Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 150. Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10). Vorbehaltseigentum. Rn 253 s § 6 Rn 5, 19.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 3 Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt zunächst den Erlass eines Urteils auf Zahlung einer Geldrente nach den in Rn 2 genannten Vorschriften voraus. Dieses muss noch nicht rkr sein, dh der Gläubiger kann wie bei § 323 wählen, ob er ein Rechtsmittel einlegt oder Klage erhebt.mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / f) Haftung gegenüber dem Nacherben

Rz. 38 Hat der Vorerbe einen Nachlassgegenstand für sich verwendet, schuldet er dem Nacherben Wertersatz (vgl. § 2134 BGB). Für weitergehende Ansprüche ist die Haftung des Vorerben gem. § 2131 BGB auf die eigenübliche Sorgfalt (§ 277 BGB) beschränkt. Sie greift nach § 2130 BGB stets erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls. Für Veränderungen und Verschlechterungen, die (auch) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. 2 § 709 Satz 2 gilt entsprechend, für den Schuldner jedoch mit der Maßgabe, dass Sicherheit in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des auf Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einstweilige Einstellung gem §§ 719 I, 707.

Rn 5 Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach diesen Vorschriften aus einem Urt, das eine einstweilige Verfügung bestätigt hat, ist nur bei außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt (Frankf MDR 83, 585, 586; Rostock OLGR 08, 211).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Entscheidung über das Gesuch ergeht im Falle einer mündlichen Verhandlung durch Endurteil, andernfalls durch Beschluss. 2Die Entscheidung, durch die der Arrest angeordnet wird, ist zu begründen, wenn sie im Ausland geltend gemacht werden soll. (2) Den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, hat die Partei, die den Arrest erwirkt hat, zustellen zu lassen. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere Fristen.

Rn 6 Für andere Fälle der Versäumung prozessualer Fristen (etwa: Antrag auf Tatbestandsberichtigung oder Urteilsergänzung, vgl BGH NJW 60, 866 [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59] und 80, 785 f [BGH 23.01.1980 - IV ZR 217/79]) kommt Wiedereinsetzung (auch im Wege analoger Anwendung) nicht in Betracht; dem steht die bewusste Beschränkung des § 233 auf die darin ausdrücklich genannt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 3 Sie kann bereits in der einstweiligen Verfügung selbst getroffen werden (München BayJBl 53, 39). Ansonsten kann sie nach mündlicher Verhandlung im Endurteil erfolgen, und zwar entweder im Widerspruchsverfahren (LG Aachen VersR 92, 338), im Berufungsverfahren (Frankf MDR 83, 585, 586) oder im Verfahren nach § 927 (Schuschke/Walker/Walker Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zur Prozessführung einstweilen zugelassen werden. 2Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beibringung der Genehmigung zu bestimmende Frist abgelaufen ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist einschlägig bei allen Titeln, die einer vollstreckbaren Ausfertigung bedürfen und deren Erteilung sich an Voraussetzungen knüpft, die über die sog einfachen Klauseln nach § 724 hinausgehen. Das sind nicht nur Urteile nach § 704 I, sondern aufgrund § 795 auch alle anderen Titel, die die ZPO kennt, insb die nach § 794. § 795b enthält für Prozessvergleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung, Kosten.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen (s.o. Rn 4 f) vor, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ermessen besteht also nicht hinsichtlich des Ob, sondern nur in Bezug auf das Wie. Es kommt zB eine Einstellung gg Sicherheitsleistung oder auch eine Beschränkung der Höhe nach in Betracht (Sternal/Weber Rz 25). Entscheidungen nach II sind – entspr § 707 II 2 ZPO – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Einstweilige Anordnungen nach § 769 treten mit Erlass des Urt in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer kraft (vgl § 769 Rn 14). Der in § 770 enthaltene Hinweis darauf, dass bereits erlassene Anordnungen aufgehoben, abgeändert oder bestätigt werden können, steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift dient der Rechtsklarheit; ihr kommt deklaratorisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Während § 696 den Übergang in das streitige Verfahren nach Widerspruch gg den MB regelt, behandelt § 700 den Übergang nach Einspruch gg den VB. Mit dem VB erhält der ASt einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (§ 794 I Nr 4), der dem vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichgestellt ist (§ 700 I). Einspruch ist der einzig zulässige Rechtsbehelf. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 3 Hier bemisst sich die Höhe der Sicherheit nach den Kosten und dem denkbaren materiellen Schaden, den eine fehlerhafte Zwangsvollstreckung für den Schuldner zur Folge haben kann (München MDR 80, 409). Die ersatzfähige Beeinträchtigung des Schuldners in der Zwangsvollstreckung entspricht nicht in jedem Fall dem Streitwert, der sich allein am Interesse des Gläubigers orien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichterfüllung der Auflage.

Rn 20 Ausreichend ist es, wenn diese nach Fristablauf aber vor der Anordnung nach Abs 2 erfüllt wird, etwa die Einwilligung in die Rückgabe der Bürgschaft in dieser Zeitspanne erklärt wird (München OLGR 95, 155). Möglich ist die Nachholung noch bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens (München OLGZ 66, 549). Es genügt der – formlose – Nachweis der Klageerhebung. Im Falle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 erwähnten Schuldtiteln sind die Vorschriften der §§ 724 bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§ 795a bis 800, 1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117 abweichende Vorschriften enthalten sind. 2Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 Abs. 1 Nr. 2 erwähnten Schuldtiteln ist § 720a entsprechend anzuwenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Ein Verstoß gg § 751 hat nicht die Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge, sondern nur deren Anfechtbarkeit. Eine rückwirkende Heilung des Mangels ist möglich, etwa wenn die fehlende Sicherheitsleistung nachträglich erbracht oder ein bis dato nicht vorhandener Nachweis nachgereicht wird (St/J/Münzberg § 751 Rz 14). Haben Schuldner oder ein beschwerter Dritter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 22 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen.

Gesetzestext (1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden. (2) Auf Antrag des Verpflichteten kann das Beschwerdegericht anordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder Leistung zu deren Abwendung.

Rn 11 Der Schadensersatzanspruch aus § 717 II setzt voraus, dass aus dem Urt bereits vollstreckt wurde. Nicht maßgebend ist, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirksam ist (ThoPu/Seiler § 717 Rz 9). Betrieben wird die Zwangsvollstreckung noch nicht, wenn dem Schuldner ein Unterlassungstitel im Wege der Parteizustellung zugestellt wurde, in dem die Androhung eines Ordnungsmittels ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung.

Rn 18 Wird über den Schadensersatzanspruch nach § 717 II im Wege einer selbstständigen Klage oder Widerklage gestritten, muss über ihn im Endurteil befunden werden. Das gilt auch für die Entscheidung über den Inzidentantrag nach Abs 2 S 2. Hinsichtlich der Klage kann jedoch ein Teilurteil ergehen, wenn diese noch nicht zur Entscheidung reif ist. Das Revisionsgericht wird ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 21 EuGFVO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Bestimmungen dieses Kapitels gilt für das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Jedes im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangene Urteil wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie ein im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangenes Urteil. (2) Die Partei, die die Vollstreckung beantragt, m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Äußerliche Wirksamkeit.

Rn 4 Der Vollstreckungstitel muss nach seinem äußeren Anschein den Eindruck der Wirksamkeit erwecken. Das ist der Fall, wenn die Entscheidungsformalien nach § 313 I Nr 1–4 eingehalten worden sind, ebenso die nach § 311 II (Verkündung; BGH NJW 99, 794 [BGH 23.10.1998 - LwZR 3/98]) und nach § 315 (Unterschrift). Die Unterschrift muss grds das Rubrum und den Entscheidungstenor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 8 Entschieden werden muss über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils (zur Berufungsentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils § 537, zur Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils § 718). Diese richtet sich nach §§ 708–714. Berufungsurteile (seit dem JuMoG, BGBl 04 I 2198, auch solche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorläufige oder sichernde Maßnahmen.

Rn 2 Mit dem gesetzlichen Wortlaut der vorläufigen oder sichernden Maßnahmen will das Gesetz all diejenigen Maßnahmen in Bezug nehmen, die den Charakter einer bloßen vorläufigen Sicherungswirkung haben. Dazu zählen in erster Linie der Arrest (§§ 916 ff) und die einstweilige Verfügung (§§ 935 ff). Darüber hinaus kommt auch das selbstständige Beweisverfahren in Betracht (§§ 48...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Regelung schafft einen verfassungsmäßigen (aA Lambsdorff NJW 02, 1303) Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners in der Zwangsvollstreckung (Giers DGVZ 11, 122; Burchard NJW 02, 2219, 2220). Einerseits erlaubt sie dem Gläubiger, aus einem vorläufig vollstreckbaren Zahlungsurteil unter Rangwahrung zu vollstrecken, bevor Sicherheit geleistet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Aufhebung des Haftbefehls

Rz. 516 [Autor/Stand] Der Haftbefehl ist gem. § 120 StPO in folgenden Fällen aufzuheben: sobald die Voraussetzungen (s. Rz. 499) nicht mehr vorliegen; die weitere U-Haft außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe stehen würde (z.B. die Haftdauer die mutmaßliche Strafdauer überschreitet); bei Freispruch, Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klageabweisendes Urteil.

Rn 29 Wird die Klage hinsichtlich des Anspruchs, für den die Sicherheit geleistet werden musste, vollständig abgewiesen, muss nach der unvollständigen Regelung des § 283a III keine Entscheidung über die Rückgabe der Sicherheit getroffen werden. Verboten ist das aber auch nicht (Börstinghaus NJW 13, 3265). Stimmt der Vermieter der Freigabe nicht zu, muss sonst Freigabeklage e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat, eine Frist zu bestimmen, binnen der ihm die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sicherheitsmaßnahmen zu Gunsten des Schiedsgläubigers (§ 1063 III).

Rn 11 In den Verfahren nach §§ 1060, 1061 kann das Gericht (der Vorsitzende des Zivilsenats) zu Gunsten des Antragsstellers anordnen, dass dieser aus dem Schiedsspruch vorläufig die Sicherungsvollstreckung betreiben oder sichernde Maßnahmen des Schiedsgerichts nach § 1041 (s § 1041 Rn 5) vollziehen darf. Es braucht vor der Entscheidung hierüber den Antragsgegner nicht zu hör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 4 und 5.

Rn 5 Entscheidungen in besonderen Verfahrensarten betreffen die Nr 4 und 5, nämlich stattgebende und abweisende Urteile im Urkunden- (§ 592), Wechsel- (§ 602) und Scheckprozess (§ 605a), sowie solche nach § 597 II. Nr 5 ergänzt Nr 4 insofern, als Urteile im Nachverfahren, durch die ein Vorbehaltsurteil in den Verfahrensarten der Nr 4 bestätigt wird, für vorläufig vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 775 Nr 3.

Rn 11 Eine Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 775 Nr 3, wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erbracht worden ist. Der Nachweis erfolgt durch öffentliche Urkunde; eine öffentlich beglaubigte Urkunde reicht nicht aus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Ausspruchs.

Rn 6 Das Gericht hat die Dauer der Fortsetzung, am besten durch Angabe eines konkreten Endtermins, sowie die Bedingungen der Verlängerung im Tenor genau zu bezeichnen. Ausn nur bei Ungewissheit iSd § 574a II 2 BGB. Tenorierungsbeispiel: ›Die Klage wird abgewiesen. Das zwischen den Parteien am … geschlossene Mietverhältnis wird bis zum … fortgesetzt. Die Höhe der Miete wird au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung der Anordnung.

Rn 24 Der Beschluss über die Sicherungsanordnung bildet gem § 794 I Nr 3 einen Vollstreckungstitel. Die Vollstreckung ist aber erst nach Ablauf der gesetzten Frist zulässig. Es handelt sich um einen Titel über eine vertretbare Handlung unabhängig davon, ob es um die Erbringung einer Bürgschaft oder die Hinterlegung geht (LG Hagen BauR 11, 569; aA BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 20 Die dogmatische Einordnung der Sicherungsanordnung ist auch auf Grund der ursprünglichen unklaren Gesetzesbegründung und der kurzfristigen Umformulierung durch den Rechtsausschuss mit erheblichen praktischen Konsequenzen äußerst strittig. Die ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Hinterlegungsanordnung gem § 302a ZPO-Entwurf hätte eine prozessuale Sicherhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einstweilige Anordnung (Abs 3).

Rn 5 Wenn das Ausgangsgericht die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt hat (§ 572 I), ist nur noch dieses für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung zuständig. Das Beschwerdegericht kann weitergehende Anordnungen treffen, etwa eine Sicherheitsleistung oder eine Abwendungsbefugnis hinzufügen. Die Anordnungen müssen sich jedoch auf die Wirkungen der angefochtene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kraft entsprechender Anwendung.

Rn 4 Analog wird § 707 in mehreren Fallgestaltungen angewendet, in denen der Bestand des Vollstreckungstitels zweifelhaft wird, so wenn in einem Verfahren um die Wirksamkeit eines Prozess- (BGHZ 28, 171, 175) oder Zwischenvergleichs (Hamm FamRZ 85, 306, 307) gestritten wird, ebenso wenn die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 927 (Zweibr FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Wegen des gesteigerten Haftungsrisikos darf der Schuldner die Herausgabe verweigern, bis der Gläubiger Sicherheit leistet. Dem Schuldner steht damit aufgrund einer materiell-rechtlichen Einrede ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Hat der Schuldner die Einrede erhoben, ist er bei einer Herausgabeklage zur Leistung Zug um Zug gg Einräumung der Sicherheit zu verurteilen (W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befreiung von der Barzahlungspflicht.

Rn 14 Erhält der Gläubiger den Zuschlag, muss er den Preis nicht bar bezahlen, soweit der Erlös zu seiner Befriedigung zu verwenden ist. Nach oben begrenzt ist der Betrag, hinsichtlich dessen er von der Barzahlung befreit ist, durch die titulierte Forderung einschließlich der ihm nach § 788 vom Schuldner zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung. Bar zu entrichten hat e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, alsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 13 Es entscheidet außer im Falle des § 943 II das Gericht, welches die Sicherheit angeordnet hat (BGH v 22.2.24 – I ZB 41/23 – juris Rz 13; Frankf v 10.7.23 – 26 SchH 5/23, Rz 18, juris = NJW-RR 23, 1359). Bei Anordnung der Sicherheitsleistung durch das Rechtsmittelgericht entscheidet dieses auch im Verfahren nach § 109, nicht jedoch, wenn es lediglich die Entscheidung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Deckung.

Rn 2 Die nachträgliche Pflicht zur Prozesskostensicherheit tritt nicht ein, wenn die Kosten durch einen unbestrittenen Teil des erhobenen Anspruchs gedeckt sind. Diesen kann der Beklagte einbehalten. Der Klageanspruch muss so hoch wie die Sicherheitsleistung sein. Die Unbestrittenheit des Anspruchs setzt ein unstr Klagevorbringen voraus, das die Verurteilung rechtfertigt; ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rkr oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Rolle (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 7 AVAG – Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen.

Gesetzestext (1) Hängt die Zwangsvollstreckung nach dem Inhalt des Titels von einer dem Berechtigten obliegenden Sicherheitsleistung, dem Ablauf einer Frist oder dem Eintritt einer anderen Tatsache ab oder wird die Vollstreckungsklausel zugunsten eines anderen als des in dem Titel bezeichneten Berechtigten oder gegen einen anderen als den darin bezeichneten Verpflichteten be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Vor Eintritt der Rechtskraft ist das erstinstanzliche Urt für den Gläubiger regelmäßig gar nicht oder nur gg Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Auch wenn das Urt nur tw angefochten wird, hindert dies vielfach den Eintritt der Rechtskraft des Urteils in vollem Umfang, da eine Erweiterung der Anfechtung im Berufungsverfahren möglich bleibt. Bevor dies geschieht,...mehr