Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderurlaub

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 2 Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub

Die Freistellung bei unbezahltem Urlaub muss stets in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Ausnahmen bestehen in den folgenden Fällen: Der Arbeitgeber muss in einigen Fällen aufgrund seiner Fürsorgepflicht unbezahlten Urlaub gewähren. Das ist immer dann der Fall, wenn der Mitarbeiter in eine Notsituat...mehr

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Sabbatical / 1 Sabbatical

Ein Sabbatical kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Teilweise handelt es sich um einen längeren unbezahlten Sonderurlaub in Form einer Freistellung von der Arbeitspflicht ohne Bezüge, der individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wird und zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauert. Oftmals ermöglichen die Arbeitgeber aber auch eine...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet...mehr

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Sabbatical / 2.3 Unbezahlter Langzeiturlaub

Die Sabbaticals mit Langzeitkonto sind abzugrenzen von weiteren Möglichkeiten eines Sabbaticals, z. B. durch unbezahlten Langzeiturlaub. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis zwar bestehen, die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen jedoch. Entsprechend wird keine Vergütung, einschließlich etwaiger Beiträge zur Sozialversicherung , gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Sond...mehr

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Sabbatical / 2.2 Teilzeitblockmodell

Handelt es sich um eine längere bezahlte Freistellung/Sonderurlaub, z. B. im Rahmen eines Teilzeitblockmodells, in dem der Arbeitslohn über den gesamten Teilzeitzeitraum (während der Beschäftigungszeit und der Freistellung) in gleichmäßiger Höhe ausgezahlt wird, ist stets der gezahlte Arbeitslohn zu besteuern. Arbeitgeber haben davon die Lohnsteuer nach den ELStAM einzubehal...mehr

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Sabbatical / 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit

Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub oder das Ansparen und der spätere Ausgleich von Arbeitszeitguthaben in Betracht. Der Arbeitnehmer spart in letzterem Fall – ähnlich dem Blockmodell bei der Altersteilzeit – über einen gewissen Zeitraum hinweg auf einem Langzeitkonto Arbeitszeit an. Das angesp...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 4 Vorzeitiges Ende des unbezahlten Urlaubs

Ebenso wie die Vereinbarung der unbezahlten Freistellung, ist auch deren vorzeitiges Ende grundsätzlich nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Der Arbeitnehmer kann nicht einfach vor Ablauf der vereinbarten Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Grund für seinen Sonderurlaub vorzeitig entfallen ist und der Arbeitgeber kann nicht einsei...mehr

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Ehrenamt / 3 Schutz vor Kündigung und Benachteiligung

Die Übernahme von Ehrenämtern stellt für den Arbeitgeber des ehrenamtlich Tätigen im Hauptarbeitsverhältnis grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Die mit der Wahrnehmung des Amts verbundenen Ausfallzeiten berechtigen den Arbeitgeber im Regelfall nicht zu einer personenbedingten Kündigung. Teilweise wird die Möglichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung angenommen, sowe...mehr

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Sabbatical / 2.3 Zeitwertkonto

Erfolgt die Gewährung einer längeren bezahlten Freistellung/Sonderurlaub durch das Ansparen und den späteren Ausgleich von Überstunden oder im Rahmen eines Zeitwertkontos, sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitnehmer spart in diesem Fall zunächst über einen gewissen Zeitraum hinweg Arbeitszeit auf einem Konto an, um dieses angesparte Arbeits-/Zeitwertguthaben spä...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch des Arbeitnehmers, es gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er wi...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.3 Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Zusammentreffen von Krankheit und Kurzarbeit 0

Sachverhalt Der Kläger war vom 20.3.2020 bis zumindest 31.3.2021 arbeitsunfähig erkrankt. Vom 1.4.2020 bis 31.12.2020 galt Kurzarbeit mit einer Arbeitszeit von 0 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrte der Kläger nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung von 15 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs für den Zeitraum 1.4. – 31.12.2020. Er argumentierte, die Zeiten se...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.2 Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 296 Eine Beendigungskündigung scheidet nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG aus, wenn der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu anderen Bedingungen oder auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann.[1] Rz. 297 Die Regelung konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie hat einen größeren Anwendungsbereich, ...mehr

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Gratifikation / 3 Anwesenheitsprämie

Soweit die Gratifikation freiwillig gezahlt wird, ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der die Gratifikation durch Zeiten auch unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder durch andere Fehlzeiten gemindert werden kann, zulässig. Auch kann der Arbeitgeber im Fall der freiwilligen Zahlung solche Arbeitnehmer ausnehmen, die im Bezugszeitraum Fehlzeiten aufwiesen....mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.1 Freistellung, Sonderurlaub

Innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit sind Mitarbeiter grundsätzlich nicht berechtigt, CSR-Aktivitäten ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben (zum Sonderfall ehrenamtlicher Tätigkeiten vgl. Abschn. 3.2). Der Arbeitgeber kann jedoch die Teilnahme an CSR-Aktivitäten innerhalb der Arbeitszeit ermöglichen, indem er Mitarbeiter bezahlt oder unbezahlt von der Arbeitsleis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 EFZG.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die aufgrund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunf...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 4 sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Erläuterungen – inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass der BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den Abs. 1 bis 3 nicht aufgeführt ist. Auch die Änderungen durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31.3.2008 sind inhaltsgleich, sodass auf die obigen Darlegungen im Bereich der VKA verwiesen wird. Die am 31.3.2012 zwischen der VKA un...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 3 sind inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 Satz 1 der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt ist und anstelle des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden Manteltarifverträge MTArb/MTArb-O verwiesen wird und eine Protokollerklärung zu Abs. 2 Satz 1 nicht aufgenommen worden ist, da sich die regelmäßige Arbeitszeit im Bereich de...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.2 Sonderurlaub bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Absatz 1)

Der Arbeitnehmer kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen § 28 TVöD. Zu beachten ist, dass es sich um eine sog. Kann-Vorschrift handelt. Dem Arbeitnehmer steht somit kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub zu. Die Ge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15 § 15 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung

15.1 Vorbemerkungen § 15 vereint sowohl den Sonderurlaub nach § 50 BAT bzw. § 47a BMT-G II als auch die Arbeitsbefreiung gemäß § 52 BAT bzw. § 29 BMT-G II in einem einzigen Paragraphen. 15.2 Sonderurlaub bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Absatz 1) Der Arbeitnehmer kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.1 Vorbemerkungen

§ 15 vereint sowohl den Sonderurlaub nach § 50 BAT bzw. § 47a BMT-G II als auch die Arbeitsbefreiung gemäß § 52 BAT bzw. § 29 BMT-G II in einem einzigen Paragraphen.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.2 Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer vor oder während eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit) infolge Krankheit arbeitsunfähig, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Krankenentgelt. Besteht die Arbeitsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Arbeit noch fort, beginnt der 6-Wochen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.3 Begriff der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Festlegung, dass die Zeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt sein muss, schließt die Berücksichtigung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich aus.[1] Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf Anwartschaften, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4 Arbeitsbefreiung für Gewerkschaftsfunktionäre (Absatz 3)

15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1) Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.6 Auszubildende

Auszubildenden ist das Ausbildungsentgelt für insgesamt fünf Ausbildungstage fortzuzahlen, um sich vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten zu können ( § 12a Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil). Im Übrigen gelten gem. § 12a Abs. 3 TVAöD – Allgemeiner Teil - die für die Beschäftig...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1)

Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderungen der Bezeichnungen erfolgten im 1. Änderungstarifvertrag vom 30....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.5 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Sitzungen von Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen (Absatz 4)

Diese Vorschrift entspricht der Regelung in § 29 Abs. 5 TVöD. Danach kann zur Teilnahme an Sitzungen von Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie für eine Tätigkeit in Organen von Sozialversicherungsträgern den Mitgliedern Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewährt werden. Diese Kann-Bestimmung steht wie Absatz 3 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.2 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tarifverhandlungen (Absatz 3 Satz 2)

Zur Teilnahme an Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) oder ihrer Mitgliedverbände (KAV) kann auf Anfordern einer der vertragsschließenden Gewerkschaften Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ohne zeitliche Begrenzung erteilt werden (entspricht § 29 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Mit Wirkung vom 1. März 2018 ist zu § 15 Abs. 3...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 3.2.7 Widerstreit mit dienstlichen Pflichten

Im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber ein anerkennenswertes Interesse daran, dass die Nebentätigkeit eines Beschäftigten diesen nicht in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringt.[1] Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können dann beeinträchtigt sein, wenn sich Nebentätigkeiten der Beschäftigten negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öf...mehr

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Haushaltshilfe / 6 Verwandte als Haushaltshilfen

Bei Einsatz von Verwandten (Ehegatte) als krankenversicherungsrechtliche Haushaltshilfe bei Unmöglichkeit der Haushaltsführung besteht gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V Anspruch auf Fahrtkostenersatz und Verdienstausfall. Arbeitsrechtlich bedarf es einer Freistellung durch den Arbeitgeber aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung[1], betrieblicher Übung, Gleichbehandlung oder aus de...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.6.2 Unschädliche Unterbrechung ohne Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Des Weiteren sind in § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD die Fälle aufgeführt, in welchen Unterbrechungen der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit zwar unschädlich (anwartschaftserhaltend, d. h., die Uhr wird angehalten) sind, aber nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind. Hierzu gehören: Zeiten einer Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils 3 Jahren, sofern nicht von § 17 Abs. 3 Sa...mehr

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Entgelt / 8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.6.3 Schädliche Unterbrechung

§ 17 Abs. 3 Satz 3 TVöD bestimmt, dass trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren bzw. einer Elternzeit von mehr als 5 Jahren eine neue Stufenzuordnung erfolgt. Beschäftigte werden nach der Unterbrechung der Stufe zugeordnet, die ihrer bisherigen Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung. Sofern die neu...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.3 Nachweis einschlägiger Berufserfahrung

Der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung gemäß § 16 Abs. 2 TVöD obliegt grundsätzlich dem Beschäftigten. Es ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer substantiiert darlegt, dass er einen Kenntnis- und Fähigkeitszuwachs erworben hat, der für die neue Tätigkeit erforderlich und prägend ist, und diesen gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen belegt. Allein ein Arbeitsve...mehr

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Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz [1], Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TVöD bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitge...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.4 Regelungsinhalte der Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung

In der Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung kann einführend die Zielsetzung (z. B.: Diese Dienstvereinbarung regelt die Einführung eines alternativen Anreizsystems gemäß § 18a TVöD-VKA. Ziel ist es, durch gezielte Anreize die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und nachhaltiges Verhalten im Arbeitsalltag zu u...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 6 Arbeitsbefreiung in begründeten Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 2 TVöD)

In begründeten Fällen kann "kurzfristig", das sind bis etwa 14 Kalendertage, Arbeitsbefreiung bei Verzicht des Beschäftigten auf das Entgelt gewährt werden. Da es sich hier um eine "Kann"-Regelung handelt, liegt die Arbeitsbefreiung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Derart begründete Fälle können z. B. Fallkonstellationen sein, die dem § 616 BGB unterfallen, aber i...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 5 Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD)

Hier handelt es sich um eine Kann-Leistung des Arbeitgebers. Die Arbeitsbefreiung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. In die dabei vorzunehmende Interessenabwägung dürfen daher auch dienstliche oder betriebliche Interessen mit einbezogen werden. Die Befreiungsmöglichkeit ist auf 3 Arbeitstage beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich auf den jeweiligen Fall, nicht auf...mehr