Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.6 Sicherheitsleistung des Mieters

Gemäß § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann sich der Mieter im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Nach dem Gesetzeswortlaut hat der Vermieter keinen Anspruch auf diese zusätzliche Sicherheit. Die Frage, ob und in welcher Höhe Sicherheit zu leisten ist oder nicht, wird im Rahmen der Interessenabwägung beurteilt. Je umfangr...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.4 Interessen des Vermieters

Konservierungsinteresse Auf Seiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, o...mehr

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U / 7 Untersuchungshaft, Haftbefehl, Außervollzugsetzung [Rdn 4679]

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1971 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewö...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 15.6.1972 (BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 9 [Autor/Stand][...] B. Antrag des Ausschusses Der Bundestag wolle beschließen, 1. den Gesetzesentwurf – Drucksache VI/2883 – in der aus der anliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen; [...] Dritter Teil Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses [Absätze 1 bis 4 unverändert] (5) Die nach Absatz...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.11.2006 (BT-Drucks. 16/3315)

Rz. 31 [Autor/Stand] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, sind die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, daß die Anteile mit der Beendi...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 21.4.2006

Rz. 24 [Autor/Stand][...] Artikel 6 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, gelten die Anteile mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes als veräußert. Bei An...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes endet, ist auf Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Ze...mehr

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Kabinettsentwurf v. 12.7.2006

Rz. 25 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist § 17 des Einkommensteuergesetz...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, ist auf Anteile an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Zeitpunkt der Beendigung der un...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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V / 53 Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5479]

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 2.9.2008 (BT-Drucks. 16/10189)

Rz. 35 [Autor/Stand][...] Artikel 9 (Änderung des Außensteuergesetzes) [...] "Ist der Steuerpflichtige im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 3.1.1994 (ABl. EG Nr. L 1 S. 3), zuletzt geänder...mehr

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E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2128]

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U / 8 U-Haft, Haftbefehl, Invollzugsetzung [Rdn 4699]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4700 Literaturhinweis...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet worden ist, greift die Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen...mehr

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FoVo 10/2024, Ordnungsgeld ... / 1 Der Fall

Unterlassungstitel gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Gläubiger, eine Wettbewerbszentrale, begehrt die Verhängung eines Ordnungsmittels gegen die Schuldnerin, eine große Fluggesellschaft. Das LG hatte diese unter Androhung konkret benannter Ordnungsmittel verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Geschäftsbedingungen bei Luftbeförderungsverträgen gege...mehr

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U / 15 Untersuchungshaft, Rechtsmittel/Anträge [Rdn 4760]

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4.1 Angemessene Sicherheitsleistung

Damit die Beitragsforderung durch die Stundung nicht gefährdet wird, sollen die Einzugsstellen die Stundung nur gegen angemessene Sicherheitsleistung gewähren. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Wert der gestundeten Forderung zu leisten. Als Sicherheit kommen insbesondere Hinterlegung von Wertpapieren, Verpfändung beweglicher Sachen, Bestellung von Grundpfandrechten, Forderungsa...mehr

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Umsatzsteuer in der Schweiz / 4.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer

Die schweizerische Mehrwertsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Unternehmer (z.B. Händler, Handwerker, Fabrikant oder Dienstleistungserbringer) müssen daher ihre Steuerpflicht selbst abklären und sich, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, bei der ESTV anmelden. Personen, die nach Art. 10 CH-MwStG (Inlandsteuer) steuerpflichtig werden, haben sich unaufgefordert b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.2 Wegzugsbesteuerung § 6 AStG

Rz. 222 Personen, die gem. § 17 EStG an (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaften qualifiziert beteiligt sind, müssen bei deren Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG beachten, wenn z. B. die begünstigten Kinder nicht in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Denn gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG wird die Wegzugsbesteuerung auch da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S. v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 14 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Sicherheitsleistung [Rdn 215]

Rdn 216 Literaturhinweise: Dünnebier, Sicherstellung der Strafvollstreckung durch Sicherheitsleistung (§§ 127a, 132 StPO), NJW 1968, 1752 Geppert, Die Ahndung von Verkehrsverstößen durchreisender ausländischer Kraftfahrer, GA 1979, 281 Greßmann, Strafbefehlsverfahren mit Auslandsberührung, NStZ 1991, 216 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Te...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.6 Unionsrechtliche Würdigung der Forderung von Sicherheitsleistungen

Rz. 111 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG soll dem Antrag auf Ratenstundung in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattgegeben werden. Auch insoweit stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Erhebung der Wegzugssteuer. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben Sicherheitsleistungen beschränkenden Charakter, weil sie den Steuerpflichtigen an der Nutzung der geleisteten...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Fälle, in denen der Gerichtsvollzieher bestimmte besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung festzustellen hat

§ 48 Abhängigkeit der Zwangsvollstreckung von einer Sicherheitsleistung des Gläubigers (§ 751 Absatz 2, § 752 ZPO) (1) Ist die Zwangsvollstreckung von einer Sicherheitsleistung des Gläubigers abhängig und beabsichtigt dieser nur wegen eines bezifferten oder ohne weiteres bezifferbaren Teilbetrages einer Geldforderung zu vollstrecken, so hat er die entsprechende Teilsicherheit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 92 Wiederaufnahme, Vollstreckungshemmung [Rdn 1431]

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 6. Berufungsantrag

Rz. 37 Die Berufungsbegründung muss nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge).[47] Rz. 38 Soweit das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang angefochten werden soll, ist dementsprechend zu beantragen, dass das – genau bezeichnete – erstinstanzliche Ur...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / E. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 17 Liegt gegen den Beklagten bereits eine Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils (oder einem diesem gleichgestellten Vollstreckungsbescheid) vor, weil er verpasst hat, sich innerhalb der Notfrist von zwei Wochen gegen die Klage zu verteidigen (oder gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen), oder weil er zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht (rechtze...mehr

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AGS 09/2024, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Im Ausgangsfall gibt das Berufungsgericht dem Einstellungsantrag ohne gesonderte mündliche Verhandlung statt, stellt die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil einstweilen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung des Beklagten B ein. Rechtsanwalt A legt gegen diesen Beschluss auftragsgemäß sofortige Beschwerde mit dem Ziel ein, dass die Anordnung der Sicherheitslei...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Zustellung von Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung

§ 44 Allgemeines (1) Vor Beginn der Zwangsvollstreckung prüft der Gerichtsvollzieher, ob dem Schuldner sämtliche Urkunden zugestellt sind, welche die rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden. Nötigenfalls stellt der Gerichtsvollzieher diese Urkunden selbst zu. (2) Die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers ist entbehrlich, soweit die Urkunden zulässigerweise sc...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Sicherungsvollstreckung

Rz. 28 Ist das titulierte Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, darf der Gläubiger nur im Wege der Sicherungsvollstreckung die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 720a Abs. 1 ZPO). Dem Gläubiger ist gestattet, die Vollstreckung durch Pfändung oder Sicherung zu bewirken (Zwangssicherungshypothek am Grundstück), die Verwertung ist jedoch ausgeschlossen. Rz. 29...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 5 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 92]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Vorteile und Nachteile

Rz. 81 Die Vor- und Nachteile des Mahnverfahrens im Vergleich zur Klageerhebung stellen sich wie folgt dar:mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / I. Vorteile

Rz. 412 Eine Klage im Urkundenprozess ist empfehlenswert, Rz. 413 Ein weiterer Vorteil des Urkundenproze...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / G. Hinterlegung

§ 155 (§§ 711, 712, 720, 720a, 827, 854, 930 ZPO; § 100 LuftFzgG) Der Gerichtsvollzieher darf gepfändetes Geld oder den durch Verwertung der Pfandstücke erzielten Erlös in den Fällen nicht auszahlen, in denen die Hinterlegung erfolgen muss. Dies gilt insbesondere,mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / H. Urkundenprozess

Rz. 411 Für Geldansprüche, deren anspruchsbegründenden Tatsachen sich aus einer in den Händen des Klägers befindlichen Urkunde ergeben, bietet die ZPO mit dem Urkundenprozess gemäß §§ 592 ff. ZPO ein beschleunigtes Verfahren. Aus dem Urteil kann ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden, § 708 Nr. 4 ZPO. Die Beschleunigung wird durch die beschränkte Sachprüfung e...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / E. Mahnverfahren

Rz. 62 Das Mahnverfahren ist eine ganz überwiegend erfolgreiche prozessuale Maßnahme zur Beitreibung von Forderungen. Es ist zu empfehlen, wenn der Antragsteller für einen voraussichtlich unstreitig bleibenden Anspruch auf schnellem Weg einen Vollstreckungstitel gegen einen möglicherweise nur "zahlungsfaulen" Schuldner erwirken will, wenn ein Widerspruch nicht zu erwarten is...mehr

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AGS 09/2024, Fragen und Lös... / IV. Gegenstandswert

Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren betreffend die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist niedriger als der Wert der Hauptsache. Er bestimmt sich gem. § 25 Abs. 2 RVG nach billigem Ermessen und beträgt im Regelfall 1/5 der Hauptforderung ohne Kosten und Zinsen, hinsichtlich der die Einstellung begehrt wird. Vorliegend ging es in dem Beschwerdeverfahren j...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 90 Mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, § 700 Abs. 3 S. 1 BGB, kann beantragt werden, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, §§ 719, 707 ZPO, denn Vollstreckungsbescheide stehen einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO. Das Gericht stellt die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleis...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 5. Ablauf der Versteigerung

Rz. 278 Gepfändete und verwertbare Sachen können durch öffentliche Versteigerung vor Ort verwertet werden, § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Öffentlich bedeutet, dass während der Dauer der Versteigerung jedermann Zutritt zu gewähren ist, soweit dies unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse unter Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich ist.[390] Rz. 279 Kursorischer Überbl...mehr