Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.2 Interessenausgleich nach § 112 BetrVG

Rz. 958 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG ist ein nicht erzwingbarer Interessenausgleich über eine Betriebsänderung. Liegt keine Betriebsänderung vor, so können die Rechtsfolgen des § 1 Abs. 5 KSchG nach h. M. nicht durch einen "freiwilligen" Interessenausgleich außerhalb der §§ 111, 112 BetrVG herbeigeführt werden. Somit ist § 1 Abs. 5 KSchG weder...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 704 Die in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG enthaltene Beweislastregel, der zufolge der Arbeitgeber die Kündigungstatsachen zu beweisen hat, gilt auch für betriebsbedingte Kündigungen. Der Arbeitgeber trägt somit die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung bedingen. Das Gericht muss auf der Grundlage des arbeitgeberseitigen Vortra...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung d...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Sozialplan

Rz. 144 Im Rahmen einer Betriebsänderung muss der Insolvenzverwalter nach § 111 BetrVG einen Sozialplan verhandeln und erstellen, um die Nachteile, die ggf. durch die Betriebsänderung entstehen, auszugleichen. § 123 InsO regelt den Umfang des Sozialplanes. Sozialplanansprüche werden auf bis zu 2,5 Monatsverdienste (§ 10 Abs. 3 KSchG) der von der Entlassung betroffenen Arbeit...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _________________________ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Interessenausgleich

Rz. 142 Der Insolvenzverwalter hat vor den von ihm beabsichtigten Betriebsänderungen oder einer Betriebsschließung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Er muss mit dem Betriebsrat vor der Durchführung dieser Maßnahme über einen Interessenausgleich zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile verhandeln, § 111 Abs. 1 BetrVG. Bei Scheitern dieser Verhandlunge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 26 A, geboren 1965, war von Anfang 2003 bis Ende April 2023 als Kabelwicklerin (Wickeln von Motoren-Ankern) bei einem Unternehmen der Elektrobranche beschäftigt, zuletzt mit einem Bruttogehalt in Höhe von 3.500 EUR. Im September 2022 erhielt sie ein Schreiben des Arbeitgebers, mit dem ihr zum 30.4.2023 eine betriebsbedingte Kündigung angedroht wurde. Zur Begründung hieß ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 96 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.9: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _________________________ In Sachen _________________________ gegen Bundesagentur für Arbeit, _________________________ Az. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _________________________ und ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen

Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind bereits Vorbereitungsmaßnahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die er während des besonderen Kündigungsschutzzeitraums trifft, unzulässig. Eine Kündigung, die auf diesen Vorbereitungsmaßnahmen basiert, ist daher unwirksam. Diese Regelung war erforderlich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Paquay". Dan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.1.2 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, ändern sich jedoch nicht nur die Prozesse im Unternehmen, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Änderungen zu begegnen: Klassischerweise kann es bei einer Transformation des Gesch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Interessenausgleich

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem BetrAVG. Ziel des Interessenausgleichs ist, den wirtschaftlichen Nachteilen, die für > Arbeitnehmer infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen, angemessen durch einen > Sozialplan zu begegnen. Dabei sind sowohl die sozialen Belange der betroffenen ArbN...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.3 Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen. Es geht darum, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer geplanten Betriebsänderung aus Sicht der Belegschaft abzuschwächen. Der Sozialplan hat also grundsätzlich eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überb...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2 Interessenausgleich und Sozialplan

Ausgangspunkt eines Interessenausgleichs und Sozialplans ist eine Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG.[1] Bei einer geplanten Betriebsänderung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und mit ihm zu beraten. Die Beratung umfasst sowohl die Frage, ob und in welcher Form die geplante Betriebsänderung umgesetzt w...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.4 Gang der Verhandlungen und strategische Aspekte

In der Praxis erfolgen die Verhandlungen über den Interessenausgleich und Sozialplan sowie deren Abschlüsse meist gemeinsam. Denn der Betriebsrat wird dem Interessenausgleich in der Regel nicht zustimmen ohne Klärung des Umfangs der wirtschaftlichen Absicherung durch den Sozialplan. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Vorbereitung der Entwürfe, möglichst schon zu Beginn der ...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.4.3 Gestaltung der Transfergesellschaft

Die konkrete Umsetzung und Finanzierung einer Transfergesellschaft wird, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, in die Verhandlungen über den Interessenausgleich und den Sozialplan einbezogen. Im Interessenausgleich wird insbesondere die Einrichtung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit oder die Beauftragung einer Transfergesellschaft geregelt. Dabei werden auch...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.5 Turboprämien

Turboprämien stellen eine besondere Form freiwilliger Regelungen im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen dar. Ihr zentraler Zweck liegt in der Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen – und damit in der Reduktion finanzieller und rechtlicher Risiken für das Unternehmen. Solche Risiken können insbesondere im Zusammenhang mit Sozialauswahlentscheidungen entstehen, aber auch d...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.3 Die Einigungsstelle in der Restrukturierung

Im Rahmen von Restrukturierungen kommt es häufig zu Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Maßnahmen wie Interessenausgleich und Sozialplan. Scheitern diese Verhandlungen, so kann jederzeit die Einsetzung der Einigungsstelle einseitig erklärt werden. Sinnvoll ist jedoch eine vorherige Verständigung der Betriebsparteien über die einvernehmliche Einsetzung der...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 1.4 Zeitliche Planung und Aufstellung eines Ablaufplans

Ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Restrukturierung ist eine realistische und vorausschauende Zeitplanung. Vor der Durchführung der Restrukturierung sollte daher ein möglichst detaillierter Ablaufplan erstellt werden, welcher neben der zeitlichen Komponente auch klare Zuweisungen von Verantwortlichkeiten enthält. Praxis-Tipp Zuständigkeiten, Zeitpunkte und Ziele...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 1.2.2.2 Bestehen eines Betriebsrats

Zusätzliche Voraussetzung für das Vorliegen von Beteiligungsrechten bei einer Betriebsänderung ist das Bestehen eines Betriebsrats in dem betroffenen Betrieb. Sofern kein Betriebsrat besteht, ist die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ausreichend. Eine geplante Betriebsänderung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund abgeschlossener Prüfungen und Vorüberlegungen zu e...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.4.2 Vergütung in der Transfergesellschaft

Durch das Transferkurzarbeitergeld wird ein erheblicher Teil der Personalkosten abgedeckt, wodurch das Unternehmen deutlich finanziell entlastet wird. Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes für kinderlose Mitarbeiter beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Bei einer Unterhaltspflicht für mindestens ein Kind erhöht sich der Satz auf 67 %. Die Leistung wird maximal für...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2 Durchführung der Restrukturierung

Nachdem die Restrukturierung umfassend vorbereitet ist, beginnt ihre Durchführung. Die Wahl der Instrumente zur Durchführung einer Restrukturierung richtet sich individuell nach dem jeweiligen Unternehmen, den spezifischen Gegebenheiten und den angestrebten unternehmerischen Zielen. Zu den gängigen Instrumenten zählen unter anderem Freiwilligenprogramme sowie der Interessena...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.6.2 Das Konsultationsverfahren

Plant ein Arbeitgeber eine Massenentlassung im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG, ist er verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig und umfassend über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Dabei müssen alle wesentlichen Informationen offengelegt und in einem konstruktiven Dialog Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Entlassungen sowie zur Milderung ihrer Folgen erörtert w...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.5 Qualifizierung als Bestandteil der Restrukturierung

Im Rahmen von Restrukturierungen besteht häufig ein Interesse daran, die Stammbelegschaft zu halten und durch Qualifizierungsmaßnahmen, wie Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, auf veränderte, insbesondere digitalisierte Arbeitsprozesse vorzubereiten. Ausgangspunkt solcher Qualifikationsmaßnahmen ist ein Strukturwandel oder eine Betriebsänderung. Sozialpläne, die solche Ma...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.1 Freiwilligenprogramme

Freiwilligenprogramme bieten Unternehmen eine sinnvolle Möglichkeit, im Zuge von Restrukturierungen Personal sozialverträglich und zielgerichtet abzubauen. Anders als bei betriebsbedingten Kündigungen setzen sie auf einvernehmliche Lösungen, etwa durch Aufhebungsverträge und Vorruhestandslösungen. Ein großer Vorteil liegt darin, dass Unternehmen hierbei mehr Kontrolle darüber...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.1 Unterrichtung des Betriebsrats

Die Unterrichtung sollte erfolgen, wenn sich die Planungen der Betriebsänderung konkretisieren. Zu diesem Zeitpunkt sollte das Arbeitgeberkonzept bereits ausgearbeitet und mögliche Alternativen durchdacht worden sein. Bei bloßen Vorüberlegungen zu einer möglichen Betriebsänderung besteht noch keine Unterrichtungspflicht des Betriebsrats. Inhaltlich sollte die Unterrichtung e...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.2 Interessenausgleich

Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung über eine geplante Betriebsänderung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es geht darum ob, wann und wie die unternehmerischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Ausgangspunkt ist dabei die Planung des Arbeitgebers. Je nach Art der Betriebsänderung umfasst der Interessenausgleich Regelungen zu Transfergesellschaften, Massenent...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / Zusammenfassung

Überblick Restrukturierungen sind in der heutigen Zeit nötiger denn je. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wirtschaftliche Unsicherheit, gestörte Lieferketten, geopolitische Spannungen und nicht zuletzt der tiefgreifende Wandel durch Digitalisierung und Automatisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Doch nicht nur akute Krisen erfordern Anpassungen. Auch zur...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 3 Sozialverträglicher Personalabbau – Sozialpläne und Interessenausgleich als Grundlage für Transfermaßnahmen

Traditionelle Sozialpläne regeln, wie bereits kurz angerissen, im Wesentlichen die Höhe der Abfindungen. Die Erzielung hoher Abfindungsfaktoren und damit insgesamt hoher Abfindungszahlungen wird oftmals gerade von Arbeitnehmervertretern als besonderer Erfolg gesehen und ist für diese einem Ritterschlag ähnlich. Hierbei wird übersehen, dass Abfindungen in keinster Weise dazu ...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 3.1 Beratungspflicht durch die Arbeitsagentur im Vorfeld von Maßnahmen

Die bis 31.12.2010 geltende Rechtslage sah lediglich eine freiwillige Beratung der Betriebsparteien auf Verlangen vor. In der Folge wurden die Agenturen für Arbeit (AA) häufig erst dann über das Restrukturierungsgeschehen mit Interessenausgleich oder Sozialplan in Kenntnis gesetzt, wenn der Vertragsabschluss bereits erfolgt war. Hinweise der AA auf integrationsfördernde oder...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.3 Qualifizierung

Realistisch betrachtet werden nicht alle gekündigte Beschäftigte auf Anhieb in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren sein. In diesen Fällen ist es die Aufgabe einer Transfergesellschaft, den Mitarbeitern Wege zu eröffnen, mittels fachlicher[1] Qualifizierung neue berufliche Perspektive zu erlangen. Die Umsetzung der Qualifizierungen sollten passgenau auf die zukünftigen Arb...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 4 Transfermaßnahmen als vorgelagertes Instrument

Bevor eine detaillierte Betrachtung der Transfergesellschaft erfolgen kann, werfen wir aber noch einen Blick auf die sog. Transfermaßnahmen, die vor der Gesetzesänderung auch als sog. Transferagentur bekannt waren. Beide Instrumente gehen in der Praxis häufig Hand in Hand. Die Transfermaßnahmen können bereits während der individuellen Kündigungsfristen eingesetzt werden. Tra...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 1 Aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedeutung des Beschäftigtentransfers

Neben den klassischen Abfindungssozialplan wird vermehrt der Transfersozialplan eingesetzt. Er soll dabei helfen, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass mit den finanziellen Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit insbesondere über das Transferkurzarbeitergeld ein neues Beschäftigungsverhältnis erlangt werden kann.[1] Mit der Einführung von § 2 Abs. 1 ...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 10 Was kommt nach der Transfergesellschaft

Die Nachbetreuung der Beschäftigten nach dem Ende der Transfergesellschaft ist ein sinnvolles Angebot, das im Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und Transfergesellschaft vereinbart werden sollte, im Sozialplan aber auch abgesichert werden kann. Im Falle des Übergangs in Arbeitslosigkeit kann die Transfergesellschaft gerade bei der Arbeitslosmeldung und der Beantragung ...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 8 Abfindungen und Transfermaßnahmen

Ein Transfersozialplan unterscheidet sich von einem klassischen Sozialplan dadurch, dass neben Abfindungsleistungen des entlassenden Unternehmens die Instrumente des Beschäftigtentransfers, Transferagenturen und/oder Transfergesellschaften, zur Unterstützung der beruflichen Neuorientierung der betroffenen Beschäftigten angeboten werden. Damit soll Arbeitslosigkeit vermieden u...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.4.1 NRW-Landesförderung bei Transfergesellschaften

Besonders aktiv in der Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen des Beschäftigtentransfers ist Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich zur Förderung der Agentur für Arbeit fördert das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen Transfergesellschaften. Hinweis Landesförderung der Transfergesellschaften Transfergesellschaften können für Unternehmen gefördert werden, die den EU-Kriterien...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.4 Lohnzahlung

Da die Transfergesellschaft in die Rolle eines Arbeitgebers schlüpft, übernimmt diese auch die entsprechenden Pflichten. Hierzu zählt in erster Linie die Lohnzahlung. Wesentlichster Bestandteil ist das sog. Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent[1] des bisherigen Entgelts und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Da oft eine Besserstellung der betroffen...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 13 Die Zukunft des Beschäftigtentransfers

Der in der Vergangenheit fehlenden Transparenz und Vergleichbarkeit, insbesondere hinsichtlich einheitlicher (Mindest-)Qualitätsstandards konnte mit den angesprochenen gesetzlichen Neuregelungen mit Einführung der Trägerzertifizierung zumindest formal Abhilfe geschaffen werden. Über den Wert von derlei Zertifizierungen kann man natürlich vortrefflich Streiten, sie bietet abe...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 5.1 Aufgabenstellung

Transfergesellschaften bieten von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten ein auf maximal 12 Monate befristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Ziel und dem Schwerpunkt der beruflichen Neuorientierung sowiegezielter Vermittlung in den Arbeitsmarkt. In einer Transfergesellschaft können – anders als bei der Transferagentur – umfangreichere Beratungs- ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Sozialplan und Nachteilsausgleich

Rz. 39 Hat der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer mitgeteilt, dieser habe bei Rechtskraft der Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe sich nach dem Sozialplan richte, liegt darin kein Hinweis (§ 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG), dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.[1] Damit ist geklärt, dass § 1a...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Abs. 3 B. 1.)

Rz. 136 Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich um der Höhe und Fälligkeit nach ungewisse Verbindlichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Pensionen umfassen Aufwendungen für laufende Pensionen, für Anwartschaften auf eine Pension oder vergleichbare Verpflichtungen im Versorgungsfall. Ähnliche Verpflichtungen sind sonstige ungewisse Verbindlichkeiten aus zugesagten L...mehr