Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.2 Zwischen Einzeltrennung und Personalabbau unterscheiden

Um Trennungsprozesse anzustoßen, ist zunächst zu entscheiden, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich. In der Regel lassen sich Trennungen von Mitarbeitern in zwei große Gruppen einordnen: Personalabbau: Aufgrund der Dynamik in der Geschäftstäti...mehr

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Personalcontrolling: Kennza... / 1.8.1 Sozialplankosten pro Mitarbeiter

Der Anwendungsbereich dieser Kennzahl ist die Planung und Kontrolle der Aufwendungen, die aufgrund von Betriebsänderungen entstehen und wird wie folgt errechnet: Im Sozialplan werden zwischen Unternehmensleitung und Betrieb...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 8 Rechtliche Rahmenbedingungen der Personalplanung

Unterrichtungspflicht Bei der Personalplanung sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. So hat das Unternehmen die Mitarbeiter über dessen Aufgaben und Verantwortung sowie über die Art der Tätigkeiten und die Einordnung der Arbeitsabläufe in das Unternehmen zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.2 Unwirksamkeit von Vereinbarungen und Maßnahmen

Rz. 57 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind alle individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, unzulässig. § 7 Abs. 1 AGG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB; entgegenstehende Vereinbarungen und Maßnahmen sind danach nichtig. Erfasst werden neben allen rechtsgeschäftlichen Abreden zwischen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss / 7 Mitwirkungsrechte

Der Arbeitgeber hat den Sprecherausschuss rechtzeitig über Änderungen der Gehaltsgestaltung und sonstiger allgemeiner Arbeitsbedingungen sowie über die Einführung oder Änderung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze zu unterrichten. Zur "Gehaltsgestaltung" gehören (wie bei der Lohngestaltung in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) kollektive und abstrakte Regelungen über die Gehaltsfindun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss für leite... / 6.2.2 Wirtschaftliche Angelegenheiten

Der Unternehmer hat den Sprecherausschuss mindestens einmal im Halbjahr über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs und des Unternehmens zu unterrichten.[1] Über geplante Betriebsänderungen i. S. v. § 111 BetrVG hat er den Sprecherausschuss rechtzeitig vor Abschluss der Planungsphase und umfassend im Hinblick auf mögliche Nachteile für leitende Angestellte zu unte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2020 Echter Vertrag zugunsten Dritter / Unechter Vertrag zugunsten Dritter / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Zivilrechtlich ist zwischen dem echten und dem unechten Vertrag zugunsten Dritter zu unterscheiden. Der Unterschied besteht darin, dass dem Dritten im Rahmen des echten Vertrags zugunsten Dritter ein eigenes Forderungsrecht zusteht. Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtliche Grundlagen der R... / 1 Die Rolle des Rechts bei einer Sanierung

Im Rahmen einer Restrukturierung soll ein Unternehmen, das sich entweder bereits in einer Krise befindet oder aber bei ungehindertem Fortgang der Dinge in eine Krise zu geraten droht, durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zukunftsfest gemacht werden. Um es in der Sprache des IDW S 6 zu sagen: Es soll wieder in die Lage versetzt werden, ein branchenübliches EBITDA zu erwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Sozialplan

Rz. 871 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.93: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _________________________mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückstellungen im Personalb... / 3.9 Restrukturierung und Sozialplan

Da die Bildung von Aufwandsrückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen und Sozialpläne handels- und steuerrechtlich nicht zulässig ist, ist für die Annahme einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten die Begründung einer Außenverpflichtung erforderlich. Rückstellungen für künftige Leistungen aufgrund eines Sozialplans sind auf den Bilanzstichtag auszuweisen, wenn de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 5 Abfindungen bei Sozialplan

In Fällen einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG, kann der Betriebsrat die Erstellung eines Sozialplans verlangen und ggf. nach § 112 Abs. 4 BetrVG über die Einigungsstelle erzwingen. In einem Sozialplan können z. B. Höchstgrenzen für Abfindungen oder auch Ausschlüsse geregelt werden.[1]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Interessenausgleich und Sozialplan

1. Typischer Sachverhalt Rz. 835 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1363] 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 836 Interessenausgleich und Sozialplan sind nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 58 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die gese...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Auswirkungen des Sozialplans auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 868 Die Betriebspartner müssen bei der Ausgestaltung des Sozialplanes auch die Auswirkungen auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beachten.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Interessenausgleich/Sozialplan

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 841 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 836 Interessenausgleich und Sozialplan sind nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 58 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen für Interessenausgleich und Sozialplan sind jeweils gesondert zu prüfen. Auch wenn die Verhandlungen über den Interessenausgleich und über den Sozialplan in der Praxis häufig verbunden werden, sind sie rechtlich nicht so "verz...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Einigungsstelle

Rz. 853 Die Einigungsstelle hat nach § 112 Abs. 5 S. 1 BetrVG bei ihrer Entscheidung über einen Sozialplan sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. Im Rahmen billigen Ermessens muss sie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls L...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Unterrichtung des Sprecherausschusses

Rz. 863 Besteht ein Sprecherausschuss, so hat der Unternehmer neben dem Betriebsrat auch den Sprecherausschuss über eine geplante Betriebsänderung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, soweit durch die Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile für die leitenden Angestellten entstehen können. Gem. § 32 Abs. 2 S. 2 SprAuG hat der Unternehmer mit dem Sprecherausschuss Maß...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 835 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1363]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG

Rz. 860 Der Sozialplan ersetzt weder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG.[1413] Die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG besteht auch bei Massenentlassungen.[1414] Der Betriebsrat ist also vor jeder Kündigung zu hören. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kün...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Rz. 870 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.92: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Interessenausgleich zwischen der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsrat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 2.1.3 Beratungserfordernis

Die verpflichtende vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit soll dazu beitragen, dass die Betriebsparteien frühzeitig über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die Arbeitnehmer informiert sind und entsprechende Zielsetzungen berücksichtigen können. Die Beratung erfolgt dahingehend, dass die Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmer fördernden Interesse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 561 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Form- und fristgerechte Erklärung der Kündigung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 867 Wegen der unterschiedlichen Kündigungsfristen ist für jeden Mitarbeiter gesondert festzustellen, wann die Kündigung ausgesprochen werden muss, um das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Entsprechend vorher muss die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG durchgeführt werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Unterrichtung der Arbeitnehmer in der Betriebsversammlung

Rz. 865 Schließlich kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers bestehen, in der Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 2 BetrVG über die geplante Betriebsänderung zu berichten, da regelmäßig das Personalwesen des Betriebes und dessen wirtschaftliche Lage und Entwicklung betroffen sind. Die Berichtspflicht findet ihre rechtliche Grenze in der Gefährdung von Betriebs- und/oder Gesch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung)

Rz. 870 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.92: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Interessenausgleich zwischen der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _________________________mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 866 Es ist festzustellen, ob und ggf. welche Mitarbeiter Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) haben. Außerdem ist festzustellen, ob eventuell ein tariflicher Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Alters, in Betracht kommt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird

Rz. 862 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 873 Betriebsvereinbarungen[1416] werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie gelten in räumlicher Hinsicht in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Betriebsvereinbarung grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG. In den Grenzen des Tarifvorbehalts (§ 77 Abs. 3 BetrVG) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 1.3 Beteiligung des Arbeitgebers

Das System der Transferleistungen bindet den Arbeitgeber in die Finanzierung ein. Er hat sich an der Finanzierung von Transfermaßnahmen angemessen zu beteiligen.[1] Gelingt ein vorzeitiger Übergang des Arbeitnehmers in eine neue Erwerbstätigkeit, stehen diesen Aufwendungen Einsparungen bei den Entgeltkosten für die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses und durch Vermeidun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Unterrichtung und Beratung über die Personalplanung (§ 92 BetrVG)

Rz. 861 Gem. § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Verm...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 2.1 Freistellung bis zu 10 Jahre

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn Arbeitnehmer auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Abreden (z. B. Tarifvertrag, Sozialplan) von der Arbeit nach Erreichen einer Altersgrenze oder eines anderen individuellen Ereignisses bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder vergleichbarer Bezüge freigestel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG)

Rz. 837 Nach § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betrie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG)

Rz. 839 Verhandlungsgegenstand des Interessenausgleichsverfahrens ist das "ob und wie" der Betriebsänderung. Es wird ausgehandelt, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Ausmaß und in welcher Form die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Argumente der Geschäftsleitung bei den Interessenausgleichsverhandlungen sind z.B. Verluste und die dadurch begründete Notwendigkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Beteiligung des Wirtschaftsausschusses

Rz. 864 Unabhängig von der Beteiligung des Betriebsrats hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss vor einer geplanten Betriebsänderung zu informieren (§ 106 BetrVG). Der Zeitpunkt der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses wird im Regelfall mit dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats nach § 111 BetrVG zusammenfallen.[1415] Die Unterrichtungspflicht gegenüber de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Beratung mit dem Betriebsrat (§ 111 S. 2 BetrVG)

Rz. 838 Die umfassende Beratung mit dem Betriebsrat erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Unterrichtung des Betriebsrats. Die Beratung dient der Klärung der Frage, ob die Durchführung der geplanten Betriebsänderung wirklich notwendig ist. Außerdem wird über die Bedingungen, unter denen die Betriebsänderung durchgeführt wird, und die damit verbundenen sozialen und personell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 2.3 Förderungsausschluss

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sie im Eigeninteresse des Betriebs liegt, d. h. dazu dient, die Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung im gleichen Betrieb, Unternehmen oder Konzern vorzubereiten. Bei betriebsinternen beruflichen Qualifizierungen ist eine Förderung aber dann möglich, wenn die Maßnahmen auf eine Beschäftigungsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Namensliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)

Rz. 854 Nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG besteht eine Vermutung für die Rechtfertigung der Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, sofern bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessenausgleich namentlich bezeichnet sind. Die Vermutungswirkung erstreckt sich auf den Wegfall der Beschäftigungsm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Unterrichtungspflicht

Rz. 660 Nach § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Überganges, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Überganges für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 3.1.2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in einem Betrieb bzw. in einer eigenständigen Betriebsabteilung Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden, die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden, die Organisation und Mittelausstattung der b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 558 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Nachweis der Einkünfte

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind i. d. R. aufgrund einer persönlichen Erklärung des freiwillig Versicherten festzusetzen. Darüber hinaus sehen die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler vor, dass die Krankenkasse zur Feststellung der Beitragspflicht einen aktuellen Nachweis über die beitragspflichtigen Einnahmen verlangt. Die Krankenkasse entscheidet dabei nach pfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentenminderung/Rentenabsch... / Zusammenfassung

Begriff Rentenminderungen in Form von Rentenabschlägen bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten können durch Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Für die Zahlung der Beiträge ist eine besondere Rentenauskunft vom Rentenversicherungsträger erforderlich, die frühestens nach Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt wird. Die gezahlten Beiträge werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 4 Altersgrenzen/Rentenminderung

Altersrenten werden nur gezahlt, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Lebensalter vollendet hat. Die höchste Altersgrenze ist die sog. Regelaltersgrenze. Sie ist das Lebensalter, das für einen Anspruch auf Regelaltersrente vollendet sein muss. Alle anderen Altersrenten können bereits nach Vollendung eines früheren Lebensalters in Anspruch genommen werden. Hinweis Vorzei...mehr