Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.3 Darstellung als Brutto- oder Nettorechnung

Rz. 10 Die Bilanz ist eine Bruttorechnung. Alle in § 266 HGB genannten Posten sind in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Grundsätzlich dürfen nach § 246 Abs. 2 HGB Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden (Saldierungsverbot). Eine Ausnahme vom Bruttoprinzip erfolgt über § 265 Abs. 7 HGB, wonach die mit arabischen Zahlen versehen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.5 Gliederungsprinzipien der Bilanz

Rz. 12 § 266 HGB enthält eine detaillierte Gliederung für die Bilanzaufstellung. Davon abweichend können gem. § 265 Abs. 5 und 7 HGB Erweiterungen und Zusammenfassungen vorgenommen werden. Im Detail besteht die Bilanzgliederung aus verschiedenen Gliederungsebenen, deren Tiefenstruktur mit Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Zahlen nummeriert ist. Die folgende Abbild...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.5.3 Weitere Posten auf der Aktiv- und Passivseite

Rz. 25 Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Da der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstand gilt, wird er als gesonderter Posten C ausgewiesen. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorgänge ausgewiesen, die zwar vor dem Bilanzstichtag zu Auszahlungen geführt haben, deren Aufwand aber wirtschaftlich dem nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2 Bilanz

Rz. 7 Nach § 247 Abs. 1 HGB wird lediglich gefordert, in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Des Weiteren sind insbesondere der Grundsatz der Vollständigkeit und der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.3 Darstellung als Bruttorechnung

Rz. 32 Die handelsrechtliche GuV ist als Bruttorechnung konzipiert; gem. § 275 Abs. 1 HGB sind die in den Gliederungsschemata für die GuV nach GKV bzw. UKV bezeichneten Posten in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Eine erste Ausnahme vom Bruttoprinzip wird durch § 276 HGB als größenabhängige Erleichterung bei Erstellung der GuV zugelassen (vgl. Rz. 34). Eine w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 11 Hinsichtlich der Anforderungen an das Bilanzgliederungsschema unterscheidet § 266 Abs. 1 Sätze 2, 3 HGB 2 Kategorien, die zum einen für kleine Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und zum anderen für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB gelten. Mittelgroße und große Gesellschaften haben ebenso wie alle kapitalmarktorientierten AGs bzw. KGaAs g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 6 Kapitalflussrechnung

Rz. 57 Eine Kapitalflussrechnung ist zum einen verpflichtend für den Konzernabschluss zu erstellen (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Zum anderen ist der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nicht konzernrechnungslegungspflichtig sind, um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern. Damit erfolgt eine Angleichung an den Berichtsumfang eines Konzernabschlusses. Gle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmen sind verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB aus einer Bilanz als stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital bzw. Schulden) sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Ert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.6 Informationswert der Bilanzgliederung

Rz. 26 Die Gliederung der Bilanz gem. § 266 HGB macht folgende Informationsaspekte sichtbar: Kenntlichmachen der Sach- und Rechtsnatur der Werteausstattung des Unternehmens: Vermögensseite: Unterteilung in immaterielle Anlagevermögenswerte, Sachanlagevermögen, Finanzanlagevermögen und Umlaufvermögen. Kapitalseite: Unterteilung in Eigenkapital, Sonderposten für bestimmte Investi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 4.1 Bedeutung und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 46 Der Anhang stellt neben Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die dritte Komponente des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar.[1] Wesentliche Aufgabe des Anhangs ist es, weitergehende Informationen über solche Sachverhalte zu vermitteln, die aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Auseinandersetzung

Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied, welche sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestimmt (§ 73 Abs. 1 GenG). Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz (§ 73 Abs. 2 S. 1 GenG). Das Gesc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.4 Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 21 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt gemäß § 47 Abs. 1 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. Letzteres kommt in Betracht bei geringer Schuld des ordnungswidrig Handelnden oder wenn er einen eigenen Schaden infolge des Verstoßes erlitten hat oder wenn es sich um einen erstmal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 3 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Wahlrechtnutzung

Diese Erkenntnis kann auf andere Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen übertragen werden. Allerdings bietet das HGB nur noch wenige explizite Wahlrechte und durch viele steuerliche Sondervorschriften werden diese zudem oft noch ausgehebelt. Somit gibt es nur wenige Ansätze, die über diesen Weg zur Anwendung kommen können. Die zentralen handelsrechtlichen Wahlrechte zei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mediation: Methoden und Ges... / 5.5 Phase 5: Abschlussvereinbarung

Im letzten Schritt geht es darum, aus den gefundenen (Teil-) Lösungsoptionen zu den einzelnen Konfliktthemen eine stimmige Gesamtlösung zu entwickeln und diese schließlich umzusetzen. Diese Gesamtlösung wird auch als Abschlussvereinbarung bezeichnet und kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Einigen sich im Ausgangsbeispiel Koch und Barkeeper darauf, weder für Dessert n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 4 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Einschätzungsspielräume und Sachverhaltsgestaltung

Dies ändert sich jedoch im Bereich der Sachverhaltsgestaltung. Das Vorziehen von Investitionen zur Senkung der aktuellen Steuerlast und späterer höherer (aber durch die Senkung der Steuersätze dennoch geringerer) Steuerlast ist genau das, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezweckt hat. Dies kann auch auf andere Dinge übertragen werden. Um kurzfristig den zu versteuernden Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 1.2.2 Spezielle Regelung für die Geschäftswertabschreibung

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter müssen handelsrechtlich aktiviert werden.[1] Darüber hinaus können generell auch selbst geschaffene (originäre) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegensta...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.5.1 Drei Ebenen für erfolgreiche Mitarbeitereinbindung

Eine wirksame Einbindung der Mitarbeitenden und der Aufbau einer Nachhaltigkeitskultur lassen sich entlang von drei zentralen Ebenen strukturieren: Organisation Auf dieser Ebene werden die strukturellen Voraussetzungen geschaffen. Nachhaltigkeitsstrategien, Managementsysteme und Prozesse sorgen dafür, dass ökologische Ziele systematisch verfolgt werden. Auch institutionelle Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.1.2 Definition der Rahmenbedingungen und Zielsetzungen

Bevor konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung entwickelt werden können, müssen zunächst die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen klar definiert werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Strategie realistisch, umsetzbar und anschlussfähig an regulatorische Anforderungen zu gestalten. Zentral ist die Frage, ob bereits eine vollständige CO2-Bilanz (Corporate Carbon Footpri...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 1.3 Politik als Hebel: Regulatorische Rahmenbedingungen

Die Dringlichkeit der Dekarbonisierung ist unbestritten – doch der Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft geschieht nicht automatisch. In der Realität erkennen viele Unternehmen die ökologischen und ökonomischen Vorteile nachhaltigen Wirtschaftens nicht sofort oder priorisieren kurzfristige Effizienzgewinne gegenüber langfristiger Resilienz. Hier kommt die Politik ins...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.3 Dringender Tatverdacht

Der Verdacht einer Straftat oder Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers muss bei einer Verdachtskündigung dringend sein. Bei kritischer Prüfung durch einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber muss sich ergeben, dass eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die Tat gerade dieses Arbeitnehmers besteht.[1] Hierbei ist einerseit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 5.2 Saldierung

Nach § 246 Abs. 12 Satz 1 HGB gilt grundsätzlich ein Verbot der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie von Erträgen und Aufwendungen. Der Sinn der Regelung ist, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft besser dargestellt wird.[1] Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB besteht jedoch handelsrechtlich ein Gebot zur Saldierung, soweit den Pensionsrü...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Anschaffung / 4 Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten

Wenn das Firmenfahrzeug ganz oder teilweise durch eine Kreditaufnahme finanziert wird, muss auch das Darlehen als bilanzielle Verbindlichkeit erfasst werden. Die Darlehenszinsen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Kauf eines Firmen-Pkw auf Kredit Der Einzelunternehmer Herr Kraus ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Am 24.5.01 kauft er einen neuen Firme...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 5.1 Bewertung

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen ist nach § 253 Abs. 1 HGB der Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Begleichung einer Verbindlichkeit zukünftig zu entrichten ist. Hierbei sind entsprechende Lohn-, Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen. Bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen sind die nachfolgenden Entwicklungen einzu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 3 Bei Bildung von Rückstellungen für Pensionen zu beachtende Grundsätze

Pensionsrückstellungen gehören zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Diese müssen handelsrechtlich nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB stets passiviert werden. Eine Ausnahme ergibt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Danach besteht nach wie vor ein Ansatzwahlrecht für mittelbare Pensionsverpflichtungen.[1] In diesen Fällen muss aber im Anhang zum Jahresabschluss ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.9 Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 65 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu aktivieren bzw. passivieren. Sie erlöschen mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers durch Konfusion. Ein sich durch die Vereinigung von F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.10 Forderungsverzicht mit Besserungsschein

Rz. 66 Erfolgt der Forderungsverzicht mit Besserungsschein durch eine Person, die nicht Gesellschafter der übertragenden Körperschaft ist, ist in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft eine entsprechende Verbindlichkeit nicht zu erfassen. Die durch die Besserung bedingte Verpflichtung aus dem Forderungsverzicht geht auf den übernehmenden Rechtsträger über. Erfüllt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.12 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 76 Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft der übertragenden Körperschaft bislang überlassen haben und die bisher Privatvermögen waren, gelten zum steuerlichen Übertragungsstichtag als in das Sonderbetriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingelegt. Anzusetzen sind die betroffenen Wirtschaftsgüter in der Sonderbilanz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.6 Darlehen

Rz. 57 Hat die übertragende Körperschaft einem ihrer Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Bedingungen gewährt, führt dies bei der übernehmenden Personengesellschaft aufgrund der außerbetrieblichen Veranlassung zu einer Entnahme des Darlehens, wenn dieses bisher bei der übertragenden Körperschaft nicht als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt worden ist. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.1 Unterlassung und Duldung

Rz. 36 Handelt der Arbeitgeber zuwider einer rechtskräftigen Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, kann das Arbeitsgericht gegen ihn auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ein Ordnungsgeld von bis 10.000 EUR verhänge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten (§ 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG) bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft (§ 5 Abs. 1 UmwStG) hat. H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Inhalt der Steuererklärung (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 11 Die Steuerklärung muss den in § 31 Abs. 2 ErbStG geforderten Inhalt haben. Die Vorschrift gilt auch für Schenkungen.[1] In den amtlichen Erklärungsvordrucken werden neben diesen gesetzlich geforderten Angaben auch weitere Angaben gefordert, die der vollständigen Erfassung des Erwerbs dienen und die Berechnung der Steuer erleichtern sollen. Gefordert werden auch Angabe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Im Einzelfall w...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 7 Satzung und Vereinsordnungen

Achtung Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit. Die Satzung ist die ranghöchste Regelungsform im Verein. Ihre nachrangigen Regelungen (z. B. Beschlüsse und Vereinsordnungen) dürfen nicht gegen die Satzung verstoßen. Es gilt also im Vereinsrecht das Prinzip der Nachrangigkeit, d. h., die jeweils nachrangige Norm oder Regelung darf nicht gegen die übergeordnete Regelung verstoß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bereicherung durch Verringerung von Schulden

Rz. 30 [Autor/Stand] Beim Forderungsverzicht kommt es durch Wegfall oder Verringerung von Schulden bzw. Belastungen zu einer steuerbaren Vermögensmehrung.[2] Bereichert wird der Schuldner grundsätzlich nur durch Schulderlass (§ 397 Abs. 1 BGB);[3] dies setzt den "unmissverständlichen rechtsgeschäftlichen Willen des Gläubigers voraus, auf (seine) Forderung zu verzichten."[4] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wegfall einer Verbindlichkeit

Rn. 60 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Beim Wegfall einer Verbindlichkeit liegt kein Zufluss eines Gutes in Geld oder Geldeswert iSd § 8 Abs 1 EStG vor, wie auch die Entstehung der Schuld keine Aufwendung (Abfluss eines Gutes) beinhaltete. Der durch den Verzicht auf die Forderung beim Schuldner entstehende geldwerte Vorteil liegt darin, dass sich seine Vermögenslage verbessert ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 15a Abs 5 Nr 4 EStG: Unternehmer mit haftungslosen Verbindlichkeiten

Rn. 47 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit dieser Vorschrift wurde kein zusätzlicher Geltungsbereich für die Anwendbarkeit von § 15a EStG geschaffen, weil haftungslose Darlehen, die nur aus künftigen Verwertungserlösen oder Gewinnen zu tilgen sind (sog non recourse loans; zB bei Besserungsschein), ohnehin nicht passivierungsfähig sind (§ 5 Abs 2a EStG idF StBereinG 1999; s BFH BS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / ee) Begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen

Rz. 206 Durch die vorbezeichneten Rechenschritte wird ein einheitliches Unternehmen in begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen "aufgeteilt". Zweck der Regelung ist es, das nach Schuldenabzug und Umqualifizierung verbleibende, schädliche Verwaltungsvermögen (nicht begünstigtes Vermögen) einer Besteuerung zu unterwerfen. Dieses wird nicht wie begünstigtes Betriebsvermögen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundsätzliche Verbindlichkeit getroffener Vereinbarungen (§ 612 S 2).

Rn 9 Für die während des Termins getroffenen Vereinbarungen gelten nach § 612 S 2 die §§ 224, 296 und 356 entspr. Aus der Verweisung auf § 224 folgt, dass die Parteien an die Fristen gebunden sind, die sie während des Organisationstermins vereinbaren; eine nachträgliche Verlängerung der vereinbarten Frist ist nur bei erheblichen Gründen oder Zustimmung der Gegenpartei möglic...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Bruttoverwaltungsvermögenstest

Rz. 191 Vor einer Aufteilung des Betriebsvermögens in zu begünstigendes Produktivvermögen und nicht zu begünstigendes Verwaltungsvermögen ist der Bruttoverwaltungsvermögenstest gem. § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG durchzuführen. Danach ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens des Unternehmens vollständig nicht zu begünstigen, wenn das Verwaltungsvermögen mindestens 90 % des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 33. Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen, Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen (BGH MDR 11, 1075) oder Risiko des Freistellungsgläubigers tatsächlich von einem Dritten in A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Lastentragung

Rz. 86 Die Frage einer etwaigen Lastentragung darf bei Grundstücksvermächtnissen nicht außer Acht gelassen werden.[93] Da es sich bei auf einer Immobilie ruhenden Schulden im Regelfall um Nachlassverbindlichkeiten handeln dürfte, die von den Erben zu tragen sind, kann es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, ob der Vermächtnisnehmer oder die Erben die Verbindlichkeiten zu tra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / I. Notarkosten

Rz. 164 Der Geschäftswert für Testamente ist das sog. modifizierte Reinvermögen beider Ehegatten. Es ist nach § 102 GNotKG zu ermitteln. Vereinfacht gilt folgende Formel: Zu ermitteln sind die Aktiva eines jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (§ 10 GNotKG), hiervon sind jeweils die Schulden bis maximal zum halben Wert der Aktiva in Abzug zu bringen. Die vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Schuldenabzug

Rz. 203 Um den geminderten Wert fremdfinanzierten Verwaltungsvermögens für das Unternehmen angemessen zu berücksichtigen, erfolgt ein quotaler Schuldenabzug nach § 13b Abs. 6 ErbStG. Dieser Schuldenabzug ist aufgrund des Ausschlusses des Verwaltungsvermögens aus den Betriebsvermögensbegünstigungen zwingend erforderlich: Anderenfalls wäre das schädliche Verwaltungsvermögen vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / X. Schuldbefreiungsvermächtnis

Rz. 255 Erblasser haben nicht selten den Wunsch, einem ihrer Schuldner mit dem Tod die Schuld zu erlassen (§ 397 BGB). Zugunsten des Schuldners stellt sich eine solche Anordnung als Vermächtnis dar. Erfüllt wird das Vermächtnis durch Einigung zwischen den Erben und dem Schuldner über den Erlass der Schuld. Ist für die Verbindlichkeit eine Sicherheit bestellt, so ist diese zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Leistungen Dritter

Rz. 178 [Autor/Stand] Wird eine Leistung nicht von demjenigen erbracht, der sie dem Empfänger schuldet, sondern von einer anderen Person, handelt es sich um die Leistung eines Dritten. Derartige Leistungen haben, wenn sie – wie insbesondere Geldschulden – nicht höchstpersönlich zu erbringen sind, grundsätzlich Schuld tilgende Wirkung (§§ 267, 362 Abs. 1 BGB)[2] – mit doppelt...mehr