Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.7 Anrufung des Landesausschusses

Rz. 27 Nach den Abs. 2 und 3 können die KV oder jeder Landesverband für sich den Landesausschuss anrufen, wenn das Einvernehmen nicht hergestellt werden konnte. Die nähere Vorgehensweise regelt § 14 Ärzte-ZV. Nach Anrufung eines oder mehrerer Beteiligter hat der Landesausschuss darüber zu beraten und zu entscheiden. Satz 1 gilt auch, wenn der Bedarfsplan von der für die Sozi...mehr

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Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.4 Verfahren und Inhalt des Planes

Rz. 16 Der Bedarfsplan ist kontinuierlich fortzuschreiben (§ 4 Satz 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Er umfasst 4 Versorgungsebenen: die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und die gesonderte fachärztliche Versorgung. Mit Wirkung zum 1.1.2012 ist den Beteiligten ein größerer gesetzlicher Gestaltungsspielraum...mehr

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Betriebssport / Sozialversicherung

1 Überlassung betriebseigener Sportstätten Sofern ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebseigene Sportstätten (z. B. Sportplatz, Fitnessraum, Schwimmbad etc.) unentgeltlich überlässt, geschieht dies beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Es handelt sich um keinen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, weil eher betriebliche Interessen im Vordergrund stehen. 2 Anmietung...mehr

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Betriebssport / 1 Überlassung betriebseigener Sportstätten

Sofern ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebseigene Sportstätten (z. B. Sportplatz, Fitnessraum, Schwimmbad etc.) unentgeltlich überlässt, geschieht dies beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Es handelt sich um keinen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, weil eher betriebliche Interessen im Vordergrund stehen.mehr

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Betriebssport / 3 Kostenübernahme von Mitgliedsbeiträgen

Dem Arbeitnehmer entsteht ein beitragspflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitgeber die Mitgliedsbeiträge des Arbeitnehmers eines Sportvereins oder Fitnessclubs übernimmt oder bezuschusst. Es handelt sich dabei nicht um Sachbezüge, sondern um Barzuwendungen. Die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts bemisst sich nach dem Betrag, den sich der Arbeitnehmer erspart. Acht...mehr

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Betriebssport / 2 Anmietung von Sportstätten

Etwas anderes gilt allerdings bei der unentgeltlichen Überlassung von angemieteten Sportstätten (z. B. Tennisplätze). Hier steht nicht mehr das überwiegend betriebliche Interesse im Vordergrund. Weil sich der Arbeitnehmer hierdurch eigene Aufwendungen erspart, handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil. Die Höhe des geldwerten Vort...mehr

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Betriebssport / 4 Unfallversicherungsschutz

Bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz eine Möglichkeit zum Betriebssport an, so sind die Mitarbeiter währenddessen grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass der Betriebssport regelmäßig stattfindet und er einen klaren organisatorischen Bezug zum Arbeitgeber hat. Dies i...mehr

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Betriebssport / Zusammenfassung

Begriff Betriebssport gewinnt in Betrieben als Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsförderung immer mehr an Bedeutung. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber selbst Sportanlagen überlässt. Größere Firmen bieten Sportmöglichkeiten auf arbeitgebereigenen Anlagen an, andere übernehmen die Gebühren für die Anmietung von Tennis- und Golfplätzen oder Fitnessstudios. Di...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.1 Name und Sitz der Krankenkasse (Nr. 1)

Rz. 5 Der Name und die Angabe des Sitzes der Krankenkasse gehören zum notwendigen Inhalt der Satzung einer Krankenkasse. Bei bereits vorhandenen Krankenkassen ergibt sich der Name durch die historische Entwicklung oder durch die Errichtungsgenehmigung (§ 150 Abs. 2). Änderungen des Namens der Krankenkasse/n, z. B. bei Vereinigungen gemäß §§ 155, 156 oder Öffnung nach § 173 A...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.5 Zahl der Mitglieder der Organe (Nr. 5)

Rz. 16 Welche Organe bei der Krankenkasse zu errichten sind, richtet sich nach § 31 SGB IV. Für Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen ist dies nach § 31 Abs. 3a SGB IV nunmehr lediglich noch der Verwaltungsrat und der hauptamtliche Vorstand. Die Satzung hat insoweit nur die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats im Rahmen von § 43 Abs. 1 SGB IV festzulegen, wobei na...mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung, hier ist u. a. eine Eröffnungsbilanz ein...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.2 Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder (Nr. 2)

Rz. 6 Unter Bezirk der Krankenkasse ist deren Geschäftsbezirk zu verstehen. Ein solcher räumlich bestimmter Geschäftsbezirk besteht bei Ortskrankenkassen (§ 143 Abs. 1) und bei geöffneten Betriebs- oder Innungskrankenkassen (§ 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4). Für Ersatzkassen besteht seit dem 1.4.2020 nunmehr keine Beschränkung des Geschäftsbezirkes mehr, da sich deren Zuständigkei...mehr

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GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

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GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

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Unternehmergesellschaft / 8 UG haftungsbeschränkt – Risiko: Scheinselbstständigkeit des Geschäftsführers

Für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) gelten die Maßstäbe für die Statusbeurteilung, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Geschäftsführer einer GmbH anzuwenden sind.[1] Im Jahr 2023 hat das BSG entschieden, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb für den Geschäftsführer ausgeschlossen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsträger kann eine Geldleistung mit der Forderung eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen (Sonderfall der Aufrechnung ohne Gegenseitigkeit). Er muss dazu durch den anderen Leistungsträger ermächtigt werden. Die sozialrechtliche Verrechnung ist rechtens, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der für die Geldleistung zuständige ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / Zusammenfassung

Begriff Einmalige oder laufende Geldleistungen können gepfändet werden. Dazu ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Bestimmte Geldleistungen, wie z. B. Erziehungsgeld oder solche, die einen behinderungsbedingten Mehraufwand ausgleichen, sind beschränkt pfändbar. Ansprüche auf Dienst- oder Sachleistungen sind unpfändbar. Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Ehegatten oder Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mensch mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Menschen sind behindert, wenn sie körperlich, geistig oder seelisch oder in ihrer Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch eine Zahl ausgedrückt. Menschen sind schwerbehindert, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Andere Menschen mit Behinderungen können den schwer...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 167 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sogenannten Goodwill und dem Ertragswert. Rz. 168 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.7 Ausgleichsleistungen

Rz. 39 § 5 enthält nicht nur die die Anspruchsbegründung betreffenden Programmsätze. Auch die Rechtsfolgenseite der daraus resultierenden Leistungsansprüche wird umrissen. Hierzu differenziert die Vorschrift nach Dienst- und Sachleistungen (Nr. 1) und Geldleistungen (Nr. 2). Rz. 40 Die in Nr. 1 genannten Leistungen zielen auf eine Rehabilitation des Geschädigten. Folgerichtig...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.1 Widerspruchsbescheide

Rz. 2 Vor Klageerhebung ist die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Versicherungsträgers in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen (§ 78 SGG). Über Widersprüche in Angelegenheiten der Sozialversicherung entscheidet gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG die von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat bestimmte Stelle. Dabei kann die Vertreterversamm...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.3 Spartenausschüsse

Rz. 6 Mit der Errichtung von fachbezogenen besonderen Ausschüssen wird der Vielseitigkeit der Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rechnung getragen. Die Zusammensetzung der Ausschüsse bestimmt die Selbstverwaltung durch Satzung. Der Aufgabenkreis wird ebenfalls durch die Selbstverwaltung bestimmt; dazu gehört auch die Ausgestaltung von Vorschlagsrech...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 36a bestimmt, dass bestimmte Amtshandlungen nicht durch die Organe des jeweiligen Versicherungsträgers selbst vorgenommen werden müssen, sondern es dem Versicherungsträger freigestellt wird, durch Beschluss des für die Satzungsgebung zuständigen Organs (Vertreterversammlung, Verwaltungsrat bzw. Bundesvertreterversammlung bei...mehr

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Jansen, SGB X § 5 Auswahl d... / 2.3 Bedeutung im Sozialbereich

Rz. 5 Im Sozialbereich kommt § 5 keine wesentliche Bedeutung zu, weil der klassische dreistufige Verwaltungsaufbau in der Sozialversicherung überhaupt nicht und in den übrigen Bereichen kaum gegeben ist. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit sind keine Besonderheiten zu beachten, weil für ein Amtshilfeersuchen gegenüber der Arbeitsverwaltung regelmäßig die Agentur für Arbeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. II § 29 Nr. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.7.1977 eingefügt und durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 sowie durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geändert. § 36a wurde durch das Dritt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Rollstühle für Kranke oder Behinderte sowie orthopädische Hilfsmittel

Rz. 40 Anders als im bis 31.12.1967 geltenden Umsatzsteuerrecht sieht das ab 1.1.1968 geltende UStG eine Befreiung der Umsätze an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung nicht mehr vor, weil eine solche Maßnahme Subventionscharakter hätte.[1] Um die dadurch eintretenden Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger auf ein politisch vertretbares Maß zu reduzieren, hat...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986, 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996, 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Möglichk...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 20.7.1998 (BGBl. I S. 1046) in das SGB IV eingefügt. Zuvor war für den Bereich der Sozialversicherung im Wesentlichen nur die Vergabe der Versicherungsnummer in den rentenversicherungsrechtlichen Bestimmungen (z. B. § 1414 a RVO) und die Offenbarungsbefugnis (§§ 35 SGB I...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.1 Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer

Rz. 4 Versicherungsnummer i. S. d. § 18f ist das von den Trägern der Sozialversicherung vergebene persönliche Identifikationsmerkmal. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vergabe sind in den spezifischen Gesetzen wie SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) sowie in dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte enthalten. F...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Voraussetzung für die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung wird ein eindeutiges und unverwechselbares Identifikationsmerkmal benötigt. Dieses ist die Versicherungsnummer, die aufgrund ihrer Zusammensetzung personenbezogen ist, weil nur so die erforderliche Eindeutigkeit und Unverwechselbarkeit gewährleistet wird. Die Personenbezogenh...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Rahmen der Beschreibung der Verfahrensabläufe in den einzelnen Meldeverfahren der sozialen Sicherung hat sich durch das Projekt OMS ergeben, dass eine Reihe von zentralen Begriffen gesetzlich definiert werden sollte. Zu diesen Begriffen gehört u. a. das Ordnungsmerkmal "Betriebsnummer", das die zentrale Rolle bei der elektronischen Übermittlung von Daten vom und zum...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

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DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

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Jansen, SGB X § 2 Örtliche ... / 2.1 Prioritätsprinzip und Kompetenzkonflikt

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 geht vom Prioritätsprinzip aus, d. h., bei örtlicher Zuständigkeit mehrerer Behörden ist die zuerst mit der Sache befasste Behörde zur Entscheidung zuständig. Das Einvernehmen der anderen ebenfalls zuständigen Behörde(n) ist nicht erforderlich. Damit soll vor allem eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, da der Leistungsberechtigte sonst bis z...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zwar besteht schon länger die Pflicht des Arbeitgebers, d. h. für die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, in deren Arbeitsorganisation der Beschäftigte eingegliedert ist, deren Weisungen der Beschäftigte unterliegt und die Schuldnerin des Vergütungsanspruchs ist, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnumm...mehr

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Jansen, SGB X § 4 Vorausset... / 2.2 Das Verbot der Amtshilfe

Rz. 5 Abs. 2 enthält 2 Tatbestände, bei deren Vorliegen Amtshilfe verboten ist und die ersuchte Behörde das Amtshilfeersuchen zurückweisen muss. Amtshilfe ist hier generell unzulässig. Dieses Verbot richtet sich in erster Linie an die ersuchte Behörde; aber auch die ersuchende Behörde hat zu prüfen, ob ihrem geplanten Amtshilfeersuchen ein gesetzliches Hindernis entgegensteh...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift präzisiert und konkretisiert das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und den Willen des Gesetzgebers, öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistungen für Gesundheitsschäden zu gewähren, die aus Opfern erwachsen sind, die für die Gemeinschaft erbracht wurden oder aus anderen oder gleichartigen oder ähnlichen Gründen entstanden sind (vgl. BT-Drs. 7/868 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.3 Personenmehrheit

Rz. 8 Bei besonders großen Versicherungsträgern mit mehr als 1,5 Mio. Versicherten oder bei gleichzeitig für mehrere Versicherungszweige zuständigen Versicherungsträgern kann die Satzung gemäß § 36 Abs. 4 bestimmen, dass eine aus 3 Personen bestehende Geschäftsführung gebildet wird, aus deren Mitte ein Vorsitzender zu wählen ist. Seit August 2021 muss die Geschäftsführung mi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

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Sterbegeld / 18 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.4 Sonderregelung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Sonderregelung in Abs. 3 betrifft die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Kreise der Versicherten der bei diesem Sozialversicherungsträger zusammengefassten Bereiche sind aber nicht deckungsgleich, da die Krankenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte lediglich Selbständige betrifft. Deshalb sieht die Regelung in Abs. 3 in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.2 Dualer Studiengang

Rz. 103 Die Gleichbehandlung der Beschäftigung zur Berufsausbildung und Teilnahme an dualen Studiengängen nach Satz 5 stellt sicher, dass Teilnehmer an dualen Studiengängen künftig wieder einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und der Arbeitsförderung als Beschäftigte versicherungspflichtig sind; sie werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgeste...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seit dem zum 1.1.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579), das in Art. 13 lediglich sprachliche Anpassungen – statt "landwirtschaftlichen Krankenkassen" nunmehr "Sozialversicherung für...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.3 Sonstige (ausgewählte) Aufgaben

Rz. 4 Mindestens alle 5 Jahre hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen und Pflegekassen zu prüfen (§ 274 SGB V). Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist Prüfungsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 62 Vorsitz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden Regelungen nach § 6 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 1 bis 4 Selbstverwaltungsgesetz (SVwG) ersetzt. Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die organisatorischen Änderungen in de...mehr

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Trennungsgeld / 14 Sozialversicherungspflicht

Sofern Trennungsgeld ganz oder teilweise steuerpflichtig ist, besteht Abgabenpflicht in der Sozialversicherung.mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.1 Bildung der KV/KZV

Rz. 11 Eine KV wird von den Vertragsärzten für den Bereich jedes Landes (Bundeslandes) gebildet. Die Bildung einer KV ist dabei nicht als ein aktives Handeln der Vertragsärzte zu verstehen, sondern als Rechtsfolge ihrer Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Anstellung als Arzt in zugelassenen medizinischen Versorgu...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.1 Auskunftspflicht

Rz. 2 Eine wichtige Aufgabe der Versicherungsämter besteht in der Erteilung von Auskünften in Angelegenheiten der Sozialversicherung, also der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte; nicht jedoch Angelegenheiten der Arbeitsförderung. Die Auskunftspflicht der nach Landesre...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.5 Entgegennahme von Leistungsanträgen

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Versicherungsämter alle Leistungsanträge entgegenzunehmen. Unter Leistungsanträgen sind alle Anträge auf Dienst- und Geldleistungen (§ 11 SGB I) zu verstehen. Die Antragstellung beim zuständigen Versicherungsträger ist daneben möglich. Soweit ein Leistungsantrag lediglich ein Verfahrenserfordernis ist, reicht die Entgegennahme des Antrags s...mehr