Fachbeiträge & Kommentare zu Schichtarbeit

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.3 Schichtarbeit

Wenn die Lage der Arbeitszeit variiert, entsteht Schichtarbeit. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein und derselbe Arbeitsplatz von unterschiedlichen Personen zu verschiedenen Tages- und/oder Nachtzeiten besetzt sein muss. Die klassische Nacht- und Schichtarbeit existiert seit es Arbeitszeiten zur Versorgung der Gesellschaft rund um die Uhr gibt. Ob Feuerwehr, Krankenhaus...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 3 Von der Theorie zur Praxis

Arbeitszeitmanagement ist fester Bestandteil jeder innovativen Unternehmensführung. Die unterschiedlichen betrieblichen und individuellen Interessen erfordern bei aller Komplexität in der Entwicklung oder Anpassung ein strukturiertes Vorgehen. Die folgende Übersicht liefert einige Aspekte und gibt Anregungen für ein Gespräch oder eine Diskussion. Je nach Sichtweise können sic...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.1 Trends und Treiber

Flexible Arbeitszeiten sind in vielen Unternehmen der Schlüsselfaktor für wichtige ökonomische, technologische und gesellschaftliche Trends. Diese langfristigen Entwicklungen und Prozesse beeinflussen die Arbeitswelt und fordern zum aktiven Handeln heraus. Es eröffnen sich durch Trends neue Möglichkeiten für effektive und innovative Zusammenarbeit, die sich direkt auf die or...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.3 Life-Kohärenz statt Work-Life-Balance

Beruf, Privates und Familie zu vereinbaren wird umgangssprachlich gerne mit dem populären Oberbegriff Work-Life-Balance umschrieben. Diese Formulierung suggeriert, dass "Arbeit" etwas anderes ist als "Leben" und diese beiden Bereiche auszubalancieren sind. Dies ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. In der neuen Arbeitswelt ist eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nich...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.2.2 Ausgleichszeitraum bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bei Arbeitnehmern, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, kann ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden, § 6 Abs. 2 Satz 2 TV-L. Eine tarifvertragliche Beschränkung der Länge des zugrunde zu legenden Zeitraums ist nicht vorgenommen worden. Der Regelung liegt zugrunde, dass gerade in Bereichen mit Wechselschicht- oder Schichtarbeit häufig längere...mehr

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Arbeitszeit / 1.7 Nacht- und Schichtarbeit, § 6 ArbZG

1.7.1 Allgemeine Regelungen Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt ...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von§ 7 Abs. 7 sind nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausg...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.1 Allgemeine Regelungen

Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt sich das ArbZG auf diese al...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.4 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit über die wöchentliche Höchstgrenze von durchschnittlich 48 Stunden ohne Ausgleich ist auch bei Nachtarbeit möglich. Sie unterliegt den gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie bei § 3, vgl. i. E. 2.4.3.mehr

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Arbeitszeit / 1.7.2 Grundsätze der Nachtarbeit, § 6 Abs. 2 ArbZG

Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer beträgt acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von einem Kalendermonat bzw. vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Damit ergibt sich eine zulässige Gesamtarbeitszeit von 192 Stunden in vier Wochen...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.3 Abweichungen, § 7 ArbZG

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 ist eine Verlängerung der Nachtarbeit auf mehr als zehn Stunden durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung für jedermann zulässig, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Ebens...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden:mehr

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Arbeitszeit / 1.1 Entstehung und Zielrichtung

Das am 1.7.1994 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz löste die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitverordnung, Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich des Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbots sowie Regelungen des Frauenarbeitsschutzes und andere Bestimmungen ab. Eine Neuregelung war nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH und – daran anschließend – des BVer...mehr

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Arbeitszeit / 2 Regelmäßige Arbeitszeit nach dem TV-L

Die tarifvertragliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die einzelnen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zugehörigen Bundesländer ergibt sich aus § 6 Abs. 1 und dem Anhang zu § 6 Abs. 1 und dem Anhang zu § 6 TV-L. Danach gilt für die Länder und die Arbeitgeber, die den TV-L anwenden keine einheitliche Wochenarbeitszeit. Vielmehr sind vier verschiedene Arbeitszeitbe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6.1.3 Wechselschicht-/Schichtarbeit (Absatz 8 Buchst. c)

Im Schichtsystem ist die Arbeitszeit in der Regel nicht gleichmäßig auf die Wochen verteilt, sondern es ergeben sich Verschiebungen, die sich im sog. "Schichtplanturnus" ausgleichen. Schichtplanturnus ist nach einem Urteil des BAG zu der insoweit korrespondierenden Regelung in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD der Zeitraum, für den ein Schichtplan im Vorhinein aufgestellt ist[1]. Ein...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.1 Vorbemerkungen

