Fachbeiträge & Kommentare zu Software

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Anknüpfungsregel bezieht sich auf die gesamte außervertragliche Produkthaftung, erfasst also verschuldensabhängige und -unabhängige Haftung gleichermaßen und unabhängig davon, ob die Regeln auf nationalem Recht beruhen oder europäisch (insb durch die ProdHaftRL) geprägt sind (s.a. KOM [03] 427 15; Staudinger AnwBl 08, 1, 14) und ob sie nur Verbraucher oder jedermann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fehlerkategorien.

Rn 7 Häufig werden für die Haftung nach dem ProdHaftG die Fehlerkategorien der allg deliktsrechtlichen Produkthaftung – mit Ausn der vom ProdHaftG nicht erfassten Produktbeobachtungsfehler – herangezogen (zB BTDrs 11/2447, 17 f; BGHZ 181, 253 Rz 12; NJW 23, 3159 Rz 24 ff, krit Voigt MedR 24, 331, 335; Ddorf BeckRS 09, 22166; Frankf GesR 10, 440; Nürnbg NZV 14, 523, 524f). Di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maschinelle Lohnabrechnung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei maschineller Lohnabrechnung darf die > Lohnsteuer ohne besondere Genehmigung durch das > Betriebsstätten-Finanzamt unabhängig von den LSt-Tabellen ermittelt werden. Bei dieser Lohnabrechnung muss indes gewährleistet sein, dass die errechnete LSt nicht oder nur unwesentlich von dem maßgebenden > Lohnsteuertarif abweicht. Die FinVerw gibt Program...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität, II 2–4.

Rn 11 Die Legaldefinitionen setzen Art 2 Nr 10–12 DIRL um. Dabei betrifft der Begriff der Funktionalität die Funktionsweise des digitalen Produkts an sich, während sich Kompatibilität und Interoperabilität auf das Funktionieren des digitalen Produkts im Zusammenspiel mit anderer Hard- oder Software beziehen (BTDrs 19/27653, 55). Die Interoperabilität betrifft mithin – im Geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsobjekte.

Rn 3 Der Begriff der Rechtsobjekte als Oberbegriff für die (körperlichen) Sachen und die (nicht körperlichen) Rechte sowie die Tiere wird im System des BGB vorausgesetzt. § 90 spricht vom Gegenstand als Oberbegriff von Sache und Recht. Hinzu kommen im Gesetz teilw Regelungen für Sachgesamtheiten oder das gesamte Vermögen (§§ 92 II, 311b II, III). Zu Daten, Software und digit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch in Ansehung der Sache.

Rn 5 Der Anspruch muss in Ansehung der Sache bestehen (Alt 1). Er besteht also nicht nur, wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf die Sache erstreckt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Anspruch und der Sache eine sonstige rechtliche Beziehung besteht (BGHZ 93, 191, 198 f mwN). Der Anspruch braucht auch nicht die Sache selbst zum Gegenstand haben. Es kann sich auch um ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sicherungsmittel.

Rn 10 Sicherungsmittel können abtretbare gegenwärtige, künftige, bedingte, befristete u ungewisse Forderungen (§ 398 Rn 13–16), auch auf Rückgewähr einer Grundschuld (BGH ZIP 11, 2364 Rz 8), aber auch sonstige übertragbare Rechte (§ 413 Rn 2–8) sein, wie zB Grundschulden (BGH NJW 74, 185), Patente (Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213, 1216), Markenrechte (Lwowski/Hoes WM 99, 77...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Anwendbarkeit der §§ 535 ff wird ausdr auf digitale Produkte erweitert. Dies entspricht BGH NJW 07, 2394 [BGH 15.11.2006 - XII ZR 120/04], wonach Software, die auf einem Datenträger verkörpert ist, als (Miet-)Sache iSd § 90 betrachtet wurde (primär Klarstellung). Neu ist, dass mit ›digitalen Inhalten‹ und ›digitale Dienstleistungen‹ nach Unionsrecht jetzt für sämtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Definition des Sachmangels gilt primär für den Sachkauf. Auf Rechte, die ein Recht zum Besitz gewähren, ist sie anwendbar für die Sache (§ 453 III, s § 453 Rn 10), auf sonstige Gegenstände (ausgenommen Software) iSd § 453 I, soweit sie Sachmängel haben können (§ 453 Rn 8, 15–33). Die Neuregelung des Sachmangelbegriffs ist nur für Vertragsschlüsse ab dem 1.1.22 maßge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regressanspruch bei unterbliebener Bereitstellung.

Rn 2 Nach I 1 hat der Unternehmer einen Aufwendungsersatzanspruch gg seinen Vertriebspartner, wenn dieser die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts durch den Unternehmer innerhalb des Verbrauchervertrags verursacht hat und der Verbraucher von seinem daraus folgenden Recht zur Vertragsbeendigung aus § 327c I 1 Gebrauch gemacht hat. Nach ErwGr 78 S 3 DIRL soll ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mit digitalem Produkt verbundene Mietsache, III.

Rn 6 Anwendungsausschlüsse gem § 578b I, II gelten analog nur für diejenigen Bestandteile des Mietvertrags, die das digitale Produkt betreffen. Anwendungsfälle: Multimedia-System bei Kfz-Miete; Dokumentenscanner mit Cloud-Speicher, App zu einem Mietgegenstand. Bei Mängeln greifen nur insoweit die §§ 327b–d.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Einwilligung ist die vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Minderjährigen erteilte Zustimmung (RGZ 130, 124, 127). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sowohl ggü dem Minderjährigen als auch ggü dem anderen Teil erklärt werden kann (§ 182 I). Sie bedarf keiner Form, auch wenn das Rechtsgeschäft formbedürftig ist (§ 182 II) und k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Produktbeobachtung.

Rn 187 Die Pflichten des Herstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Vielmehr ist er im Einklang mit dem allg Grundsatz, dass die Eröffnung eines Verkehrs Pflichten auch über diesen Zeitpunkt hinaus begründet (s.o. Rn 108) auch danach zur Produktbeobachtung verpflichtet (grundl BGHZ 80, 199, 202 f; weiterhin etwa BGHZ 99, 167, 171 ff; NJW 94, 3349, 3350; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit.

Rn 49 Eine Eigentumsverletzung kann nach der Rspr auch die Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Sache sein (BGHZ 55, 153, 159 f; 138, 230, 235 f mwN; VersR 18, 1067 Rz 31; 23, 1169 Rz 41 ff). Die Nutzung des Eigentums ist grds vom Eigentumsrecht und damit auch vom Schutz nach § 823 I erfasst. Problematisch ist aber die Grenzziehung zu reinen Vermögensschäd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 7 § 241a setzt die Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer iSv § 14 I an einen Verbraucher iSv § 13 voraus. Da der Verbraucher nicht bestellt hat, ist § 13 nicht unmittelbar anwendbar; entscheidend ist die hypothetische Betrachtung, ob der Empfänger Verbraucher wäre, hätte er bestellt (Oppermann/Müller GRUR 05, 280, 288), nur dass bei § 241a der Verbraucher imme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Qualifizierte elektronische Signatur.

Rn 5 Ein einfaches elektronisches Dokument bzw die einfache Signatur, etwa iSd § 130a II 1 Alt 2 ZPO, bezeichnet die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, bspw bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift (BGH NJW 22, 3512). Sie genügt nicht den gesetzlichen Formerfordernissen aus § 126a, weil s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere 1. materielle Wirtschaftsgüter , 2. immaterielle Werte einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter , 3. Beteiligungen und 4. Finanzanlagen. Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften Aufz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Partielle Störung.

Rn 28 Die Grundregel enthält § 281 I 2: Bei nur tw Verletzung des Pflichtenprogramms kommt Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur in Betracht, soweit der Gläubiger an den übrigen Teilen des Pflichtenprogramms kein Interesse hat. Dieses zusätzliche Erfordernis kann auf den Grundgedanken zurückgeführt werden, der auch der Regelung des Rücktrittsrechts für diese Situation...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 21 Ausgangspunkt der nach § 275 II erforderlichen Abwägung ist das Gläubigerinteresse. Freilich bereitet dessen Bestimmung Schwierigkeiten. Da es um die Frage der Begrenzung des Anspruchs auf Erfüllung in Natur wegen Unzumutbarkeit für den Schuldner geht, kann es nicht um das Erfüllungsinteresse des Gläubigers im schadensrechtlichen Sinne gehen (so offenbar BGH NJW 05, 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung personenbezogener Daten oder entspr Verpflichtung, III.

Rn 8 Nach III gelten §§ 327 ff auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu einer solchen Bereitstellung verpflichtet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ergibt sich dabei aus Art 4 Nr 1 DSGVO (BTDrs 19/27653, 40). Danach sind ›personenbezogene Daten‹ alle Informationen, die sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zur Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 1)

(1) 1 Ein materielles Wirtschaftsgut, das in einer Bau- und Montagebetriebsstätte genutzt wird, ist dieser nur dann gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 zuzuordnen, wenn dort neben der Nutzung zusätzlich auch Personalfunktionen ausgeübt werden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Herstellung, der Veräußerung oder der Verwertung des materiellen Wirtschaftsguts stehen. 2 Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Hersteller iSd § 4 I ist zunächst der Endprodukthersteller, § 4 I 1 , also derjenige, der eine neue Sache in seinem Organisationsbereich für eigene Rechnung produziert (s nur Brüggemeier/Reich WM 86, 149, 151; Soergel/Krause § 4 Rz 3). Im Konzern können auch Mutter- und Tochtergesellschaft Hersteller sein, sofern sie beide Herstellungsleistungen (und nicht etwa bloße Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abnahmepflicht trotz unwesentlicher Mängel (Abs 1 S 2).

Rn 4 Gem § 640 I 2 darf der Besteller die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Abnahmepflicht besteht, wenn das Gewerk abnahmereif, dh ohne wesentliche Mängel (zur Unbeachtlichkeit der abweichenden Terminologie in § 12 III VOB/B: Kapellmann/Messerschmidt/Havers Teil B, § 12 Rz 91 ff mwN; Motzke NZBau 00, 489, 493; aA:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zugang u hinreichende Bestimmtheit.

Rn 3 Nach § 130 I wird das Angebot im Moment seines Zugangs wirksam. Der Antrag ist grds formlos möglich und kann daher auch konkludent durch sog Realofferte erfolgen. Insofern liegt in der Zusendung unbestellter Waren grds ein Angebot auf Abschluss eines entspr Kaufvertrags (Vor §§ 145 ff Rn 43). Auch in der Zurverfügungstellung von Leistungen an die Öffentlichkeit wie bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Montageanleitung; Installationsanleitung.

Rn 42 Entspr gilt für den Begriff der Anleitungen. Die Formulierung spricht beispielhaft (›einschließlich‹) von Montage- und Installationsanleitungen, auch andere Anleitungen, insb Bedienungsanleitungen, sind aber umfasst (Schulze/Saenger Rz 21). Anleitung meint jede Form von Darstellung, textliche Erläuterung, Schnittbogen, technische Pläne, EDV-mäßige Instruktion, die das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung von zumindest einem wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgut

Rz. 1314 [Autor/Stand] Beurteilung der Wesentlichkeit auf Grundlage einer qualitativen Analyse. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 2 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter schließlich auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass zumindest ein genau bezeichnetes wes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Relative Unverhältnismäßigkeit.

Rn 32 Ausgangspunkt der Abwägung ist ein Vergleich der Kosten beider Arten der Nacherfüllung (HP/Faust Rz 69); maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 69 ff). Welche Differenz die vom Käufer gewählte Art für den Verkäufer unzumutbar macht, wird nicht nach festen Prozentzahlen entschieden, gem IV 2 ist eine umfassende Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Störungen und Schutz.

Rn 119 Das Besitzrecht vermittelt dem Mieter Rechte nach §§ 280, 858 ff, 1004, 1007, 823 ff oder entspr § 906 II 2 (s.a. BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 30). Beim Besitz von Räumen liegt ein Eingriff bspw vor, wenn der Zugang zur Mietsache erschwert oder vereitelt wird oder wenn in anderer Form in einer den Mieter behindernden Weise auf die Mietsache ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 5 Wesentliche Bestandteile teilen gem § 93 das rechtliche Schicksal der Sache und sind mitverkauft. Selbstständiger Gegenstand eines Kaufvertrags können sie sein, wenn auf ihre künftige Trennung von der Sache, also auf ihre spätere Entstehung als selbstständige Sache abgezielt wird (BGH NJW 00, 504f [BGH 20.10.1999 - VIII ZR 335/98]). Rn 6 Zubehör ist in § 97 I legal defin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Organisationsformen des Einkaufs

Rz. 1202 [Autor/Stand] Zentralisierung der Einkaufsfunktion. Der Zentralisierung der Beschaffungsfunktion kommt in der Unternehmens- und Konzernpraxis eine große Bedeutung zu. Dies deswegen, weil sich durch die Bündelung der Nachfragemacht einer ganzen Unternehmensgruppe – mitunter erhebliche – Synergieeffekte durch die Nutzung von Größenvorteilen (insbesondere in Form von m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Konkludente Abnahme.

Rn 9 Insb bei kleinteiligen Werkverträgen mit Baubezug und erst recht im Zusammenhang mit Leistungen von Architekten und Ingenieuren findet eine ausdrückliche Abnahme regelmäßig nicht statt. Dann stellt sich – oft erst im Prozess – die Frage, ob der Besteller die Werkleistungen wenigstens konkludent durch schlüssiges Verhalten abgenommen hat. Das ist der Fall, wenn der Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besondere Umstände, II Nr 3.

Rn 34 Anschließend an die konkreteren Tatbestände der Erfüllungsverweigerung und des Fixgeschäfts bringt II Nr 3 noch eine Generalklausel, gekennzeichnet durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen (ähnl §§ 281 II Alt 2, 286 II Nr 4). Als Anwendungsbsp wird in der Begründung das Just-in-time-Geschäft genannt (BTDrs 14/6040, 140). Doch ist dies wohl eher bei Nr 2 unterz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Leistungen des übrigen Unternehmens (Abs. 4)

(4) Dienstleistungen, die im übrigen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Bau- und Montagevertrag des Bau- und Montageunternehmens erbracht werden, gelten auch dann nicht als gegenüber der Bau- und Montagebetriebsstätte erbracht, wenn sie im Zusammenhang mit der Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte stehen. Rz. 3630 [Autor/Stand] Leistungen des übrigen Unternehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zu berücksichtigende Umstände.

Rn 4 Nach § 3 I lit a ist für die Ermittlung der berechtigten Sicherheitserwartungen zunächst die Darbietung des Produkts, also seine Vorstellung ggü der Allgemeinheit bzw dem konkreten Benutzer (BTDrs 11/2447, 18), zu berücksichtigen. Sie erfolgt insb in Produktbeschreibungen (zu Produktvideos Ruttloff/E Wagner/Schuster BB 22, 67, 70), Gebrauchsanweisungen und Produktwerbun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beratungspflicht (Abs 1).

Rn 2 Voraussetzung für die Beratungspflicht, einer vertraglichen Nebenpflicht (Bülow/Artz Rz 2), ist, dass der Darlehensnehmer den ihm auf einem laufenden Konto eingeräumten Dispositionskredit (Überziehungsmöglichkeit) unterbrochen mindestens 6 Monate lang durchschnittlich in Höhe von mehr als 75 % der Kreditlinie in Anspruch genommen hat. Ununterbrochen ist die Überziehung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Digitale Produkte, I 1 und II.

Rn 4 Den Gegenstand des Verbrauchervertrags muss nach I 1 die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer bilden. Das DIUG hat die in Art 3 I, II DIRL vorgegebenen Begriffe ›digitale Inhalte‹ und ›digitale Dienstleistungen‹ zur Vereinfachung unter dem Oberbegriff ›digitale Produkte‹ zusammengefasst (BTDrs 19/27653, 37). Die in II enthaltenen Legaldefinitionen für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich, I.

Rn 3 Die Vorschrift gilt für alle Verbraucherverträge (§ 310 III), die über eine Webseite (§ 312j I) im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i I 1) geschlossen werden (I 1). Dabei ist es unerheblich, ob der Vertragsschluss über eine vom Unternehmer selbst betriebene Webseite ermöglicht wird oder über eine von einem Dritten betriebene Webseite, etwa eine Vermittlungsplattfor...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / I. Einleitung

Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten der Kommunikation. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Implikationen damit für das Umgangsrecht eines jeden Elternteils nach § 1684 Abs. 1 BGB verbunden sind. Während in früheren Diskussionen noch darauf verwiesen werden konnte, dass der Umgangszweck durch die Nutzung eines "normalen Telefons" gesichert sei, soda...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beispielsfälle aus der Rspr.

Rn 7 Als wesentliche Bestandteile nach § 93 wurden zB angesehen: Die Bremstrommel eines LKW (Hamm MDR 84, 842); die Einzelteile eines komplett gekauften PC (München NJW-RR 92, 1271); das Gehäuse von Apparaten (BGHZ 20, 159, 162); Pflanzen (LG Itzehoe NJW-RR 95, 978; LG Detmold NJW-RR 14, 712 mit abl Anm Bieber GrundE 2014, 1230); eingemauerter Bauschutt (Kobl BeckRS 19, 2114...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1865 BGB – Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht über die Vermögensverwaltung Rechnung zu legen, soweit sein Aufgabenkreis die Vermögensverwaltung umfasst. (2) Die Rechnung ist jährlich zu legen. Das Rechnungsjahr wird vom Betreuungsgericht bestimmt. (3) Die Rechnung soll eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten und über den Ab- und Zugang d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Sonderfall personallose Betriebsstätten

Rz. 2939.1 [Autor/Stand] Betriebsstätten ohne Personalfunktionen. Die Personalfunktionen stellen den wesentlichen Anknüpfungspunkt für die Zuordnung der einzelnen Zuordnungsgegenstände dar und haben daher eine unmittelbare Wirkung auf die Ergebniszuordnung der Betriebsstätte. Können einer Betriebsstätte weder maßgebliche noch andere Personalfunktionen zugeordnet werden (insb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (Abs. 1)

(1) 1 Ein Vermögenswert, der Gegenstand von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, ist einer Bankbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Bankbetriebsstätte ausgeübt wird. 2 Unternehmerische Risikoübernahmefunkti...mehr