Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 4 – Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)

Rz. 1 Gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind im Anhang anzugeben: Rz. 2 Die Angabe im Anhang kommt nur infrage...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva E

Rz. 1 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), sind mit diesen Schulden zu verrechnen (§ 246 Abs. 2 HGB). Übersteigt der ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / IV. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 1 Die Gliederungsvorschriften (JAbschlWUV) sind zwingend. Unbeschadet der zwingenden Natur des Jahresabschlussformblattes ist eine weitergehende Untergliederung der Posten zulässig; dabei ist jedoch die vorgeschriebene Gliederung zu beachten. Gleichfalls dürfen neue Posten hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.4 Allgemeine Überlegungen zur Bilanzierung von Zweckgesellschaften

Rz. 11 Die bisherigen Darstellungen zeigen, dass der Initiator i. d. R. zwar keine oder nur wenige Stimmrechte an der Zweckgesellschaft besitzt, ihm jedoch die wesentlichen daraus entstehenden Chancen und Risiken mittelbar oder unmittelbar zuzurechnen sind.[1] Durch den Einsatz von Zweckgesellschaften wird grundsätzlich erreicht, dass Vermögensgegenstände und entsprechende S...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C

Rz. 1 Verbindlichkeiten Vorbemerkungen Bei den Verbindlichkeiten sind zu jedem gesondert ausgewiesenen Posten der Betrag der Verbindlichkeiten anzugeben. Rz. 2 Diese Fristigkei...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 11

Rz. 1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Zinserträge im Sinne dieser Position sind:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus Vermietung Hierunter fallen Verpflichtungen aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Das Konto "Verbindlichkeiten aus Vermietung" wurd...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A I/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Eigenkapitalausweis bei Kapitalgesellschaften Gezeichnetes Kapital Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter/Aktionäre für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Rz. 2 Die ausstehenden, noch nicht eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind auf der Passivseite gesondert in eine...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 9

Rz. 1 Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten, die nicht gesondert auszuweisen sind. Beispiele:mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.1 Grundsätzlicher Aufbau einer Zweckgesellschaft

Rz. 1 Zweckgesellschaften sind Gebilde, die zur Erfüllung eines bestimmten, eng definierten Ziels zugunsten eines anderen Unternehmens gegründet werden[1] und dabei als klar von anderen Organisationen abgegrenzte Einheiten einzustufen sind, die über eigene Ressourcen und Kontrollstrukturen verfügen.[2] Sie werden häufig als Special Purpose Entities (SPE) bezeichnet, jedoch g...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 5

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Unter dieser Position sind im Einzelnen auszuweisen: Zu a) Verbindlichkeiten aus Bau- und Instandhaltungsleistungen Rz. 2 Hierunter fallen noch nicht beglichene Bau- und Instandhaltungsrechnungen (einschließ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (zwischen Passiva C 8 und 9)

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (nur für GmbH) Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH haben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern als solche in der Bilanz jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigenschaft vermerkt werden. Rz. 2 Wird von dem gesonderte...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 3

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern Auszuweisen sind Darlehen, soweit sie nicht zu Passiva C 1 oder Passiva C 2 gehören. Beispiele:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 2

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Kreditinstitute sind Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Zu den Verbindlichkeiten zählen auch solche aus rückständigen und aufgelaufenen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen. Rz. 2 Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehören auch solche, bei denen die Kreditinstitute als Treuhänder auftreten (z. B. für die öffen...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.2 Zielsetzungen

Rz. 4 Der Initiator kann mit der Gründung von Zweckgesellschaften verschiedene Ziele durch Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume "mehrheitlich aufgrund legitimer wirtschaftlicher Überlegungen"[1] verfolgen. In erster Linie bewirkt die Auslagerung von Vermögensgegenständen und Schulden aus der Bilanz des Initiators in die Zweckgesellschaft auf Einzelabschlussebene, dass die...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva D

Rz. 1 Aktive Latente Steuern Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als "Aktive latente Steuern" in der Bilanz angesetzt we...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.3 Die Modernisierung der 7. EG-Richtlinie

Rz. 17 Den obigen widrigen Umständen versuchte die EU am 18.6.2003 im Rahmen ihrer Modernisierungsrichtlinie [1] Rechnung zu tragen. Ziel war es, die bilanzunwirksame Finanzierung (off-balance-sheet-financing) und somit die Tatsache, dass Muttergesellschaften versuchen, Vermögensgegenstände und insbesondere Schulden auf Zweckgesellschaften zu transferieren, um sie aus dem Kon...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 7

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Hier sollen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Rz. 2 Wegen des Begriffs "verbundene Unternehmen" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 3 Fallen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen unter mehre...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfspositionen (nach Passiva C 3)

Rz. 1 Nur für Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung Spareinlagen Verbindlichkeiten aus Sparbriefen Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen i. d. F. vom 19.06.2023 (Anlage 3) haben Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung nach Passiva C 3 die Positionen "Spareinlagen" und "Verbindlichkeiten aus Sparbriefen" gesonder...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 4

Rz. 1 Sonstige Rückstellungen Hierunter fallen Rückstellungen fürmehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 8

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Hier sollen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen werden. Rz. 2 Als Beteiligungsverhältnis gelten nicht nur Beziehungen zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, sondern umgekehrt auch die Beziehung...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.3 Bestehende Problemfelder und sonstige Regelungen

Rz. 28 Problemfelder der Sonderregelung für Zweckgesellschaften können ggf. aus der Überschneidung von Rechtsvorschriften resultieren. So wurde durch das BilMoG auch erstmalig allgemein das wirtschaftliche Eigentum mittels § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifiziert. Auf diese Weise hätte die bilanzielle Berücksichtigung von Zweckgesellschaften bereits ausreichend geregelt sein müss...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / Zusammenfassung

Überblick Zweckgesellschaften sind Gebilde, die zur Erfüllung eines bestimmten, eng definierten Ziels zugunsten eines anderen Unternehmens gegründet werden[1] und dabei als klar von anderen Organisationen abgegrenzte Einheiten einzustufen sind, die über eigene Ressourcen und Kontrollstrukturen verfügen.[2] I. d. R. wird eine Zweckgesellschaft von einem Initiator für die Erfü...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva C

Rz. 1 Rechnungsabgrenzungsposten Hierzu zählen im Einzelnen: Zu a) Geldbeschaffungskosten Rz. 2 Hinsichtlich des Unterschiedsbetrags zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten und Anleihen (Auszahlungsdisagio oder Rückzahlungsa...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 6

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel Hier sind die Schuldwechsel aufzuführen, die entweder von dem Unternehmen selbst ausgestellt oder von Gläubigern auf das Unternehmen gezogen wurden, soweit die Verbindlichkeiten nicht unter der einem zugrunde liegenden Geschäft betreffenden Position ausgewiesen werden. Rz. 2 Zum Restl...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A I/Genossenschaften

Rz. 1 Geschäftsguthaben der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder, der verbleibenden Mitglieder, aus gekündigten Geschäftsanteilen Hier ist der Gesamtbetrag der Geschäftsguthaben zum Bilanzstichtag auszuweisen. In der Vorspalte sind die Geschäftsguthaben der zum Jahresende ausgeschiedenen Mitglieder und Guthaben aus gekündigten Geschäftsanteilen gemäß § 67b G...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 5

Rz. 1 Unfertige Leistungen Unter dieser Position sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu erfassen, die nicht zu Aktiva B I 1 bis 4 gehören, jedoch andererseits aus Gründen der fehlenden Abrechnung noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der Zugang (Aktivierung) und der Abgang (nach Erbringung und Abrechnung) dieser Leistungen sind über GuV 2 (Bestandsver...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 2

Rz. 1 Steuerrückstellungen Hierunter sind sämtliche noch zu erwartenden Schlusszahlungen für noch nicht durch Steuerbescheide veranlagte Steuern auszuweisen, ferner aufgrund von Steueraußenprüfungen und anderer noch zu erwartender Nachzahlungen, beispielsweise ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden, wenn die berichtigten Bescheide noch nicht vorliegen. Liegen bestandskräftige St...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 3

Rz. 1 Forderungen aus Betreuungstätigkeit Hierunter fallen die Forderungen aus technischer und/oder finanzieller Baubetreuung, die Forderungen aus verwaltungsmäßiger Betreuung einschließlich der Forderungen aus der Verwaltung nach WEG und aus der sonstigen Verwaltung fremder Wohnungen sowie die Forderungen aus der Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen. Rz. 2 Den hier auszu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 6a

Rz. 1 Personalaufwand Löhne und Gehälter Hierunter sind sämtliche Zahlungen mit Vergütungscharakter (d. h. Vergütungen für Arbeitsleistungen) auszuweisen, unabhängig davon, welchen betrieblichen Funktionen sie zuzuordnen sind. Die Position enthält die Bezüge des Vorstandes, der kaufmännischen und technischen Belegschaftsmitglieder, die Gehälter und Löhne der Hausverwalter, Hau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 4

Rz. 1 Erhaltene Anzahlungen Hierunter sind alle erhaltenen Anzahlungen auszuweisen, z. B. Anzahlungen von Kaufanwärtern und Erwerbern (Anlage- und Umlaufvermögen), Anzahlungen auf unfertige Leistungen, Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und sonstige Leistungen.[1] Rz. 2 Zu den Leistungen von Kaufanwärtern gehören sowohl Leistungen für den Erwerb von unb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B IV 1

Rz. 1 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Als Kassenbestand sind die Bestände der Haupt- und Nebenkassen auszuweisen. Früher wurden hier auch Wertmarken (z. B. Briefmarken) und nicht verbrauchte Frankotypwerte (Guthaben auf Frankiermaschinen) erfasst. Da es sich bei diesen nicht um Zahlungsmittel handelt, ist dem Ausweis unter Aktiva B ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / II. Bestandteile des Jahresabschlusses und Aufstellungsfristen

Rz. 1 Der Jahresabschluss setzt sich aus den Bestandteilen Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang zusammen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rz. 2 Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit. Rz. 3 Die Funktion des Anhangs als gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses wird besonders deutlich in den umfangreichen Berichts- und Angabepflichten, teilweise können diese Angabe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 4

Rz. 1 Sonstige betriebliche Erträge Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 1, 9, 10 und 11 fallende betriebliche Erträge zu zeigen. Beispiele: Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens oder von Bezugsrechten dieser Wertpapiere Erträge aus der Aufl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II

Rz. 1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Vorbemerkungen Vermerk der Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken. Diese Vorschrift zielt – zusammen mit den Fristigkeitsangaben bei Verbindlichkeiten gemäß § ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B

Rz. 1 Rückstellungen Vorbemerkungen Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden fürmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.3.1 Leasingobjektgesellschaft

Rz. 6 Im Bereich des Leasinggeschäfts sind zumeist Objektgesellschaften eingeschaltet, die häufig eigens für das jeweilige Leasingobjekt im Rechtskleid einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründet werden.[1] Sie tätigen i. d. R. alle erforderlichen Geschäfte von der Beschaffung des Leasingobjekts über dessen Finanzierung und Vermietung bis zur Abwicklung bei Beendigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Die Haftung der GmbH selbst ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die GmbH kann als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit nur die Mittel zur Verfügung stellen, die sie hat und ggf. noch erwirtschaftet. Ihre Gesellschafter sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht verpflichtet, bei Verbrauch der Mittel der GmbH Nachschüsse in das Gesellschaftsvermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / Zusammenfassung

Begriff Der GmbH-Geschäftsführer ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH) Insolvenzantrag zu stellen (Insolvenzantragspflicht gemäß § 15 a InsO). Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn sie bei Fälligkeit ihre Zahlungsverpflichtungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter

Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist geringer als das, was sie bei der Auflösung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 4 Wege aus der Überschuldung

Praxis-Tipp Steuerberater einschalten Da die Feststellung der Überschuldung in der Praxis nicht ganz einfach ist, sollte der Geschäftsführer unverzüglich den Steuerberater einschalten und diesen mit der Aufstellung einer Zwischenbilanz (Überschuldungsstatus) beauftragen. Eine Überschuldung kann bereits durch einfache bilanzielle Maßnahmen beseitigt werden. Hat z. B. einer der ...mehr