Die Definitionen von Sonderformen der Arbeit entsprechen weitgehend denen im BAT/-O bzw. BMT-G/-O. Veränderungen gab es bei der Definition der Wechselschicht- und der Schichtarbeit, der Nachtarbeit und der Überstunden für Arbeiter sowie im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. In § 7 TVöD wurden die Regelungen des TV-V weitgehend (bis auf eine abweichende Definitio...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.1 Vorbemerkungen

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ("Erholungsurlaub") gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. § 14 regelt darüber hinaus auch den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch im TV-V sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das neben d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.3 Berechnung der Arbeitszeit (Absatz 2)

Die in Absatz 1 bestimmte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist eine durchschnittliche Arbeitszeit. Das heißt, die 39 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden müssen nicht in jeder Woche erreicht werden, sondern stellen einen Mittelwert dar, der sich nach Absatz 2 Satz 1 im Durchschnitt von bis zu einem Jahr ergeben muss. Der Jahreszeitraum ist dabei grundsätzlich die Obergrenze, von...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.10 Dynamisierung der Zulagen (Absatz 10)

Absatz 10 regelt seit dem 1. Januar 2010 die Dynamisierung aller Wechselschicht- und Schichtzulagen. Sowohl die "kleine" (Absätze 5 und 6) als auch die "große" (Absätze 7 und 8) Zulage für ständige und nicht ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit verändert sich wie das Tabellenentgelt nach der Anlage 2. Die Entwicklung der einzelnen Beträge ist den vorstehenden Tabellen ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6.1 Abweichender Überstundenbegriff (Absatz 8)

Abweichend vom vorstehend beschriebenen Regelfall bestimmt Absatz 8 Ausnahmen für den Fall der Festlegung eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors (Buchst. a), der Anwendung einer täglichen Rahmenzeit (Buchst. b) und von Wechselschicht- und Schichtarbeit (Buchst. c). 9.6.1.1 Arbeitszeitkorridor (Absatz 8 Buchst. a) Im Arbeitszeitkorridor (§ 8 Abs. 6) sind unter den o. g. Vorausse...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.8 Eingeschränkte Geltung (Absatz 8)

Wöchentlicher Arbeitszeitkorridor und tägliche Rahmenzeit können nur alternativ, nicht nebeneinander, vereinbart werden (Abs. 8). Dennoch ist damit nicht ausgeschlossen, in einem Betrieb sowohl den Arbeitszeitkorridor als auch die Rahmenzeit anzuwenden, da diese Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung nicht zwingend betriebsweit zur Anwendung kommen müssen. Es kann folglich f...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.5 Behandlung von Mehrstunden (Absatz 2)

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 muss sich die Arbeitszeit im Durchschnitt eines Jahres ausgleichen, bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit kann hierfür nach § 8 Abs. 2 Satz 2 auch ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden. Sofern Arbeitsstunden, insbesondere Mehrstunden im Anwendungsbereich eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors bzw. einer täglichen Rahmenzeit, die nicht als Übe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.3 Geltungsbereich (Absatz 2)

In der Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto ist gemäß Absatz 2 zugleich festzulegen, ob dieses im ganzen Betrieb oder lediglich in Teilen davon eingerichtet wird (Satz 1). In letzterem Fall erfassen die Regelungen über ein Arbeitszeitkonto alle Arbeitnehmer der Betriebsteile, für die es errichtet wird (Satz 2). Bei den Betriebsteilen muss es sich um organisatorisch abgrenz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6 Überstunden (Absatz 7)

Überstunden sind einheitlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Ob dies auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt, für diese also erst dann zuschlags...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.3 Urlaubsregelung an Feiertagen (Absatz 3 Sätze 3 und 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist Absatz 3 um eine Regelung ergänzt worden, die Arbeitnehmer betrifft, die auch an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, regeln die Feiertagsgesetze der Länder. Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage. Der Urlaubsanspruch beträgt im Regelfa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.4 Besondere Entgeltregelungen (Absatz 3 Satz 1 Buchst. d)

Die Entgeltregelungen für Sonderformen der Arbeit, nämlich für Zeitzuschläge (§ 10 Abs. 1), Mehrarbeit (§ 10 Abs. 2). Rufbereitschaft (§ 10 Abs. 3), Bereitschaftsdienst (§ 10 Abs. 4), Wechselschichtarbeit (§ 10 Abs. 5 und 7), Schichtarbeit (§ 10 Abs. 6 und 8), konnten nach Absatz 3 Satz 1 Buchst. e in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung mit einer Frist von einem Jahr zu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, ArbZG § 6 Nacht- und Schichtarbeit

1 Allgemeines Rz. 1 In § 6 sind spezielle Schutzvorschriften für Schicht- und Nachtarbeitnehmer geregelt. Deren besonderem Schutzbedürfnis aufgrund der Lage ihrer Arbeitszeit und der damit einhergehenden seelischen und körperlichen Belastung wird mit § 6 Rechnung getragen. Für Schichtarbeitnehmer ist lediglich Abs. 1 einschlägig, während für Nachtarbeitnehmer neben Abs. 1 auch...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Begriff

Rz. 2 Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.[1] Rz. 3 Dabei kann unte...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Schichtarbeitnehmer

2.1 Begriff Rz. 2 Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.[1] Rz. 3 Dabe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3.2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

Rz. 12 Das frühere Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hatte gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zusammengetragen und entwickelte hieraus ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen, die zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden sollten. Dabei herrscht weitgehend Übereinstimmung mit den Regeln der Europäischen Stiftung zur Verbesserung...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung [2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Nachtarbeitnehmer

3.1 Begriff Rz. 14 Der Begriff des Nachtarbeitnehmers ist in § 2 Abs. 5 ArbZG definiert. Danach sind Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben, oder tatsächlich Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.[1] 3.2 Sondervorschriften Rz. 15 Nachtarbeitnehmer sind aufgrund der erhöhten kör...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Sondervorschriften

Rz. 15 Nachtarbeitnehmer sind aufgrund der erhöhten körperlichen und seelischen Belastung in besonderem Maße schutzbedürftig, sodass ihnen der Schutz von § 6 Abs. 1-6 ArbZG zugutekommt. 3.2.1 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit (Abs. 1) Rz. 16 Zunächst muss – im Gleichlauf zum Schutz der Schichtarbeitnehmer – nach Abs. 1 die Festlegung der Arbeitszeit nach den gesicherten a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Werktägliche Arbeitszeit (Abs. 2)

Rz. 17 In § 6 Abs. 2 wird die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer festgelegt. 3.2.2.1 Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2) Rz. 18 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG schreibt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer vor. Insoweit besteht kein Unterschied zum Tagarbeitnehmer. Auch die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3 Arbeitsmedizinische Untersuchung (Abs. 3)

Rz. 22 Um den gesundheitlichen Gefahren, die von der Nachtarbeit ausgehen, vorzubeugen, beinhaltet Abs. 3 einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung hinsichtlich seiner gesundheitlichen Eignung zur Nachtarbeit. 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine Ges...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5 Ausgleich (Abs. 5)

Rz. 52 Sofern keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, schreibt § 6 Abs. 5 vor, dass dem Arbeitnehmer Ausgleich für die Nachtarbeit in Form einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage oder durch angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren ist. 3.2.5.1 Voraussetzungen Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Sondervorschriften für Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 5 Für Schichtarbeitnehmer gilt nach § 6 Abs. 1, dass ihre Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit festzulegen ist. 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitsw...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Begriff

Rz. 14 Der Begriff des Nachtarbeitnehmers ist in § 2 Abs. 5 ArbZG definiert. Danach sind Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben, oder tatsächlich Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4 Umsetzungsanspruch (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 gewährt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz. Hierfür legt § 6 Abs. 4 Satz 1a) bis c) abschließend Gründe fest, wann ein solcher Anspruch durch den Nachtarbeitnehmer geltend gemacht werden kann. 3.2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 32 Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist das Verlangen des Arbeitnehmers. Dieses ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.5 Freistellung

Rz. 29 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, für den Zeitraum der Untersuchung von der Arbeit freigestellt zu werden.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.2 Gründe

Rz. 34 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Umsetzung an einen Tagesarbeitsplatz besteht nur dann, wenn einer der Gründe, die Abs. 4 Satz 1 a–c aufzählt, vorliegt.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 6 sind spezielle Schutzvorschriften für Schicht- und Nachtarbeitnehmer geregelt. Deren besonderem Schutzbedürfnis aufgrund der Lage ihrer Arbeitszeit und der damit einhergehenden seelischen und körperlichen Belastung wird mit § 6 Rechnung getragen. Für Schichtarbeitnehmer ist lediglich Abs. 1 einschlägig, während für Nachtarbeitnehmer neben Abs. 1 auch die Absätze ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Gestaltungsempfehlungen

2.2.3.1 Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Rz. 11 Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat im Jahr 1991 "Leitlinien für Schichtarbeiter" herausgegeben, in deren Rahmen durch den Herausgeber 14 Regeln für ein gutes Schichtsystem aufgestellt wurden.[1] Hinweis Regeln für ein gutes Schichtsystem: Möglich...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaft bei den Fachleuten allgemein Anerkennung gefunden haben.[1] Rz. 7 Die Erkenntnisse müssen außerdem aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften stammen. Die Arbeitswissenschaft ist dabei keine einzelne Disziplin, sondern erfasst diverse Wissenschafte...mehr