Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 7.1 EGMR, 3. Sektion, Urt. v. 10.6.2025 – Beschwerde Nr. 35789/22 Á. F. L. ./. Island

1. Es verletzt das Verbot der behinderungsbedingten Diskriminierung gemäß Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK, wenn der Staat dem betroffenen Elternteil angemessene Vorkehrungen i.S.v. Art. 2 BRK verweigert, auch wenn kein förmlicher Behindertenstatus anerkannt wurde. Zu den angemessenen Vorkehrungen gehören auch Unterstützungsmaßnahmen zur Erleichterung des Familienlebens zwischen E...mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.3 Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern

Rz. 97 Als Eltern sind nur die leiblichen oder Adoptiveltern anzusehen. Rz. 98 Die in § 10 Abs. 4 für die Familienversicherung ausdrücklich vorgenommene Ausdehnung des Kindbegriffs auf Enkel, Stief- oder Pflegekinder kann nicht auf den Elternbegriff übertragen werden. Nicht erfasst sind daher insbesondere die Pflegeeltern nach dem Jugendhilferecht (SGB VIII), Stiefeltern oder...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.7 Wohnsitz bei Kindern und nicht voll Geschäftsfähigen

Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz mit den Eltern.[1] Allerdings gilt dieser aus dem Wohnsitz der Eltern ohne weitere Willensäußerung abgeleiteter Wohnsitz nur für die Eltern, denen das Sorgerecht zusteht. Bei getrennt lebenden Eltern, denen beiden das Sorgerecht zusteht, begründet das Kind grundsätzlich bei dem Elternteil den Wohnsitz, bei dem es sich übe...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

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FF 11/2025, Unzulässige Ver... / 1 Sachverhalte:

Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 316/24 ist Vater eines im August 2008 geborenen Kindes. Es lebt seit der Trennung der Eltern bei der Mutter, die auch seit mehreren Jahren das Sorgerecht allein ausübt. In dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Ausgangsverfahren hatte das Familiengericht den Umgang des Beschwerdeführers mit seinem Sohn zeitweilig ausgeschloss...mehr

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 10.2 OLG München, Beschl. v. 29.7.2025 – 12 UF 389/25 e

1. Ein Rückführungsverlangen nach Art. 12 HKÜ kann nicht darauf gestützt werden, dass durch den vom Sorgeberechtigten einseitig vorgenommenen Umzug mit dem Kind in einen anderen Staat dem anderen Elternteil die Wahrnehmung seines Umgangsrechts erschwert werde. 2. Da es auf die Widerrechtlichkeit im Zeitpunkt des Verbringens ankommt, kann das Rückführungsverlangen nicht darauf...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Gesetzliche Vertreter

Rz. 60 Gerichtliche Genehmigungserfordernisse entfallen, wenn ein Vormund oder ein Familienangehöriger zum Testamentsvollstrecker ernannt wird. Ggf. kann es aufgrund dieser Doppelstellung zum Interessengegensatz i.S.d. § 1796 BGB kommen, so dass im Einzelfall eine Ergänzungspflegschaft anzuordnen wäre.[122] Nach Rspr. des BGH[123] besteht jedoch kein genereller Interessengeg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Vaterschaft kraft Anerkennung, § 1592 Nr. 2 BGB

Rz. 8 Für nichteheliche Kinder erfolgt die Vater-Kind-Zuordnung durch Anerkennung gem. § 1592 Nr. 2 BGB. Nähere Voraussetzungen enthalten die §§ 1594–1598 BGB. Die Anerkennung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, dessen Wirkung von der Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB) und wenn dieser das Sorgerecht nicht zusteht, des Kindes selbst (§ 1595 Abs. 2 BGB), abhängig ist. D...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Testamentsvollstrecker als gesetzlicher Vertreter

Rz. 9 Problematisch sind die Fälle, in denen der Testamentsvollstrecker zugleich gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Erben ist. Dann stellt sich die Frage, ob zur Wahrnehmung der Rechte aus § 2218 BGB ein Pfleger bestellt werden muss. Nach alter Rspr.[25] war grundsätzlich bei Doppelstellung als gesetzlicher Vertreter und Testamentsvollstrecker immer eine Ergänzungsp...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Adoptionen ab dem 1.1.1977

Rz. 18 Das seit dem 1.1.1977 geltende Adoptionsrecht unterscheidet zwischen Minderjährigen- und Volljährigen-Adoptionen. Für minderjährige Kinder gilt grundsätzlich die sog. Volladoption. D.h., dass das minderjährige Kind grundsätzlich Erbe erster Ordnung nach dem Annehmenden und sein Verwandtschaftsverhältnis zu seiner natürlichen Familien aufgelöst wird.[29] Es besteht dahe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 25 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht setzt voraus, dass der Erblasser bedürftig, §§ 1602 Abs. 1, 1606 BGB, und der Pflichtteilsberechtigte leistungsfähig ist, § 1603 BGB. Darüber hinaus muss er Kenntnis von der Bedürftigkeit des Erblassers haben und ihm aus verwerflichen Gründen den Unterhalt verweigern. Nur wenn alle vier Voraussetzungen kumulativ vorliege...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Geltendmachung für Minderjährige

Rz. 12 Der Grundsatz der Entscheidungsfreiheit zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten selbst ist auch eingeschränkt, wenn der Pflichtteilsberechtigte minderjährig ist.[33] In diesen Fällen wird der Pflichtteilsanspruch vom Sorgeberechtigten des Minderjährigen geltend gemacht. Der überlebende Ehegatte als Alleinerbe kann als Inhaber de...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Checkliste: Sorgerecht

a) Dauerndes Getrenntleben Rz. 18 Voraussetzung für einen Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ist "nicht nur vorübergehendes" Getrenntleben der Ehepartner. Gefordert wird Getrenntleben i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB, sodass auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung (§ 1587 Abs. 1 S. 2 BGB) ausreicht. Während nach § 1567 Abs. 2 BGB ein Versöhnungsversuch über kürzere Zeit, worunter die R...mehr

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§ 15 Familienrecht / III. Sorgerecht

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB [12] kann das Familiengericht auf Antrag ei...mehr

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§ 15 Familienrecht / A. Ehescheidungsantrag und Anträge zum Sorgerecht

I. Einführung Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass rund 33 % aller Ehen in Deutschland geschieden werden, wobei die Zahl der Scheidungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich sank.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen des Scheiterns einer Ehe auszukennen. II. Ehesche...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Kindeswohl

Rz. 22 Gegen den Willen eines Elternteils kommt die Übertragung der alleinigen Sorge auf den anderen Elternteil nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entsprechen.[20] Rz. 23 Nach Neuregelung des § 1671 BGB im Rahmen des zum 1.7.1998 in...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?

Rz. 21 Der Antrag ist nach Trennung der Eltern zulässig; die Entscheidung hierüber wird unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren getroffen. Verbund mit der Ehesache entsteht nur, wenn ein Ehegatte die Einbeziehung in den Verbund vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug beantragt, es sei denn, das Gericht hält aus Gründen des Kindeswohls die Einbeziehung ni...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Dauerndes Getrenntleben

Rz. 18 Voraussetzung für einen Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ist "nicht nur vorübergehendes" Getrenntleben der Ehepartner. Gefordert wird Getrenntleben i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB, sodass auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung (§ 1587 Abs. 1 S. 2 BGB) ausreicht. Während nach § 1567 Abs. 2 BGB ein Versöhnungsversuch über kürzere Zeit, worunter die Rechtsprechung i.d.R. einen...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Muster: Sorgerechtsantrag

a) Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht – Familiengericht –____________________...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster

aa) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge § _________________________ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernun...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Prüfungsreihenfolge

Rz. 27 Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung in zwei Stufen vorzunehmen: aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sor...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Vereinbarung zur elterlichen Sorge

a) Grundlagen Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Elt...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Grundlagen

Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können di...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Herstellen von Einvernehmen möglich?

Rz. 19 Nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat das Gericht dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht. Das Familiengericht ist also nach dem Gesetzeswort...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Aufteilung der elterlichen Sorge in mehrere Einzelsorgebereiche/Hilfsanträge

Rz. 24 Das Gericht hat nach der Konstruktion des § 1671 BGB grds. nur die Entscheidungsbefugnis, den Antrag eines Ehegatten abzuweisen oder ihm stattzugeben, also ihm die elterliche Sorge ganz oder teilweise zur alleinigen Ausübung zu übertragen, § 1671 Abs. 1 BGB, oder den Antrag unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer abweichenden elterlichen Sorge aufgrund anderer Vorsc...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 35 Siehe die Anmerkungen zum Muster "Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB" (Rdn 33).mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB [12] kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elter...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge reicht es aus, dass die Parteien unabhängig von ggf. aktuellen trennungsbedingten Spannungen grundsätzlich willens und in der Lage sind, einvernehmliche Lösungen zu finden, und in Erziehungsfragen keine unauflösbaren Meinungsverschiedenheiten bestehen.[36] Hinweis Im Streitfall ist erheblich mehr erforderlich, als ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils § _________________________ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Ehegatten

Rz. 30 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrechtzuerhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[51] sind dabei zu prüfen, ohne dass eine Rangfolge besteht:[52]mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Antrag nach § 1671 BGB des Herrn _________________________, wohnhaft in _________________________, – Antragsteller – Verfahrensb...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Hilfsanträgen

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.5: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Hilfsanträgen An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Antrag nach § 1671 BGB des Herrn _________________________, wohnhaft in _________________________, – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ______________...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Die Eheleute M und F leben voneinander getrennt. Die Ehewohnung ist aufgelöst. M wohnt in Bremen. F ist mit M’s Einverständnis mit der gemeinsamen 12-jährigen Tochter nach Nürnberg gezogen, weil ihre Eltern und Geschwister dort wohnen. M und F wollen sich zunächst für die Zeit der Trennung über die Fragen von Unterhalt und elterlicher Sorge einigen. Wegen der räumlich...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge § _________________________ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M und dem Wohnort von K zu groß erscheint,...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

Rz. 41 Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[67] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Hierdurch bevollmächtige ich, _________________________, die Kindsmutter, Frau __________...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Muster: Ehescheidungsanträge

a) Muster: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächt...mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Ehescheidungsantrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-V...mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Einführung

Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass rund 33 % aller Ehen in Deutschland geschieden werden, wobei die Zahl der Scheidungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich sank.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen des Scheiterns einer Ehe auszukennen.mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.1...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Rechtliche Grundlagen

Rz. 703 Gemäß Art. 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verbind...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / a) Anwendung deutschen Rechts

Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.12.2010 (sog. ROM III-VO), und zwar unabhängig davon, ob das nach dieser Verordnung anzuwendende Recht nicht das Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaates ist (sog. universelle Anwendung, Art. 4). Maßgebend ist in erster Lini...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr