Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 7. Erneute vorzeitige Vermögensauskunft

Rz. 86 Für den Schuldner besteht gem. § 802d ZPO alle zwei Jahre die Verpflichtung, eine erneute Vermögensauskunft abzugeben. Eine vorzeitige erneute Abgabe der Vermögensauskunft kann verlangt werden, wenn ein Gläubiger Tatsachen nach § 294 ZPO glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Der Gesetzgeber wol...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Erbfall/Schenkung/Gewinn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und vor dem Ende der Abtretungsfrist

Rz. 215 Eine nach Beendigung des Insolvenzverfahrens während des Restschuldbefreiungsverfahrens anfallende Erbschaft unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag. Als Rechtsinhaber ist der Schuldner daher vollumfänglich zur Verfügung berechtigt, wenn der Erbfall nach dem Aufhebungsbeschluss eintritt. Der Schuldner ist jedoch, wenn er vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode erwirbt, n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Schriftform des Insolvenzantrags

Rz. 14 Für den Insolvenzantrag gilt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 InsO das Schriftformerfordernis. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde ein zwingend zu verwendendes bundesweit einheitliches Antragsformular eingeführt, § 305 Abs. 5 S. 2 InsO. Ein amtliches Antragsformular für den Eigenantrag des Schuldners im Regelinsolvenzverfahren ist noch nicht eingeführt. Die Justizminister...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 128 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten.[127] Auch wenn mit der Reform der Kontopfändung[128] in § 833a ZPO Teile des Pfändungsgegenstandes geregelt wurden, hat sich an der Bandbreite der zu pfändenden Forderungen nichts geändert. Nicht nötig und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Pfänd...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / XIII. Isolierter Verhaftungsauftrag

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.26: Isolierter Verhaftungsauftrag An das Amtsgericht in _________________________ Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _______________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 166 Der Gläubiger ist Inhaber eines geschützten Markennamens, der vom Schuldner widerrechtlich benutzt wurde. In einem Rechtsstreit ist festgestellt worden, dass der Schuldner die Benutzung dieses Markennamens zu unterlassen hat. Für den Fall der Zuwiderhandlung durch den Schuldner ist diesem ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft angedroht worden.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Natürliche Personen und Einzelkaufmann

Rz. 24 Ist der Schuldner eine natürliche Person, besteht für ihn grundsätzlich keine Antragspflicht. Allerdings kann ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ein bloß hilfsweise gestellter Eigenantrag ist nicht zulässig. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht allerdings die Möglichkeit der Antragsrücknahme (siehe Rdn 20). Kommt es zu ei...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Antrag nach § 888 ZPO

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.32: Antrag nach § 888 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbe...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 180 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichts

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ______________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 104 Der Schuldner steht regelmäßig auch in Rechtsbeziehungen zu anderen (Dritten), aus denen ihm Ansprüche gegen diese Dritten zustehen, beispielhaft Ansprüche als Arbeitnehmer gegen den Dritten als Arbeitgeber oder als Kontoinhaber gegen das Kreditinstitut als Dritte, bei dem seine Konten geführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es um den Vollstreckungszugriff de...mehr

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§ 15 Familienrecht / 10. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 278 Für die Vergangenheit kann gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 Abs. 1 BGB Unterhalt verlangt werden ab dem Anfang des Monats, in dem entwedermehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Zweck

Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft[76] kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzugeben, in...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 186 Für die Vergangenheit kann gemäß § 1613 Abs. 1 BGB Unterhalt verlangt werden ab dem Anfang des Monats, in dem entwedermehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher – nach § 808 ZPO rechtmäßig – auch die Gitarre des D und versah ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Pfändbares Einkommen, § 287 InsO

Rz. 225 Wichtiger Massegegenstand in den Verbraucherinsolvenzverfahren ist das pfändbare Einkommen des Schuldners, § 287 Abs. 2 InsO. Der Lebensunterhalt aus dem Einkommen des Schuldners ist im Verbraucherinsolvenzverfahren über die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO sichergestellt. Maßgebend ist hier insbesondere die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Pfändbar könne...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Adressaten des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rz. 201 Das außergerichtliche Einigungsverfahren sollte alle Gläubiger umfassen, die eine Forderung gegen den Schuldner geltend machen. Daher besteht ein großer Teil der anwaltlichen Arbeit in dem Sortieren von Unterlagen des Schuldners, der häufig den Überblick über die gegen ihn gerichteten Forderungen verloren hat. Empfehlenswert ist das Einholen von Auskünften aus Schuld...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Im A...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Ablauf des vorläufigen Verfahrens, Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 64 Zur Klärung für die Entscheidung über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Insolvenzgericht regelmäßig Sachverständige ein, § 5 Abs. 1 InsO. Neben der Frage nach dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist von dem Gutachter vor einer Verfahrenseröffnung zu klären, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskost...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten

Rz. 467 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[765] abzüglichmehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Muster: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen An das Amtsgericht in _________________________ Antrag auf eine richterliche Anordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ geg...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Zuständig für die Steue...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Abgrenzung zum Regelinsolvenzverfahren

Rz. 199 Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine spezielle Insolvenzverfahrensart gem. §§ 304 ff. InsO, welche nur zulässig ist, wenn der Insolvenzschuldner eine natürliche Person ist und nicht selbstständig wirtschaftlich tätig ist. Es wird daher oft als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Das Regelinsolvenzverfahren hingegen steht nur "Nichtverbrauchern" offen. Alle natü...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass der Arbeitgeber bei dem...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen (§ 132 InsO)

Rz. 179 Nach § 132 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, anfechtbar, wenn es in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde, im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes der Schuldner zahlungsunfähig war und der Anfechtungsgegner von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[52] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den Gerichtsvollzieher abweist und bis zu dessen Rückkehr m...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 111 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners.[110] Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbe...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 5. Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Rz. 213 Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich alle Verbindlichkeiten des Schuldners, die in dem Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Ausgenommen davon sind jedoch gem. § 302 InsO:mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / k) Folgen einer Unterlassungserklärung

Rz. 31 Wird eine uneingeschränkte, unwiderrufliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, ist die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Der Verletzte kann keinen Unterlassungstitel mehr erlangen. Wird die Unterwerfungserklärung – was in der Praxis häufig vorkommt – in einem laufenden Verfahren abgegeben, so muss der Kläger den Rechtsstreit für erledigt e...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vorzugsklage

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.12: Vorzugsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 805 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Inhaber des Pfand- oder Vorzugsrechtes) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen 1.) den _________________________ (vollstreckender Gläubige...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durchgeführten Zwangsvollstr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.19: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner – beantrage ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Aussetzung der Kürzung, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 521 Beachten! Geht es um nachehelichen Unterhalt und bezieht der Schuldner bereits jetzt oder in Kürze eine Versorgung,[846] während der Gläubiger erst später versorgungsberechtigt wird, müssen – besonders, wenn der Schuldner deutlich älter als der Gläubiger ist, – §§ 33, 34 VersAusglG berücksichtigt werden.[847] Hiernach wird der Versorgungsausgleich auf Antrag, über de...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abschlusserklärung

Rz. 107 Hinsichtlich des Inhaltes der eigentlichen Abschlusserklärung besteht mittlerweile nahezu Einigkeit dahin gehend, dass der Erklärende zumindest auf die Rechte aus § 924 ZPO (Widerspruch) sowie § 926 ZPO (Fristsetzung zur Klageerhebung) verzichten muss. Überwiegen wird vertreten, dass auch ein Verzicht auf die Rechte aus § 927 ZPO (Aufhebung der Verfügung aufgrund ver...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Titel

Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsform mit in den Tenor aufgenommen wird, stellt weniger die Frage der Bestimmtheit des dem Schuldner obliegenden Ge-/Verbotes ein Problem dar, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 368 Wenn es einen Unterhaltsbeschluss im Scheidungsverbund gibt, so muss bei ausreichend hoher Titulierung nichts unternommen werden. Gemäß § 1585 Abs. 2 BGB gilt § 1613 Abs. 1 BGB auch für den nachehelichen Unterhalt. Deshalb reicht auch beim nachehelichen Unterhalt das Auskunftsverlangen, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Beachten! Wenn nicht ohnehin im Scheidungsver...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Realsplitting

Rz. 533 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[857] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / f) Pfändungsschutz und Austauschpfändung

Rz. 57 Zum Schutz des Schuldners aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse listen die 2022 neu strukturierten §§ 811ff. ZPO vom Gesetzgeber für unpfändbar erklärte Sachen auf. In der Praxis sind am wichtigsten die persönlichen Gegenstände des Schuldners, Haushaltsgegenstände, insbesondere Kleider und Wäsche, die zu einer bescheidenen Lebensführung benötigt werden. Weite...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe

Rz. 54 Gegen das vom Gerichtsvollzieher zu beobachtende Verfahren sowie gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung stehen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner das Rechtsmittel der Erinnerung gem. § 766 ZPO zu (vgl. hierzu Rdn 23 ff.). Gleiches gilt, wenn die vom Gerichtsvollzieher angesetzten Kosten zu beanstanden sind. Materiell-rechtliche Einwände des Schuldners...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Muster: Anderweitige Verwertung – Freie Internetversteigerung

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.20: Anderweitige Verwertung – Freie Internetversteigerung An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldne...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 402 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es beim Stufenantrag gemäß § 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wird auch der – z...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Erzwingungshaft

Rz. 84 Erscheint der Schuldner im Termin nicht oder verweigert er grundlos die Abgabe der Vermögensauskunft, ordnet das Gericht auf Antrag des Gläubigers Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft an (vgl. § 802g ZPO). Zuständig für den Erlass dieses Haftbefehls ist der Richter gem. § 4 Abs. 3 RPflG. Zur Vollstreckung eines solchen Haftbefehls zur Nachtzeit oder an...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Auskunftsverlangen

Rz. 240 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[381] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Arbeitgeberbescheinigung...mehr

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§ 15 Familienrecht / 10. Auskunftsverlangen

Rz. 381 Der Schuldner muss gemäß §§ 1580, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[616] Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft de...mehr

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§ 15 Familienrecht / j) Auskunftsverlangen

Rz. 195 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts nicht überflüssig ist;[314] dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[315] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Verdienstab...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 204 Ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden.[321] Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zur Klärung der Unterhaltshöhe ein weiterer Antrag folgen. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch...mehr