Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.2 Verjährung, § 5 GKG

Rz. 26 Die Verjährungsfrist für den Kostenerstattungsanspruch beträgt 4 Jahre. Die Frist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Rechtskraft der Kostenentscheidung eingetreten oder das Verfahren durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet worden ist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GKG). Die Beendigung des Verfahrens in einer Instanz genügt nicht. Die Verjährungsf...mehr

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Jansen, SGG § 185 Fälligkei... / 2.2 Verjährung

Rz. 4 In entsprechender Anwendung des § 5 GKG verjährt der Gebührenanspruch 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch fällig geworden ist. Auf die Verjährung sind die Vorschriften des BGB über den Neubeginn und die Hemmung anwendbar. Neben den Unterbrechungstatbeständen des BGB tritt die Unterbrechung der Verjährungsfrist auch durch die Aufforderung...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.3 Ermessenserwägungen

Wenn das Finanzamt nur eine bestimmte Person unter mehreren potenziellen Haftungsschuldnern in Anspruch nimmt, ist stets zu prüfen, ob das Finanzamt diese Auswahl sachgerecht vorgenommen hat. Praxis-Beispiel Ein Haftungsbescheid gegen einen von zwei Gesellschafter-Geschäftsführern darf nicht damit begründet werden, dass dieser zu einem höheren Anteil beteiligt ist. Zulässig i...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.1 Anrechnung von Gebühren

Rz. 36 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass eine Gebühr ganz oder teilweise auf eine andere Gebühr anzurechnen ist (sog. Anrechnungslösung, z. B. Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV RVG, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG). Grund für die Anrechnung ist, dass die beiden Gebühren in einem bestimmten Umfang dieselbe Tätigkeit, wie z. B. die Informationsbeschaffung entgelten. Die Anrechnung will ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.5 Einigungsgebühr

Rz. 54 Neben den Tätigkeitsgebühren (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) kann im gerichtlichen wie im außergerichtlichen Verfahren als weitere Gebühr eine Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr anfallen (Teil 1 VV RVG). Diese Gebühren werden überwiegend als "Erfolgsgebühren" bezeichnet, da sie nur im Fall der unstreitigen Erledigung des Verfahrens anfallen. Ihr...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.4 Zahlungsort

Geldschulden sind grundsätzlich auf Gefahr und auf Kosten des Schuldners an den Wohnsitz des Gläubigers zu übermitteln.[1] Ausnahmen gelten bei Gewerbebetrieben. Hinweis Abweichende Regelungen Selbstverständlich steht es den an dem jeweiligen Schuldverhältnis beteiligten Parteien frei, dazu abweichende Regelungen zu treffen. Die hier dargestellten Regelungen gelten nur, wenn i...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / A. Der Betriebsrat als Auftraggeber und der Arbeitgeber als Schuldner

I. Existenz des Betriebsrats Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat als Gremium (also nicht ein einzelnes Betriebsratsmitglied) beraten oder vertreten soll, muss dieser Betriebsrat tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verjährungseintritt

Rz. 15 Hinweis Beginn Verjährungsfrist Die Verjährungsfrist beginnt sowohl für mögliche Aufwendungsersatzansprüche des Mieters als auch für seine möglichen Ansprüche auf Gestattung der Wegnahme mit dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses – nicht erst mit der Rückgabe – zu laufen; das gilt unabhängig von der Anspruchsentstehung. Die rechtliche Beendigung ist auch dann maßgeb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Rückgabe

Rz. 2 Der Vermieter hat den Anspruch auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes, d. h., er muss nach § 854 die tatsächliche Gewalt über die vermietete Sache (zurück-)erwerben. Der Mieter muss diese Pflicht unabhängig davon erfüllen, ob er selbst (noch) im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Sache ist (BGH, Urteil v. 30.6.1971, VIII ZR 147/69, BGHZ 56, 308 [310]), und da...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / III. Partielle Vermögensfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 5 Wenn sich die Existenz des Betriebsrats und seine ordnungsgemäße Vertretung als gesichert herausstellen, hat der Rechtsanwalt trotzdem zu beachten, dass der Betriebsrat im Grundsatz keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.[5] Der Betriebsrat ist nicht generell rechtsfähig oder vermögensfähig;[6] er kann daher grundsätzlich nicht im eigenen Namen Geschäfte mit Dritten abs...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Existenz des Betriebsrats

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat als Gremium (also nicht ein einzelnes Betriebsratsmitglied) beraten oder vertreten soll, muss dieser Betriebsrat tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht ad hoc zu lösen sein, sodas...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / VII. Weitere allgemeine Grundsätze

Rz. 14 Der Anwalt kann für sein Bemühen gem. § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss verlangen.[31] Bleibt die Zahlung aus, kann der Vorschuss durch ein gesondertes Beschlussverfahren oder durch einen zusätzlichen Antrag im laufenden erstinstanzlichen Beschlussverfahren geltend gemacht werden. Dies ist sinnvoll und wird in den Fällen dringend geboten sein, in denen die Insolven...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Zeitpunkt der Rückgabeverpflichtung

Rz. 7 Nach § 542 Abs. 2 endigt das Mietverhältnis mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. Nach § 188 tritt daher die Beendigung erst mit Ablauf des letzten Tages der Mietzeit ein, sodass die Rückgabepflicht erst am darauf folgenden Tag zu erfüllen ist. Der Vermieter kann also vom Mieter nicht Räumung am letzten Tag des Monats verlangen, damit der neue Mieter am erst...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / V. Anwaltsbeauftragung durch Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 10 Wichtig ist zudem, dass jeder Vereinbarung eines Mandatsverhältnisses mit dem Rechtsanwalt der schon vorgenannte ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrats gem. § 33 BetrVG zugrunde liegen muss. Dies kann den Rechtsanwalt sowohl in Bestandsmandaten als auch bei der Neumandatsakquise in eine unschöne Situation bringen. Nicht untypisch ist der Anruf eines Betriebsratsmitg...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Freiwillige Kostenerstattung durch Dritte auf Basis einer Vereinbarung

Rz. 2 Nach dieser Klärung und Rücksprache führt allerdings die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber dann potenziell und in der Praxis oft dazu, dass dieser sich bereit erklärt, die Vergütung des Anwalts für die Arbeit mit dem Betriebsrat in einem bestimmten Umfang "freiwillig" zu tragen, weil die gleich noch zu erörternden Alternativen unter Umständen noch mehr Re...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / IV. Schuldnerstellung des Arbeitgebers und Durchsetzbarkeit der Honoraransprüche aus Anwaltssicht

Rz. 7 § 40 Abs. 1 BetrVG regelt u.a. die Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Betriebsratstätigkeit zu tragen, also dessen Schuldnerstellung gegenüber dem Betriebsrat. Der Betriebsrat hat zunächst auch wegen notwendiger Kosten für seine Tätigkeit keine gesetzliche[9] Vertretungsmacht für den Arbeitgeber, kann diesen also nicht direkt gegenüber Dritten – etwa dem Rechtsan...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / VI. Angefochtener oder nichtiger Betriebsrat

Rz. 12 Es gibt Betriebsratswahlen, bei denen gegen unwesentliche Vorschriften verstoßen wird. Diese Wahlen sind nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht anfechtbar. Dann gibt es Wahlen, bei denen gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird, wodurch das Wahlergebnis jedoch nicht geändert oder beeinflusst werden kann. Auch diese Wahlen sind nicht anfechtbar. Wahlen, bei denen gegen...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Abgrenzung

Rz. 27 Es ist zunächst zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / G. Zwangsvollstreckung

Rz. 160 Der Streitwert für die Vollstreckung arbeitsrechtlicher Titel richtet sich wie in Zivilsachen nach § 25 RVG. Zunächst ist danach zu differenzieren, wer den Antrag gestellt hat. Für Vollstreckungsanträge des Gläubigers richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, vgl. § 25 Abs. 1 RVG. Bei Anträgen des Schuldner...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Arbeitgeber

Rz. 158 Neben prozessualen Erstattungsansprüchen gibt es materiell-rechtliche Vorschriften, aufgrund derer die Erstattung von Anwaltskosten verlangt werden kann. Millionenfach wird dies bei Verkehrsunfällen praktiziert. Der Geschädigte kann grundsätzlich vom Schädiger auch die Kosten ersetzt verlangen, die dadurch entstanden sind, dass er sich zur Schadensregulierung eines R...mehr

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FoVo 11/2025, Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Gläubiger/Schuldner

Rz. 3 Gläubiger des Entschädigungsanspruchs ist der Vermieter. Steht ein Grundstück unter Zwangsverwaltung, ist nur der Zwangsverwalter aktiv legitimiert (BGH, Urteil v. 23.7.2003, XII ZR 16/00, NZM 2003, 871). Wird das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzung...mehr

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FoVo 11/2025, Anforderungen... / 1 Der Fall

Streit um die wirksame Bestellung eines Zustellungsvertreters Die Gläubigerin betreibt die Zwangsversteigerung in ein näher bezeichnetes Grundstück im Eigentum des Schuldner. Drei Versuche, dem Schuldner die Terminsbestimmung durch die Post bzw. einen Gerichtswachtmeister zuzustellen, blieben in dem Zeitraum zwischen dem 21. und dem 27.3.2024 erfolglos, weil die Zustellperson...mehr

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FoVo 11/2025, Anforderungen... / 2 II. Aus der Entscheidung

Rechtsfehlerfrei verneint das LG einen Zuschlagsversagungsgrund i.S.v. § 83 Nr. 1 ZVG, weil dem Schuldner die Terminsbestimmung rechtzeitig zugestellt worden ist (§ 43 Abs. 2 ZVG). Vierwöchige Zustellungsfrist ist gewahrt Gemäß § 83 Nr. 1 ZVG ist der Zuschlag u.a. dann zu versagen, wenn die Vorschrift des § 43 Abs. 2 ZVG verletzt ist. Dieser Bestimmung zufolge muss die Termins...mehr

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FoVo 11/2025, Anforderungen... / 3 Der Praxistipp

Der Gläubiger muss das Verfahren aufmerksam begleiten Es gehört zum Standard bei Schuldnern insbesondere in der Immobiliarzwangsvollstreckung alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Verfahren zu verzögern. Neben diversen Beschwerden gehört die Zustellungsverhinderung zu den klassischen Empfehlungen in den Weiten des Internets. Briefkästen werden beseitigt, Namensschilder an...mehr

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FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht unzureichende Bezeichnung des Gläubigers Die nach § 793 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann nicht entsprochen werden. Der Titel, aus dem die Gläubiger die Zwangsvollstreckung in der Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses begehren, ist nicht hinr...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / o) Vollstreckungsandrohung

Die Vollstreckungsandrohung und die nachfolgende Vollstreckung sind dieselbe Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG), so dass auch für die Vollstreckung altes Recht gilt, wenn der Auftrag zur Androhung vor dem 1.6.2025 erteilt worden ist. Beispiel: Der Anwalt hatte im Mai 2025 dem Schuldner die Vollstreckung angedroht, falls dieser nicht bis zum 6.6.2025 zahle. Der Schuldner za...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / III. Der BGH und seine Ansicht

Der BGH scheint diese "klare" Ansicht nun nicht mehr zu vertreten. In seiner Entscheidung vom 11.9.2025[4] spricht sich der BGH nun für den Rechtspfleger aus. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird somit "ad absurdum" geführt. Was war geschehen? Der Beteiligte beantragte zuletzt, die Vergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter auf insgesamt 418.880,31 EUR festzusetzen. M...mehr

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Köln, Beschl. v. 12.3.2025 – 10 UF 100/24

Dem Schuldner von Mindestkindesunterhalt ist keine Erstausbildung zuzubilligen, wenn diese nach mehreren Berufswechseln aufgenommen wird und die zuvor erzielten Verdienste über einen Zeitraum von acht Jahren überwiegend hinreichten, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.mehr

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AGS 11/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen den Schuldner ein Ordnungsgeldverfahren betrieben. Nach Abschluss des Verfahrens hatte er gem. § 33 RVG beantragt, den Gegenstandswert des Verfahrens auf den Wert der Hauptsache festzusetzen. Das LG hat den Gegenstandswert lediglich auf einen Bruchteil des Hauptsachewertes festgesetzt. Die hiergegen erhobene Beschwerde des Gläubigers hatte Erfolg.mehr

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FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 1 Der Fall

Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen Der Antragsteller ist Vater zweier Kinder, für die der Antragsgegner (ein Jobcenter) im Zeitraum von Januar 2008 bis August 2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erbrachte. Durch rechtskräftiges Versäumnisurteil vom 1.9.2008 wurde der Antragsteller verpflichtet, Kindesunterhalt aus übergegange...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

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FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen beim Streit um die Verjährungsunterbrechung Es begegnet keinen Rechtsbedenken, dass das OLG den nach Erlass des Versäumnisurteils fortlaufend gestellten Vollstreckungsanträgen des Antragsgegners und den daraufhin vorgenommenen Vollstreckungshandlungen, zuletzt in Form des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 5.12.2019, zunächst nach § 212 Abs....mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / IV. Der Zugewinn als Folgesache

Anlässlich des 10jährigen Geburtstags der Güterrechtsnovelle 2009 hat sich Kogel [18] kritisch zu einigen gesetzgeberischen Innovationen geäußert und in diesem Zusammenhang beklagt, wie wenig bisher die anwaltliche Praxis "die immensen Möglichkeiten" des vorzeitigen Ausgleichs nutzt – und damit unsäglichen Schaden anrichtet, was er an einem Fall aus der Praxis sozusagen ad oc...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / IV. Auseinandersetzung

Die Ansicht des BGH erscheint fraglich – zumindest wenig praxistauglich. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG[10]) hat zum 1.3.2012 eine Veränderung gebracht. Das Insolvenzplanverfahren ist letztlich zum 31.12.2012 auf den Richter übertragen worden. In der Gesetzesbegründung heißt es: Zitat “Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und den rech...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VIII. Die sekundäre Darlegungslast im Zugewinnverfahren

Im Verfahren auf Ausgleich des Zugewinns kann die sekundäre Darlegungslast streitentscheidende Wirkung erhalten, so geschehen im Verfahren des BGH vom 8.11.2017.[55] Vier Gesellschafter betrieben ein mittelständisches Unternehmen, welches im Verfahren zu bewerten war. Gegenstand des Unternehmens war die Entwicklung und der Vertrieb von Spracherkennung – und Sprachlernsoftware...mehr

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FoVo 11/2025, Haftung eines... / 1 Der Fall

Aufgaben des Zwangsverwalters Die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG soll den Gläubiger aus den Erträgnissen des Grundstücks befriedigen. Andererseits soll sie den Gläubiger auch vor Wertminderung des Objekts und sonstigen Beeinträchtigungen schützen. Ihr Zweck ist es, durch einen Zwangsverwalter anstelle des unfähigen oder unwilligen Schuldners aus laufenden Einnahmen zunä...mehr

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FoVo 11/2025, Zivilrecht

Münchner Kommentar BGB Bd. 2 Schuldrecht Allgemeiner Teil I Kommentar, 10. Aufl. 2025 2015 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) ISBN 978-3-406-81022-0 Bd. 3 Schuldrecht Allgemeiner Teil II Kommentar, 10. Aufl. 2025 1890 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81023-7 Das BGB ist die Grundlage der Forderungseinziehung und hier auch der Zwangsvollstreckung. Zu...mehr

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ZErb 11/2025, Zu der Möglic... / 1 Gründe

I. Zwischen dem 8.3.2024 und dem 25.3.2024 verstarb in Köln Frau I. B. G. (im Folgenden: Erblasserin); sie war geschieden und hatte keine Kinder. Ihre Erben sind unbekannt. Zuvor war am 18.2.2024 Herr H.-R. R. vorverstorben, er war der Lebensgefährte der Erblasserin (im Folgenden: Lebensgefährte). Dieser wird laut gemeinschaftlichem Erbschein des AG Recklinghausen vom 5.7.202...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Schuldner des Anspruchs

Rz. 7 Der vom Erblasser Beschenkte ist Schuldner des Anspruchs. Er muss eine Schenkung i.S.d. § 2325 BGB erhalten haben. Ist der vom Erblasser Beschenkte im Zeitpunkt des Erbfalls bereits vorverstorben, so haften an seiner Stelle seine Erben,[12] und zwar als Gesamtschuldner.[13] Rz. 8 Ist der nach § 2325 BGB "nicht verpflichtete" Erbe gleichzeitig auch Beschenkter, so schlie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Schuldner des Anspruchs und Pflichtteilslast

1. Erben als Anspruchsgegner Rz. 41 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sind gem. § 2303 BGB grundsätzlich die Erben. Mitglieder einer Erbengemeinschaft haften – sowohl vor als auch nach der Auseinandersetzung[180] – gem. §§ 2058 ff. BGB im Außenverhältnis als Gesamtschuldner i.S.d. §§ 421 ff. BGB.[181] Der Pflichtteilsberechtigte hat also grundsätzlich die freie Wahl, welche...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Mandant ist als Miterbe Schuldner

Rz. 22 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses, andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein. Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wenn die Beschränkung seiner Haftung im...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Schuldner des Ergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB

Rz. 108 Ebenso wie beim ordentlichen Pflichtteilsanspruch sind grundsätzlich der oder die Erben Schuldner des Ergänzungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der (ein) Erbe selbst beschenkt[452] oder selbst pflichtteilsberechtigt ist.[453] Die Verpflichtung zur Begleichung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist eine Nachlassverbindlichkeit,[454] auf die der Pflichtteilsberech...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Schuldner des Anspruchs

Rz. 21 Schuldner des Unterhaltsanspruchs ist für den Fall, dass der nasciturus Alleinerbe wird, das Kind. Dieses haftet beschränkt auf den Nachlass (siehe Rdn 18). Vor der Geburt kann der Anspruch jedoch nur gegen einen nach § 1960 BGB oder nach § 1961 BGB auf Antrag der werdenden Mutter bestellten Nachlasspfleger geltend gemacht werden.[25] Darüber hinaus ist gem. § 2213 Ab...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Schuldner und Reichweite der Auskunfts- und Wertermittlungsverpflichtung

1. Person des Auskunftsschuldners Rz. 52 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe,[310] Miterben als Gesamtschuldner.[311] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben i.A. der übrigen, müssen Letztere evt. Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen,[312] so dass alle zur Abgabe einer eid...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Erbschaftsbesitzer als Anspruchsgegner (Schuldner)

Rz. 6 Anspruchsgegner ist der Erbschaftsbesitzer, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden (Mit-)Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Mehrere Erbschaftsbesitzer haften hierbei als Gesamtschuldner.[13] Der Anspruch beinhaltet sowohl ein subjektives (unberechtigte Anmaßung eines Erbrechtes) als auch ein objektives Element (Erlangung eines Vermögensvor...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Schuldner

Rz. 31 Die Bezahlung der Vergütung ist eine Nachlassverbindlichkeit, so dass grundsätzlich die Erben verpflichtet sind, die Vergütung aus dem Nachlass zu zahlen. Der Rechtsbegriff der "Erbfallschulden" erfasst grds. auch die Testamentsvollstreckervergütung.[66] Die Auslegung kann aber auch das Gegenteil ergeben.[67] Unter "etwaige Kosten der Vermächtniserfüllung" ist nicht o...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Aus Sicht des Schuldners (Miterben)

Rz. 19 Dem Miterben verbleibt trotz Pfändung die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen.[55] Der Gläubiger ist zur Anfechtung nicht berechtigt. Eine vor der Ausschlagung erfolgte Pfändung wird unwirksam, denn der an die Stelle des Ausschlagenden tretende Erbe ist nicht Rechtsnachfolger des Schuldners, sondern (Ersatz-)Erbe des Erblassers.[56]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Haftungsdauer und -schuldner

Rz. 3 Für die Dauer der Haftung gibt es keine zeitliche Begrenzung. Dabei gilt aber folgende Differenzierung:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Schutz nach Abs. 2

Rz. 14 Hat der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft über Nachlassmittel im eigenen Namen verfügt, z.B. einen Nachlassgegenstand verkauft, so steht die Forderung aus diesem Rechtsgeschäft (z.B. Kaufpreiszahlung) gegen den Erwerber des Nachlassgegenstands gem. § 2019 BGB dem Erben zu. Leistet nun der Schuldner an den Erbschaftsbesitzer, würde dies keine schuldbefreiende Lei...mehr