Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. 2Die sofortige Zahlung würde auch dann zur Unzeit erfolgen, wenn sie die Wohnverhältnisse oder sonstigen Lebensverhältnisse gemeinschaftlicher Kin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt.

Rn 2 In einer Ladung zur mündlichen Verhandlung (auch zu späteren Verhandlungsterminen, ausgenommen Fälle des § 218) muss gem Abs 1 über die Folgen der Säumnis (Versäumnisurteil nach § 330 oder § 331, Entscheidung nach Aktenlage gem § 331a, Kostenfolge des § 91 und die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung, § 708 Nr 2) belehrt werden. Hierzu finden in der Pra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 7 AVAG – Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen.

Gesetzestext (1) Hängt die Zwangsvollstreckung nach dem Inhalt des Titels von einer dem Berechtigten obliegenden Sicherheitsleistung, dem Ablauf einer Frist oder dem Eintritt einer anderen Tatsache ab oder wird die Vollstreckungsklausel zugunsten eines anderen als des in dem Titel bezeichneten Berechtigten oder gegen einen anderen als den darin bezeichneten Verpflichteten be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung konkretisiert die Rechtsfolgen, die der Ausspruch der Abwendungsbefugnis im Urt für den Schuldner nach den §§ 717 S 1, 712 hat (BayObLG MDR 76, 852). Ihr Anwendungsbereich ist nur eröffnet, wenn der Schuldner seiner Befugnis entsprechend keine Sicherheit nach § 712 S 1 geleistet hat (aA ThoPu/Seiler § 720 Rz 2; entscheidend ist allein der Ausspruch im Urt) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichterfüllung der Auflage.

Rn 20 Ausreichend ist es, wenn diese nach Fristablauf aber vor der Anordnung nach Abs 2 erfüllt wird, etwa die Einwilligung in die Rückgabe der Bürgschaft in dieser Zeitspanne erklärt wird (München OLGR 95, 155). Möglich ist die Nachholung noch bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens (München OLGZ 66, 549). Es genügt der – formlose – Nachweis der Klageerhebung. Im Falle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sicherheitsmaßnahmen zu Gunsten des Schiedsgläubigers (§ 1063 III).

Rn 11 In den Verfahren nach §§ 1060, 1061 kann das Gericht (der Vorsitzende des Zivilsenats) zu Gunsten des Antragsstellers anordnen, dass dieser aus dem Schiedsspruch vorläufig die Sicherungsvollstreckung betreiben oder sichernde Maßnahmen des Schiedsgerichts nach § 1041 (s § 1041 Rn 5) vollziehen darf. Es braucht vor der Entscheidung hierüber den Antragsgegner nicht zu hör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Während § 696 den Übergang in das streitige Verfahren nach Widerspruch gegen den MB regelt, behandelt § 700 den Übergang nach Einspruch gegen den VB. Mit dem VB erhält der ASt einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (§ 794 I Nr 4), der dem vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichgestellt ist (§ 700 I). Einspruch ist der einzig zulässige Rechtsbeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Voraussetzungen, Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. In diese Interessenabwägung sind va die Erfolgsaussichten des Verfahrens nach § 54 I, II bzw des Rechtsmittels einzubeziehen u es ist eine Folgenabwägung einer Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Bestätigung der EA einerseits sowie einer nicht erfolgten Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Aufheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist einschlägig bei allen Titeln, die einer vollstreckbaren Ausfertigung bedürfen und deren Erteilung sich an Voraussetzungen knüpft, die über die sog einfachen Klauseln nach § 724 hinausgehen. Das sind nicht nur Urteile nach § 704 I, sondern aufgrund § 795 auch alle anderen Titel, die die ZPO kennt, insb die nach § 794. § 795b enthält für Prozessvergleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Zweck.

Rn 1 Die in der Vorschrift abschließend genannten Urteile müssen für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, damit die Vollstreckung aus ihnen stattfinden kann (§ 704). Denn sie werden mit ihrer Verkündung nicht formell rechtskräftig. Im Gegensatz zu den Urteilen des § 709 erfolgt die Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit in den Fallgestaltungen des § 708 ohne Sicherhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachzusammenhang.

Rn 22 Über die in § 527 II, III geregelten Fälle hinaus kann eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters kraft Sachzusammenhangs bestehen (Schneider MDR 03, 375 [OLG Köln 12.09.2002 - 14 WF 171/02]). Umstritten ist, auf welche konkreten Einzelentscheidungen sich diese Befugnis erstreckt. Keine Bedenken bestehen gegen Entscheidungen iRd vorbereitend durchgeführten Beweisauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 5 Von der Regelung in § 632a kann grds sowohl zugunsten des Bestellers (zB Ausschluss von Abschlagszahlungen oder Zahlung nur gegen Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft) als auch zugunsten des Unternehmers (Abschlagszahlungen ohne die Voraussetzungen des § 632a) abgewichen werden. Die Grenze bilden § 138, bei AGB zudem §§ 307 ff, wobei formularmäßige Abweichungen v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 775 Nr 3.

Rn 11 Eine Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 775 Nr 3, wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erbracht worden ist. Der Nachweis erfolgt durch öffentliche Urkunde; eine öffentlich beglaubigte Urkunde reicht nicht aus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 8 Entschieden werden muss über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils (zur Berufungsentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils § 537, zur Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils § 718). Diese richtet sich nach §§ 708–714. Berufungsurteile (seit dem JuMoG, BGBl 04 I 2198, auch solche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorläufige oder sichernde Maßnahmen.

Rn 2 Mit dem gesetzlichen Wortlaut der vorläufigen oder sichernden Maßnahmen will das Gesetz all diejenigen Maßnahmen in Bezug nehmen, die den Charakter einer bloßen vorläufigen Sicherungswirkung haben. Dazu zählen in erster Linie der Arrest (§§ 916 ff) und die einstweilige Verfügung (§§ 935 ff). Darüber hinaus kommt auch das selbstständige Beweisverfahren in Betracht (§§ 48...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Regelung schafft einen verfassungsmäßigen (aA Lambsdorff NJW 02, 1303) Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners in der Zwangsvollstreckung (Giers DGVZ 11, 122; Burchard NJW 02, 2219, 2220). Einerseits erlaubt sie dem Gläubiger, aus einem vorläufig vollstreckbaren Zahlungsurteil unter Rangwahrung zu vollstrecken, bevor Sicherheit geleistet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kein Ausschlusstatbestand.

Rn 6 Nach I 2 soll das Leistungsverweigerungsrecht entfallen, wenn die Gegenleistung bewirkt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Das ist für das Bewirken der Gegenleistung selbstverständlich: Dann handelt es sich ja auch nicht mehr um eine Vorleistung. Für die Sicherheitsleistung gelten die §§ 232 ff; nach §§ 232 II, 239 genügt also (anders als nach § 273 III 2) auch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nach § 46 I EuKoPfVO richten sich sämtliche verfahrensrechtlichen Fragen, die in der Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren stattfindet. Soweit nicht in der EuKoPfVO oder in den §§ 946 ff vorrangige Sonderregelungen enthalten sind, der Zweck des Eilverfahrens und der besondere Charakter des Ex-parte-Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befreiung von der Barzahlungspflicht.

Rn 14 Erhält der Gläubiger den Zuschlag, muss er den Preis nicht bar bezahlen, soweit der Erlös zu seiner Befriedigung zu verwenden ist. Nach oben begrenzt ist der Betrag, hinsichtlich dessen er von der Barzahlung befreit ist, durch die titulierte Forderung einschließlich der ihm nach § 788 vom Schuldner zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung. Bar zu entrichten hat e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Einstweilige Anordnungen nach § 769 treten mit Erlass des Urt in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer kraft (vgl § 769 Rn 14). Der in § 770 enthaltene Hinweis darauf, dass bereits erlassene Anordnungen aufgehoben, abgeändert oder bestätigt werden können, steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift dient der Rechtsklarheit; ihr kommt deklaratorisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsabrede.

Rn 3 Die Kautionsverpflichtung des Mieters muss dem Grunde, der Art und der Höhe nach mit ihm vereinbart werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Sicherheit gibt (Ausnahme: Mietereintritt gem § 563b). Sind die möglichen Formen der Mietsicherheitsgewährung vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine hiervon abweichende Form akzeptieren. Die vere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung.

Rn 18 Wird über den Schadensersatzanspruch nach § 717 II im Wege einer selbstständigen Klage oder Widerklage gestritten, muss über ihn im Endurteil befunden werden. Das gilt auch für die Entscheidung über den Inzidentantrag nach Abs 2 S 2. Hinsichtlich der Klage kann jedoch ein Teilurteil ergehen, wenn diese noch nicht zur Entscheidung reif ist. Das Revisionsgericht wird ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 3 Hier bemisst sich die Höhe der Sicherheit vorbehaltlich des § 704 II nach den Kosten und dem denkbaren materiellen Schaden, den eine fehlerhafte Zwangsvollstreckung für den Schuldner zur Folge haben kann (München MDR 80, 409). Die ersatzfähige Beeinträchtigung des Schuldners in der Zwangsvollstreckung entspricht nicht in jedem Fall dem Streitwert, der sich allein am Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufigkeit.

Rn 2 Wegen dieser Beschränkung der Verteidigung des Bekl darf dessen Verurteilung, wenn er dem Anspruch widersprochen hat, freilich nur eine vorläufige sein. Ihm ist die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten, der Rechtsstreit bleibt im Nachverfahren als ordentlichem Verfahren anhängig (§§ 599, 600). Umgekehrt wird auch die Klage nicht endgültig, sondern nur als in der gewäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Neuer Fristlauf.

Rn 8 Erfährt die einstweilige Rechtsschutzanordnung auf Widerspruch oder Rechtsmittel eine wesentliche Änderung, dann muss die abgeänderte Maßnahme erneut vollzogen werden; die Vollziehungsfrist beginnt neu zu laufen (Frankf OLGZ 80, 259; Hamm OLGR 94, 59; Ddorf OLGR 94, 261; Karlsr OLGR 08, 759; Oldbg BauR 08, 1932, 1933; Hambg NJW 15, 2273; Ddorf WRP 15, 764). Dies folgt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder Leistung zu deren Abwendung.

Rn 11 Der Schadensersatzanspruch aus § 717 II setzt voraus, dass aus dem Urt bereits vollstreckt wurde. Nicht maßgebend ist, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirksam ist (ThoPu/Seiler § 717 Rz 9). Betrieben wird die Zwangsvollstreckung noch nicht, wenn dem Schuldner ein Unterlassungstitel im Wege der Parteizustellung zugestellt wurde, in dem die Androhung eines Ordnungsmittels ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form.

Rn 10 Die erwähnte Schriftform bezieht sich auf § 766 BGB. Strengere Formvorschriften, etwa notarielle Form der Bürgschaftserklärung oder auch Nachweis der Vertretungsmacht, können angeordnet werden (Zö/Herget § 108 Rz 8). Dazu ist das Gericht zwar nicht verpflichtet (Hamm NJW 75, 2025; Hambg MDR 82, 588), jedoch empfiehlt sich dies mit Blick auf die durchzuführende Zwangsvo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonstige Erlöschensgründe.

Rn 6 Das Vermieterpfandrecht erlischt insb auch in folgenden Fällen: Aufhebung des Pfandrechts (§§ 1257, 1255, 305) durch Vertrag oder einseitigen Verzicht des Vermieters (BGH ZMR 14, 709; AG Hamb-St. Georg ZMR 14, 546 bejaht Holschuld), gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Dritten unter den Voraussetzungen des § 936. Zu Lasten des Erwerbers wird allerdings regelmäßig von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestimmung von Art und Höhe.

Rn 3 Zuständig zur Bestimmung der Sicherheitsleistung ist das Prozessgericht, welches die Entscheidung fällt, in deren Rahmen Sicherheit zu leisten ist. Bei der KfH entscheidet der Vorsitzende, § 349 II Nr 9 (sowohl Art als auch Höhe). Dies kann ausnahmsweise auch das Gericht höherer Instanz sein, etwa wenn die Vorinstanz zu Unrecht aber in unanfechtbarer Weise keine Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Bürgschaftsvertrag.

Rn 12 Das Zustandekommen der Bürgschaft setzt die Annahme des Vertragsangebotes seitens des Kreditinstitutes durch die sicherungsberechtigte Gegenpartei voraus. Die erforderliche Annahmeerklärung braucht weder dem Bürgen ggü ausdrücklich, § 151 BGB, noch überhaupt erklärt zu werden. Diese wird vielmehr durch die gerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Bürgschaft als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Entscheidung.

Rn 13 Das Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein wirksames Anerkenntnis vorliegen. Da das Anerkenntnisurteil Sachurteil ist, müssen außerdem die Prozessvoraussetzungen für die Klage vorliegen (BGH NJW-RR 10, 275, 276 Rz 15); lediglich Zweifel am Rechtsschutzinteresse hindern das Sachurteil nicht. Ist die Berufung unzulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wertersatzpflicht (Abs 1 S 2).

Rn 2 Der Wert gezogener Übermaßfrüchte (Rn 1) ist nach Nießbrauchsbeendigung zu ersetzen. Bis dahin ist eine Sicherheitsleistung nach den §§ 232 ff erforderlich. Diese Ersatzpflicht entfällt gem Abs 2, wenn die ordnungsgemäße Nutzung iSv § 1036 II beeinträchtigt ist. Rn 3 Eigentümer und Nießbraucher können verlangen, dass der Ersatzbetrag zur Wiederherstellung der Sache iRd §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 10 Sofern der SV einen Eingriff vornimmt oder vornehmen muss (zum Streitstand vgl Rn 9), ist er grds auch verpflichtet, die Folgen wieder zu beseitigen (Frankf NJW 98, 2834; Ddorf MDR 97, 886; Celle BauR 98, 1281; Zö/Greger vor §§ 402 ff Rz 19; s aber Köln MDR 18, 271; Celle MDR 17, 422: keine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch SV, da zur Begutachtung nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 997 gibt dem gutgläubigen unverklagten sowie dem bösgläubigen bzw verklagten Besitzer ein aus Abtrennungs- und Aneignungsrecht bestehendes Wegnahmerecht für Sachen, die er mit der herauszugebenden Sache des Eigentümers als wesentlichen Bestandteil verbunden hat, §§ 93 f, 946, 947 II, 951 II. Primäre Voraussetzung ist, dass eine Abtrennung überhaupt möglich ist, ohne d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Änderungen der Höhe.

Rn 15 Da die Anordnung der Sicherheitsleistung als solche und ihre Höhe Bestandteil der Entscheidung zur Hauptsache sind, ist eine diesbezügliche Änderung grds nicht mehr möglich, da dies eine unzulässige Abänderung des Urteils darstellte. Da dies jedoch nur für End- und Zwischenurteile gilt, ist eine Abänderung in lediglich vorläufigen Entscheidungen (§§ 707, 719; 732 II, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Sicherheit.

Rn 21 In Betracht kommen deshalb zunächst alle Sicherheiten gem § 232 I BGB. Von den dort aufgezählten Realsicherheiten hat in der Praxis nur die Hinterlegung praktische Bedeutung. Nur wenn der Mieter darlegt und glaubhaft macht, dass sie ihm nicht möglich ist, kann das Gericht gem § 232 II BGB die Stellung einer Bürgschaft anordnen. Hierzu zählt auch die Verpflichtungserklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 22 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen.

Gesetzestext (1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden. (2) Auf Antrag des Verpflichteten kann das Beschwerdegericht anordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zulässigkeit.

Rn 9 Die Zulässigkeit der Klage wird im Zwischenurteil (Abs 2 S 1) festgestellt (BGHZ 44, 46; NJW 03, 426 [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02]). Dieses ist selbstständig anfechtbar, auch bei gleichzeitiger Bejahung der Aufnahme des unterbrochenen Hauptsacheverfahrens (BGH NJW-RR 06, 913), und unterliegt daher der formellen Rechtskraft gem § 705. Ist es mit Rechtsmitteln nicht me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Deckung.

Rn 2 Die nachträgliche Pflicht zur Prozesskostensicherheit tritt nicht ein, wenn die Kosten durch einen unbestrittenen Teil des erhobenen Anspruchs gedeckt sind. Diesen kann der Beklagte einbehalten. Der Klageanspruch muss so hoch wie die Sicherheitsleistung sein. Die Unbestrittenheit des Anspruchs setzt ein unstr Klagevorbringen voraus, das die Verurteilung rechtfertigt; ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 4 und 5.

Rn 5 Entscheidungen in besonderen Verfahrensarten betreffen die Nr 4 und 5, nämlich stattgebende und abweisende Urteile im Urkunden- (§ 592), Wechsel- (§ 602) und Scheckprozess (§ 605a), sowie solche nach § 597 II. Nr 5 ergänzt Nr 4 insofern, als Urteile im Nachverfahren, durch die ein Vorbehaltsurteil in den Verfahrensarten der Nr 4 bestätigt wird, für vorläufig vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung auf Arrestvollziehung.

Rn 9 Der Widerspruch hat nach § 924 III 1 keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Arrestvollziehung. Das Gericht kann aber die Vollziehbarkeit durch einstweilige Anordnung nach § 707 aussetzen. § 707 I 1 gilt hierbei nicht, so dass auch eine Aussetzung ohne Sicherheitsleistung in Betracht kommen kann. Wegen des Schutzzweckes des Arrestverfahrens für den Gläubiger, des G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausgleichung (Abs 1 S 3).

Rn 4 Mit Bedingungseintritt hat zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten eine Ausgleichung zu erfolgen. Der Pflichtteilsberechtigte ist so zu stellen, als ob die Bedingung bereits zur Zeit des Erbfalls eingetreten wäre bzw die Unsicherheit etc nicht bestanden hätte (BGH NJW 93, 2176 [BGH 23.06.1993 - IV ZR 205/92]; Köln NJW 98, 240 [OLG Köln 21.03.1996 - 20 W 27/96]). Daz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 52 BGB – Sicherung für Gläubiger.

Gesetzestext (1) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen. (2) Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zurzeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf das Vermögen den Anfallberechtigten nur ausgeantwortet werden, wenn dem Gläubi...mehr