Fachbeiträge & Kommentare zu Schimmel

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Pflichtenübertragung

Im Rahmen der Betriebsorganisation wird dem Unternehmer/Arbeitgeber vielfach nichts anderes übrig bleiben, als eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte vorzunehmen. Dabei ist dieses Begriffspaar dem Grund nach ein "weißer Schimmel". Wer keine Führungskraft ist, scheidet auch für die Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben aus. Pflichtenübertragung auf Personen, die keine Fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Liquidation

Tz. 650 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Während es zur Auswirkung einer Insolvenz auf die Organschaft eine umfangreiche Rspr des BFH zur USt gibt, fehlt bis heute eine solche zur erstragstlichen Organschaft. Dazu existiert lediglich das Urt des BFH v 02.11.2022 (BStBl II 2023, 405), wonach eine Organschaft bei der der Auweis der Forderung oder Verbindlichkeit nur in einem vorläuf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gemäß § 578 Abs. 3 für Miete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Muss der Mieter vor Auszug ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Rheine entschiedenen Fall verweigerte der Vermieter die Rückzahlung der Kaution mit der Begründung, die Mieter hätten das Mietobjekt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich stark verschmutzt und mit zahlreichen Mängeln zurückgegeben. Zahlreiche Räume seien mit Spinnweben durchzogen gewesen und hätten große Staubanhaftungen aufgewiesen. Zahlreiche Fenster seie...mehr

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Schimmelbefall – Hinweispfl... / 4 Die Entscheidung

In einem vom LG Hamburg entschiedenen Fall verlangt die Mieterin vom Vermieter die Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in ihrer Mietwohnung. In dem Berufungsverfahren vor dem LG Hamburg trägt die Mieterin vor, der Sachverständige habe in seinem Gutachten festgestellt, dass die vom Vermieter eingebauten 3-fach isolierten Kunststofffenster gegen die vorher vorha...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / IV. Bestätigung durch BFH und BMF für Zwecke der Ertragsteuer

Der BFH hat erfreulicherweise bei der Frage des Zuflusses inzwischen jedenfalls Gesellschafterbeschlüsse über inkongruente Gewinnausschüttungen[8] und gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen[9] als zivilrechtlich wirksam – und damit steuerlich anzuerkennen – beurteilt. Die Finanzverwaltung hat die BFH-Rechtsprechung bestätigt und ihr Erfordernis einer satzungsmäßigen Ermächtig...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Modernisierende Instandsetzung

Rz. 69 Absatz 2 Nr. 2 erfasst alle Maßnahmen der ordnungsmäßigen Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Maßnahmen, die darüber hinausgehen, sind nach § 20 Abs. 1 bauliche Maßnahmen, die dem Regime der §§ 20, 21 unterliegen. Problemtisch wird diese Abgrenzung bei der sog. modernisierenden Instandsetzung. Sie ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung, die über die bloße Wied...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / II. Risiko der Ausschüttungsbesteuerung und Schenkungsteuer

Allerdings bringt auch die Bildung personenbezogener Kapitalrücklagen steuerliche Folgeprobleme mit sich: Besteuerung ohne tatsächlichen Geldzufluss: Zum einen droht ertragsteuerlich bei der gesonderten Zuweisung eines Gewinnanteils an einen Gesellschafter eine als "dry income" bezeichnete Besteuerung ohne tatsächlichen Geldzufluss. Denn insbesondere bei beherrschenden Gesell...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / VII. Fazit

Die jüngere BFH-Rechtsprechung und das BMF-Schreiben v. 4.9.2024 [19] ermöglichen eine rechtsichere Behandlung disquotaler Einlagen und personenbezogener Kapitalrücklagen. Auch wenn eine satzungsmäßige Grundlage für die Bildung personenbezogener Kapitalrücklagen im Ergebnis nicht mehr erforderlich sein dürfte, sollte zumindest eine entsprechende Öffnungsklausel im Gesellschaftsv...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / VI. Handlungsempfehlungen für die Praxis

Ausreichend für die Bildung personenbezogener Kapitalrücklagen dürften damit auch einfache Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein – selbst wenn hierzu in der Satzung keine Regelung getroffen ist. Vom BMF aufgestellte Fallgruppen: In dem BMF-Schreiben v. 4.9.2024 sind als anzuerkennende Fallgruppen allerdings ausdrücklich nur abweichende Regelungen der Gewinnverteilung i...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / V. Starke Tendenz des BFH auch bezüglich § 7 Abs. 8 ErbStG

Der BFH hat seine Rechtsprechung nun auch auf die Frage einer schenkungsteuerbaren Werterhöhung fortentwickelt. Mit Beschluss vom 6.6.2025 hat er zumindest i.R.d. einstweiligen Rechtschutzes einen Tatbestand nach § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG für eine lediglich auf schuldrechtlicher Basis begründenden personenbezogenen Kapitalrücklage verneint.[12] Demnach reicht eine rein schuldrec...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen

Rz. 125 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[213] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309 BGB sind die vom BGH zugelassenen besonderen Interessen und Bedü...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Ausgleichszahlungen für einen Zinsswap

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Eine betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind.[25] Dabei kann der Stpfl. grundsätzlich frei entscheiden, welche Aufwendungen er für seinen Betrieb tätigen will. Insoweit r...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / b) Gewerblichkeit

Eine weitere steuerrechtliche Herausforderung im Zusammenhang mit Kryptowerten ist die Frage der Gewerblichkeit. In Bezug auf Mining hat das BMF bereits im Entwurfsschreiben aus 2021 die Auffassung vertreten, dass diesbezüglich im Regelfall gewerbliche Einkünfte vorliegen.[8] Diese klare Haltung sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit – auch wenn Kryptomining in kleinerem Umfan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.5.2 Objektive Gründe

Rz. 97 Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt insb. die Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim aufgrund von Pflegebedürftigkeit, die der Führung eines eigenen Haushalts entgegensteht, einen zwingenden objektiven Grund dar, der beim Erblasser eine fehlende Selbstnutzung rechtfertigen kann (R E 13.4 Abs. 2 Satz 3 ErbStR). Rz. 98 Weitere denkbare objektive Gründe ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesellschaftsebene

Rz. 1425 [Autor/Stand] Auf der Ebene der Gesellschaft werden die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA durch die Zentralnorm des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG geregelt: Die vGA ist dem zu niedrigen Jahresabschluss außerhalb der Steuerbilanz wieder hinzuzurechnen[2]. Auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt neben der Körperschaftsteuer i.H.v. derzeit 15 % der Solidaritätszuschlag und die G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 1. Organschaft und Umwandlung

Wie im UmwSt-E 2011 wird diese Thematik auch im UmwSt-E 2025 in gesonderten Textziffern recht ausführlich behandelt, nämlich in den Org. 01 bis Org. 35[1]. Die in den letzten Jahren ergangene BFH-Rechtsprechung wird dabei von der Finanzverwaltung übernommen. Dazu im Einzelnen: Nach der Org. 02 UmwSt-E 2025 tritt der übernehmende Rechtsträger hinsichtlich der finanziellen Eingl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.5 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 103 Bei Beschreibung der Wirksamkeit der Kanäle, über die Verbraucher und/oder Endnutzer ihre Anliegen und Bedenken vorbringen können, kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR24 von folgenden Fragen leiten lassen, die auf den "Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdeverfahren" basieren, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 137 Der Umfang der Gebrauchserhaltungspflicht richtet sich nach dem Ist-Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss sowie danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben (dazu ausf Rn 116 ff). Der Vermieter schuldet nicht die Beseitigung von Mängelsymptomen (zB Schimmel, Feuchtigkeit etc), sondern Beseitigung der zu den Mängeln führenden Ursachen, jedenfalls sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff der Erhaltung.

Rn 135 Erhaltung meint Instandhaltung und Instandsetzung (§ 555a Rn 3). Keine Erhaltung soll nach hM die Reinigung der Mietsache, zB der Außenfenster, sein (BGH NZM 18, 900 [BGH 21.08.2018 - VIII ZR 188/16] Rz 9) – was schon für die mitvermieteten Räume und Flächen, etwa das Treppenhaus, aber auch iÜ jedenfalls bei erheblichen Verschmutzungen zB von Glasbausteinen kaum überz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erhaltungspflicht.

Rn 14 Jeder WEigtümer hat nach §§ 13 II, 14 I Nr 1 die Pflicht, das SonderE so zu erhalten, dass dadurch weder der GdW noch einem anderen WEigtümer ein Nachteil (Rn 36) erwächst. Auf welche Art und Weise ein WEigtümer dieser Pflicht genügt, ist grds seine Sache; ein die Frage regelnder Beschl wäre nichtig (Ddorf ZMR 02, 613). Gehen bereits vom SonderE im Ursprungszustand Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zwingende Erhaltung.

Rn 26 Ein Anspruch auf sofortige Erhaltung besteht (= Ermessensreduktion), wenn allein dieses § 18 II entspricht (BGH ZMR 18, 835 Rz 9; NZM 15, 53 Rz 10). So liegt es, wenn gravierende bauliche Mängel vorhanden sind, welche die zweckentsprechende Benutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen (BGH ZMR 18, 835 Rz 10; 15, 241 Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlschuld.

Rn 2 Eine Wahlschuld liegt vor, wenn mehrere verschiedene Einzelleistungen in der Weise geschuldet werden, dass nach der Wahl nur eine von ihnen zu erbringen ist (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 1). Die Wahlschuld kann also auf die eine oder andere Art erfüllt werden (Alternativobligation), die Verbindlichkeit ist auf die eine oder andere Leistung gerichtet, von denen aber nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 7 Unter Beachtung, dass es auf die individuellen Umstände des Falles ankommt, dürften negative Abweichungen zu den wesentlichen Eigenschaften iSv Art 250 § 3 Nr 1 EGBGB Mängel sein, zB bei der Beförderung des Reisenden (s.a. 12 Aufl. § 651a Rz 32), dass der vereinbarte Flugtag oder Abflugort geändert wird (BGH 3.7.18 – X ZR 96/17 Rz 15) oder eine unangemessene Verspätung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorübergehende Abwesenheit im regulären Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 579 [Autor/Stand] Beruhen auf vorübergehender Abwesenheit. Die personenbezogenen Voraussetzungen verlangen, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) "auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen beruht" und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (regulärer Rückkehrzeitraum) wieder unbeschränkt steuerpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Neuerungen zur Fortgeltungsfiktion

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 3 EStG gilt die Option zum Teileinkünfteverfahren für die jeweilige Beteiligung erstmals für den VZ, für den der Antrag gestellt worden ist. § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 ordnet an, dass der Antrag spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung für den jeweiligen VZ zu stellen ist und (solange er nicht widerrufen wird) auch für die folgenden vier VZ gilt, ohne ...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / 2. Änderung der sog. Nachspaltungsveräußerungssperre gem. § 15 Abs. 2 S. 2-7 UmwStG n.F.

Alte Rechtslage: Für den Fall, dass durch eine Abspaltung die Veräußerung an außenstehende Personen vollzogen wurde, war nach § 15 Abs. 2 S. 2 UmwStG a.F. das steuerliche Bewertungswahlrecht gem. § 11 Abs. 2 UmwStG nicht auf die Spaltung anwendbar. Entsprechendes galt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung an außenstehende Personen geschaffen wurde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 5. Gesetzgeberische Reaktion auf das sog. Doppel-Holding-Modell durch Ergänzung des § 22 Abs. 2 S. 5 UmwStG

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft nach § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft eingebracht und ist der Einbringende keine nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person, sind die eingebrachten Anteile auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft mit der siebenjährigen Nachversteuerungsfrist des § 22 Abs. 2 UmwStG infiziert. Diese Sperrfrist entf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / VI. Ausnahme auf Antrag bei bestimmter Beteiligungshöhe (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Die Ausführungen in Rz. 139 zum Zeitraum der Beteiligung im Zusammenhang mit der Anwendung der Optionsbesteuerung von Beteiligungseinkünften wurden aktualisiert. Demnach ist es ausreichend, dass die notwendige Beteiligungsquote zu irgendeinem Zeitpunkt in dem Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, vorliegt. Mit der wirksamen Antragstellung gilt der ...mehr

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Grundstücke in der betriebl... / 4. Prüfschritt 3: Greift eine gesetzgeberisch festgelegte Rückausnahme?

Haben wir es nun mit einem Grundstück zu tun, das zweifelsfrei als Verwaltungsvermögen einzugruppieren ist, es also Dritten zur Nutzung überlassen ist, kann es dennoch aus dieser Kategorie wieder herausfallen, wenn nämlich eine der Rückausnahmen in § 13b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 lit. a bis lit. f ErbStG greift. Hinsichtlich dieser Rückausnahmen bestehen aktuell einige offe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das MietRÄndG 2013 (BGBl I 434) eingeführt worden. Eines der Ziele dieses Gesetzes ist die Bekämpfung des Einmietbetruges. Der Gesetzgeber wollte (BTDrs 17/10485) Vermieter vor Zahlungsausfällen hinsichtlich derjenigen Ansprüche sichern, die während des Räumungsprozesses neu fällig werden. Außerdem sollte in diesen Fällen eine zeitnahe und koste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen und durch disquotale Gesellschafterleistungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Ein Schenker kann dem Bedachten auch Geld zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen zur Verfügung stellen.[2] Insbesondere damit erzielbare Steuerbegünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG motivieren meist einander nahestehende Personen zu entsprechenden Zuwendungen.[3] Man findet vergleichbare Vorgänge aber auch im geschäftlichen Bereich, wenn z.B. Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfall: Forderungsverzicht

Rz. 630 [Autor/Stand] Ein Schulderlass führt stets zur Bereicherung des Schuldners (§ 397 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden grundsätzlich in Höhe des Nominalbetrags der damit entfallenen Verbindlichkeit (s. Rz. 30).[2] Nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eine solche Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft nun auch als mittelbare Bereicherung der Bedachten schenkungsteuerbar.[3]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Gläubiger- und Schuldnerwechsel

Rz. 170 [Autor/Stand] Beim Wechsel des Gläubigers ereignet sich ein Anspruch- bzw. Rechtsübergang zwischen Alt- und Neugläubiger. Er bewirkt regelmäßig keine Vermögensmehrung des Schuldners.[2] Bereichert wird der Schuldner, wenn er nicht selbst Erwerber der Forderung ist,[3] erst mit dem Erlass der Schuld (s. aber Rz. 30),[4] den der neue Gläubiger allerdings schon vor dem ...mehr