Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsbeauftragte

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeauftragter / Zusammenfassung

Begriff Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ihre Arbeit ist ehrenamtlich, freiwillig und ohne Weisungsbefugnis. Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallver...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeauftragter / 2 Qualifikation

Als Sicherheitsbeauftragte eignen sich Beschäftigte, die die fachlichen Kenntnisse mitbringen und von den Kollegen und dem Vorgesetzten als sachkundig und erfahren akzeptiert sind. Weitere Auswahlkriterien bzw. Qualifikationen sind: Sozialkompetenz, gute Beobachtungsgabe, Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen, engagiert, teamfähig und kontaktfreudig. Sie können als Vorbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeauftragter / 3 Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben während der Arbeitszeit erfüllen können. Er muss u. a.: die Teilnahme an Betriebsbegehungen sowie -besichtigungen im Zuständigkeitsbereich sowie an Untersuchungen zu Unfällen und Berufskrankheiten durch den Unfallversicherungsträger ermöglichen und über die Ergebnisse informieren, dafür sorgen, dass F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum gelten bei Alleinarbe... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und weiteren Funktionsträgern

Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz vermieden bzw. verringert werden (§ 4 ArbSchG). Für Alleinarbeit gilt: "Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein Arbeitsschutz... / 1.2 Hintergrund

Aufgaben der einzelnen Mitglieder: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter: Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen vom Arbeitgeber terminiert und einberufen werden. Ihm fällt auch die Benennung und ordnungsgemäße Einladung der anderen Mitglieder zu. Den Vorsitz hat der Arbeitgeber selbst (bei juristischen Personen das vertretungsbefugte Organ) oder ein von ihm Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein Arbeitsschutz... / 1.1 Definition

§ 11 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber dazu, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, wenn er mehr als 20 Beschäftigte hat. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20h/Woche mit 0,5 und bis zu 30 h/Woche mit 0,75 zu berücksichtigen. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftrag...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Als neue Fachkraft für Arbe... / 3.2.3 Sicherheitsbeauftragte

Alle Unternehmer sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, unabhängig von der Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten, bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten besteht darin, die direkten Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sollten noch keine Sicherheitsbeauftragten bestel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisation des betrieblic... / 3.6 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

§ 22 SGB VII schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung des Betriebsrats oder Personalrats ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte(r) bestellt werden muss (müssen). Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" enthält keine starren Regelungen. Der Unternehmer muss gem. § 20 Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung bestehenden ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisation des betrieblic... / 3.2 Einbindung der Arbeitsschutzorganisation in die Unternehmensorganisation

Beim betrieblichen Arbeitsschutz gibt es verschiedene Organisationseinheiten des Betriebes sowie unterschiedliche Akteure, die relevant sind. Die Abb. 3 zeigt beispielhaft relevante Bereiche eines Unternehmens, die im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz eine Rolle spielen. Diese Bereiche sind jedoch von der jeweiligen Unternehmensgröße und -struktur abhängig und kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Schutzausrüstun... / 2 Auswahl

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass PSA eingesetzt werden muss, müssen die Anforderungen an die PSA festgelegt werden. Nur so kann die später eingesetzte PSA auch ausreichend Schutz gegen die Gefährdung bieten. Der PSA-Einsatz darf nicht zu einer größeren Gefahr führen: Deshalb ist z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen an Bohr- oder Drehmaschinen wegen der Gefahr des Ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Als neue Fachkraft für Arbe... / 5 Welche Bereiche sind zu organisieren?

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisation des betrieblic... / 4 Vorhandene Daten/Informationsquellen

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes bedeutet auch Regelung des Informationsaustauschs, der Zusammenarbeit und der Dokumentation. Praxis-Tipp Übersicht vorhandener Dokumente Machen Sie sich eine Auflistung über Daten, die bereits vorliegen. Dies können im Idealfall z. B. Folgende sein: Liste der inner- und außerbetrieblichen Ansprechpartner, Liste der Ersthelfer, Liste ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisation des betrieblic... / 3.13 Einrichten eines Arbeitsschutzausschusses (ASA)

Die Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit macht es erforderlich, dass diese mit allen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammenarbeiten. Eine weitere Grundlage für diese Zusammenarbeit ergibt sich aus § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. Danach hat der Arbeitgeber, sofern in keiner weiter...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Als neue Fachkraft für Arbe... / 2 Vorhandene Daten/Organisation des eigenen Arbeitsumfelds

Machen Sie sich eine Auflistung über Daten, die bereits vorliegen. Dies können im Idealfall z. B. Folgende sein: Liste der inner- und außerbetrieblichen Ansprechpartner; Liste der Ersthelfer; Liste der Sicherheitsbeauftragten; Betriebsarzt, arbeitsmedizinische Vorsorge; Unfallmeldungen, -statistiken; Kataster (z. B. Gefahrstoff-, Lärm-, Beleuchtungskataster); Begehungsprotokolle (i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Als neue Fachkraft für Arbe... / 4 Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Die Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit macht es erforderlich, dass diese mit allen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes beauftragten Personen zusammenarbeiten. Eine weitere Grundlage für diese Zusammenarbeit ergibt sich aus § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. Danach hat der Arbeitgeber, sofern in keiner weiteren R...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit in der Logistik / 13 Beauftragter für Lagersicherheit

Die DIN EN 15635 fordert die Bestellung eines Beauftragten für Lagersicherheit. Der Name dieses Beauftragten sollte den Mitarbeitern im Lagerbetrieb bekanntgegeben werden. Der Beauftragte für Lagersicherheit, in der DIN 15635 auch "Sicherheitsbeauftragter" genannt (nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitsbeauftragten nach § 20 DGUV-V 1 und § 22 SGB VII), muss angewiesen werd...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 6 Sicherheitsbeauftragte

Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten ist quasi ein Ehrenamt. Lediglich die zeitliche Freistellung zur Bewältigung der Aufgaben ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers. Es ist jedoch durchaus eine Überlegung wert, die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten zusätzlich etwas zu entlohnen und hierdurch auch aufzuwerten. Die Möglichkeiten hierfür sind mannigfaltig. Z. B. könnt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 1 Beweggründe für den Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist zunächst einmal eine staatlich verordnete Aufgabe. Der Gesetzgeber hat diverse Gesetze und Verordnungen, die den Arbeitsschutz zum Ziel haben, erlassen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Berufsgenossenschaften ermächtigt, ihrerseits Unfallverhütungsvorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes zu erlassen und deren Einhaltung zu überprüfen. Weiterhin ents...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Neueinstellung und Einarbei... / 3.1 Einarbeitung als Führungsaufgabe

In der Einarbeitungsphase ist der neue Beschäftigte i. d. R. sehr offen und darauf eingestellt, sich neuen Strukturen anzupassen. In dieser Phase wird sein Eindruck von seinem neuen Arbeitgeber entscheidend geprägt, z. B. im Hinblick darauf, welche Kriterien und Qualitäten als besonders wesentlich und erwünscht angesehen werden. Gleichzeitig ist auch die Motivation des Neuei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Neueinstellung und Einarbei... / 2.2 Unterweisung

Nahezu alle Vorschriften, die Unterweisungspflichten formulieren, enthalten den Hinweis, dass Unterweisungen unmittelbar bei der Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen müssen, z. B. Abschn. 2.3.1 DGUV-R 100-001 "Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung … Die Unterweisung der Versicherten hat in allen Fällen vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen." Was l...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallverhütung / 1 BG-Vorschriften

Die Berufsgenossenschaften erlassen gemäß § 15 SGB VII Vorschriften über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, die die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie über die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen, das Verhalten, das die Versicherten zur Verhütung von Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallverhütung / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Auf freiwilliger Basis können zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen vereinbart werden.[1] Darüber hinaus hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in den Fällen, in denen der Arbeitgeber Regelungen zur Unfallverhütung aufzustellen hat. Das Mitbestim...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sicherheit im Verein / Zusammenfassung

Wenn ein Verein aktiv ist, Veranstaltungen durchführt und einen umfangreichen Betrieb unterhält, kann es – wie im normalen Leben auch – zu Schadensfällen kommen. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Verantwortlichkeit und der Haftung, vor allem, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Getreu dem Motto "Wo gehobelt wird, da fallen Späne" gehören Haftungsfragen zum...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schreiner/Tischler (Profess... / Zusammenfassung

Überblick Schreiner bzw. Tischler als Handwerksberuf haben sich auf die Holzbearbeitung und Oberflächenbehandlung von Möbeln und Bauelementen spezialisiert. Der häufigste Bau- und Werkstoff Holz war bereits in prähistorischer Zeit im Einsatz und setzt auch heute noch Maßstäbe in vielen Bereichen. Zunehmend werden jedoch auch andere Werkstoffe, wie Verbundstoffe, Kunststoffe,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schrittweise Einführung ein... / 4.1.1 Strukturen im BGM

Ist in einem Unternehmen die Entscheidung gefallen, ein BGM einzuführen, ist i. d. R. der erste Schritt die Bildung einer Arbeitsgruppe – der sog. Arbeitskreis Gesundheit oder Steuerungskreis. Dieser fungiert von nun an primär als Anlauf- und Koordinierungsstelle für das BGM und steuert und überwacht das gesamte Projekt. Wie bereits in Abschn. 2 dargestellt, kann insbesonder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Outsourcing: Wie Sie die Wi... / 5.2 Sicherheits-Outsourcing

Mit neuen, verschärften Anforderungen von Gesetzgeber und Kapitalgeber an das Risikomanagement von Unternehmen gewinnt das Outsourcing von Sicherheitsmaßnahmen immer größere Bedeutung. Neben Aufgaben aus der Informationsverarbeitung, die ganz oder teilweise, ständig oder nur bei Bedarf ausgelagert werden, können weitere Bereiche durch Outsourcing preiswerter und besser erled...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
DGUV-I 211-039: Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist es wichtig, explo... / 1.3 Alle Beteiligten müssen Verantwortung übernehmen

Explosionen können verheerende Auswirkungen haben. Neben der hohen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter steht nicht selten der gesamte Betrieb auf dem Spiel. Um die Gefährdungen zu minimieren, reicht es daher nicht, nur die erforderlichen technischen Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind Grundlage eines wirkungsvollen Explosionsschutzes, können aber nur voll wirksam werd...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Besonders schutzbedürftige ... / 5.7 Jugendliche für den Arbeitsschutz gewinnen

Die o. g. neuen Lernziele sollen nicht nur die Kompetenzen der Jugendlichen weiter ausbauen, sondern sie zusätzlich für den Arbeitsschutz motivieren. Was können Unternehmen darüber hinaus tun, um ihre Auszubildenden für das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewinnen? Folgende Punkte können dabei helfen: Neue Aufgaben: Einige Unternehmen haben in ihren Betrieben die Funk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbeauftragte / 3 Das Verfahren der Bestellung

Die Betriebsbeauftragten können aus dem Kreis der betriebseigenen Mitarbeiter bestimmt werden, sofern diese die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Die Beauftragten müssen vom Verantwortlichen geschult werden. Zudem müssen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Häufig werden aber auch externe Dritte mit den betroffenen Tätigkeiten beauftragt. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schadensbearbeitung im Verein / 2 Organisation der Zuständigkeiten

Achtung Benennen Sie im Vorstand einen Verantwortlichen, der die Versicherungen und Schadensfälle im Verein koordiniert und bearbeitet. Jeder Vorstand muss sich darüber Gedanken machen, wie er den Versicherungs- und Schadensbereich organisiert. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine zentrale Aufgabe des Vorstands handelt, die nicht nach "unten" delegiert werden kann. Es hand...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Vorteile hat die Ein... / 2 3 Praxis-Beispiele

Anhand von 2 Beispielen soll die Arbeit des Gesundheitszirkels verdeutlicht werden: Praxis-Beispiel Produktion Initiiert durch einen Personalreferenten und den Betriebsarzt setzen sich Mitarbeiter eines Montagebereichs (z. B. aus der Lackiererei) oder einer hierarchischen Ebene (z. B. Meister) zusammen, um über ihre spezifischen Belastungen (z. B. ungünstige Körperhaltung, Str...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betrieblichen Umwelt- und A... / 3.2.1 Arbeitsschutzausschuss

In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss grundsätzlich ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet werden (§ 11 ASiG). Der ASA berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Er trifft sich regelmäßig, mindestens einmal vierteljährlich und setzt sich zusammen aus: Arbeitgeber oder von ihm Beauftragten, 2 Betriebsratsmitgliedern, Betriebsarzt/-ärzte, Fachkraft/-...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zertifizierung von Arbeitss... / 5 Methoden der Ermittlung der Wirksamkeit eines AMS

Die Wirksamkeit des AMS im Unternehmen wird im Auditprozess anhand verschiedener Informationsquellen geprüft (siehe Abb. 3): Mit der Überprüfung der AMS-Dokumentation auf Erfüllung der Standardanforderungen beginnt die Ermittlung der Wirksamkeit des AMS im Unternehmen. In Gesprächen mit den Führungskräften, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Beauftragten im Unternehmen s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung: Prä... / 2.1.2 Wie soll das Umsetzungsteam aussehen?

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich dem Unternehmer die Verantwortung dafür übergeben, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und zu dokumentieren. Der Unternehmer kann diese Aufgaben ganz oder teilweise delegieren. Er kann und soll jedoch auch weitere Personen einbeziehen: betriebliche Führungskräfte (z. B. Meister), Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Siche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Gesundheit und... / 3.3.1 Gesetzliche Pflicht: Arbeitsschutzausschuss

In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss grundsätzlich ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet werden (§ 11 ASiG). Der ASA berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Er trifft sich regelmäßig, mindestens einmal vierteljährlich und setzt sich zusammen aus: Arbeitgeber oder von ihm Beauftragten, 2 Betriebsratsmitgliedern, Betriebsarzt/-ärzte, Fachkraft/-...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Leitern: Benutzung und Prüfung / 3 Maßnahmen für die Benutzung von Leitern

Unfälle mit Leitern werden zu 95 % und mehr durch das Verhalten des Leiterbenutzers verursacht. Wesentliche Ursachen für Abstürze von oder mit einer Leiter sind erfahrungsgemäß: Verwenden einer ungeeigneten Leiter, nicht bestimmungsgemäße Verwendung einer Leiter, Verwendung einer beschädigten Leiter (z. B. mit verbogenen unteren Holmenden), Aufstellen einer Leiter auf einer unge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tritte: Bauarten, Einsatz u... / 4 Einsatz und Benutzung von Tritten

Werden Tritte eingesetzt, sollte zunächst die Frage nach den Bedingungen am Einsatzort beantwortet werden. I. d. R. wird man von normalen Verhältnissen ausgehen können und auf Tritte aus konventionellen Werkstoffen, wie Aluminium oder Stahl, bei kleineren Tritten auch Kunststoff, zurückgreifen. Um das Gleichgewicht – gerade bei Tritten ohne Haltevorrichtung – besser halten zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1061 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Betrieb und Prüfun... / 2 Hintergrund der EU-Norm

Die Herausgabe des ersten Normenentwurfs zum Thema "Regalsicherheit" (prEN 15635 vom Mai 2007 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Leitlinien zum sicheren Arbeiten") hatte zunächst Verwunderung und auch Einsprüche aus den Fachkreisen der EU-Mitgliedsstaaten ausgelöst. Gründe für die Einsprüche waren: Bei diesem Normenentwurf handelte es sich haupts...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 7 Ergoscout – Ergocoach

Der Ergocoach ist ein Multiplikator für das Unternehmen. Je nach Unternehmensstruktur und Tätigkeit ist es sinnvoll, einen oder mehrere Kollegen als Ergocoach ausbilden zu lassen, um die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das kann z. B. der Sicherheitsbeauftragte sein. Wichtig Verhaltensbezogenen Maßnahmen Verhaltensbezogene Maßnahmen brauchen häufige Wiederholun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.13 Wissenschaftliche Hochschulbildung

Sämtliche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Neben dem Vorliegen einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung ist des Weiteren erforderlich, dass die konkret auszuübende Tätigkeit diese wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert, dass also die durch die Hochs...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / I. Hessen

§ 66 HPVG, § 67 HPVG § 69 HPVG, § 7 HPVG, § 78 HPVG Es enthält gegenüber der bundesrechtlichen Regelung in den §§ 70 ff. BPersVG folgende Abweichungen: § 66 HPVG (Verfahren in der Dienststelle) Nach Abs. 1 ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Auf die Erörterung kann im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet werden...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / D. Bayern

Art. 70 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 BayPVG Art. 70 BayPVG enthält eine Reihe von Abweichungen gegenüber der bundesrechtlichen Regelung wie folgt: Abs. 1 (Verfahren innerhalb der Dienststelle – Erörterung) In Satz 2 wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Mitbestimmungsrecht auch in den Fällen besteht, in denen eine Maßnahme nur als Versuch oder zur Erprobung durchgeführt werden ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Remote-Begehung – Gefährdun... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmensstrukturen sind in der modernen Arbeitswelt nicht mehr so homogen und kompakt, wie sie waren, als das deutsche Arbeitsschutzsystem geprägt wurde. Der Arbeitsort von Beschäftigten ist zunehmend weniger der Firmensitz oder ein vollständig ausgestatteter Firmenstandort und häufig arbeiten Beschäftigte und die zuständigen Führungskräfte nicht am selben Ort....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit

Rz. 82 Neben das ArbSchG, aus dem sich die direkten Schutz- und Vorsorgepflichten des Arbeitgebers ergeben, tritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Zielrichtung des ASiG ist die Sicherstellung der fachlichen Unterstützung und Beratung des Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Umweltschutz nach § 89 BetrVG

Rz. 1038 Unter dem Gesichtspunkt der Mitwirkung in "sozialen Angelegenheiten" hat der Gesetzgeber den Betriebsrat in § 89 BetrVG in vielfältiger Weise in den Arbeitsschutz eingebunden (vgl. zum Arbeitsschutz die Ausführungen unter Teil 5). Man kann geradezu von einer gesetzlich erwünschten Einmischung des Betriebsrates in alle Belange des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / F. Überwachung

Rz. 107 Die Überwachung der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt zweigleisig, zum einen durch staatliche Behörden, zum anderen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 108 Beide haben bei der Überwachung eng zusammenzuarbeiten und sich z.B. über Betriebsbesichtigungen zu unterrichten. Die obersten Landesbehörden können den gesetzlichen Unf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.8 Betriebsbeauftragte

Unter dem Begriff "Betriebsbeauftragte" werden Beauftragte verstanden, die vom Arbeitgeber aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Einhaltung und Kontrolle rechtlicher Vorschriften bestellt werden müssen. Betroffen sind die Bereiche der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des datenrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Bestellung und Abb...mehr