Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.3 Leistungsbezieherinnen nach dem SGB III/SGB II

Ferner erhalten Leistungsbezieherinnen nach dem SGB III (Bezug von Arbeitslosengeld) Mutterschaftsgeld. Der Anspruch besteht auch, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Urlaubsabgeltung, Anspruch auf Arbeitsentgelt oder wegen einer Sperrzeit ruht. Frauen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (Bürgergeld), erhalten diese Leistungen von dem bisherigen Träger auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenkasse getragen werden. Zur Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.3.3 Zulässig aufgelöste Beschäftigung

Ist das Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst, dann zahlt die Krankenkasse neben dem Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 EUR auch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Nettoverdienstausfall.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gebärdensprachdolmetscher (... / Zusammenfassung

Begriff Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen können bei der Ausführung von Sozialleistungen und im Verwaltungsverfahren die deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen verwenden. Durch die Anwendung dieser Kommunikationshilfen können Kosten entstehen, z. B. durch den Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher, Simu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 7 Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes

Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Betroffen sind nicht nur privat versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.3 Teillohnzahlungszeitraum

Endet die Zahlung des Arbeitsentgelts bei Beginn der Schutzfrist, sind die Beiträge nur für den bis dahin verstrichenen Teil des Abrechnungszeitraums zu berechnen und abzuführen. Dabei ist auch nur eine entsprechende anteilige Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 5 Mutterschaftsgeld bei erneuter Schutzfrist während Elternzeit

Frauen, deren Mitgliedschaft während der Elternzeit fortbesteht, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die neue Schutzfrist während dieser Zeit beginnt. Der Anspruch besteht, solange das Arbeitsverhältnis besteht.[1] Praxis-Tipp Unterbrechung der Elternzeit wegen erneuter Schutzfrist Arbeitnehmerinnen können ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.1.2.1 Gleichbleibendes Monatsgehalt

Bei Versicherten mit gleichbleibendem Monatsarbeitsentgelt bzw. nach Monaten bemessenem Arbeitsentgelt, ist jeder Monat mit 30 Tagen anzusetzen. Das Nettoarbeitsentgelt aller 3 Monate des Bemessungszeitraums ist durch 90 zu teilen (Formel 1). Die Höhe des Entgelts ist nicht abhängig von der Zahl der Arbeitstage bzw. der Arbeitsstunden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.1.2.3 Stundenlohn

Bei Versicherten, deren Nettoarbeitsentgelt nach Stundenlohn gezahlt wird, ist das Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch die bezahlten Arbeitsstunden multipliziert mit sieben zu teilen (Formel 3).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / Zusammenfassung

Begriff Im medizinischen Sinne versteht man unter dem Begriff "Sterilisation" eine Unfruchtbarmachung. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gehört sie sowohl für männliche als auch weibliche Versicherte zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Gesetzliche Aussagen zu den Leistungen bei einer durch K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.3.4 Mutterschaftsleistungen während Kurzarbeit

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden während Kurzarbeit im Betrieb in vollem Umfang gezahlt, d. h. Kurzarbeit wirkt sich für Frauen im Mutterschutz nicht leistungsmindernd aus. Die Kurzarbeit wird sowohl beim Anspruch als auch bei der Höhe nicht berücksichtigt. Schwangere Frauen erhalten in diesen Phasen jeweils volle mutterschutzrechtliche Leistungen, sodass ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Schwangerschaftsabbruch istzu unterscheiden zwischen einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische und kriminologische Indikation), der in vollem Umfang die Leistungspflicht der Krankenkasse auslöst und einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation), der lediglich eine eingeschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.2 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes

Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten Frauen, die zwar nicht bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis standen, bei Arbeitsunfähigkeit jedoch aus ihrem Versicherungsverhältnis einen Anspruch auf Krankengeld haben (Nicht-Arbeitnehmerinnen); zwar bei Beginn der Schutzfrist in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen und Mutterschaftsgeld in Höhe des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.1.2 Berechnung

Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Höchstens jedoch 13 EUR für den Kalendertag. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Von einer zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird allerdings nur dann ausgegangen, wenn sie während der Schwangerschaft erfolgte.[1] Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vor Beginn der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.2.2 Arbeitnehmerin ohne Arbeitgeberzuschuss

Bei Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitgeberzuschuss ist das bisher gezahlte Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 EUR vom Tag des Wegfalls des Zuschusses an auf das Krankengeld umzustellen. Damit ist eine Neuberechnung des Mutterschaftsgeldes nach den für das Krankengeld geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen. Der Arbeitergeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt z. B. mit Ablauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.3.2 Insolvenzverfahren

Kann der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach rechtskräftiger Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse bis zur zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, erhält die Frau den Zuschuss durch die Krankenkasse.[1] Gleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.4 Beamtinnen

Ein Beamten- oder Dienstverhältnis als Dienstordnungsangestellte ist einem Arbeitsverhältnis nach § 1 MuSchG nicht gleichzusetzen. Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (z. B. Beamtinnen), haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für sie ist vielmehr die "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen" maßgebend, die eine Weiterzahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 6 Mutterschaftsgeld nach einer Fehlgeburt

Seit 1.6.2025 haben Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Je nach Schwangerschaftswoche gelten gestaffelte Schutzfristen:[1] 2 Wochen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche 6 Wochen Mutterschutz ab der 17. Schwangerschaftswoche 8 Wochen Mutterschutz ab der 20. Schwangerschaftswoche. Während dieser Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.2 Beitragsfreiheit

Arbeitgeber haben für die Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld ihrer Arbeitnehmerin grundsätzlich keine Beiträge zu entrichten.[1] Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Während des Mutterschaftsgeldbezugs gezahltes Entgelt kann ggf. beitragspflichtig sein (z. B. Einmalzahlungen oder über den Arbeitgeberzuschuss hinausgehend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.3.1 Vom Arbeitgeber

Versicherte, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13 EUR übersteigt, erhalten für die Dauer der Mutterschaftsgeldzahlung den 13 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber.[1] Für Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst wird der Zuschuss von der Dienststelle bzw. vom Bund gezahlt. Für Teilnehmerinnen am Jug...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.4 Meldungen

Bei Mutterschaftsgeldbezug entsteht die Meldepflicht, sobald mindestens einen Kalendermonat lang kein Entgelt gezahlt wird.[1] Für den Zeitraum bis zum Ende des Arbeitsentgeltanspruchs ist eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund "51" zu übermitteln. Achtung Keine Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit erforderlich Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / Zusammenfassung

Begriff Das Wort Telematik wird aus den Begriffen "Telekommunikation" und "Informatik" gebildet. Telematik im Gesundheitswesen vernetzt Systeme der Informationstechnologie (IT) im medizinischen Bereich. Sie ermöglicht, Informationen zwischen Versicherten und Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen sicher und effizient auszutausche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3.1.2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt

Erhalten Versicherte ein schwankendes Arbeitsentgelt, sind die tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Ausgangszeitraums zu berücksichtigen (Formel 2). Ändert sich die Entlohnungsart während des Ausgangszeitraums, so ist der Monat mit 30 Tagen anzusetzen, wenn die Frau ein festes Monatsgehalt bezieht. Für die übrige Zeit sind die tatsächlichen Kalendertage anzusetzen (Komb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 4 Dauer der Zahlung

Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung nach der Entbindung gezahlt. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Entbindung nicht in Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / Sozialversicherung

1 Pflicht der Krankenkasse als Einzugsstelle Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Dies gilt insbesondere für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers haben Krankenkassen die Möglichkeit, Beitragsansprüche zu stunden. Durch die Stundung wird die Beitragsfälligkeit hinausgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / 3 Keine Beitragsstundung für Zahlstellen

Beiträge aus Versorgungsbezügen werden allein vom Mitglied getragen und von den Zahlstellen lediglich an die Krankenkassen weitergeleitet. Daher ist eine Beitragsstundung für Zahlstellen nicht vorgesehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / 1 Pflicht der Krankenkasse als Einzugsstelle

Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Dies gilt insbesondere für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers haben Krankenkassen die Möglichkeit, Beitragsansprüche zu stunden. Durch die Stundung wird die Beitragsfälligkeit hinausgeschoben bzw. neu gesetzt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / Zusammenfassung

Begriff Die Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde. Abgaberechtlich bedeutet Stundung, dass die Fälligkeit eines Steueranspruchs in die Zukunft verschoben wird. Dieser Vorgang stellt einen Verwaltungsakt dar. Gesetze, Vors...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 3.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich wird die ausländische Kapitalgesellschaft aufgrund der inländischen Betriebsstätte dem inländischen Steuerrecht unterworfen. Zum Begriff der Betriebsstätte, der sehr weit gezogen wird, siehe § 12 AO. Auch die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden gem. § 69 AO kommt ohne weiteres zur Anwendung. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeit gegenüber den S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sog. Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und die en...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / Sozialversicherung

1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 3 Teilnehmende Betriebe

Unabhängig von der Beschäftigtenzahl nehmen alle Arbeitgeber am U2-Verfahren teil. Am U2-Verfahren nehmen auch solche Arbeitgeber teil, die beispielsweise nur Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder schwerbehinderte Menschen beschäftigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 2 Zuständige Krankenkasse

Mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenkasse führen alle Krankenkassen das U2-Verfahren durch. Es besteht die Möglichkeit, die Durchführung auf eine andere Stelle zu übertragen. Im Einzelfall ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der die Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Liegt keine gesetzliche Krankenkasse vor, führt diejenige Kasse das Verfahren durch, die fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 6 Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

Für das Umlageverfahren gilt das maschinelle Meldeverfahren. Dies bezieht sich auch auf die Erstattungsanträge. Da die Erstattung nur auf Antrag vorgenommen wird, bedeutet es, dass die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs erst zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem im Entgeltabrechnungsprogramm der Anspruch geltend gemacht wird. Eine Erstattung für zurückliegende Zeiträume ist mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 8 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden zu berechnen.[1] Einbezogen in die Umlagepflicht wird also auch das Arbeitsentgelt der männlichen Arbeitnehmer. Anders als im U1-Verfahren ist auch das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer umlagepflichtig, deren B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.2 Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich

Für sog. Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich erfolgt die Berechnung der Umlage auf der Grundlage des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 9 Nachweis der Umlage

Für das Umlageverfahren sind nach § 10 AAG die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Beträge für das U2-Verfahren werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung im Beitragsnachweisdatensatz als Beitragsgruppe U2 übermittelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.4 Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezugs von Kranken-, Krankentage-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit weiter erzielt werden, bleiben bei der Umla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 5 Erstattungshöhe aus der U2

Im Rahmen des U2-Verfahrens sind dem Arbeitgeber die erstattungsfähigen Aufwendungen in voller Höhe (100 %) zu erstatten. Eine Begrenzung auf einen niedrigeren Betrag ist weder im Gesetz vorgesehen noch durch eine entsprechende Satzungsregelung zulässig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 7 Finanzierung

Da die Arbeitgeber die einzigen sind, die Leistungen aus dem Umlageverfahren erhalten, werden die Mittel zur Durchführung des Verfahrens auch ausschließlich von den am Umlageverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Sie berechnen sich nach einem Prozentsatz aus dem umlagepflichtigen Arbeitsentgelt. Der Prozentsatz wird in der Satzung der zuständigen Krankenkasse festge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.1 Praktikanten

Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum aufgrund einer Fachschul- bzw. Hochschulausbildung ableisten, gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Sofern ihnen vom Betrieb ein Entgelt gezahlt wird, ist dieses auch umlagepflichtig zur U2.mehr