. 1 NL-BGB). Hiermit ist nicht die übergeordnete Gewinnerzielungsabsicht gemeint; es müssen die wichtigsten Geschäftstätigkeiten der B.V. beschrieben werden. Rz. 57 Der Unternehmensgegenstand darf nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung stehen (Art. 2:19 Abs. 1f NL-BGB). In...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Zwangsauflösung

Rz. 116 Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Aufsicht über die Handlungen der Gesellschaften und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch deren Verantwortliche. Wird ihr ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gemeldet (am häufigsten durch das Handelsregister oder die Firma, die sie betreute), so befasst sie das Bezirksgericht damit. Rz. 117 Der Antrag auf Aufl...mehr

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Bulgarien / 1. Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 90 Geschäftsführer werden von der OS mit einfacher Mehrheit des Kapitals bestellt. Der Gesellschaftsvertrag kann eine höhere Mehrheit vorsehen. Der Abschluss eines Geschäftsführervertrags ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch keine Voraussetzung für die Eintragung der OOD oder des Geschäftsführers. Deswegen wird in der Praxis des Öfteren kein Geschäftsführervertrag abges...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 122 Seit September 2004 gilt ein neues Insolvenzrecht [170] sowohl für Handelsgesellschaften, EIRL, Genossenschaften und Körperschaften als auch für natürliche Personen. Das Insolvenzgesetz (CIRE) findet keine Anwendung auf öffentliche Körperschaften oder Unternehmen der öffentlichen Hand. Das neue Insolvenzrecht rückt den bisher herausgestellten Aspekt der eventuellen wi...mehr

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Brasilien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 16 Nach Gesellschaftsgründung sind die Beantragung einer Bundessteuernummer (CNPJ) erforderlich sowie die Registrierung bei der Steuerbehörde des Bundeslandes und der Gemeinde am Sitz der Limitada. Es müssen eine Gewerbeerlaubnis (Alvará de Funcionamento) beantragt werden sowie – sofern der Unternehmenszweck die Registrierung bei bestimmten Berufsverbänden erfordert und/...mehr

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Brasilien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 67 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus Art. 1053, 1001 ff. CC. Hervorzuheben sind: Rz. 68 Nach Art. 1052 CC ist die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf den Betrag seiner Anteile beschränkt; für die Einzahlung des Stammk...mehr

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Mexiko / L. Die Gesellschaft als Strafrechtssubjekt

Rz. 130 Wie auch andere lateinamerikanische Länder hat Mexiko im Zuge der Verabschiedung einer völlig neu konzipierten Strafprozessordnung am 5.3.2014 mit dem Titel X, Kapitel II (Art. 421–425) CNPP die Verbandsstrafbarkeit in das mexikanische Strafrecht übernommen. Juristische Personen, somit auch die S. de R.L., unterliegen nach Art. 421 Abs. 1 Satz 1 CNPP als Strafrechtss...mehr

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Serbien / III. Antragsberechtigung

Rz. 108 Die Eröffnung des Konkursverfahrens kann neben der Geschäftsführung durch Gläubiger der Gesellschaft, die Staatsanwaltschaft sowie die Finanzverwaltung beantragt werden. Zusätzlich ist der Liquidator im Zuge der Auflösung einer Gesellschaft verpflichtet, einen Konkursantrag zu stellen, falls sich herausstellt, dass das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um alle V...mehr

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Mexiko / J. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 124 Ziel des mexikanischen Insolvenzgesetzes ist es, nach Möglichkeit insolvente Unternehmen zu erhalten. Das Gesetz priorisiert Schlichtungsverhandlungen und freiwillige Vereinbarungen, sodass Unternehmen in der Insolvenz mit ihren Gläubigern eine Vereinbarung treffen können, um Schulden und Verbindlichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen oder teilwei...mehr

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Brasilien / 1. Eintritt in das Liquidationsstadium

Rz. 122 Nach der Auflösung einer Gesellschaft haben die Geschäftsführer unverzüglich die Ernennung der Liquidatoren zu veranlassen; die Geschäftsführung ist auf unaufschiebbare Geschäfte zu beschränken, Art. 1053 i.V.m. Art. 1036 CC. Gehen die Geschäftsführer nach Auflösung der Gesellschaft neue Geschäfte im Namen der Gesellschaft ein, so haften sie für die entstehenden Verb...mehr

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Ungarn / IV. Freiwilliges Liquidationsverfahren

Rz. 253 Das freiwillige Liquidationsverfahren ist in § 3:48 Ptk. und den §§ 94–115/A Ctv. geregelt. Das Verfahren kann durch Gesellschafterbeschluss jederzeit gewählt werden, außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, da in diesem Fall die Insolvenzverfahren vorrangig sind. Weiterhin ist die freiwillige Liquidation gem. § 95 Abs. 2 Ctv. nicht zulässig, wenn ein...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Begriff und Voraussetzungen

Rz. 131 Neben dem Hauptverfahren sieht die EuInsVO die Möglichkeiten eines Sekundär- oder Partikularverfahrens vor. Beide gleichen sich in ihrer territorial begrenzten Wirkung auf das im Staat des Nebenverfahrens belegene Schuldnervermögen mit der Folge der Entstehung zweier getrennter (Teil-)Vermögensmassen; aufgrund der territorialen Begrenzung erfasst etwa eine im Rahmen ...mehr

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Belgien / II. Antragstellung

Rz. 136 Der Antrag an das Gericht, das Unternehmen für insolvent zu erklären, kann von verschiedenen Personen gestellt werden (Art. XX.100 WGB). Zunächst sind der oder die Geschäftsführer einer Gesellschaft verpflichtet, im Falle der Zahlungseinstellung die Insolvenz anzuzeigen. Diese Anzeige muss seit dem 1.5.2018 zwingend auf elektronischem Weg via www.regsol.be vorgenommen...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Haftung im Insolvenzfall

Rz. 198 Die Geschäftsführer der B.V. können im Insolvenzfall individuell für die Verluste der Gesellschaft haftbar gemacht werden, wenn der Eintritt der Insolvenz in hohem Maße auf die offensichtlich unsachgemäße Erfüllung der Aufgaben durch die Geschäftsführung während des Zeitraums von drei Jahren vor Eintritt der Insolvenz zurückzuführen ist (Art. 2:248 NL-BGB). Rz. 199 Na...mehr

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Autoren

Rechtsanwalt und Abogado Dr. Hugo Bascopé, LL.M., EMBA Turiner Str. 4, 60598 Frankfurt a.M., Tel.: 0177/2601325, E-Mail: hugo.bascope@gmx.net, ARGENTINIEN Öffentlicher Notar Dr. Christoph Beer Hardtgasse 17, A-1190 Wien, Österreich, Tel.: (0043) 13684176, Fax: (0043) 1368417685, E-Mail: office@notar-beer.at, ÖSTERREICH Vandeadvokaat (vereidigte Anwältin) Aet Bergmann bnt attorney...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.1 Anhängigkeit des Steuerstrafverfahrens

Rz. 312 Die Nachentrichtungspflicht (vgl. Rz. 309) hat strafrechtlichen Charakter. Ohne dass es im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden musste, setzt die Begründung der Nachentrichtungspflicht zwingend voraus, dass wegen dieser Tat überhaupt ein Strafverfahren anhängig ist (Rz. 19). Die Wertung der Erklärung als Selbstanzeige strafrechtlichen Verhaltens hat regelmäßig die Einl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.3 Erscheinen des Amtsträgers

Rz. 232 Das Erscheinen des Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit schließt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige aus. Die Begriffe der Steuerstraftat und der Steuerordnungswidrigkeit sind unproblematisch, da sie in den §§ 369, 377 AO gesetzlich definiert sind. Schwieriger ist allerdings die Frage, wann ein Amtsträger "zur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.3 Zuständigkeit für die Konkretisierung

Rz. 348 Auf der Basis der strafrechtlichen Rechtsnatur der Nachentrichtungspflicht ergibt sich zwangsläufig, dass die Konkretisierung der Nachentrichtungspflicht durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen hat. § 371 Abs. 3 AO ist demgemäß auch als Regelung hinsichtlich der funktionellen und sachlichen Zuständigkeit für die Nachfristsetzung anzusehen.[1] Funktionell zuständi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.4.2 Finanzbehörde

Rz. 72 Nach § 371 Abs. 1 AO muss die die Anwartschaft auf Straffreiheit begründende Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung "gegenüber der Finanzbehörde" erfolgen. Aus dem Rechtscharakter der Selbstanzeige als Erklärung im Besteuerungsverfahren (Rz. 14) folgt, dass es sich um eine Finanzbehörde i. S. d. § 6 Abs. 2 AO handeln muss.[1] Die Orientierung am engeren Begriff der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.1 Verfahrenseinleitung

Rz. 184 Ein Steuerstrafverfahren ist nach § 397 Abs. 1 AO eingeleitet, sobald von der Finanzbehörde oder den Strafverfolgungsorganen eine Maßnahme getroffen wird, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen.[1] Dasselbe gilt gem. § 397 Abs. 1 AO i. V. m. § 410 Abs. 1 Nr. 6 AO für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens weg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 233 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus der Einleitungsverfügung, dem in der Fahndungsakte niedergelegten Ermittlungsauftrag oder dem Durchsuchungsbeschluss, sodass sie sich i. d. R. auf den Tatbeteiligten bezieht, bei dem der Amtsträger zu Ermittlungen tatsächlich erschienen ist. Alle anderen Tatbeteiligten können noch eine wirksame Selbstanzeig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.1 Persönlicher Strafaufhebungsgrund

Rz. 24 Der Staat verzichtet – auch nach der sprachlichen Neuregelung des § 371 Abs. 1 AO – nachträglich auf den durch die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Straftatbestands des § 370 AO entstandenen staatlichen Strafanspruch, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 371 Abs. 1–3 AO erfüllt werden.[1] Es entfällt in diesem Fall nur die Strafbarkeit, sodass die Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Steuerstrafverfahren

Rz. 18 Die Wertung des Verhaltens im Besteuerungsverfahren als Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) ist nichts anderes als die Schöpfung eines Tatverdachts i. S. v. § 152 Abs. 2 StPO .[1] Hiernach sind die Strafverfolgungsorgane bzw. ihre Ermittlungspersonen aufgrund des Legalitätsprinzips bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgb...mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / I. Sachverhalt

Das AG hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Nach Einlegung des Einspruchs durch den Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft den Strafbefehlsantrag zurückgenommen und das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Verteidiger des Angeklagten hat beantragt, seine notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. Dem hat das AG entsprochen.mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenrechtlich zutreffend. 1. Kostenentscheidung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht nach § 407 Abs. 1 S. 3 StPO der Erhebung der Anklage gleich. Mit Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, dem das AG mit Erlass des entsprechenden Strafbefehls entsprochen hatte, war damit öffentliche Klage erhoben...mehr

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zfs 11/2021, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Durch Urteil des Amtsgerichts wurde die Betroffene wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt. Ihr wird zur Last gelegt, sie habe das für sie geltende Rotlicht der dortigen Lichtzeichenanlage missachtet, wobei die Rotphase bei Überquerung der dortigen Haltelinie bereits ca. 36,13 Sekunden angedauert habe, und in der Folge die Kreuzung in ei...mehr

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zfs 11/2021, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine Vertei...mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / II. Fall des § 467a StPO

Das AG hat die notwendigen Auslagen des Angeklagten antragsgemäß der Staatskasse auferlegt. Die Entscheidung beruhe auf § 467a StPO. Da der Strafbefehlsantrag durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden sei und der Angeklagte einen entsprechenden Antrag gestellt habe, lagen damit die Voraussetzungen dieser Vorschrift vor.mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / V. Masseninkassoangelegenheiten

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte im Vorfeld der Tagung im Hinblick auf eine Entscheidung des IV. Strafsenats des BGH vom 14.3.2019[3] angefragt, wie man mit diesem Urteil umgehen wolle. Nach eingehender Diskussion fassten die Gebührenreferenten einstimmig folgenden Beschluss: Eine anwaltliche Tätigkeit wird nicht dadurch zu einer nichtanwaltlichen Tätigkeit, wenn sie g...mehr

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AGS 11/2021, Einziehungsant... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war in einem Verfahren mit dem Vorwurf eines besonders schweren Falls von § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG (Anbau, Herstellung, Handeitreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM) tätig. In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, einen Betrag von 1.060,00 EUR einziehen zu wollen. In der Hauptverhandlung ist gem. § 421 StPO von einer Einziehungsentscheidun...mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen, sind die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen. AG Pforzheim, Beschl. v. 25.8.2021 – 7 Cs 98 Js 2143/20mehr

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AGS 11/2021, Einziehungsant... / II. Einziehung "drohte"

Nach Auffassung des AG war der Gegenstandswert auf 1.060,00 EUR festzusetzen. In der Anklageschrift vom 30.3.2021 habe die Staatsanwaltschaft angekündigt, die Einziehung von Wertersatz i.H.v. 1.060,00 EUR zu beantragen. Zwar sei dann in der Hauptverhandlung durch Beschl. v. 5.7.2021 von einer Einziehungsentscheidung nach § 421 StPO abgesehen worden, einer Wertfestsetzung bed...mehr

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AGS 11/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil findet sich die Fortsetzung des in Heft 10 begonnen Beitrags von Volpert zu den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (S. 481 ff.). Der zweite Teil umfasst insbesondere die Änderungen bei der Einigungsgebühr, das Übergangsrecht, die Kostenerstattung sowi...mehr

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zfs 11/2021, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthaft, da durch das Urteil von der Verhängung des im Bußgeldbescheid vorgesehenen Fahrverbots unter Erhöhung Geldbuße abgesehen wurde. Sie wurde auch form- und fristgerecht erhoben. Die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch erweist sich ebenfal...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / Einführung

Der lange Schatten der Verfahrensfehler im Staufener Missbrauchsfall hat die Gesetzgebung erreicht und führt zu einer breit angelegten Qualitätsoffensive für die im Zentrum der Kritik stehenden Familiengerichte.[1] Am 1.7.2021 ist nun das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern in Kraft getreten. Das Gesetz tritt insgesamt mit dem ehrgeizigen Ziel an, den Schu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Behörde

Rz. 6 Die hoheitliche Maßnahme muss von einer Behörde erlassen worden sein. Behörde ist ein organisatorisch selbstständiges, nicht rechtsfähiges Organ des Staates oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts, das mit der Zuständigkeit zu Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ausgestattet ist. Zum Behördenbegriff im Einzelnen vgl. § 6 AO. Da der V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Feststellung im Besteuerungsverfahren

Rz. 22 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Straftat entscheidet die für die Verwaltung der Steuer und der Zinsen zuständige Finanzbehörde nach steuerlichen Grundsätzen und Regeln. Der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht auf der Grundlage der Prüfung nach der StPO, sondern nach der AO und FGO. Damit gilt die steuerliche Fe...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.5 Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes/des Jugendlichen

Rz. 18 Erziehungsberechtigte sowie das betroffene Kind oder der Jugendliche sind gemäß Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich zu beteiligen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Soweit die Eltern erziehungsberechtigt sind, gebietet dies deren Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Für das Kind bzw. den Jugendlichen gilt En...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 15 Zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist der örtliche Träger, also das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt tatsächlich aufhält, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 87 für die Inobhutnahme entsprech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Konkretisierung der Auflagen hat durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen.[1] Funktionell zuständig ist das Strafverfolgungsorgan, das nach dem jeweiligen Stand des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens[2] über die Fortführung der Ermittlungen bzw. über die Verurteilung zu befinden hat. Rz. 57 Dies ist, soweit das Ermittlungsverfahren i. S. v. § 386 Abs. 2 AO se...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Festsetzung des zu zahlenden Geldbetrags

Rz. 78 Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zuschlagszahlung ist ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen.[1] Ist der Tatbeteiligte der Ansicht, dass die der Selbstanzeige zugrunde liegende Steuerhinterziehung nicht als schwerer Fall anzusehen ist, sodass die Selbstanzeige auch ohne Zahlung des Zuschlags i. S. d. § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO wirksam ist, so ist ihm nicht zuzumuten, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Antrag der Staatsanwaltschaft

Rz. 231 [Autor/Stand] Der Antrag der StA auf Erlass eines Strafbefehls nach § 408a StPO muss den Anforderungen des § 409 Abs. 1 Nr. 1–7 StPO entsprechen (s. Rz. 86 ff.). Die StA kann den Strafbefehlsantrag in der Hauptverhandlung auch mündlich beantragen (§ 408a Abs. 1 Satz 2 StPO). Der wesentliche Inhalt ist dann in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Abgabe an die Staatsanwaltschaft (§ 400 Halbs. 2 AO)

Rz. 129 [Autor/Stand] Sofern die Ermittlungen zwar genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geben, die Strafsache aber zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren nicht geeignet erscheint, muss die FinB die Akten der StA vorlegen (§ 400 Halbs. 2 AO; Nr. 89 Abs. 1 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 89). Dies folgt aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Bei der Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3)

Rn. 262 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die von dem Abzugsverbot erfassten Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen liegen nur vor, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3). Es muss sich bei den Auflagen oder Weisungen um strafähnliche Sanktionen handeln, die die Aufga...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / c) Begriff des "Rechtsfalls"

Der Begriff "Rechtsfall" ist durch das RVG 2004 in der Anm. 1 zu Nr. 4100 VV neu eingeführt worden. Mit dieser (damals neuen) Begrifflichkeit ist jedoch neben dem Begriff der "Angelegenheit" in § 15 RVG und dem der "Tat" oder "Handlung" in Anm. 2 zu Nr. 4100 VV keine neue/weitere geschaffen worden. Entscheidend für die Eingrenzung des Begriffs des "Rechtfalls" ist der strafr...mehr