Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / b) Treuhandlösung

Rz. 216 Bei der Treuhandlösung übernimmt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen als Treuhänder der Erben. Aufgrund des zugrunde liegenden Treuhandverhältnisses handelt der Testamentsvollstrecker nach außen in eigenem Namen, im Innenverhältnis jedoch auf Rechnung der Erben. Demgemäß haftet er nach außen unbeschränkt, im Innenverhältnis kann er von den Erben jedoch B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Nachweis des Bestehens der Haftung

Rn. 27 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 1 S 3 EStG nennt neben der HR-Eintragung als zweite Voraussetzung für die erweiterte Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit im Sinne eines materiellen Besteuerungsmerkmals den Nachweis des Bestehens der überschießenden Außenhaftung. Nachzuweisen ist iVm § 15a Abs 1 S 2 EStG das Bestehen der Haftung am Bilanzstichtag. Die Anforderu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zuständigkeit für Zweigniederlassungen (Nr 5).

Rn 16 Die Merkmale Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung sind autonom auszulegen und erfassen jede Außenstelle, die erkennbar dauerhaft mit eigener Geschäftsführung und Ausstattung so am Geschäftsverkehr teilnimmt, dass Vertragspartner mit dieser (für die Hauptniederlassung) Verträge schließen können. Entscheidend ist der durch das Auftreten im Geschäftsver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 92 Während die konkrete Behauptungslast unabhängig von der objektiven Beweislast ist, stimmen abstrakte Behauptungslast und objektive Beweislast hinsichtlich des Gegenstandes und des Umfangs überein (BGH NJW 89, 161, 162 [BGH 08.06.1988 - IVb ZR 51/87]). Dies gilt entgegen einer verbreiteten Auffassung (vgl BAG NJW 77, 695 [BAG 30.09.1976 - 2 AZR 402/75]) auch in den Fäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Ermöglichung von Zuwendungen an behinderte oder überschuldete Personen

Rz. 187 Der Trust ermöglicht Zuwendungen an behinderte oder überschuldete Personen. Denn die Begünstigten ("Beneficiaries") werden nicht Inhaber des Trustgutes. Daher haftet dieses aber auch nicht für deren persönliche Verbindlichkeiten.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist. (2) Das Gleiche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 75. Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / c) Vollmachtslösung

Rz. 222 Bei der Vollmachtslösung führt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter. Die Erben werden als Inhaber in das Handelsregister eingetragen, die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ist nicht möglich.[262] Da die Erben Inhaber des Einzelunternehmens sind, haftet der Testamentsvollstrecker weder für die Alt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, nur in den Nachlass zulässig. (2) Wegen eigener Verbindlichkeiten des Erben ist eine Zwangsvollstreckung in den Nachlass vor der Annahme der Erbschaft nicht zulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Haftung

Rz. 23 Führt der Erbe (auch als Mit-, Vor- oder Nacherbe) eines einzelkaufmännischen Handelsgeschäfts dieses fort, haftet er gem. § 27 Abs. 1 HGB für Geschäftsschulden des Erblassers unter der alten Firma mit seinem gesamten Vermögen in entsprechender Anwendung von § 25 HGB; dies gilt auch, wenn die Fortführung mit Nachfolgezusatz gem. §§ 22 Abs. 1 S. 1, 25 Abs. 1 S. 1 HGB e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Summe.

Rn 5 Der Anspruch muss auf eine Geldsumme gerichtet sein. Deshalb ist das Mahnverfahren nicht verfügbar für Ansprüche auf Duldung, auf Freistellung/Befreiung von einer Verbindlichkeit (Ddorf NJW-RR 98, 503) oder auf Feststellung der Forderung zur (Insolvenz-)Tabelle (§§ 179, 180 InsO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Art des Anspruchs.

Rn 3 Der streitgegenständliche (prozessuale) Anspruch muss nach Grund und Höhe streitig sein. Das kann nur bei solchen Ansprüchen der Fall sein, die Zahlungen von Geld oder Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, also nicht bei Klagen auf Abgabe einer Willenserklärung oder auf Leistung unvertretbarer Sachen, bei Räumungsklagen oder bei Unterlassungsklagen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament eines Ehegatten mit Gesellschaftsanteilen

Rz. 69 Fallbeispiel Die Erblasserin ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hält Anteile an zwei Familiengesellschaften, in welchen das Familienunternehmen geführt wird. Die Anteile hat sie schenkweise unter Nießbrauchsvorbehalt von ihrem Vater erhalten. Da der Gesellschafterkreis nach drei Generationen zunehmend zersplittert ist, hat ihr Familienstamm die GmbH-Anteile aus ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem dinglichen Gerichtsstand kann mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Schuldklage, mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit, mit der Klage auf Anerkennung einer Reallast die Klage auf rückständige Leistungen erhoben werden, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 13 Die Abwicklungsvollstreckung stellt den gesetzlichen Regelfall der Testamentsvollstreckung dar. Hat der Erblasser in seinem Testament schlicht Testamentsvollstreckung angeordnet, ohne nähere Einzelheiten festzulegen, ist im Zweifel bloß die Abwicklungsvollstreckung gem. § 2203 BGB gemeint.[12] Rz. 14 Im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung ist es Aufgabe des Testamentsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Auflagenanordnungen / IX. Auflagen zur Absicherung der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen ("Unternehmensfortführungsklausel")

Rz. 87 Aus praktischer Sicht ist das Einzelunternehmen keine fortführungsgeeignete Rechtsform. Es empfiehlt sich dringend, zu Lebzeiten eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur zu gründen. Ein praktisch häufig gewählter Weg ist die Ausgliederung des Einzelunternehmens auf eine GmbH (nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 UmwG).[107] Soll eine erbrechtliche Lösung gewählt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / III. Unmittelbare Einsetzung der Kinder/Enkelkinder

Rz. 60 Vor allem im Rahmen der sog. Nießbrauchslösung (hierzu ausführlich Rdn 30) werden anders als bei der Einheits- und Trennungslösung regelmäßig die Kinder unmittelbar beim ersten Erbfall zu Erben eingesetzt. Dies kann in der Weise geschehen, dass nur sie allein erben oder in Erbengemeinschaft gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Um diesen abzusichern, bedarf es reg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmtheitsgebot.

Rn 44 Vor dem 1.1.99 errichtete Urkunden können nur die Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder zur Leistung einer bestimmten Quantität vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand haben. Nach dem 1.1.99, Datum des Inkrafttretens der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle (BGBl I 97, 3040), kann jeder einer vergleichsweisen Regelung zugängliche Anspruch Gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kosten des Umsetzungsverfahrens im Sinne dieses Gesetzes sind: (2) Die Kosten des Umsetzungsverfahrens trägt der Unternehmer.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Berücksichtigung von Haftungstatbeständen, die nicht durch HR-Eintragung dokumentiert sind, zwecks erweitertem Verlustausgleich

Verwaltungsanweisungen: OFD Düsseldorf v 31.07.1995, S 2241 A-St 11 H, S 2241 A-St 11 H, FR 1995, 715 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG); OFD Ffm v 01.08.1996, S 2241 A – 30 – St II 21, FR 1996, 683 (negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten: Zurechnung von Verlustanteilen; Nachversteuerung negativer Kapitalkonten); BMF BStBl I 1997, 627 (Ermittlun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Wirksamkeit.

Rn 2 Wirksamkeit meint die Verbindlichkeit der Entscheidung für den Rechtsverkehr. Sie setzt die Existenz der Entscheidung durch deren Erlass (§ 38 III 3) voraus. Je nach dem Inhalt des Beschlusses bewirkt das Wirksamwerden also die für jedermann bindende Gestaltungswirkung bzw die Möglichkeit, die im Beschluss enthaltene Anordnung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen im We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftsgläubigern

Rn. 28a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Ablehnung der Berücksichtigung von Bürgschaften für eine erweiterte Verlustverrechnung ist im Regierungsentwurf Folgendes ausgeführt (BT-Drs 8/3648, 17): Zitat "Die Anerkennung der Bürgschaft als Grundlage für eine erweiterte Verlustverrechnung würde es nach Auffassung der Bundesregierung den Verlustzuweisungsgesellschaften ermöglichen, n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Abzugsposten.

Rn 29 a) Unterhaltsleistungen, § 850d I 2 HS 1 Alt 2 . Dem Schuldner ist nach § 850d I 2 so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten ggü den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf. Unpfändbar ist nach Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / V. Erb- und gesellschaftsrechtliche Haftung der Erben bei der Nachfolge in Personengesellschaften

Rz. 121 Einen für die Erben relevanten Aspekt stellt die Haftung für bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft (sog. Altschulden) dar. Es ist zwischen der erbrechtlichen und der gesellschaftsrechtlichen Haftung zu unterscheiden. Rz. 122 Die erbrechtliche Haftung für Altschulden gilt insbesondere auch dann, wenn die Erben keine Gesellschafterstellung erlangen, insb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Terminologie.

Rn 2 Der Begriff der formellen Rechtskraft bedeutet Unanfechtbarkeit der Entscheidung durch Rechtsmittel oder durch die im Gesetz genannten Rechtsbehelfe im laufenden Verfahren. Demgegenüber meint die materielle Rechtskraft die inhaltliche Verbindlichkeit einer Entscheidung für die Beteiligten. Eine formell rechtskräftige Entscheidung schließt also die Fortsetzung des Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beruht, ebenso wie §§ 717 II, III, 302 IV 3, 600 II und 1065 II 2, auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Titel auf Gefahr des Gläubigers erfolgt (BGHZ 168, 352, 366 Rz 40 = NJW 06, 2767; BGH DB 12, 2396 Rz 8; BGH MDR 14, 1354 Rz 20; GRUR 16, 406 Rz 36 – Piadina-Rückruf; GRUR 16, 720 [BGH 19.11.2015 - I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verordnungszweck.

Rn 1 Massenverfahren benötigen eine vereinfachte, rationelle Bearbeitung, um einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen (Korves MDR 19, 396, 399). Dies gilt insb bei Pfändungs- und Überweisungsanträgen, aber auch den Anträgen auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen. Formanforderungen und Formularzwänge beeinträchtigen zwar den uneingeschränkten Zugang zur Justiz, können ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Um die mit einer Forderungspfändung und -verwertung verbundenen weitreichenden Eingriffe in das Vermögen des Schuldners und die daraus resultierenden Lasten zu reduzieren, soll der Gläubiger die zur Einziehung überwiesene Forderung möglichst schnell beitreiben. Da der Vollstreckungsschuldner bei einer Überweisung zur Einziehung Inhaber der Forderung bleibt, ist er an de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht fällige oder bedingte Forderungen.

Rn 10 Pfändbar sind auch noch nicht fällige, bedingte (BGH NJW 70, 241, 242 [BGH 29.10.1969 - VIII ZR 202/67]) oder von einer Zeitbestimmung abhängige Forderungen. Aufschiebend bedingte Forderungen werden zwar erst mit Bedingungseintritt wirksam, doch entstehen Verstrickung und Pfandrecht bereits mit der Pfändung. Gleichgültig ist, ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht oder d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nationale Gerichte.

Rn 14 Auch die Nichtbeachtung gesetzlich angeordneter Vorlagepflichten ggü Verfassungsgerichten nach Art 100 I 1 GG oder bei Zweifeln über die innerstaatliche Verbindlichkeit oder Auslegung allgemeiner Regeln des Völkerrechts (Art 100 II GG, dazu BVerfG WM 11, 2185; EuGRZ 13, 563) bzw ggü gemeinsamen oder großen Senaten, die zur Wahrung einheitlicher Rspr vorgesehen sind (et...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Sowohl § 2115 BGB als auch § 773 finden nur bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung; uneingeschränkt gelten sie für die Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung. Nicht anwendbar ist § 773 auf Teilungsversteigerungen, die von Miterben betrieben werden; etwas anderes gilt dann, wenn ein Gläubiger den Erbteil gepfändet hat und aufgrund dessen die Auseinand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gerichtlich bestätigte Einigung nach § 46 ZPO-DDR.

Rn 7 Diese ist abänderbar nach § 323a, denn sofern die Voraussetzungen für die Verbindlichkeit gem §§ 46 I und II und 83 IV DDR-ZPO gegeben waren, steht die Einigung einem vollstreckbaren Prozessvergleich iSd § 794 I Nr 1 gleich (BGH NJW 95, 1345, 1346 [BGH 25.01.1995 - XII ZR 247/93]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Nach nunmehr hM hat der Prozessvergleich eine Doppelnatur; er ist sowohl materiell-rechtliches Rechtsgeschäft, weil er sachlich rechtlich die Ansprüche und Verbindlichkeiten der Parteien regelt, als auch Prozessvertrag, weil er den Rechtsstreit beendet (BGH NJW-RR 18, 1023 [BGH 19.04.2018 - IX ZR 222/17]; NJW 15, 2965 [BGH 14.07.2015 - VI ZR 326/14]; aA MüKoZPO/Wolfstei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Zwischen der Aufhebung der Gütergemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung nach § 1471 BGB bleibt die Gemeinschaft zur gesamten Hand bestehen und wird von beiden gemeinsam verwaltet, unabhängig davon ob die Verwaltung zuvor abw geregelt war, § 1472 BGB. Die Situation entspricht der in § 740 II (Schuschke/Walker/Schuschke § 743 Rz 1), und so zieht § 743 vollstreckungsrech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / 2. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 51 Ist Vor- und Nacherbschaft und schlicht Testamentsvollstreckung angeordnet, wird man vom gesetzlichen Regelfall der Abwicklungsvollstreckung ausgehen müssen. Der Testamentsvollstrecker hat dann nach den allgemeinen Regeln den Nachlass in Besitz zu nehmen, Verbindlichkeiten einschließlich Vermächtnissen und Auflagen zu begleichen und anschließend den Nachlass an den Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vergleich.

Rn 6 Abs 1 stellt zunächst klar, dass die Parteien sich nach altem wie nach neuem Recht jederzeit vergleichen können. Ein solcher Vergleich stellt zunächst einen Vertrag nach § 779 BGB dar. Sein Inhalt ist ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien über eine bestehende Unklarheit oder Streitigkeit. Mit dem Vergleichsergebnis wird eine strenge Feststellungswirkung verbunden. Es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Tod des Miete... / V. Fazit

Würde das Nachlassgericht, wie von der Rechtsprechung aufgezeigt, zeitnah mindestens für die Kündigung und Räumung der Wohnung einen Nachlasspfleger bestellen, wäre beim Gericht der Druck und Ärger durch drängelnde und unzufriedene Vermieter genommen. Optimal und m.E. unumgänglich wäre es aber, wenn dem Nachlasspfleger auch gleich die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterung.

Rn 4 Ist die quantitative als auch qualitative Erhöhung des Klageantrags wie die Erhöhung der Teilklage auf das Ganze, Erhöhung von Nebenforderungen, Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage bei unverändertem Sachverhalt (BGH NJW-RR 02, 283 [BGH 16.05.2001 - XII ZR 199/98]) und umgekehrt (BGH NJW 85, 1784), sogar noch in der 2. Instanz (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Bemessungsgrundlage

Rz. 57 § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG definiert, dass der steuerpflichtige Erwerb für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der zu entrichtenden Erbschaftsteuer maßgeblich ist. Das Besteuerungsobjekt der Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der bei dem Erwerber eingetretene Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, der sich aus dem Nettoerwerb errechnet (sog. obj...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kontenpfändung.

Rn 35 Bei einem Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (›Und-Konto‹) ist ein gg sämtliche Kontoinhaber gerichteter Titel erforderlich; Mitberechtigte können daher, wird das Konto für die Verbindlichkeiten von einem der Mitberechtigten gepfändet, von § 771 Gebrauch machen (Musielak/Voit/Lackmann Rz 20). Bei der Pfändung eines ›Oder-Kontos‹ reicht ein Titel gg den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, mit der Einwilligung seines Partners ein Erwerbsgeschäft selbstständig führen. Für die Verbindlichkeiten, die iRd Betriebs des Erwerbsgeschäfts begründet werden, haften sowohl das Gesamtgut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Schuldklage.

Rn 4 Die Klage des Grundpfandrechtsinhabers gg den Eigentümer wird regelmäßig auf Duldung der Zwangsvollstreckung (vgl § 1147 BGB) gerichtet sein, weil das Grundpfandrecht eine Befugnis zur Verwertung des belasteten Grundstücks beinhaltet (Reischl JuS 98, 614). Da allerdings unter den Grundpfandrechten lediglich die Hypothek mit dinglicher Wirkung akzessorisch ausgestaltet i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Akzessorietät der Zwangshypothek.

Rn 21 Als Sicherungshypothek ist auch die Zwangssicherungshypothek streng akzessorisch. Erlischt die Forderung nach Eintragung der Hypothek, dann erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek als Eigentümergrundschuld gem § 1163 BGB (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Dies gilt auch, wenn der Berechtigte auf die Zwangssicherungshypothek verzichtet hat (Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr