Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.6 Amtsdauer und Rechtsstellung der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 19 Nach Abs. 5 Satz 3 beträgt die Amtsdauer der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien wie bei den Schiedsämtern auf Landes- oder Bundesebene 4 Jahre. Tritt während der laufenden Amtsperiode ein neues Mitglied hinzu, weil z. B. das bisherige Mitglied vom Amt abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat, endet für das neue Mitglied die Amtsdauer ebenfalls ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 841 Soziale Abgaben

Hierunter sind die gesetzlichen Pflichtabgaben, die das Unternehmen zu tragen hat, zu erfassen. Im Einzelnen zählen dazu die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung sowie Berufsgenossenschaft. Nicht hierzu gehören dagegen die auf Freiwilligkeit beruhenden Sozialaufwendungen, die der Kontengruppe 86 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" zuzuordnen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Die beitragsrechtliche Beurteilung von Aufmerksamkeiten richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. Als Sachzuwendungen sind die Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR steuerfrei und – da sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – auch beitragsfrei.[1] Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.14 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. n UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Durch die Einführung des Buchst. m durch das Wachstumschancengesetz[2] wird die bisherige Regelung in den Buchst. n überführt. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nic...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der weltweit gestiegenen Verbraucherpreise hatten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern bis zum 31.12.2024 steuer- sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen. Die Reglung galt für alle Berufsgruppen. Bei der Gewährung der Sonderzahlungen waren jedoch bestimmte Kriterien zu be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 34 § 4 Nr. 16 UStG sieht für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine besonderen Buch- oder Belegnachweise vor. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des § 22 UStG sowie der §§ 63ff. UStDV über die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers. Danach müssen u. a. die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze eines Unternehmens getrennt aufgezeichnet werden. Von dah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)

Rz. 25 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG erneut geändert. Bei der Änderung des Buchst. i handelt es sich um eine redaktionelle Berichtigung. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) wurde die in § 16 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / 3 Bewirtung anlässlich außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Die Bewirtung anlässlich außergewöhnlicher Arbeitseinsätze zählt als Zuwendung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt steuerfrei gewährt wird. Aus diesem Grund zählen diese Zuwendungen nicht zum Arbeitsentgelt und sind damit beitragsfrei.[1]mehr

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Aufmerksamkeiten / Zusammenfassung

Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Ebenso wenig gehören weitere Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einrichtungen

Rz. 38 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Einrichtungen, d. h. die Hauptleistungen und die eng verbundenen Umsätze, gewährt. Die konkreten Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im Sozialrecht beschrieben. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG (ohne weitere Bedingungen) steuerfrei,...mehr

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Aufmerksamkeiten / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Die beitragsrechtliche Beurteilung von Aufmerksamkeiten richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. Als Sachzuwendungen sind die Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR steuerfrei und – da sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – auch beitragsfrei.[1] Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und damit b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Wintergeld / 3.2 Umfang

Die Leistung beträgt für jede geleistete Arbeitsstunde 1 EUR. Das Mehraufwands-Wintergeld wird nur in der Zeit vom 15.12. bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar (also dem 28. bzw. 29.2.) gezahlt. Dabei ist es für den halben Monat Dezember auf maximal 90 und für die Monate Januar und Februar auf jeweils 180 (also insgesamt 450) Arbeitsstunden begrenzt. Durch diese Begr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wintergeld / Zusammenfassung

Begriff Wintergeld ist eine Leistung an Arbeitnehmer des Baugewerbes. Es gilt als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld. Das Wintergeld wird aus der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert und besteht aus 2 Leistungsarten: Das Zuschuss-Wintergeld wird in der Schlechtwetterzeit für jede ausgefallene Arbeitsstunde gezahlt, wenn zum Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelö...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / 2 Sachzuwendungen an Dritte

Pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers (Dritten) stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1] Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer bei einem mit dem zuwendenden Arbeitgeber verbundenen Unternehmen beschäftigt ist.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 13 Durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 1992 v. 25.2.1992[1] war mWv 1.1.1992 der einleitende Satzteil von § 4 Nr. 16 UStG geändert und § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG angefügt worden. Seitdem sprach die Steuerbefreiungsvorschrift von den mit dem Betrieb der begünstigten Einrichtungen "eng verbundenen Umsätzen" statt der vorangegangenen Formulierung "üblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 1 Steuerfreie Prämien und Unterstützungen infolge der anhaltenden hohen Inflation

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die weltweit gestiegenen Verbraucherpreise (z. B. Energie- und Nahrungsmittelpreise) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren. Begünstigt waren Leistungen von bis zu 3.000 EUR, die dem Arbeitnehmer befristet vom 26.10.2022 bi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Strafgefangener / Sozialversicherung

1 Beschäftigungsformen 1.1 Beschäftigung in der Haftanstalt Gefangene sind nach § 41 StVollzG verpflichtet, ihnen zugewiesene und ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben. Für diese zwangsweise zu erbringende Arbeitsleistung erhält der Gefangene ein Arbeitsentgelt, welches sich an der Bezugsgröße orientiert. Als Tagessatz ist der 250. Teil der Eckvergütung[1...mehr

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Sperrzeit / Sozialversicherung

1 Gründe für eine Sperrzeit Das Gesetz unterscheidet Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Ablehnung eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung, Meldeversäumnis und verspäteter Arbeitsuchendmeldung. 1.1 Arbeitsaufgabe Eine Arbeitsaufgabe im Sinne...mehr

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Strafgefangener / 1.2 "Verleih" von Strafgefangenen an private Unternehmen außerhalb der Haftanstalt

Neben der Arbeitsleistung in Eigenbetrieben des Strafvollzugs sind Strafgefangene oft auch in Betrieben privater Unternehmen tätig. Dabei werden Strafgefangene als Arbeitskräfte für Betriebe oder Arbeitgeber außerhalb der Anstalt bereitgestellt. Die Vollzugsanstalt zahlt den Strafgefangenen den Lohn und stellt den Betrieben, an die die Gefangenen "verliehen" wurden, eine Rec...mehr

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Sperrzeit / 5 Folgen

5.1 Arbeitslosengeldanspruch Der Eintritt einer Sperrzeit führt zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Dies bedeutet, dass der Zahlungsbeginn der Leistung um die Dauer der Sperrzeit hinausgeschoben wird. Zusätzlich mindert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um die Tage der Sperrzeit.[1] Im Fall einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe erfolgt grundsätzlich e...mehr

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Strafgefangener / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung

2.1 Verpflichtende Tätigkeit Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb ausgeübte Beschäftigung löst lediglich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus.[1] Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommt nicht zum Zuge. Voraussetzung für die Arbeitslosenversicherungspflicht ist der Bezug von Arbeitsentgelt, A...mehr

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Strafgefangener / 3.2 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während der Haft

Sollte der Arbeitgeber im Rahmen eines bereits vor der Haft aufgenommenen Arbeitsverhältnisses dem Strafgefangenen das (bzw. ggf. ein vermindertes) Arbeitsentgelt für die Dauer der Haft weiterzahlen, bleibt auch die Sozialversicherungs- und Beitragspflicht während der Haftstrafe aufgrund des Fortbestands des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses erhalten.mehr

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Sozialgesetzbuch / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hatte 1976 begonnen, das nach fast einem Jahrhundert deutscher Sozialgesetzgebung in zahlreiche Einzelgesetze zersplitterte Sozialrecht in einem Gesamtwerk – dem Sozialgesetzbuch (SGB) – zusammenzufassen. Das Recht des Sozialgesetzbuches soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und...mehr

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Sperrzeit / 1 Gründe für eine Sperrzeit

Das Gesetz unterscheidet Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Ablehnung eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung, Meldeversäumnis und verspäteter Arbeitsuchendmeldung. 1.1 Arbeitsaufgabe Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung lieg...mehr

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Strafgefangener / 1 Beschäftigungsformen

1.1 Beschäftigung in der Haftanstalt Gefangene sind nach § 41 StVollzG verpflichtet, ihnen zugewiesene und ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben. Für diese zwangsweise zu erbringende Arbeitsleistung erhält der Gefangene ein Arbeitsentgelt, welches sich an der Bezugsgröße orientiert. Als Tagessatz ist der 250. Teil der Eckvergütung[1] in Ansatz zu bringen...mehr

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Sperrzeit / 4 Dauer

Die Dauer der Sperrzeiten ist grundsätzlich unabhängig von der Dauer der eingetretenen Arbeitslosigkeit, d. h. die Sperrzeit kann auch länger als die verursachte Arbeitslosigkeit dauern. Vielfach liegt in diesen Fällen jedoch eine sog. unbillige Härte vor, die zu einer Verkürzung der Sperrzeit führt. 4.1 Staffelung nach Sperrzeittatbeständen Die Sperrzeitdauer ist unterschiedl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 3 Beginn

Die Sperrzeit beginnt unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung mit dem Tag nach Eintritt des Ereignisses, das die Sperrzeit begründet. Dies ist im Fall der Arbeitsaufgabe oder Kündigung grundsätzlich der Tag nach dem Ende des (faktischen) Beschäftigungsverhältnisses, der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, einer Eingliederungsmaßnahme, eines Integrationskurses oder eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Strafgefangener / 1.1 Beschäftigung in der Haftanstalt

Gefangene sind nach § 41 StVollzG verpflichtet, ihnen zugewiesene und ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben. Für diese zwangsweise zu erbringende Arbeitsleistung erhält der Gefangene ein Arbeitsentgelt, welches sich an der Bezugsgröße orientiert. Als Tagessatz ist der 250. Teil der Eckvergütung[1] in Ansatz zu bringen. Privat unterhaltene Betriebe in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Strafgefangener / 3.1 Unterbrechung der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung

Das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bleibt für die Dauer eines Monats aufrechterhalten; vergleichbar der Situation bei unbezahltem Urlaub.[1] Nach Ablauf eines vollen Monats der Unterbrechung endet die Sozialversicherungspflicht und der Arbeitgeber hat eine Abmeldung zum Ende des ersten vollen Monats der Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung vorzune...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Winterbeschäftigungs-Umlage / Zusammenfassung

Begriff Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird von den Betrieben des Baugewerbes zur Finanzierung der ergänzenden Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes (Wintergeld an die Arbeitnehmer und Beitragserstattung an den Arbeitgeber) aufgebracht. Durch das Wintergeld soll eine Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 4.2 Mehrfach versicherungswidriges Verhalten

Bei der Festsetzung der Dauer einer Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung, wegen Ablehnung oder Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung, hat die Agentur für Arbeit zu berücksichtigen, wie oft sich der Betreffende zuvor (nach Entstehung des Anspruchs) bereits versicherungswidrig verhalten hat: bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 4.1 Staffelung nach Sperrzeittatbeständen

Die Sperrzeitdauer ist unterschiedlich nach den jeweiligen Sperrzeittatbeständen gestaffelt. Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt regelmäßig 12 Wochen. Sofern die Umstände, die den Eintritt der Sperrzeit begründen, für den Arbeitslosen eine Härte bedeuten, beträgt die Sperrzeitdauer 6 Wochen (allein die finanziellen Folgen des Eintritts einer Sperrzeit stellen jedoch kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.1.3 Kausalität des Verhaltens zur Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe setzt im Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer "durch" die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses oder "durch" das vertragswidrige Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Kausalitätserfordernis). Wäre Arbeitslosigkeit ohnehin zum gleichen Zeitpunkt eingetreten, fehlt es an dieser Kausalität und damit einem Sperrzeitsachverhalt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.6 Meldeversäumnis

Wer Arbeitslosengeld bezieht bzw. beantragt hat, unterliegt einer allgemeinen Meldepflicht.[1] Arbeitslose haben sich deshalb nach Aufforderung der Agentur für Arbeit bei dieser persönlich zu melden oder zu einem anberaumten ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn über den Antrag auf Arbeitslosengeld noch ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Strafgefangener / Zusammenfassung

Begriff Strafgefangene sind Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, von Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung stehen oder einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Gemäß FinMin Bayern, Erlass v. 31.7.1979, 32 – S ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.2 Arbeitsablehnung

Der Tatbestand der Arbeitsablehnung ist verwirklicht, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit angebotene zumutbare Beschäftigung nicht angenommen oder nicht angetreten hat.[1] Eine Sperrzeit kommt auch in Betracht, wenn der Arbeitnehmer schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (während der Zeit der frühzeitigen Arbeitsuche) e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Winterbeschäftigungs-Umlage / 1 Grundsatz

Aus der Winterbeschäftigungs-Umlage werden die Mittel zur Finanzierung des Zuschuss-Wintergeldes an die Arbeitnehmer, des Mehraufwands-Wintergeldes an die Arbeitnehmer, der Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung für das Saison-Kurzarbeitergeld an die Arbeitgeber[1] sowie der daraus resultierenden Verwaltungskosten aufgebracht.[2] Diese Leistungen vermeiden Ansprüche auf Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 5.3 Sozialversicherungsschutz

Im Interesse des sozialen Schutzes besteht auch während einer Sperrzeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Die in dieser Zeit zu zahlenden Beiträge werden von der Agentur für Arbeit getragen. Ein Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit ruht allerdings während einer Sperrzeit, um insoweit eine "Umgehung" der Sperrzeitfolgen zu vermeiden.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.5 Ablehnung/Abbruch eines Integrationskurses/einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Arbeitslose, bei denen die Teilnahme an einem Integrationskurs[1] oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung[2] für eine dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist, können für die Zeit der Teilnahme Arbeitslosengeld weiterbeziehen.[3] Im Gegenzug gehört es zu den versicherungsrechtlichen Obliegenheiten der Betroffenen, nach Aufforderung durch die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 2.2 SGB IV

Die Vorschriften des SGB IV gelten für die Sozialversicherungszweige, d. h. für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie für die soziale Pflegeversicherung und weitestgehend auch für die Arbeitsförderung, soweit sich aus den jeweiligen Leistungsgesetzen, d. h. insbesondere aus dem SGB III, SGB V, SGB VI, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 5.2 Erlöschen des Leistungsanspruchs bei mehreren Sperrzeiten

Hat der Arbeitslose nach der Entstehung des Anspruchs Anlass für Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer von mindestens 21 Wochen gegeben, erlischt der Leistungsanspruch ganz. Dabei werden auch Sperrzeiten berücksichtigt, die in einem Zeitraum von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs eingetreten sind und nicht bereits ihrerseits zum Erlöschen eines Anspruchs geführt haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sperrzeit ist Ausdruck des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung. Sie dient der Abgrenzung des Versicherungsrisikos, das die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu tragen hat, von dem Risiko, für das der Arbeitslose aufgrund seines Verhaltens einzustehen hat. Wer den Versicherungsfall Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeiführt, seine Beendigung verhi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.1.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Anlass für eine Sperrzeitprüfung ist allein die Beendigung des (sozialversicherungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisses, nicht des Arbeitsverhältnisses. Praxis-Beispiel Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Beschäftigungslosigkeit Ein Arbeitnehmer war wegen Elternzeit von der Arbeit freigestellt. Nach Ablauf der Elternzeit beendet er das Arbeitsverhältnis und mel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben), beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting mit dem Zugangsfaktor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.7 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Nach der Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche[1] sind Arbeitnehmer und Auszubildende in nicht betrieblicher Ausbildung, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldung ist (seit 1.1.2022) nicht mehr an eine bestimmte Form gebunden und k...mehr