Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Zusammenrechnung von Erwerben mit Nutzungs- und Rentenlasten

Rz. 60 Nach § 25 Abs. 1 S. 1 ErbStG a. F. wurde der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Schenkers oder Erblassers zustehen, ohne Berücksichtigung dieser Belastungen besteuert. Die Belastung wurde in der Weise berücksichtigt, dass der Teil der Steuer, der auf den Kapitalwert der Belastung entfällt, zinslos gestundet war. Das Abzugsverbot ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Fehlerhafte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb

Rz. 27 In der Praxis anzutreffen sind Fälle, bei denen die im Steuerbescheid für den Vorerwerb ausgewiesene schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage unrichtig war. Dies können Konstellationen sein, bei denen z. B. ein Grundbesitzwert, der Wert des Betriebsvermögens oder ein Stuttgarter Verfahrenswert materiell-rechtlich unzutreffend ermittelt wurden. In diesen Fällen stellt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Rechtslage für Erwerbe ab dem 29.12.2020

Rz. 102 Die Änderung des § 14 Abs. 2 ErbStG [1] ist als Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des BFH[2] zu sehen. Der 2. Senat hatte entschieden, dass eine geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb für sich allein gesehen kein rückwirkendes Ereignis ist, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. Dies begründete der BFH damit, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Erwerb von derselben Person

Rz. 12 Eine Zusammenrechnung erfolgt nur, wenn mindestens 2 Erwerbe von derselben Person stammen. Es müssen Zuwendender und Empfänger je ein und dieselbe Person sein. Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Zusammenrechnung bei überlappenden 10-Jahreszeiträumen

Rz. 71 Finden mehrere Zuwendungen zwischen denselben 2 Beteiligten nicht nur innerhalb eines 10-Jahreszeitraums statt, sondern verteilen sie sich auf mehrere aufeinanderfolgende 10-Jahresperioden, können einzelne Schenkungen wegen der rückwärtsgerichteten Zusammenrechnung unverhältnismäßig hoch besteuert werden.[1] Rz. 72 Um dieses unbillige Ergebnis zu beseitigen, hat der BF...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.2 Vorerwerbe mit negativem Steuerwert

Rz. 18 Die Zusammenrechnung unterbleibt, wenn der Vorerwerb negativ war. Diese in § 14 Abs. 1 S. 5 ErbStG angeordnete Regelung ist an sich nicht weiter überraschend, denn für einen Erwerb mit einem Steuerwert von 0 oder einem negativen Wert wird keine Erbschaft-/Schenkungsteuer festgesetzt. Rz. 19 Die Bedeutung der Vorschrift kommt indes dann zum Tragen, wenn mehrere Schenkun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.2 Zusammenrechnung bei Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG

Rz. 91 Sieht das DBA die Anrechnung vor (z. B. DBA Schweiz, USA, Schweden oder Dänemark), findet gem. § 21 Abs. 4 ErbStG ebenso wie bei Fehlen eines DBA unternachfolgend dargestellten Voraussetzungen eine Anrechnung der ausländischen Steuer statt. Sind für die Besteuerung des Letzterwerbs mehrere Erwerbe von Auslandsvermögen nach § 14 Abs. 1 ErbStG zusammenzurechnen, ist (nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.1 Begriff

Hat der Selbstständige/Unternehmer mit der Ehepartnerin vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen und leben die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte (= Zugewinn). Bei einer Erbschaft oder Schenkung an einen der Ehepartner während der Ehe wird nur deren ansch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.2 Ermittlung

Zur Ermittlung dieses Zugewinnausgleichsanspruchs muss das jeweilige Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) jedes Ehegatten bei Eheschließung mit dem jeweiligen Endvermögen (§ 1375 BGB) zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB)[1] verglichen werden. Jeder Ehepartner hat dabei die Pflicht zur Auskunft auf Verlangen des anderen (§ 1379 BGB). Das Anfangsvermöge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
2. Kapitel: Der Minderjähri... / II. Zustimmung des Vertragserben zur Schenkung des Erblassers an einen Dritten

Rz. 30 Vielleicht kann G den Erbvertrag nicht, auch nicht teilweise, aufheben, weil der Vertragspartner M, vertreten durch seine Eltern, damit nicht einverstanden ist. Der Erblasser will jedenfalls erreichen, dass der Vertragserbe N nach dem Erbfall wegen dieser Schenkung an X keine Ansprüche nach § 2287 BGB hat. Mit einer Zustimmung des N entfiele eine Beeinträchtigung im S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
2. Kapitel: Der Minderjähri... / E. Zustimmung zu Schenkungen des erbvertraglich gebundenen Erblassers

I. Zustimmung des Minderjährigen als bloßem Vertragspartner des Erblassers Rz. 27 Beispiel Der Großvater G hat einen Erbvertrag mit seinem 16-jährigen Enkel M geschlossen. Das Vermögen des G besteht im Wesentlichen aus zwei wertvollen Grundstücken. Enkel N ist zum Alleinerben eingesetzt. Nun will G sein Grundstück "Seeblick" an X verschenken. Er hat sich mit N überworfen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
5. Kapitel: Der minderjähri... / E. Zuwendung unter Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 173 Die Verpflichtung, den Pflichtteilsanspruch zu befriedigen, wird seitens der Erben häufig als starke Belastung empfunden, weil die im Gesetz vorgesehene Stundung (§ 2331a BGB) selten zum Zuge kommt. Erwägenswert ist es immerhin, die Last im Erbfall dadurch zu reduzieren, dass Schenkungen zu Lebzeiten gemacht werden mit der Bestimmung, dass die Zuwendung auf den Pflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
14. Kapitel: Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

§ 44 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen mit widerruflicher Bezugsberechtigung (§ 159 Abs. 2 VVG) Rz. 669 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl (K) ab. Dieser soll bei ihrem Tode 40.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umlaufvermögen

Rn. 1533 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Beim UV gelten die Vorschriften § 4 Abs 3 EStG und § 11 EStG. Dies gilt nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BGBl I 2006, 1095) jedoch nicht uneingeschränkt. Danach sollen auch bestimmte WG des UV nicht mehr im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als BA berücksichtigt werden können (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geschenkbegriff

Rn. 1669 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Begriff "Geschenk" in § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG entspricht nach Ansicht mehrerer Senate des BFH demjenigen der bürgerlich-rechtlichen Schenkung (§ 516 BGB; BFH BFH/NV 2011, 650; 2020, 207; 2020, 1258; BStBl II 1982, 394; 1993, 806 mwN). Dies hat zur Folge, dass es sich nicht nur objektiv um eine unentgeltliche Zuwendung handelt, sondern ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Darlehensvertrag zwischen Angehörigen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 23.12.2010, BStBl I 2011, 37 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen) iVm BMF v 29.04.2014, BStBl I 2014, 809 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen, Fremdvergleich); H 4.8 EStH 2023 "Darlehensverhältnisse zwischen Angehörigen". Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch bei Darlehensverträgen gelten die oben genannten Voraussetzungen für die steuerli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
2. Kapitel: Der Minderjähri... / I. Zustimmung des Minderjährigen als bloßem Vertragspartner des Erblassers

Rz. 27 Beispiel Der Großvater G hat einen Erbvertrag mit seinem 16-jährigen Enkel M geschlossen. Das Vermögen des G besteht im Wesentlichen aus zwei wertvollen Grundstücken. Enkel N ist zum Alleinerben eingesetzt. Nun will G sein Grundstück "Seeblick" an X verschenken. Er hat sich mit N überworfen und will seinen künftigen Nachlass schmälern und X etwas Gutes tun. Vielleicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
4. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Anfall und Annahme des Vermächtnisses

Rz. 108 Das Vermächtnis fällt kraft Gesetzes mit dem Erbfall an (§ 2176 BGB). Vom Anfall des Vermächtnisses ist die Annahme (bzw. Ausschlagung) des Vermächtnisses zu unterscheiden. Wird es ausgeschlagen, so entfällt das Vermächtnis rückwirkend (§§ 2180 Abs. 3, 1953 Abs. 1 BGB). Die Annahme des Vermächtnisses hat zur Folge, dass das Ausschlagungsrecht entfällt (§ 2180 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Systematik und Regelungsfunktion

Rn. 276 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der rechtsdogmatische Gehalt des Einlagebegriffs erschließt sich wie der des Entnahmebegriffs (s Rn 200) aus dem dualen Einkünfteermittlungsprinzip des EStG. Einlagen sind Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 S 1 EStG dar (s Rn 5). Sie führen zwar zu einer Erhöhung des BV, dürfen sich aber auf den Gewinn nicht auswirken, da di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 49 Der volljährig gewordene Alleinerbe, dessen sonstiges Vermögen bei Erreichen der Volljährigkeit überschuldet ist

Rz. 711 Beispiel Die Eltern des minderjährigen M haben mit einer Schenkung, die der Minderjährige mit sieben Jahren erhielt, schlecht gewirtschaftet, so dass für M eine erhebliche Schuldenlast entstand. Da fällt ihm als 16-Jährigen noch eine (lastenfreie) Erbschaft an, deren Wert geringer ist als die schon aufgelaufenen Schulden. M ist zahlungsunfähig, und zwar sowohl hinsic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Einlagevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Einlagehandlung

Rn. 285 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ebenso wie bei der Entnahme (s Rn 226) kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Einlage statt durch eine Einlagehandlung auch durch einen Rechtsvorgang bewirkt werden. Ein solcher Rechtsvorgang kann insb der Eintritt in eine Gesellschaft kraft Erbfalls sein, wenn der Erbe dem Betrieb ein WG zur Nutzung überlassen hat (Sonder-BV I) o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rechtsfolgen

Rn. 1676a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit sich herausstellt, dass die Geschenke dem Abzugsverbot gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG unterliegen, ist ein hierfür gebuchter Aufwand ggf außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Erfolgte die Anschaffung im vorherigen Wj, jedoch die Schenkung im darauf folgenden Wj, ist im Wj der Hingabe der Zuwendung der Gewinn zu erhöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / D. Zustimmung zu Maßnahmen des Vollstreckers

Rz. 441 Der Erbe ist verpflichtet, zur Eingehung von Verbindlichkeiten des Testamentsvollstreckers seine Einwilligung zu geben (§ 2206 Abs. 2 BGB). Die Verpflichtungsbefugnis richtet sich nach der Verfügungsbefugnis des § 2205 BGB. Auch kann der Erblasser die Verpflichtungsbefugnis des Vollstreckers erweitern (§ 2207 BGB). Die ist bei einer Verwaltungsvollstreckung im Zweife...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Typische Entnahmehandlungen

Rn. 208 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nutzungsänderung: Ändert sich die Nutzung eines WG auf Dauer derart, dass die weitere Zugehörigkeit des WG zum BV ausgeschlossen ist (Wechsel ins notwendige PV), liegt eine (schlüssige) Entnahmehandlung vor. Das ist dann der Fall, wenn ein betriebliches Grundstück zu privaten Wohnzwecken verwendet wird, zB bei Bebauung eines im BV befindlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / bb. Erbvertrag

Erbeinsetzung durch Erbvertrag Außer durch Testament kann die Erbeinsetzung des nichtehelichen Lebenspartners auch durch einen Erbvertrag erfolgen. Der Partner wird sog. "Vertragserbe", um ihm so die Erbschaft rechtlich zu sichern. Während Verfügungen in Form des Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger zum Zeitpunkt des Anteilstauschs stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht zwingend zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zum Bsp als Treugeber bei Treuhandverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
5. Kapitel: Der minderjähri... / F. Zuwendung mit Anordnung der Ausgleichung

Rz. 176 Durch eine Schenkung an den Minderjährigen mit der Anordnung der Ausgleichung wird nicht nur die gleichwertige Bedenkung der Abkömmlinge im Erbfall angestrebt (vgl. §§ 2050 Abs. 3, 2052 BGB), sondern auch dereinst die eventuelle Pflichtteilslast reduziert (§ 2316 BGB), wenn auch nicht so stark wie durch die Anrechnungspflicht nach § 2315 BGB. Der Erblasser kann mithi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Herkunft der Aufwendungen

Rn. 1643 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es kommt auch nicht darauf an, wie der StPfl die Aufwendungen finanziert hat oder woher die Mittel hierzu kommen (BFH BStBl II 2001, 785; BFH/NV 2006, 418). Es ist daher unerheblich, ob er die finanziellen Mittel aus eigener Tasche nimmt, sie entgeltlich erhalten hat (Darlehen) oder unentgeltlich (Schenkung, Erbschaft). Gleiches gilt, wenn die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / C. Das zugewandte Vermögen mit Bestimmung nach § 1638 Abs. 1 BGB

Rz. 277 Bei der Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft) steht das Recht zur Annahme und Ausschlagung als erster Akt der Verwaltung der Zuwendung durch den Zuwendungspfleger gem. § 1638 BGB nicht den Eltern zu.[52] Der Begriff "Verwaltung" erstreckt sich nach Sinn und Zweck des § 1638 BGB auf die gesamte Vermögenssorge bezüglich des Erwerbs von Todes wegen und damit auch au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 1702 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für Bewirtung können auch gleichzeitig als unentgeltliche vermögenswerte Zuwendung iSv § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG gewertet werden. Entscheidend für die Frage, ob § 4 Abs 5 Nr 1 oder 2 EStG zur Anwendung kommt, ist, welche Leistung im Vordergrund steht (ein Geschenk oder eine Bewirtung). Wird zB eine Auslandsreise geschenkt, so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Rechnungslegung für Software, DStR 1988, 727; Pensel/Hild, Benutzungsgebühren und HK, DB 1989, 2348; Voss, Steuerbilanzielle Behandlung von PC-Software, FR 1989, 358; von Westphalen, Zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen beim Software-Leasing, DB Beil 3/1989; Stapperfend, Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software, Diss Bochum 1990/91; Welf Müller, DStZ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
12. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Die Aufhebung des Verzichts gegenüber dem minderjährigen Erblasser

Rz. 615 Beispiel Der Onkel O des 16-jährigen Neffen N hat auf das gesetzliche Erbrecht nach N verzichtet. N konnte den Verzichtsvertrag "nur" persönlich schließen; er bedurfte dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2347 S. 1 BGB). Seine Eltern konnten ihn nicht vertreten. Nunmehr wird der Verzichtsvertrag (noch bei Minderjährigkeit des Neffen N) vertragl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Die Vererbung des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters (§§ 705 ff. BGB n.F.)

Rz. 311 Das MoPeG[24] – in Kraft seit dem 1.1.2024 – hat im Wesentlichen die GbR einer Modernisierung unterzogen, während bei den Personenhandelsgesellschaften nur redaktionelle Anpassungen erfolgten.[25] Die Regelungen des BGB gelten gem. § 105 Abs. 3 HGB n.F. für die OHG und KG (für den persönlich haftenden Gesellschafter) entsprechend. Rz. 312 Eine nicht-rechtsfähige (Inne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Finaler Entnahmebegriff/betriebsfremde Zwecke

Rn. 235 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ziel des Entnahmetatbestands ist – neben der Korrektur- und Neutralisationsfunktion zur zutreffenden Ermittlung des Gewinns – die Erfassung der stillen Reserven eines WG, wenn dieses den betrieblichen Bereich des StPfl verlässt (s Rn 200), dh der sachliche und/oder personelle Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Aus der Steuerverstrick...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1667 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, den Gewinn grds nicht mindern. Lediglich Geschenke mit AK/HK bis 35 EUR (bis 31.12.2003: 40 EUR bzw 75 DM; s bestätigende Regelung BGBl I 2011, 554; nach dem Referentenentwurf des Wachstumschancengesetz – s www.bundesfinanzministerium...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. 35-EUR-Grenze

Rn. 1675 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Frage, ob die Betragsgrenze des § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG überschritten wird, kann es darauf ankommen, ob der Zuwendende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht (s H 9b EStH 2021). Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, so ist der Preis maßgeblich, der sich nach Abzug der Vorsteuer ergibt (zB Bruttokaufpreis 40 EUR; Vorsteuer 6,3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Der digitale ... / a. Die Erbteilungsanordnung

Auch nach österreichischem Recht unterliegt der digitale Nachlass – wie bereits gezeigt wurde[4] – der Gesamtrechtsnachfolge. Daraus folgt, dass das gesamte digitale Vermögen, sei es von oder ohne Wert, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Dies bedeutet, dass der digitale Nachlass von den Rechtswirkungen einer letztwilligen Verfügung auch umfasst ist. Mö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
3. Kapitel: Der zum Erben b... / C. Die Vertretung des Minderjährigen bei der Ausschlagung

Rz. 73 Die Vertretung des Minderjährigen ist von der familiengerichtlichen Genehmigung zu unterscheiden. Grundsätzlich vertreten beide Eltern gemeinschaftlich den Minderjährigen (§ 1629 Abs. 1 BGB). Nun wird die Ausschlagung dem Nachlassgericht gegenüber erklärt (§ 1945 BGB), die Erklärung ist also amtsempfangsbedürftig, so dass es nicht darauf ankommt, wem der ausschlagende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erwerb von Todes wegen

Rn. 15 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 35b EStG erfasst nur Erwerbe von Todes wegen. Was unter den Erwerb von Todes wegen fällt, ist in § 3 ErbStG definiert. Die darin enthaltene Aufzählung ist abschließend (BFH BStBl II 1991, 412). Erfasst sind somit ua der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147ff BGB), aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entnahmewille

Rn. 204 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Entnahmewille als subjektives Entnahmeelement: Eine ausdrückliche bzw schlüssige Entnahmehandlung (als objektives Entnahmeelement, s Rn 205ff) setzt grds einen konkret gefassten Willensentschluss mit idR endgültiger Entnahmeabsicht voraus (BFH v 07.02.2002, IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; BFH v 14.05.2009, IV R 44/06, BStBl 2009, 811). Entst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
13. Kapitel: Der Minderjähr... / F. Sonstiges zum Nacherbenrecht des Minderjährigen

Rz. 652 Zu unentgeltlichen Verfügungen des Vorerben kann der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Nacherben keine Zustimmung geben, denn Eltern können grundsätzlich nicht als gesetzliche Vertreter aus dem Kindesvermögen Schenkungen machen (§ 1641 BGB); das Anwartschaftsrecht des Minderjährigen als Nacherben an dem zu verschenkenden Nachlassgegenstand ginge anderenfalls v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr