Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Teil A: Rechtsmittel / 18 Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil A: Rechtsmittel / 22 Berufung, Verschlechterungsverbot, Allgemeines [Rdn 291]

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AGS 09/2024, Immer wieder: ... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine zutreffende Entscheidung, die ohne viele Worte noch einmal den Grundsatz der Auslagenerstattung nach Einstellung des Verfahrens betont, nämlich: In der Regel sind die dem Beschuldigten entstandenen Auslagen nach § 467 Abs. 1 StPO zu erstatten, es sei denn eine Ausnahme – hier wäre es ggf. § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO gewesen – greift. Dabei wird aber von der (ober)gerichtlic...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 27 Rechtsbeschwerde, Gebühren [Rdn 354]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 11 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 182]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 9 Berufung, Gebühren [Rdn 87]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.1 Weiterübermittlung gerichtlicher Entscheidungen durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 4 dürfen Gerichte oder Staatsanwaltschaften Sozialdaten weiterübermitteln, die Eingang in gerichtliche Entscheidungen gefunden haben, wenn dies eine Stelle nach § 35 SGB I auch dürfte. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen also vor einer Weiterübermittlung von Sozialdaten in Gerichtsentscheidungen prüfen, ob die Übermittlungsvoraussetzungen der...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 73 findet ausschließlich im Rahmen der Durchführung eines Strafverfahrens, also zur Strafverfolgung Anwendung, nicht dagegen – im Gegensatz zu § 68 oder § 72 – im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigt keine Datenübermittlung nach § 73. Hier bleiben § 68 und ggf. § 71 Abs. 1 Nr. 6 zu prüfen. Unter den Oberbegr...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.3 Richterliche Anordnung (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind alle Übermittlungen, also sowohl die nach Abs. 1 als auch die nach Abs. 2, nur auf richterliche Anordnung zulässig. Ohne richterliche Anordnung ist § 35 Abs. 3 SGB I geltend zu machen (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Die Anordnung zur Übermittlung muss also ein Richter oder eine Richterin treffen. Die Staatsanwaltschaft ist beispielsweise nicht anordnungsb...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.3 Verarbeitung und Nutzung für Zwecke der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Strafvollstreckung (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 22 Nach Abs. 1 Satz 6 dürfen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Behörden der Gefahrenabwehr die ihnen übermittelten Sozialdaten auch losgelöst vom Übermittlungszweck speichern, verändern, nutzen, übermitteln, in der Verarbeitung beschränken oder löschen. Maßgeblich ist nur, dass dies für Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Strafvollst...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.5 Wissenschaftliche Forschung (Abs. 4)

Rz. 24 Sozialdaten, die befugt zur Durchführung eines Strafverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens an Gerichte oder Staatsanwaltschaften übermittelt worden sind, dürfen nach Abs. 4 unter bestimmten Voraussetzungen für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt, in der Verarbeitung beschränkt oder gelöscht werden. Insbesondere müssen ...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.2 Verarbeitung der Daten aus dem Datenabgleich

Rz. 16 Abs. 3 Satz 1 greift alle Fälle auf, die in den Datenabgleich einbezogen wurden, ohne dass sich eine Überschneidung ergeben hat. Die abgeglichenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Dies hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Dabei muss der Bundesagentur für Arbeit zugestanden werden, die abgeglichenen Daten noch solange "aufbewahren" zu dürfen, bis feststeht, das...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft mit ihrer sofortigen Beschwerde erreicht, dass die Bewährungszeit noch bis zu ihrem gesetzesmäßigen Ende andauert. Hierbei handelt es sich jedoch nur auf den ersten Blick um einen Erfolg des Rechtsmittels. Denn die Staatsanwaltschaft wollte mit ihrem – zuungunsten des Verurteilten eingelegten – Rechtsmitt...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte unter dem Aktenzeichen Az. 1 sowie ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung unter dem Aktenzeichen Az. 2. Mit Beschl. v. 10.3.2024 bestellte das AG anlässlich der Haftbefehlseröffnung den...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / Leitsatz

Zur Kostentragungspflicht der Staatskasse bei einem erfolgreichen Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, mit dem eine auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergangene unrichtige Entscheidung korrigiert wird. OLG Hamm, Beschl. v. 25.6.2024 – 3 Ws 204/24mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / I. Sachverhalt

Das AG hatte den Verurteilten am 6.11.2013, rechtskräftig seit dem 22.12.2014, wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Nachdem aus dieser Verurteilung bereits zwei Drittel der Strafe vollstreckt wurden, hat das AG mit Beschl. v. 31.3 2022, rechtskräftig seit dem 13.4.2022, u.a. den Strafrest gem. § 36 Abs. 1 BtMG zur Bewährung ausgesetzt, nachd...mehr

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AGS 08/2024, Auslagen der S... / II. Kosten des Verfahrens

1. Allgemeines Zu den Kosten des Verfahrens gehören, so das LG, die Gebühren und Auslagen der Staatskasse, einschließlich derjenigen Kosten, die im Ermittlungsverfahren durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstanden sind (§ 464a Abs. 1 S. 1, 2 StPO). § 3 Abs. 2 GKG verweise wegen der Kosten auf die in der Anlage 1 aufgeführten Gebühren und Auslagen. Gem. Nr. 9015 GK...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (§ 12 Abs. 5 SchwarzArbG)

Rz. 21.1 [Autor/Stand] In dem Zusammenhang erwähnenswert ist eine gesetzliche Neuerung. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren sind durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019[2] u.a. auch die Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) erweitert worden (s. § 370 Rz. 1293; zu den sonstigen Verfahrens...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 1. Muster: Allgemeine Vorschussanforderung

Muster in Ihre Textverarbeitung übernehmen Sehr geehrter Herr Klau, für die Übertragung der Vertretung in dem gegen Sie bei der Staatsanwaltschaft Münster anhängigen Verfahren 24 Js 675/23 danke ich. Wie bei der Übernahme des Mandats bespr...mehr

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AGS 08/2024, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Argumentation der Rechtspflegerin im Beschl. v. 14.2.2024 und ihre darauf beruhende Ablehnung der Vergütungsfestsetzung war falsch, die andere Sicht des Richters ist zutreffend. Die Argumentation der Rechtspflegerin erinnert ein wenig an die, die wir bei der Frage nach der Erstattung der Gebühren kennen, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel vor dessen Begründu...mehr

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zfs 08/2024, Zur Verwertung... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung ihrer Klage, mit der sie als Sozialversicherungsträgerin Schadensersatzansprüche ihres vormaligen Versicherten aus einem Verkehrsunfall geltend macht. Streitgegenständlich sind 50 % der Kosten, die nach den Behauptungen der Klägerin im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Versicherten angefallen sein solle...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / II. Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes

Zur Begründung der Kosten- und Auslagenentscheidung führt das OLG aus: Die Kostenentscheidung beruhe auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 473 Abs. 2 S. 1 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.9.1999 – 1 Ws 701/99, NStZ-RR 2000, 223 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., 2024, § 473 Rn 17 m.w.N.). Denn trotz des entgegenstehenden Wortla...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 2. Muster: Erinnerung an Vorschusszahlung mit Androhung der Mandatsniederlegung

Muster in Ihre Textverarbeitung übernehmen Sehr geehrter Herr Klau, mit Schreiben vom 20.4.2024 hatte ich Sie gebeten, den bei Übernahme des Mandats vereinbarten Vorschuss nebst USt., also insgesamt 833,00 EUR, auf mein Konto zu überweisen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Informationsfreiheitsgesetze

Rz. 481 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist eine Informationsgewinnung via Informationsfreiheit in Erwägung zu ziehen. Im Bund und den Ländern bestehen (im Detail voneinander abweichende) Informationsfreiheitsgesetze.[2] Zum Anspruch auf Informationen sehen diese Folgendes vor: Rz. 482 [Autor/Stand] § 1 IFG (Bund) Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüb...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Weniger wäre hier mehr Ich kann nachvollziehen, wenn man als Leser der o. Entscheidungsgründe (II. und III.) unter Berücksichtigung des Sachverhalts (I.) verwirrt ist und das Ganze dann noch einmal liest, in der Hoffnung es zu verstehen. Denn es ist mir auch so gegangen und ich hatte auch nach dem zweiten Lesen immer noch Verständnisprobleme. Und zwar vor allem im Hinblick...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten

Rz. 356 [Autor/Stand] Der uneingeschränkte Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen jeder Strafverteidigung in einem Rechtsstaat[2] und ist in § 148 StPO ausdrücklich festgeschrieben. Eine "konkrete und wirkliche" Verteidigung, insbesondere eine hinreichende Beratung, ist nur gewährleistet, wenn der Verteidiger jederzeit zu d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35. Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstattung nach Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft vor Berufungsbegründung

§ 55 RVG; §§ 464a, 467 StPO Leitsatz Gebühren für das Rechtsmittelverfahren (hier: Berufung) sind nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurücknimmt, bevor das Rechtsmittel begründet worden ist. Bei in der Zwischenzeit entstandenen Anwaltsgebühren handelt es sich nicht um notwendige Auslagen. LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2024 – KO 3 Qs 20/24 I. Sac...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Freispruch des Angeklagten durch das AG Berufung eingelegt. Diese hat sie dann noch vor Begründung zurückgenommen. Gestritten wird jetzt noch um die Frage, inwieweit auch Gebühren für das Berufungsverfahren erstattungsfähig sind. Das Rechtsmittel der Pflichtverteidigerin gegen die Entscheidung des AG, mit der die Gebühren verwehrt worden si...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / Leitsatz

Gebühren für das Rechtsmittelverfahren (hier: Berufung) sind nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurücknimmt, bevor das Rechtsmittel begründet worden ist. Bei in der Zwischenzeit entstandenen Anwaltsgebühren handelt es sich nicht um notwendige Auslagen. LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2024 – KO 3 Qs 20/24mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Nachforschung

Rz. 383 Unterlässt der Geschädigte (Gleiches gilt für Rechtsnachfolger, z.B. SHT[319]) oder sein Vertreter (insbesondere Rechtsvertreter) zumutbare Nachforschungen (dazu Rdn 455 ff.), wird Kenntnis ab demjenigen Zeitpunkt fingiert, in dem er tatsächlich hätte Kenntnis erlangen können.[320] Das kommt in der Praxis allerdings nur ausnahmsweise zum Tragen. Rz. 384 Es besteht i.d...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / II. Keine "notwendigen Auslagen"

Das LG geht davon aus, dass es bei den für das Berufungsverfahren geltend gemachten Gebühren im Ergebnis nicht um "notwendige Auslagen" handelt. Dabei verkenne man nicht, dass diese Frage in Lit. und Rspr. umstritten sei. Während große Teile der Lit. die Meinung vertreten, dass jedes Tätigwerden des Verteidigers in diesem Verfahrensstadium notwendig sei, bestehe in der Rspr....mehr

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§ 5 Verjährung / ii) Rechtsbehelf

Rz. 767 Durch den Gebrauch eines Rechtsbehelfes gegen amtspflichtwidriges Verhalten der öffentlichen Hand wird die Verjährung entsprechend § 204 BGB gehemmt.[793]mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Angeklagten ein Verfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gem. §§ 185, 194 StGB. In diesem erließ das AG am 10.6.2022 einen Strafbefehl gegen den Angeklagten. Dagegen hat der Angeklagte durch Schriftsatz seines Wahlverteidigers Einspruch eingelegt. Der daraufhin auf den 11.5.2023 anberaumte Hauptverhandlungstermin wurde nach einer ...mehr

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zfs 07/2024, Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Abs. 2 StGB bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern

Hinweis Mein Mandant hat den E-Scooter mit einer BAK von 1,42 Promille geführt. Damit ist zwar der Tatbestand des § 316 StGB erfüllt, gleichwohl ist er nicht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 69 Abs. 2 StGB anzusehen. Er ist nur eine kurze Strecke gefahren, er wurde von der Polizei quasi direkt vor seiner Haustür angehalten und einer Kontrolle unterzogen....mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nicht überzeugende/falsche Ansicht Mich überzeugt diese Begründung, wenn man das denn als "Begründung" anerkennt, nicht, diese Argumentation hat mich übrigens noch nie überzeugt. Sie ist falsch und wird nicht dadurch richtig, dass sie von der Rspr. wie ein Mantra immer wieder wiederholt wird, ohne dass man es – leider auch mal wieder hier – für notwendig ansieht, sich mit ...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Verfügungsberechtigte Person, Wissensvertretung

Rz. 496 Hinweis Rdn 408 ff., 455 ff. Rz. 497 Sind innerhalb einer regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadenfalles zuständig, kommt es für den Beginn der Verjährung auf den Kenntnisstand der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stelle an.[483] Das gilt auch dann, wenn Bedienstete der Leistungsabteilung aufgrund innerbehördlicher Anordnung g...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 231 Hinweis Siehe auch Rdn 228, 260 ff. Rz. 232 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr