Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (4) Dokumentation als Organisationsaufgabe

Rz. 35 Dokumentation ist bekanntlich vertragliche Nebenpflicht.[138] Art und Umfang der Dokumentation liegen grundsätzlich im Kompetenzbereich der Leitenden Abteilungsärzte, der Krankenhausträger ist jedoch verpflichtet, ggf. durch Dienstanweisungen auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Dokumentationspflicht hinzuweisen und die Ärzte zur Erfüllung ihrer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Therapiefehler

Rz. 23 Therapiefehler sind so vielfältig, wie es Behandlungen gibt. Dem Arzt obliegt dabei im Rahmen der Therapiefreiheit die Entscheidung zur Wahl der Therapie an sich. Hier gesteht ihm die Rechtsprechung ein weites Beurteilungsermessen zu. Anhand der vorgegebenen, konkreten Befunde des Einzelfalls kann und darf der Arzt entsprechend seiner eigenen Erfahrungen ein eigenes B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 136 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[199] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[200] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Schadensersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 4 Behandelt der Arzt einen Bewusstlosen oder nicht einwilligungsfähigen Patienten, so kann ein gesetzliches Schuldverhältnis nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), §§ 677 ff. BGB, in Betracht kommen.[26] Erforderlich für eine berechtigte "echte" GoA ist eine Behandlung des Patienten nach dessen Interesse oder mutmaßlichem Willen.[27] Ein entgegens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Klageerwiderungsschrift

Rz. 137 Muster 5.8: Klageerwiderungsschrift Muster 5.8: Klageerwiderungsschrift In dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ (Bezeichnung des Arztes, Vorname, Nachname, Adresse) Prozessbevollmächtigter: _____ Az.: 3 O 205/05 werden wir beantragen, die Klage abzuweisen. Begründung: I. Einleitung II. Prozessuales 1. Anträge 2. Einzelr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Adhäsionsantrag

Rz. 428 Muster 41.66: Adhäsionsantrag Muster 41.66: Adhäsionsantrag An das Amtsgericht/die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ stelle ich unter Beifügung einer Vollmacht im Namen des Verletzten, _____, wohnhaft _____, folgende Adhäsionsanträge:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / 1. Haftungsgrundlagen

Rz. 2 Die Arzthaftung ist im BGB nicht als einheitliche Berufshaftung ausgestaltet, sondern fußt auf einer vertraglichen und einer deliktischen Haftungsgrundlage.[1] Im Jahr 2013 wurde zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten das Patientenrechtegesetz in den §§ 630a ff. BGB kodifiziert. Zentrale Anspruchsgrundlagen sind § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 630a BGB (v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 6 Im Arzthaftungsrecht kommen als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB insbesondere die Strafvorschriften über fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB sowie über fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht. Besonderheit dieser Anspruchsgrundlage ist, dass die Widerrechtlichkeit durch die Schutzgesetzverletzung indiziert wird,[41] das Verschulden hingegen in allen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 52 Versicherungsrecht / II. Beispiel

Rz. 67 Bei einer Mithaftungsquote von 50 % wäre es falsch, lediglich 50 % der vorgenannten Positionen gegenübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / f) Schadensersatz aus § 839 BGB

Rz. 8 Für beamtete Ärzte existiert im Deliktsrecht die Haftungsnorm des § 839 BGB, die als Spezialnorm die allgemeinen Haftungsnormen der §§ 823, 826 BGB verdrängt.[55] Als Beamte besteht auch für diese Ärzte als Amtspflicht die ärztliche Verpflichtung, den Patienten in der staatlichen Einrichtung behandlungsfehlerfrei und sorgfältig in Diagnose und Therapie zu behandeln.[56...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Wartung medizinischer Geräte/apparative Ausstattung

Rz. 32 Das Krankenhaus hat für die Einhaltung der Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Medizingeräteverordnung sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Gefahrenschutzbestimmung zu sorgen. Darüber hinaus hat der Krankenhausträger die benötigten medizinischen und technischen Geräte vorzuhalten und durch regelmäßige Wartung funktionstücht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Zeitpunkt der Aufklärung

Rz. 45 Die Aufklärung muss zum richtigen Zeitpunkt stattfinden, d.h. rechtzeitig (§ 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB). Der Patient muss die Zeit haben, ohne Zeitdruck das Für und Wider des geplanten Eingriffes abwägen zu können.[164] Bei Patienten, die sich zunächst zu einer ambulanten Untersuchung vorstellen, sollte die Aufklärung über mögliche Risiken bereits mit Vereinbarung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Vertikale Arbeitsteilung

Rz. 30 Die vertikale Arbeitsteilung in einem arbeitsteiligen Praxis- und Klinikbetrieb ist unabdingbar und stellt hohe Anforderungen an die Kontrolle des nachgeordneten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals. In Betracht kommt die Delegation von Behandlungsmaßnahmen und pflegerischen Maßnahmen auf Assistenzärzte, Hebammen und Krankenpfleger. Bei Übertragung von Behandlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Organisationspflichten im Zusammenhang mit der ärztlichen Aufklärung und ihrer Dokumentation

Rz. 36 Aufklärung[140] ist ärztliche Pflicht: Jede Art von Formularaufklärung allein ist zu vermeiden; das Aufklärungsformular soll lediglich Merkblatt zur Vorbereitung und ggf. Ergänzung des eigentlichen ärztlichen Aufklärungsgesprächs sein. Der Krankenhausträger muss darauf hinwirken, dass über das individuelle Aufklärungsgespräch hinausgehende, ergänzende Bemerkungen hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Organisationspflichtverletzungen

Rz. 24 Organisationspflichtverletzungen[115] im Haftpflichtprozess nehmen immer mehr an Bedeutung zu: Die Haftung des Krankenhauses/Krankenhausträgers tritt in den Vordergrund. Der Krankenhausträger haftet entweder für Versäumnisse des behandelnden Arztes oder aber für eigene Versäumnisse. Im letzteren Fall spricht man von einer Haftung für Organisationsverschulden. Eine Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Feststellungsantrag

Rz. 111 Nicht selten, insbesondere bei Großschäden, ist der Medizinschaden häufig noch in der Entwicklung begriffen und eine exakte Bezifferung kaum möglich. Gerade für diese Fälle hat die Rechtsprechung entschieden, dass der Feststellungsantrag für Vergangenheit und Zukunft zulässig ist. Eine Bezifferung des Vergangenheitsschadens ist trotz des grundsätzlichen Vorrangs der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / i) Schadensersatz aus Gefährdungshaftung

Rz. 11 Bei dem Tatbestand der Gefährdungshaftung wird allgemein bereits durch die Verwirklichung einer typischen Gefahr eines Produkts eine Schadensersatzpflicht ausgelöst, unabhängig davon, ob der Ersatzpflichtige im erlaubten und rechtmäßigen Rahmen gehandelt hat.[68] Allerdings muss diese verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / X. Hinterbliebenengeld

Rz. 349 Mit dem neuen § 844 Abs. 3 BGB sowie dem gleichlautenden § 10 Abs. 3 StVG ist nun erstmals im deutschen Schadensersatzrecht ein "Hinterbliebenengeld" eingeführt worden, wonach der Ersatzpflichtige verpflichtet wird, dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das zugefügte seelische Leid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus. Das ist im Arzthaftungsrecht regelmäßig der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB , der zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Der Behandlungsvertrag war schon immer Dienstvertrag und kein Werkvertrag.[2] So sieht es auch das BGB vor, indem in § 630b BGB auf die Vorsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / e) Schadensersatz aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 7 § 831 Abs. 1 S. 1 BGB eröffnet die Haftung auch gegen denjenigen Arzt, der die Schädigung eines Patienten nicht unmittelbar verursacht hat. Diese Haftung entsteht aus einer Einstandspflicht des Arztes als Geschäftsherr für eine Verletzungshandlung seines Gehilfen. Die Geschäftsherrenstellung des Arztes ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag, da dieser vom Geschäftsherr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Horizontale Arbeitsteilung

Rz. 29 Ist ein niedergelassener Arzt aufgrund eigener, begrenzter persönlicher Fähigkeiten und/oder unzureichender Ausstattung nicht in der Lage, eine standardgemäße Behandlung des Patienten zu gewährleisten, ist er verpflichtet, den Patienten entweder zu einem anderen Facharzt oder aber in das Krankenhaus bzw. ggf. in eine Institutsambulanz zu überweisen. Kommt es im Bereic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Aufklärungspflichten/Informationspflichten

Rz. 38 Jede ärztliche, die Integrität des Menschen berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar.[146] Damit erfüllt auch die lege artis durchgeführte und gebotene ärztliche Heilbehandlung den Tatbestand der Körperverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 StGB. Nach § 8 MBO-Ä bedarf der Arzt zur Behandlung der Einwilligung des Patien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 6. Schaden

Rz. 38 Hinsichtlich des Schadens wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass, soweit möglich, Naturalrestitution[151] geschuldet ist oder alternativ der Vertrauensschaden zu ersetzen ist – der Mandant ist so zu stellen, als hätte bei Abschluss des Anwaltsvertrages kein Fehlverhalten des Anwalts vorgelegen; er ist von einem Schaden freizustellen. Dies ist die sogenannte Differ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Kausalität

Rz. 50 Um eine Schadensersatzpflicht auszulösen, muss der Behandlungsfehler kausal für den eingetretenen Schaden sein. Die Beweislast liegt hier regelmäßig beim Patienten. Zu unterscheiden ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft zunächst die Verletzung des geschützten Rechtsguts i.S.d. § 823 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Presserecht / d) Muster: Klage auf Unterlassung und Widerruf

Rz. 53 Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer _____ Oktober _____ Klage des A, _____ (Anschrift), – Klägers – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die X-GmbH, _____ (Anschrift), – Beklagte – wegen: Unterlassung und Widerruf vorläufiger Streitwert: 25.000 EUR Wir bestellen uns zu Proze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Diagnosefehler

Rz. 22 Ein Diagnosefehler liegt dann vor, wenn erhobene medizinische Befunde vom Arzt fehlinterpretiert werden. Eine Fehlinterpretation erhobener medizinischer Befunde als Behandlungsfehler wertet die Rechtsprechung zurückhaltend.[102] Solange ein Irrtum in Form einer objektiv gesehen falschen Diagnose noch begründbar, noch nachvollziehbar ist, liegt danach kein vorwerfbarer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 430 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / hh) Mögliches Teilschmerzensgeld

Rz. 348 Ein Teilschmerzensgeld kann nur zugesprochen werden, wenn die Schadenentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der der Bemessung des Schmerzensgeldes ein konkret bestimmter Zeitraum zugrunde gelegt wird.[434]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / c) Immaterieller Schaden gem. § 253 BGB

Rz. 294 In § 253 Abs. 2 BGB ist der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens – auch bei Gefährdungshaftung – geregelt. Die frühere entsprechende Bestimmung des § 847 BGB ist ersatzlos gestrichen. Voraussetzung für den Ersatz immateriellen Schadens ist die Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter. Auszugleichen sind alle nachteiligen Folgen für die körpe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten

Rz. 432 Muster 41.67: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten Muster 41.67: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom _____ insoweit Berufung ein, als _____ durch die Adhäsionsentscheidung verpflichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Schmerzensgeld-Rente

Rz. 49 Wird (auch) die Verurteilung zur Zahlung einer Schmerzensgeldrente begehrt, sollte ein entsprechender Klagantrag sicherheitshalber gestellt werden, denn es ist jedenfalls streitig und höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt, ob das Gericht hierüber auch unabhängig von einem Antrag auf Kapital und/oder Rente erkennen kann.[178] Die Notwendigkeit eines entsprec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Kostenrecht / c) Schmerzensgeld

Rz. 50 Unbezifferte Leistungsklage, insbesondere Schmerzensgeld: Siehe § 17 Rdn 65 und zur Frage der Beschwer vgl. § 17 Rdn 67.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / IV. Schmerzensgeld

Rz. 29 In der Praxis häufigster Anwendungsfall des Adhäsionsverfahrens ist die Zuerkennung von Schmerzensgeld. Die Verurteilung im Adhäsionsverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld erfordert die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem nicht zwingend.[35] Der Schädiger haftet nur für von ihm begangene oder ihm zuzurechnende Kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Unbezifferte Leistungsklage

Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängt.[171] Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 5. Prozessuales

Rz. 46 Für die (prozessuale) Geltendmachung des Hinterbliebenengeldes gelten keine Besonderheiten gegenüber § 253 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Besonderes persönliches Näheverhältnis

a) Definition Rz. 40 Die mittelbar geschädigte Person muss zur getöteten Person in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Letzteres setzt zumindest eine tatsächlich gelebte, nicht unbedingt räumliche soziale Beziehung besonderer Intensität zum Zeitpunkt der Verletzung voraus.[154] Ein etwa erst im Rahmen der Pflege des unmittelbar Verletzten, nach einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / D. § 253 Abs. 2 BGB

I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / III. Entscheidung

1. Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs Rz. 56 Bei der Verbescheidung eines – unbeschränkten – Schmerzensgeldbegehrens hat das Gericht entsprechend gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Gesamtbetrag zu erkennen, der sowohl alle bereits eingetretenen als auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / F. Verfahrensrechtliche Fragen

I. Klageantrag 1. Unbezifferte Leistungsklage Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom bill...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / E. Hinterbliebenengeld

I. Zweck Rz. 35 Durch Gesetz vom 17.7.2017,[143] mit Wirkung ab dem 22.7.2017, wurde in § 844 Abs. 3 BGB sowie verschiedenen wortgleichen Regelungen in anderen Gesetzen[144] – erklärtermaßen – in Angleichung an die Rechtsordnungen zahlreicher anderer europäischer Länder wie auch zur Erfüllung einer Forderung des EGMR an die nationalen Rechtsordnungen, wonach nahen Angehörigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Tatbestand

1. Tötung eines Menschen Rz. 36 Tatbestandlich setzen § 844 Abs. 3 BGB bzw. die gleichlautend eingeführten Vorschriften des Gefährdungsrechts zunächst die "Tötung" eines (unmittelbar verletzten) Menschen voraus. Dabei kann der Tod durchaus auch Folge einer (bloßen) Verletzung sein.[147] Wie schon die systematische Auslegung – Verortung in den § 823 ff. BGB, statt etwa bei § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / C. § 253 Abs. 1 BGB

I. Ausgangspunkt Naturalrestitution Rz. 6 Von den in § 249 Abs. 1 BGB verankerten zwei Grundprinzipien, zum einen der Verpflichtung des Schuldners zur sogen. Naturalrestitution, das heißt zur – soweit möglich – (Wieder-)Herstellung des Zustands vor dem schadensstiftenden Ereignis, sowie zum anderen der Verpflichtung zum Totalersatz, q. e. der grundsätzlichen Verpflichtung zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Klageantrag

1. Unbezifferte Leistungsklage Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / IV. Rechtsmittel

1. Beschwer Rz. 67 Bei einer unbezifferten Leistungsklage ist die Klagepartei nicht beschwert, wenn der zugesprochene Betrag der vorgestellten und in der Klage zum Ausdruck gebrachten Größenordnung oder dem genannten Mindestbetrag entspricht; und zwar auch dann, wenn dies wegen Berücksichtigung eines Mit­verschuldens erfolgte.[223] Unterschreitet die Urteilssumme einen benann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / V. Rechtskraft

Rz. 70 Zwar sollen durch die Verbescheidung eines – unbeschränkten – Schmerzensgeldzahlungsbegehrens grundsätzlich alle bereits eingetretenen, erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten werden (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs). Folgerichtig sind zugleich auch nur solche vorhersehbaren Folgen von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Bei der Prüfung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeldklagen gelten hinsichtlich der erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten die allgemeinen Grundsätze. Bestehen Erfolgsaussichten nur für eine Teilforderung, für die eine sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet wäre, hat das angerufene Landgericht die Bewilligung der Prozesskostenhi...mehr