Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 02/2020, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… 3. Die Bekl. kann sich nicht darauf berufen, die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Kl. biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg oder sei mutwillig (§ 18 Abs. 1 D. ARB 2000). Denn das Rechtsschutzbedürfnis der Kl. gilt gem. § 128 S. 3 VVG als anerkannt, weil die Bekl. die erforderliche Belehrung gem. § 128 S. 2 VVG unterlassen hat." a) Die Voraussetzungen für eine Bele...mehr

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AGKompakt 02/2020, Streitwert wechselseitiger Berufungen zur Haftungsquote

Wechselseitige Berufungen bei Haftungsquote Wechselseitige Berufungen in Verkehrssachen kommen regelmäßig vor: Das erstinstanzliche Gericht geht von beiderseitigem Mitverschulden aus und trifft eine Haftungsquote, wonach es der Klage teilweise zuspricht und sie i.Ü. abweist. Keine der Parteien ist damit einverstanden, sodass jede in Berufung geht. Die eine Partei will die Haf...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / I. Fazit/Ausblick

Dieser kurze Rückblick auf die Reform des Schadensersatzrechtes im Jahre 2002, ihre im wesentlichen gelungene Umsetzung und die zwischenzeitlichen Entwicklungen zu den einzelnen Aspekten bestätigt, dass wir auch insoweit in einer dynamischen Welt leben. Viele der späteren Entwicklungen kann der Gesetzgeber bei Schaffung eines Regelwerkes noch nicht vorhersehen. Eine erheblic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Schmerzensgeld, Schadensersatz wegen Persönlichkeitsverletzung

Rz. 36 Aufgrund der Aufhebung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB sind nach dem 30.6.1990 entstandene Schmerzensgeldansprüche in vollem Umfang vererblich, und zwar auch dann, wenn der verletzte Erblasser zu Lebzeiten nicht den Willen begründet haben sollte, Schmerzensgeld zu fordern. Verstarb der Erblasser nach dem 30.6.1990, geht der Schmerzensgeldanspruch auf den Erben über, unabhän...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 11. Persönlichkeitsrechte (Schadensersatz, Schmerzensgeld)

a) Persönlichkeitsschutz Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Gel...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Prozessuales

Rz. 29 Stehen Leistungen gem. § 2057a BGB im Streit, wird eine umfassende Erbteilungsklage schon wegen der praktischen Unmöglichkeit eines Sachantrags nicht in Betracht kommen, vielmehr der Wert der Leistungen – als Vorfrage – durch Feststellungsantrag zu klären sein.[92] Bezifferung ist – analog der Situation bei Geltendmachung von Schmerzensgeld[93] – nicht erforderlich.[9...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Geltendmachung geht es nich...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) "Taggenaue Berechnung nach Schwintowski/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld"

Rz. 157 Einen neuen Ansatz verfolgt das OLG Frankfurt (v. 18.10.2018 – 22 U 97/16 – zfs 2019, 83) mit einer taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes unter Hinweis auf Schwintowski/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, 2013. Soweit ersichtlich, hat diese neue Art der Berechnung, welche häufig zu deutlich höheren Schmerzensgeldern führt, bisher jedoch in der Rechtsprechung und...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) "Tabelle Slizyk/beck-online.Schmerzensgeld"

Rz. 156 Sie ist eine einfach zu gebrauchende EDV-Schmerzensgeldtabelle. Die Suchfunktion ist sehr gut und auch einfach zu handhaben. Das Anwenderhandbuch ist zur Handhabung gar nicht notwendig. Diese Schmerzensgeldtabelle kann daher vor allem EDV-Anwendern empfohlen werden. Diese Tabelle ist auch als Print-Version erhältlich.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Schmerzensgeld ohne Verschulden (Gefährdungshaftung)

Rz. 34 Ob der Schmerzensgeldbetrag bei Verwirklichung eines Tatbestandes der Gefährdungshaftung niedriger zu bemessen ist als bei einer Verschuldenshaftung, ist ein durch die Reform "hausgemachtes" Problem (Diehl, zfs 2007, 10). Der BGH vertrat seit je her die Auffassung, dass sowohl die Ausgleichs- als auch die Genugtuungsfunktion die Schmerzensgeldhöhe bestimme (BGH VersR ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / B. Schmerzensgeld

I. Allgemeines Rz. 24 Schmerzensgeld ist der Anspruch eines Verletzten auf eine "billige Entschädigung in Geld" (§ 253 BGB). Rz. 25 Seit dem 1.8.2002 wird Schmerzensgeld nicht mehr nur auf der Grundlage deliktischer Haftung gewährt, sondern auch dann, wenn auf anderer rechtlicher Grundlage – insbesondere der Gefährdungshaftung des § 7 StVG oder bei vertraglichen Ansprüchen – w...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 3. Anrechenbarkeit des Schmerzensgeldes

Rz. 349 Auf Zahlungen zur Grundsicherung nach Hartz IV ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht anzurechnen. Rz. 350 Auf Prozesskostenhilfe ist Schmerzensgeld ebenfalls nicht anzurechnen. Nach § 90 Abs. 3 SGB XII würde der Einsatz von Schmerzensgeld eine "Härte" bedeuten, die zur Unzumutbarkeit einer solchen Anrechnung führt. Dem steht § 115 Abs. 3 ZPO, wonach e...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / c) Schmerzensgeld

Rz. 46 Vornehmlich den Hinterbliebenen eines tödlich Verunfallten, also den nahen Angehörigen – nur Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten und Verlobte sowie nichteheliche Lebensgefährten (LG Frankfurt NJW 1969, 2286); nicht unbedingt jedoch Freundin und Begleiterin eines Getöteten (LG Stuttgart VersR 1973, 648) – wird unter den nachgenannten Voraussetzungen ein eigener Schm...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / bb) Höhe des Schmerzensgeldes

Rz. 49 Die Höhe des in den letzten Jahren von der Rechtsprechung zugestandenen Schmerzensgeldes bewegt sich selbst bei gravierendsten Reaktionen von Angehörigen fast ausschließlich im Rahmen von 2.500 EUR bis maximal 12.500 EUR (OLG Nürnberg OLGR 1998, 199; vgl. die Nachweise bei Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge, 30. Auflage 2012, S. 15 f., sowie Auflistung S. 41 ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / II. Doppelfunktion des Schmerzensgeldes

Rz. 91 Das Schmerzensgeld hat eine Doppelfunktion (BGH NJW 1955, 1675; OLG München NZV 1993, 232): Es dient als Ausgleich für nichtvermögensrechtliche Schäden (Ausgleichsfunktion) und der Genugtuung für das dem Geschädigten angetane Leid (Genugtuungsfunktion). Rz. 92 Die Genugtuungsfunktion hat vor allem bei vorsätzlichen Schädigungen Bedeutung. Bei fahrlässigen Körperverletz...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / Literaturtipps

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Schmerzensgeldvorstellungen

Rz. 58 Allerdings benötigt der Richter als Schlüssigkeitsvoraussetzung (OLG München zfs 1986, 175) für eine Schmerzensgeldklage jedenfalls Angaben zu den Vorstellungen des Geschädigten über die Größenordnung des Schmerzensgeldes. Es müssen also in jedem Falle in der Klagebegründung dem Gericht ein Mindest- oder Ungefährbetrag und zugleich die tatsächlichen Grundlagen für die...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Kurze Überlebenszeit

Rz. 181 Für die Herbeiführung des Todes sieht § 253 Abs. 2 BGB keinen Schmerzensgeldanspruch vor. Hat der Verletzte noch eine gewisse Zeit gelebt, kann das einen Schmerzensgeldanspruch begründen (Huber, NZV 1998, 345). Ein nur kurzes Leiden wegen nur kurzer Überlebenszeit wirkt sich verständlicherweise schmerzensgeldmindernd aus (BGH VersR 1976, 660; OLG Hamm NZV 1997, 233; ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Bagatellverletzungen

Rz. 169 Grundsätzlich gibt es bislang keine Einschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Schmerzensgeldern aufgrund des Umfanges der Verletzungen. Den Begriff der "Bagatellverletzung" oder deren besondere Behandlung kennt das Gesetz weder in § 847 BGB a.F. noch nach der neuen Fassung des § 253 BGB. Rz. 170 Gleichwohl mehrten sich die Stimmen und ließen sich zunehmend Gerichts...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Anspruchsvoraussetzung

Rz. 27 Ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzte früher gem. §§ 823 ff. i.V.m. § 847 BGB ein deliktisches und damit i.d.R. ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers voraus. Schuldhaft konnte allerdings nur der Fahrer eines Fahrzeuges, nie der Halter, handeln, es sei denn, der Halter haftete als Geschäftsherr i.S.d. § 831 BGB. Deshalb konnte früher der Halter eines Kraftfahrzeug...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / III. Bemessungskriterien

Rz. 94 Bei der Bestimmung des angemessenen Schmerzensgeldes sind eine ganze Reihe von Bemessungskriterien (siehe die Darstellung in der Einleitung zur Tabelle Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeld-Beträge 2020, 38. Auflage 2020) zu beachten. 1. Art und Umfang der Verletzungen Rz. 95 Zunächst ist die Art der erlittenen Verletzungen bestimmend. Sie ergibt sich aus den ärztlichers...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / e) Gewöhnlicher Wohnsitz im Ausland

Rz. 123 Die Höhe des Schmerzensgeldes wird auch nicht etwa grundsätzlich dadurch bestimmt, dass der Geschädigte seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat (Huber, Höhe des Schmerzensgeldes und ausländischer Wohnsitz des Verletzten, NZV 2006, 169). Allerdings ist bei einer signifikant unterschiedlichen Kaufkraftparität ggf. zu differenzieren (OLG Naumburg VersR 2016, 265). D...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Mitverschulden

Rz. 131 Das Mitverschulden (hierzu vgl. auch § 3 Rdn 14) des Geschädigten an dem Eintritt seiner Schädigung soll nach der Auffassung des BGH nicht in der Weise berücksichtigt werden, dass das – ohne berücksichtigtes Mitverschulden – angemessene Schmerzensgeld bestimmt wird und dann eine Kürzung um die Mithaftungsquote erfolgt. Vielmehr sei das Schmerzensgeld unter Berücksich...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / I. Allgemeines

Rz. 24 Schmerzensgeld ist der Anspruch eines Verletzten auf eine "billige Entschädigung in Geld" (§ 253 BGB). Rz. 25 Seit dem 1.8.2002 wird Schmerzensgeld nicht mehr nur auf der Grundlage deliktischer Haftung gewährt, sondern auch dann, wenn auf anderer rechtlicher Grundlage – insbesondere der Gefährdungshaftung des § 7 StVG oder bei vertraglichen Ansprüchen – wegen einer Ver...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 3. Prozessuales

Rz. 49 Ausgangspunkt bei der Verfolgung eines Schmerzensgeldanspruchs ist der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs (BGH zfs 2006, 381). Er gebietet es, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbi...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Wirkung der Rechtskraft

Rz. 76 Die Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils erstreckt sich auf alle Verletzungsfolgen, die entweder – objektiv betrachtet, d.h. nach den Erkenntnissen und Erfahrungen eines Sachkundigen (z.B. Arztes) – bereits eingetreten oder objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (ständige Rechtspre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / e) Schutz vor Spätfolgen

Rz. 79 Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann ein weiteres Schmerzensgeld später einmal nur für solche Spätfolgen verlangt werden, die auch ein solcher Sachkundiger nicht ernstlich vorhersehen konnte (BGH NJW 1980, 2754; BGH zfs 2006, 381 ff.; OLG Oldenburg zfs 1985, 72; Müller, VersR 1993, 909 ff.). Denn ist eine später eintretende Verletzungsfolge aus objektiver Sich...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 9. Schmerzensgeldbemessung bei Schwerstfällen

Rz. 144 Schwerste Verletzungen im Straßenverkehr, die etwa zu Hirnverletzungen und Querschnittslähmungen geführt haben, führen innerhalb einer kontinuierlichen Entwicklung dazu, dass zunehmend gesteigerte Schmerzensgeldbeträge zugesprochen werden (vgl. Diehl, zfs 2007, 11 f.). Nachdem zunächst jahrzehntelang eine "unsichtbare Grenze" dahingehend bestand, dass Schmerzensgelde...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Unbezifferter Klageantrag

Rz. 57 Nach ständiger Rechtsprechung kann das Schmerzensgeld im Rahmen eines unbezifferten Klageantrages gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geltend gemacht werden, d.h. die Höhe des Schmerzensgeldes kann in das Ermessen des Gerichtes gestellt werden.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Grad des Verschuldens

Rz. 128 Das Maß des Verschuldens des Schädigers ist im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Bei grober Fahrlässigkeit ist also ein höheres Schmerzensgeld festzusetzen als bei leichter (OLG Saarbrücken zfs 2015, 683). Das ist insbesondere bei einem alkoholisierten Schädiger der Fall (OLG Frankfurt zfs 2005, 597; siehe auch oben Rdn 92). In s...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / II. Halterhaftung

Rz. 2 Darüber hinaus kann der Halter nach § 7 StVG oder ggf. auch der Geschäftsherr nach § 831 BGB für die Sach- und Personenschäden eintrittspflichtig sein. Rz. 3 Beachte Der Halter haftete bis zum 31.7.2002 grundsätzlich nicht auf Schmerzensgeld. Deshalb darf bei Unfällen, die sich vor dem 1.8.2002 ereignet haben, der Halter nicht pauschal mit auf Schmerzensgeld verklagt we...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Nutznießer Erben

Rz. 122 Das Schmerzensgeld ist auch nicht deshalb geringer zu bemessen, weil es im Falle des Todes des Geschädigten nicht mehr ihm, sondern seinen Erben zukommt (KG VersR 1974, 249). Es ist vielmehr in der Höhe festzustellen, wie es unter Würdigung aller Umstände als angemessen zu bezeichnen ist, unabhängig davon, wer es letztlich tatsächlich erhält.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Rentenentschädigung

Rz. 332 Daneben kommen aber durchaus auch Rentenzahlungen in Betracht. Um ihren Zweck zu erreichen, dem Geschädigten einen Ausgleich für die immer wieder neu empfundene Beeinträchtigung zu gewähren, muss die Rente einen monatlichen Betrag von 50 EUR deutlich überschreiten. Da die Schmerzensgeldrente nicht durch Koppelung an den Lebenshaltungskostenindex dynamisch ausgestalte...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 8. HWS-Schleudertrauma

Rz. 272 Ein besonderes Problem innerhalb der Schmerzensgeldregulierung stellt das HWS-Trauma dar. Es stößt immer wieder auf Skepsis bei Richtern, ob nicht viele dieser behaupteten Verletzungen in Wahrheit überhaupt nicht existieren, sondern vielmehr zum Zwecke der Maximierung von Schadensersatzansprüchen schlichtweg erfunden werden. Rz. 273 Auf der anderen Seite sind die tats...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Beweislast

Rz. 131 Der Verletzte hat zu beweisen, dass der Schaden durch eine zu der Verrichtung bestellte Person und deren Handlungsfähigkeit zur Zeit des Schadensereignisses widerrechtlich verursacht worden ist (BGH VersR 1978, 1163). Da die Verletzung des Körpers oder die Beschädigung einer Sache die Widerrechtlichkeit der Handlung indiziert, hat der Geschäftsherr den Ausschluss der...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Soziale Belastungen

Rz. 120 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes können zudem auch die daraus resultierenden sozialen Belastungen, wie z.B. bestimmend sein.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Gemeinsames der Schmerzensgeldtabellen

Rz. 158 Der Begriff "Tabelle" ist eigentlich falsch. Es handelt sich immer nur um eine Rechtsprechungssammlung. Sie bildet lediglich Anhaltspunkte und einen Orientierungsrahmen zur Schätzung der Schmerzensgeldhöhe gem. § 287 ZPO. Rz. 159 Für die außergerichtliche und gerichtliche Schmerzensgeldregulierung sind derartige "Tabellen" aber von unschätzbarem Wert. Allerdings lasse...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 4. Zinsen

Rz. 89 Der Schmerzensgeldanspruch entsteht mit dem Schadensereignis. Das schließlich – gerichtlich oder außergerichtlich – als angemessen zuerkannte Schmerzensgeld gilt als von Anfang an geschuldet (BGH 1965, 380). Zinsen sind demnach vom Verzugszeitpunkt an zu zahlen (BGH NJW 1965, 1374). Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer kann erst durch Fristsetzung in Verzug ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) Alter des Verletzten

Rz. 121 Auch ist das Alter des Verletzten (vgl. Rdn 260 ff.) schmerzensgeldbeeinflussend zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung ist sich einig, dass ein schwer verletzter junger Mensch wegen seines Alters mehr Schmerzensgeld zu beanspruchen hat, weil er noch lange unter den Verletzungsfolgen zu leiden hat (OLG Hamm DAR 2001, 267). Andererseits kann ein hohes Alter auch schon...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Kapitalentschädigung

Rz. 328 Schmerzensgeld wird grundsätzlich nur in Kapital, also in einer einmaligen Summe entschädigt. Rz. 329 Tipp Bei besonders später Regulierung des Schmerzensgeldanspruchs sollte bei einer Kapitalabfindung der zwischenzeitlich eingetretene Zinsverlust mit eingerechnet werden. Dieser sollte natürlich nicht dem Versicherer – quasi als Belohnung für besonders zögerliches Reg...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) "Tabelle Hacks/Wellner/Häcker"

Rz. 153 Sie ist nach wie vor die gebräuchlichste unter den Schmerzensgeldtabellen. Rz. 154 Das Zitieren nach den Nummern dieser Tabelle ermöglicht einfaches und rationelles Korrespondieren mit Versicherer und Gericht. Sie gehört daher zwingend in jede Kanzlei, die sich mit Schadensersatzrecht befasst, da anderenfalls die numerischen Zitate in den Schreiben der Versicherer ode...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / dd) Verhältnis zum Schockschaden

Rz. 78 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll durch die Einführung des Hinterbliebenengeldes die Rechtsprechung zum Schockschaden unberührt bleiben. Gleichwohl soll beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Schmerzensgeld zum Schockschaden vorgehen, sodass in diesen Fällen lediglich ein Schmerzensgeld zuzusprechen sei, welches allerdings über der Obergrenze...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 3. Persönlichkeitsbeeinträchtigung

Rz. 195 Ist durch den Unfall auch die Persönlichkeit des Verletzten beeinträchtigt worden, ist dieser Umstand ebenfalls schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen. Rz. 196 Sind alle geistigen Funktionen des Verletzten erloschen und ist eine völlige Zerstörung der Persönlichkeit des Verletzten durch weitgehenden Verlust der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit eingetreten, le...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) Kostenrisiko und Beschwer

Rz. 74 Das Kostenrisiko eines Prozesses ist also auch mit einem unbezifferten Klageantrag nie ganz oder auch nur zum größten Teil ausschließbar. Es kann so aber zumindest minimiert werden. So sieht ein Teil der Rechtsprechung bereits die in der Klagebegründung enthaltenen Größenvorstellungen des Geschädigten als maßgeblich zur Bestimmung des Gegenstandswertes an (LG Itzehoe ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 9. Extremverletzungen

Rz. 327 In Fällen extremer Verletzungsfolgen, deren Ausmaß durch nichts mehr zu übertreffen ist, ist die 1-Millionen-DM-Grenze (entspricht 500.000 EUR) für Schmerzensgeld bereits überschritten worden (LG München DAR 2001, 368 = NZV 2001, 263; anschließend nun auch OLG Hamm VersR 2004, 386 und NJW-RR 2002, 1604; OLG Schleswig v. 9.11.2003 – 9 U 92/03: 500.000 EUR + 500 EUR mt...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Vererblichkeit

Rz. 47 Seit der zum 1.7.1990 erfolgten Streichung des ehemaligen § 847 Abs. 1 S. 2 BGB sind Schmerzensgeldansprüche vererblich und übertragbar. Es ist also nicht mehr erforderlich, bei lebensgefährlichen Verletzungen einen Verzicht auf die Einrede mangelnder Rechtshängigkeit vom Versicherer einzuholen oder überstürzt zu klagen. Der Wille des Verletzten, Schmerzensgeld gelten...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Beweisanforderungen und Prozesstaktik

Rz. 312 Der Verletzte muss den Vollbeweis des Eintritts der sog. Primärverletzung erbringen. Eine Beweislastumkehr gibt es nicht. Verletzungsstatistiken gibt es ebenfalls nicht. Also muss das Gericht nach den Regeln des Strengbeweises von Fall zu Fall beurteilen, ob und bei welcher kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (oder Aufprallgeschwindigkeit) es den Eintritt ei...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 8. Verschulden und Mitverschulden

a) Grad des Verschuldens Rz. 128 Das Maß des Verschuldens des Schädigers ist im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Bei grober Fahrlässigkeit ist also ein höheres Schmerzensgeld festzusetzen als bei leichter (OLG Saarbrücken zfs 2015, 683). Das ist insbesondere bei einem alkoholisierten Schädiger der Fall (OLG Frankfurt zfs 2005, 597; siehe...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / IV. Konkrete Schmerzensgeldbemessung

1. Richterliche Schätzung Rz. 147 Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt nicht starr nach vorgegebenen Kriterien, sondern innerhalb eines erheblichen Ermessensspielraums des Tatrichters. Rz. 148 Dabei sind zum einen die zuvor genannten Bemessungskriterien zu berücksichtigen. Zum anderen sind diese Kriterien aber auch innerhalb des Spannungsverhältnisses zwischen den Intere...mehr