Fachbeiträge & Kommentare zu Software

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehr als ein Tool: Künstliche Intelligenz gemeinsam im Team einführen und nutzen

Künstliche Intelligenz (KI) hat die Immobilienwirtschaft erreicht. Was vor wenigen Jahren noch als Zukunftsmusik galt, ist heute fester Bestandteil vieler digitaler Transformationsprojekte. In der Verwaltungspraxis hingegen zeigt sich ein ambivalentes Bild: Während einige Vorreiter bereits umfangreich KI-gestützte Systeme im Tagesgeschäft nutzen, tun sich andere mit dem Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Patente, Warenzeichen- und Gebrauchsmusterrechte, Bezugs- und Belieferungsrechte, Urheberrechte, Verlagsrechte, Erfindungen, Know-how, Software, Emissionsrechte, Kundenlisten und Marken stellen nur einen kleinen Auszug dessen dar, was unter immateriellen Werten zu verstehen ist. International definiert Kapitel VI der OECD- Verrechnungspreisleitlinien und national definiert §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.5 Form der Erklärung

Rz. 80 § 371 Abs. 1 AO stellt hinsichtlich der Form der Selbstanzeige keine Anforderungen. Für die inhaltliche Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben gilt also der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Die Selbstanzeigeerklärung kann damit mündlich,[2] auch fernmündlich, zu Protokoll der Finanzbehörde,[3] per Telefax oder E-Mail[4] erfol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1.2 Elektronische Aufzeichnungssysteme

Rz. 43 Der Begriff der elektronischen Aufzeichnungssysteme ergibt sich aus § 146a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO i. V .m. § 1 S. 1 KassenSichV. Danach handelt es sich um elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Nach dem insoweit zutreffenden AEAO [1] muss diese zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software zur Dokumentation von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 47 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

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Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.1 Sozialversicherungswahlen 2023 (Abs. 1)

Rz. 5 Bei den Sozialwahlen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen nach den §§ 35a, 44 Abs. 1, 2 und 4, 45 SGB IV gewählt. Die nähere Ausgestaltung zu den aktiv und passiv Wahlberechtigten, zu den Wahlrechtsgrundsätzen, den Vorschlagslisten, dem Wahlverfahren, der Form, der erforderlichen Stimmenzahl, der ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sommer, SGB V § 194c Verord... / 2.1 Ermächtigung zur Rechtsverordnung (Abs. 1)

Rz. 3 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Abs. 1 Satz 1 hat das Bundesministerium für Gesundheit mit der am 1.10.2020 in Kraft getretenen "Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" (Online-Wahl-Verordnung) fristgere...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Prüfun... / 2.7 Ausnahmen, Mitteilungen (Abs. 7)

Rz. 38 Krankenhäuser können übergangsweise im Ausnahmefall Leistungen vor dem Abschluss der Strukturprüfung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) abrechnen, wenn sie bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres dem zuständigen MD, den Landesverbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung angezeigt haben, dass sie die Strukturmerkmale des Codes des Op...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 09 Immaterielle Vermögensgegenstände

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von immateriellen Werten des Anlagevermögens. Bereits durch das BilMoG...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 850 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Auf diesem Konto sind sämtliche Abschreibungen auf die in der Bezeichnung genannten Gegenstände des Anlagevermögens zu buchen (vgl. hierzu Kontengruppen 00 bis 07 sowie 09). Die Aufgliederung in Konten sollte sich zweckmäßigerweise nach der Gliederung der entsprechenden Vermögensgegenstände in der Klasse 0 richten. Gliederungsbeispielmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.2 Software

Rz. 11 Ein zentrales Element jeder digitalen Plattform bildet dabei eine Software, die der Betreiber des Systems zur Verfügung stellt und Nutzern den Zugang zu dem System verschafft. Rz. 12 Software sind alle nicht-physischen Komponenten eines computergestützten Systems.[1] Der Begriff ist im umfassenden Sinne zu verstehen und umfasst alle Arten von Anwendungen, die der Einga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.6 Rechtsgeschäftsabschluss

Rz. 23 Neben der bloßen Kontaktaufnahme setzt Abs. 1 Satz 1 zusätzlich voraus, dass die Plattform Anbietern und Nutzern Rechtsgeschäftsabschlüsse mithilfe ihrer Software ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist im Zusammenhang mit dem PStTG die im Rahmen dieses Rechtsgeschäfts vereinbarte Vergütung. Diese stellt aufseiten der Anbieter die Einnahmen dar, die durch die Meldung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.4 Nutzer

Rz. 15 § 4 Abs. 1 PStTG definiert den Begriff des Nutzers. Hiernach kann der Plattformbetreiber nicht Nutzer seiner Plattform sein. Aus diesem Grund kann es sich bei ihm auch nicht um einen Anbieter auf seiner Plattform handeln.[1] Rz. 16 Daher liegt keine Plattform i. S. d. PStTG vor, wenn ein Rechtsträger es Personen ermöglicht, mittels einer Software über das Internet elek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.4 Ausschlusskriterien (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 37 Bei Vorliegen einer der Ausnahmetatbestände des Abs. 1 Satz 3 handelt es sich bei einem softwarebasierten System nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG. Abs. 1 Satz 3 führt einige beispielhafte Ausnahmetatbestände an. Sind diese erfüllt, so handelt es bei einem softwarebasierten System nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG. Abs. 1 Satz 3 soll dem Interesse na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.3 Internet

Rz. 14 Abs. 1 Satz 1 setzt weiter voraus, dass die Kontaktaufnahme und der Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen Nutzern und Anbietern über das Internet erfolgen. In der Regel ist die Software, die für die Nutzer den Zugang zu der Plattform ermöglicht, nur online verfügbar. Sofern dies nicht der Fall ist, ist regelmäßig eine Verbindung zum Internet erforderlich, um den vol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.4.3 Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf andere Plattformen (Abs. 1 Satz 3 Nr. 3)

Rz. 41 Das Umleiten oder Weiterleiten von Nutzern auf andere Plattformen fällt unter Abs. 1 Satz 3 Nr. 3. Die in Nr. 2 aufgeführte Software kommt hier ebenfalls in Betracht. Das maßgebliche Rechtsgeschäft in Bezug auf eine relevante Tätigkeit wird im Rahmen des Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 auf einer Plattform geschlossen, auf die die Software ihre Nutzer leiten wird.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Indirekte Leistungserbringung über Plattformbetreiber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Typischerweise wird das Rechtsgeschäft unmittelbar zwischen Anbietern und anderen Nutzern zustande kommen, für die die relevante Tätigkeit erbracht wird bzw. welche die Vergütung zahlen sollen. In diesen Fällen liegt eine direkte Leistungsbeziehung vor, die die Plattform gewährleistet. Häufig erwirbt aber auch der Plattformbetreiber Leistungen, die Anbieter auf der Pl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet für die Zwecke des PStTG die Definition des Begriffs der Plattform und setzt damit die Begriffsbestimmung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 1 der Richtlinie 2011/16/EU um.[1] Rz. 3 Abs. 1 legt damit in wesentlicher Hinsicht den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG fest, indem er den Begriff der Plattform legal definiert.[2] Rz. 4 Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.1 Digitale Technologien

Rz. 10 Digitale Technologien i. S. d. PStTG sind Technologien, die eine Vernetzung bzw. Verknüpfung von Anbietern und Nutzern miteinander und untereinander ermöglichen und zusammen die entsprechende Infrastruktur bilden.[1] Erfasst sind sowohl Hardware als auch Software.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.4.1 Verarbeitung von Zahlungen im Zusammenhang mit relevanten Tätigkeiten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 1)

Rz. 39 Die ausschließliche Verarbeitung von Zahlungen durch eine Software im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit fällt unter Abs. 1 Satz 3 Nr. 1. Die Vorschrift zielt auf die Verwendung von Online-Bezahldiensten und Zahlungsdienstleistern ab, die im Rahmen der Plattformökonomie vielfach vorkommen.[1] Online-Bezahldienste und Zahlungsdienstleister werden sowohl bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2 Einzelmerkmale (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Die Legaldefinition des § 3 Abs. 1 Satz 1 PStTG versteht unter einer Plattform ein auf digitalen Technologien beruhendes System, welches verschiedenen Personengruppen über das Internet mittels einer Software die Kontaktaufnahme sowie den Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte ermöglicht, die auf die Erbringung relevanter Tätigkeiten[1] gerichtet sind. Neben digitalen Tec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Inhalt

Rz. 43 Plattformbetreiber ist gem. § 3 Abs. 2 PStTG jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Die Eigenschaft als Plattformbetreiber ist aus rein vertragsrechtlicher Perspektive, losgelöst vom technischen Betrieb ("Systembetrieb") der Plattform-Infrastruktur, zu bewerten.[1] Als Plattformbetreiber k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Dem PStTG liegt ein eigenständiger Vergütungsbegriff zugrunde. Die Definition findet sich in § 5 Abs. 2 PStTG, der die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie umsetzt.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.5 Pflicht zur Unterstützung beim Datenzugriff

Rz. 23 Der Umfang der Pflicht, die Finanzbehörde bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO zu unterstützen, ergibt sich nicht aus § 200 Abs. 1 S. 1 AO selbst, sondern richtet sich nach dem Umfang der Pflicht aus § 147 Abs. 6 AO.[1] Der zum 1.1.2002 in Kraft getretene[2] § 147 Abs. 6 S. AO räumt der Finanzverwaltung das Recht ein, auf mithilfe eines elektronische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestand: Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung der Steuererklärung

Rz. 6 Der Tatbestand des § 173a AO setzt voraus, dass dem Stpfl. bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb rechtserhebliche Tatsachen der Finanzbehörde nicht mitgeteilt hat. Der Begriff der "Tatsache" ist der gleiche wie bei § 173 AO.[1] Der Schreib- oder Rechenfehler muss nicht in der Steuererklärung selbst unterlaufen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 8 Unternehmensspezifische Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung und Dashboards

Schon die Erstellung des externen Nachhaltigkeitsberichts erfordert das Zusammentragen vielfältiger Daten aus unterschiedlichen Informationsquellen. U.a. die doppelte Wesentlichkeitsprüfung führte bei KRONE zur Definition relevanter NKPIs. Für das betrachtete Fertigungswerk wurden folgende NKPIs sowohl für die externe Berichterstattung als auch die interne Geschäftssteuerung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.2 Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte digitale Akte der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sorgt für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation, erhöht die Therapiesicherheit, vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen und stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten. Sämtliche behandlungsrelevanten Daten von der Medikation bis hin zu bildg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.1 Elektronisches Rezept (eRezept)

Das elektronische Rezept (eRezept) ersetzt bei der Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse das Papier-Formular. Es wird in der Arztpraxis digital erzeugt und verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert. Der Versicherte kann das eRezept mit der elektronischen Gesundheitskarte oder mit der App der gematik "Das E-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 6 Datensicherheit

Medizinische Daten haben einen hohen Schutzbedarf. Die von der gematik konzipierten Anwendungen der TI werden mit dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem BSI abgestimmt. Das BSI zertifiziert wichtige Komponenten der TI, nachdem die einzelnen Komponenten von anerkannten Prüfstellen evaluiert worden sind. Grundlage der Datensicherh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 1.6 Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Arztbriefe werden digital zwischen Praxen ausgetauscht. Der sichere Datenaustausch wird durch die Anwendung "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ermöglicht. Die entsprechende Software wird von durch die gematik zertifizierten Anbietern bezogen. Nutzer des Gesundheitswesens werden in das KIM-Adressverzeichnis übernommen und können aus ihrem Praxisinformationssystem heraus pe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 7.2 Steuerliche Verkürzung der Nutzungsdauer für Computerhardware und Software

Zum 1.1.2021 wurde die steuerliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software von bislang 3 Jahre auf nunmehr 1 Jahr abgesenkt. Von den Änderungen betroffen sind sowohl Hardwareprodukte wie Stand-PC's, Notebooks und Drucker als auch immaterielle Wirtschaftsgüter der "Betriebs- und Anwendersoftware". Die verkürzte Nutzungsdauer kann regelmäßig für alle Gewinnermittlungen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 7.1 Softwareprodukte als geringwertige Wirtschaftsgüter

Wichtig Software bis 800 EUR als materielles Wirtschaftsgut Softwareprodukte sind i. d. R. als immaterielle Wirtschaftsgüter einzustufen, sodass eine Zuordnung zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern ausscheidet. Allerdings lässt R 5.5 Abs. 1 EStR eine Ausnahme bei Trivialsoftware zu: Software bis zum Grenzwert von 800 EUR wird als materielles Wirtschaftsgut eingestuft. Bei Re...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3.3 Wirtschaftsgüter müssen abnutzbar und beweglich sein

Es dürfen nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden. Unbewegliche Wirtschaftsgüter, wie z. B. Gebäudeteile, An- und Ausbauten, Platzbefestigungen, Ladeneinbauten, und immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen nicht einbezogen werden. Ausnahme: Software, die netto ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 800 EUR kostet, wird als...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 2 Die Mobilitätsanalyse

Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mobilitätskonzepte überarbeitet und nach innovativen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Lösungen gesucht. Neben der Umstellung auf ein flexibel einsetzbares Mobilitätsbudget spielt dabei die Umstellung von einem konventionellen Fahrzeugpool auf E-Pkw eine wichtige Rolle. Elektrofahrzeuge sind im b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 3 Der Fahrzeugpool

Ein Fahrzeugpool schafft ideale Voraussetzungen, um E-Mobilität in Unternehmen zu nutzen, weil er wie beim Car-Sharing Fahrzeug und Fahrer/Nutzer voneinander trennt. Der Pool kann individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnitten werden. Neben dem Austausch der konventionellen Fahrzeuge durch elektrische Antriebe kann es sinnvoll sein, auch alternative ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität: Die private La... / 1 Elektromobilität im Einfamilienhaus

Als Eigenheimbesitzer ist die Installation einer Ladestation verhältnismäßig einfach umzusetzen, da der Eigentümer unabhängig von Vermietern oder Miteigentümern über die Art und Weise der Installation verfügen kann. Je nach Anforderungsprofil reicht die geeignete Ladetechnik für das Einfamilienhaus von der einfachen Wallbox bis hin zur eichrechtskonformen Ladestation, die ein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
E-Mobilität: Sharing- und L... / 1 E-Car-Sharing

Car-Sharing und Elektromobilität passen gut zusammen. Das dezidiert umweltfreundliche Image, das Car-Sharing auszeichnet, kann durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen noch weiter verstärkt werden. Dies gilt umso mehr, wenn die E-Pkw in den Car-Sharing-Flotten ausschließlich mit Ökostrom aus regenerativen Energiequellen aufgeladen werden. Unternehmen, die über E-Car-Sharing al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 2 Welche Gegenstände sind einlagefähig?

Als Sacheinlage kommen alle Gegenstände in Betracht, die im Zeitpunkt der Einbringung einen erfassbaren Vermögenswert haben. Einlagetauglich ist damit jeder Vermögensgegenstand mit gegenwärtig erfassbarem wirtschaftlichen Wert, der der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt werden kann. Die folgenden Gegenstände sind einlagefähig: Sachen: Sachen sind bewegliche oder unbew...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 6 Bezahlsysteme

"Diskriminierungsfreie" Ladestationen Die LSV 2 schreibt vor, dass jeder Nutzer an den öffentlichen Ladestationen "diskriminierungsfrei" seinen Strom beziehen und abrechnen können muss. Das bedeutet, dass Anbieter der öffentlichen Ladestationen nicht mehr nur ihren Vertragskunden Strom liefern dürfen. Neben der vertragsbasierten Abrechnung, bei der mit der persönlichen Ladeka...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 2 Zusammenarbeit in der Krise

Erfahrungsgemäß kommt es zu wirtschaftlichen Situationen in der GmbH, die von den beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unterschiedlich gewertet werden. Praxis-Beispiel Streit über Werbekampagne Die SOFTO Logistik GmbH entwickelt Software für logistische Anwendungen in mittelständischen Betrieben. Unterdessen sind 10 Mitarbeiter beschäftigt. 95 % des Umsatzes wird mit ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Datenverarbeitungsgeräte, Zubehör, Software, ­Dienstleistungen

Rz. 12 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG; > Rz 3) ist ferner die unentgeltliche oder verbilligte Privatnutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten (> Rz 2/1) – selbstverständlich unter Einschluss ihrer Betriebssysteme und der mit dem Datenverarbeitungsgerät überlassenen Software (> R 3.45 LStR) – sowie den funktional dazu gehörenden Telekommunikat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anschaffungskosten eines PC werden grundsätzlich auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer verteilt (> Rz 11); sie werden – beginnend mit dem Monat der Lieferung (> Absetzung für Abnutzung Rz 10) -- anteilig in den Nutzungsjahren abgezogen, in denen der Computer (immer noch) so gut wie ausschließlich oder zu einem bestimmten A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Übernahme der laufenden Kosten für den dem Arbeitnehmer übereigneten Computer

Rz. 21 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anders als die bloße Nutzungsüberlassung (> Rz 15, 19) ist die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung eines PC (einschließlich Peripheriegeräte und/oder Software) durch den ArbG stpfl > Arbeitslohn . Ebenso, wenn nur Software ohne PC überlassen wird (> Rz 16 aE). Der Vorteil kann ggf im Rahmen des § 8 Abs 3 EStG steuerfrei bleiben (> Rab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Nutzung des > Internet durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Lap...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Glaubhaftmachung der (beruflichen) Nutzung

Rz. 4 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Feststellungslast für den beruflichen Umfang liegt beim ArbN (BFH 170, 230 = BStBl 1993 II, 348; > Beweislast). Schwierig ist im Einzelfall schon die Abgrenzung, was private und was berufliche Nutzung ist und was womöglich in den Bereich der Berufsausbildung gehört, der zum Abzug als SA führt. Hinzu kommt, dass es gerade die Tatsache eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Rechtsschutzde... / 1 Aus den Gründen:

I. Das teilweise Anerkenntnis der Bekl. hinsichtlich der außergerichtlichen Rechtsverfolgung und die übereinstimmende teilweise Erledigungserklärung hinsichtlich der erstinstanzlichen Rechtsverfolgung erfassen den Streitgegenstand der Parteien vollständig. Der Senat kann somit mit Anerkenntnisurteil entscheiden, für das gemäß § 307 Satz 2 ZPO nicht mündlich verhandelt werden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überlassung betrieblicher Geräte zur Nutzung im Privatbereich des Arbeitnehmers (§ 3 Nr 45 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 45 EStG). Dazu gehören auch PCs. Sie können sich in den Betriebsräumen befinden; begünstigt ist aber auch die Nutzung transportabler Laptops, Notebooks, Smartphones, Tablets, Handys und eines Auto...mehr