Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Steuerpflicht im Verhältnis zur einstigen DDR

Rz. 2 Vor dem 1.7.1990 erstreckte sich die unbeschränkte Steuerpflicht aus § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG nicht auf Vermögensgegenstände und Nutzungsrechte an Vermögensgegenständen, die auf das Währungsgebiet der DDR-Mark entfielen. Dies ergab sich aus § 2 Abs. 3 ErbStG a. F., der letztmals auf Steuerfälle anzuwenden war, in denen die Steuerpflicht vor dem 1.7.1990 entstande...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG legt den Bewertungsstichtag, d. h. den Zeitpunkt für die "Wertermittlung" fest. Diese Wertermittlung betrifft nicht nur die steuerliche Bewertung nach § 12 ErbStG, sondern die Gesamtheit der Ermittlungen, die für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs i. S. d. § 10 ErbStG erforderlich sind.[1] Nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags bestimmen s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 35 ErbStG bestimmt die örtliche Zuständigkeit des für die Steuerfestsetzung zuständigen FA. § 35 Abs. 3 ErbStG wurde durch das ErbStRG geändert und in dessen Satz 2 um eine Zuständigkeitsregelung für Schenkungen der noch ungeteilten Erbengemeinschaft ergänzt. Durch das BeitrRlUmsG wurde der Anwendungsbereich des § 35 Abs. 4 ErbStG um die Fälle des § 2 Abs. 3 ErbStG e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anzeigepflicht der Ausgeber von Namensaktien und Namensschuldverschreibungen (§ 33 Abs. 2 ErbStG i. V. m. § 2 ErbStDV)

Rz. 25 Ausgeber von auf den Namen lautenden Aktien oder Schuldverschreibungen haben dem FA gem. § 33 Abs. 2 ErbStG Anzeige zu erstatten, wenn die Umschreibung auf einen anderen Namen beantragt wird. Einzelheiten ergeben sich aus § 2 ErbStDV. Neben der Anschrift und Identifikationsnummer des Erblassers, auf dessen Namen die Wertpapiere lauten, sind auch Angaben zu der Person ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Zusammenrechnung mit früheren Erwerben (§ 37a Abs. 4 ErbStG)

Rz. 20 Nach § 14 ErbStG sind mehrere innerhalb von 10 Jahren derselben Person anfallende Vermögensvorteile zusammenzurechnen und im Ergebnis wie ein Erwerb zu behandeln. Als frühere Erwerbe i. S. d. § 14 ErbStG sind nach § 37a Abs. 4 ErbStG auch solche zu behandeln, die vor dem 1.1.1991 dem ErbStG-DDR unterlegen haben. Einzelheiten zur Zusammenrechnung, insbesondere zur Maßg...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anzeigepflicht von Versicherungsunternehmen (§ 33 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 3 ErbStDV)

Rz. 35 Versicherungsunternehmen sind gem. § 33 Abs. 3 ErbStG anzeigepflichtig, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen. Einzelheiten ergeben sich aus § 3 ErbStDV. Zur ordnungsgemäßen Sicherstellung der Verpflichtung vgl. § 30 Rz. 21. Rz. 36 Zu den Versicherungsunternehmen i. S. d. § 33 Abs. 3...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.18 Keine Schenkungsteuer bei vGA an nahestehende Person

Veranlasst ein Gesellschafter überhöhte Zahlungen der GmbH an eine ihm nahestehende Person, ist darin eine vGA an den Gesellschafter, jedoch keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person zu sehen.[1] In den Streitfällen II R 54/15 und II R 32/16 hatten die Kläger Grundstücke an eine GmbH vermietet. Sie waren jeweils die Ehegatten der GmbH-Gesellschafter. Die Gesellscha...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 5 AO

Rz. 94 Daneben ergibt sich aus § 170 Abs. 5 AO eine spezielle Anlaufhemmung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für diese beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO bei einem Erwerb von Todes wegen nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Erwerber Kenntnis von dem Erwerb erlangt hat, bei einer Schenkung nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Sc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Entfallen der Anzeigepflicht

Rz. 50 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. und S. 2 ErbStG ist eine Anzeige entbehrlich. Auch in diesem Fall besteht aber in jedem Fall die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gem. § 31 ErbStG [1]; diese Verpflichtung setzt allerdings eine an den Beteiligten ergangene entsprechende Aufforderung voraus, vgl. § 31 ErbStG. Rz. 51 § 30 Abs. 3 S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Anzeigepflicht des Schenkers (§ 30 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 40 Wer kraft freigebiger Zuwendung unter Lebenden erwirbt, ist bereits nach § 30 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtig. § 30 Abs. 2 ErbStG dehnt diese Anzeigepflicht auch auf denjenigen, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt – d. h. den Schenker – aus. Dem Schenker wird freilich seine Anzeigepflicht nur selten bekannt sein. Deshalb wird – im Hinblick auf die steuerstrafrechtlic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerb verschwiegenen Vermögens ("Schwarzgeld")

Rz. 6 Besondere steuerliche Risiken birgt der Erwerb verschwiegenen Vermögens, dessen Existenz der Finanzbehörden nicht bekannt ist. Soweit der Erblasser bislang die Abgabe von Steuererklärungen unterlassen hatte, geht diese Verpflichtung[1] auf den Erben über. Daneben – unabhängig von der Berichtigungspflicht einer vom Erwerber selbst abgegebenen Steuererklärung oder Anzeig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anforderung durch das Finanzamt

Rz. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG enthielt bislang nur eine Steuererklärungspflicht für den Erbanfall, die Schenkung und die Zweckzuwendung. Durch das JStG 2020[1] wurde über Art. 34 der § 31 Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG eingefügt. Hiernach kann das FA auch in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Gem. Satz 4 g...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 71 Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann steuerstrafrechtliche Folgen auslösen.[1] Zwar enthält § 30 ErbStG – anders als § 33 Abs. 4 ErbStG – keine Strafvorschrift für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht; eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 377 AO) kommt daher nicht in Betracht.[2] Es kann jedoch u. U. eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegen, wenn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Inhalt der Anzeige (§ 30 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 65 § 30 Abs. 4 ErbStG bestimmt den notwendigen Inhalt der Anzeige und bringt durch seine Ausgestaltung als Sollvorschrift zum Ausdruck, dass eine Anzeige nicht unbedingt alle in der Vorschrift aufgeführten Angaben enthalten muss.[1] Durch das StÄndG 2015 [2] wurde § 30 Abs. 4 Nr. 1 ErbStG um die Angabe der Identifikationsnummer (§ 139b AO) ergänzt, um der FinVerw die Zuor...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Inhalt der Steuererklärung (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 11 Die Steuerklärung muss den in § 31 Abs. 2 ErbStG geforderten Inhalt haben. Die Vorschrift gilt auch für Schenkungen.[1] In den amtlichen Erklärungsvordrucken werden neben diesen gesetzlich geforderten Angaben auch weitere Angaben gefordert, die der vollständigen Erfassung des Erwerbs dienen und die Berechnung der Steuer erleichtern sollen. Gefordert werden auch Angabe...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Sonderfall: Schenkung auf den Todesfall

Rz. 34 Eine Schenkung auf den Todesfall i.S.d. § 2301 BGB liegt vor, wenn ein Leistungsversprechen nur dann wirksam sein soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Solche Schenkungen gelten gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen.[38] Die Schenkung auf den Todesfall hat für die Erbfolgeregelung aus der Sicht des Schenkers keine große praktische Bedeutu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden.[2] Schenkerin bleibt die Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[3] Rz. 97 [Autor/Stand] Die Regelung kommt nur zur Anwendung, wenn eine Sche...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / d) Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen (gesetzlich fingierte Schenkung auf den Todesfall)

aa) Abfindungsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag Rz. 36 Im Rahmen der Nachfolgeplanung in Bezug auf Gesellschaftsanteile müssen die folgenden zusätzlichen Erbschaftsteuertatbestände berücksichtigt werden, die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 und 3 ErbStG geregelt sind. Diese Vorschrift erweitert den Anwendungsbereich steuerpflichtiger Erwerbe auf Fälle des Anteilsübergangs unter ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / l) Herausgabeanspruch des "Vertragserben" wegen beeinträchtigender Schenkung

Rz. 55 Auch der durch Erbvertrag zum Erben erkorene Erbe kann nicht verhindern, dass der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt. Führt der Erblasser allerdings eine Schenkung in der Absicht durch, die Erben zu "beeinträchtigen" (§ 2287 BGB), kann das Verschenkte vom Erben nach näherer Maßgabe des § 2287 BGB eventuell zurückgefordert werden. Mit Geltendmachu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Mittelbare Schenkung

Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Zuwenders zusammenhängen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Mittelbare Schenkung beweglicher Gegenstände

Rz. 142 [Autor/Stand] Selbstverständlich kann auch der Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände zielgerichtet finanziert werden. Dies bietet sich insb. im Hinblick auf die sachliche Befreiung sog. Hausratgegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an,[2] ebenso für nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG privilegierbare Kulturgüter.[3] Auch Sachspenden sind auf diese Weise möglich; promi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zuwendung gegen Gegenleistung/gemischte Schenkung

Rz. 64 [Autor/Stand] Ist die Leistung des Gebers rechtlich mit einer Gegenleistung(sverpflichtung) – und/oder übernommenen Leistungs- Nutzungs- und Duldungsauflagen (s. auch Rz. 224)[2] – des Empfängers verknüpft und entsprechen die beiderseitigen Leistung(spflicht)en wertmäßig einander, handelt es sich um ein nicht der Schenkungsteuer unterliegendes entgeltliches Geschäft. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen und durch disquotale Gesellschafterleistungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Ein Schenker kann dem Bedachten auch Geld zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen zur Verfügung stellen.[2] Insbesondere damit erzielbare Steuerbegünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG motivieren meist einander nahestehende Personen zu entsprechenden Zuwendungen.[3] Man findet vergleichbare Vorgänge aber auch im geschäftlichen Bereich, wenn z.B. Arbeitnehmer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Beurkundete Schenkungen

Rz. 105 [Autor/Stand] Notarielle Urkunden sind öffentliche Urkunden i.S.d. § 415 ZPO. Sie erbringen den vollen Beweis über die darin niedergelegten Willenserklärungen.[2] Haben die Beteiligten den Erwerbsvorgang auf der Grundlage einer notariell beurkundeten Schenkung verwirklicht, bestehen daher regelmäßig keine Zweifel an der Freigebigkeit des Schenkers (zu nicht unstritti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Andere mittelbare Schenkungen durch Mittelüberlassung

aa) Mittelbare Schenkung beweglicher Gegenstände Rz. 142 [Autor/Stand] Selbstverständlich kann auch der Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände zielgerichtet finanziert werden. Dies bietet sich insb. im Hinblick auf die sachliche Befreiung sog. Hausratgegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an,[2] ebenso für nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG privilegierbare Kulturgüter.[3] Auch...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / II. Schenkungen zu Lebzeiten

Rz. 64 Unentgeltliche Zuwendungen unter nichtehelichen Lebenspartnern kommen durchaus häufig vor. Nichteheliche Lebenspartner sind wie in erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht auch bei Schenkungen "übrige Erwerber" und fallen als solche in die Steuerklasse III. Ihnen steht nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG ein persönlicher Freibetrag von lediglich 20.0000 EUR zu. Der Steuersatz li...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 7 Schenkungen unter Lebenden

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand]"Schenkungen unter Lebenden unterliegen der gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes wegen ..." In knapper Form sorgte so schon § 55 ErbStG i.d.F. v. 3.6.1906[2] reichseinheitlich dafür, dass die Erbschaftsteuer nicht durch lebzeitige Zuwendungen umgangen werden konnte. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung wurde erst in §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Mittelbare Schenkungen durch Geldhingabe oder zweckgerichtete Überlassung anderer Gegenstände

a) Vorbemerkung Rz. 122 [Autor/Stand] Bewertungsmaßstab des ErbStG ist regelmäßig der gemeine Wert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 BewG). Bis 2008 wurden Grundbesitz, nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und inländisches Betriebsvermögen mit erheblich niedrigeren Steuerwerten angesetzt (§ 12 Abs. 2–5 ErbStG a.F.). Veranlasst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Schenkungen nach Satz 2

1. Zweck der Vorschrift Rz. 321 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde gleichzeitig mit § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG in das ErbStG eingefügt.[2] Seit dem 5.3.1999[3] werden daher nicht nur sämtliche Zuwendungen an (s.o. Rz. 298 f.), sondern auch von Vermögensmassen ausländischen Rechts mit zweckgebundenen Vermögen von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung spezialgesetzlich als...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / S. Fiktive Schenkungen nach Abs. 9

I. Regelungszweck Rz. 701 [Autor/Stand] Initiiert über den Bundesrat[2] reagierte der Gesetzgeber mit dem Entwurf des § 7 Abs. 9 ErbStG im Herbst 2023 auf ein kurz zuvor veröffentlichtes Urteil des FG Hamburg,[3] das die Besteuerung der durch eine disquotale Einlage eines Kommanditaktionärs bewirkten Bereicherung eines nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mittelbare Schenkungen

1. Grundformen mittelbarer Zuwendungen Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbare...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anzeigepflichten bei Schenkungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die gesetzliche Anzeigepflicht der Notare [2] besteht bei Beurkundung von Schenkungen (§ 518 Abs. 1 BGB/§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG) und bei ehevertraglich oder durch Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbarter Gütergemeinschaft (§§ 1410, 1415 BGB/§ 7 LPartG; § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Sie wird durch § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ErbStD...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Belohnende Schenkungen

Rz. 422 [Autor/Stand] Belohnende Schenkungen erfolgen stets freigebig i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die der Leistende zwar in Anerkennung spezieller (Vor-)Leistungen,[2] doch ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig [3] vornimmt (s. auch Anm. 83, 102). Rz. 423 [Autor/Stand] Beispiele: Trinkgelder an Bedienungspersonal (s. § 13...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Formlose Schenkungen

Rz. 107 [Autor/Stand] In allen anderen Fällen ist anhand des objektiv verwirklichten Sachverhalts auf die Freigebigkeit des Schenkers zu schließen. Geschieht dies bei teilunentgeltlichen Geschäften aufgrund von Wertdifferenzen der im Gegenleistungsverhältnis stehenden Leistungen regelmäßig durch Anscheinsbeweis (s. Rz. 113 f.), muss der Wille zur Unentgeltlichkeit bei voll u...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 55 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tode des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereich...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 38 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[124] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. In lästige Verträge gekleidete Schenkungen

Rz. 426 [Autor/Stand] Schenkungsteuerbare Zuwendungen ereignen sich auch im Rahmen entgeltlich gestalteter Rechtsbeziehungen. Man denke insbesondere an teilunentgeltliche Zuwendungen und/oder gemischte Schenkungen (Anm. 64 f., 114 f.). Rz. 427 [Autor/Stand] Bisweilen bewusst durch solche "lästigen Verträge"[3] verborgen, sind sie als verdeckte Schenkungen selbstverständlich s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. Fiktive Schenkungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus seiner Gesellschaft (Abs. 7)

I. Entstehung der Vorschrift Rz. 551 [Autor/Stand] § 7 Abs. 7 wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 6 ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Die Norm bestand damals aus einem Satz: Als Schenkung gilt auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters bei dessen Ausscheiden auf die ande...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen der öffentlichen Hand

Rz. 438 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung wollte unentgeltliche Zuwendungen der öffentlichen Hand bislang generell nicht erfassen.[2] Höchst ausnahmsweise können sie, so die amtlich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte Meinung des BFH,[3] aber doch schenkungsteuerbar sein – bei eindeutiger Kompetenzüberschreitung der verantwortlichen Behörde.[4] Im Übrigen handele d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) wechselseitige Schenkungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Wenn und soweit einander erbrachte Gegen-/Leistungen mangels rechtlicher Verknüpfung in keinem entgeltlichen Zusammenhang stehen, liegen – m.E. regelmäßig (§ 7 Abs. 4 ErbStG)[2] – wechselseitige Schenkungen vor.[3] Haben die Parteien bewusst auf eine Entgeltabrede verzichtet, entsteht der Schenkungsteueranspruch mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerbe in Vollzug einer Auflage (Alt. 1)

Rz. 223 [Autor/Stand] Das Zivilrecht spricht von der Schenkung unter Auflage, wenn der Schenker kraft zusätzlicher Abrede vom Beschenkten nach Erbringung seiner Schenkung eine Leistung fordern und bei deren Ausbleiben die Rückgabe des Geschenks verlangen kann (§§ 525, 527 BGB). Der Beschenkte seinerseits ist berechtigt, seinen Aufwand auf den Wert der Schenkung zu begrenzen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Schenkungen an, von und zwischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 201 [Autor/Stand] Als Steuerschuldner kommen alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen in Betracht, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG potenziell Schenker und Erwerber sein können (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Dass dies dem Willen des Gesetzgebers entspricht, wird auch aus weiteren Vorschriften deutlich, z.B.: §§ 7 Abs. 1 Nrn. 8 u. 9 so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schenkungen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren

Rz. 111 [Autor/Stand] Fällt ein Erwerb in zwei Zehnjahreszeiträume (einmal als Nacherwerb, einmal als Vorerwerb), so kann es zu einer über den Regelungszweck des § 14 ErbStG (s.o. Rz. 1) hinausgehenden sog. Überprogression kommen. Diese Fälle sind seit Einführung des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG (s.u. Rz. 125 ff.) ausschließlich über diese Norm zu lösen, die den Abzug der (höhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerbare Erwerbsvorgänge

Rz. 5 [Autor/Stand] Hauptanwendungsfall und "Grundmodell" der begrifflich weiter gefassten freigebigen Zuwendung ist die – noch in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.d.F. v. 1.4.1959[2] ausdrücklich genannte – Schenkung i.S.d. bürgerlichen Rechts.[3] Zu Lebzeiten des Schenkers ausgeführte Vorteilsgewährungen müssen daher objektiv unentgeltlich geschehen. Sind sich die Beteiligten ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Mittelbare Geldschenkungen

Rz. 143 [Autor/Stand] In der Praxis stößt man mitunter auf Fälle, in denen geschenktes Vermögen (insb. Grundbesitz und/oder Beteiligungen) anschließend veräußert wurde. Erhält der Erwerber letztlich nur den Veräußerungserlös, kann der Zuwendungsvorgang als mittelbare Geldschenkung zu behandeln sein.[2] Dafür spricht jedenfalls der zeitnahe (Weiter-)Verkauf des Objekts, insb....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand]"Schenkungen unter Lebenden unterliegen der gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes wegen ..." In knapper Form sorgte so schon § 55 ErbStG i.d.F. v. 3.6.1906[2] reichseinheitlich dafür, dass die Erbschaftsteuer nicht durch lebzeitige Zuwendungen umgangen werden konnte. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung wurde erst in § 40 ErbStG i.d.F. v. 10.9.1919[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Grundsätze

Rz. 126 [Autor/Stand] Stichtagsprinzip: Meist ereignet sich die Geldübergabe vor der Anschaffung des Grundbesitzes, der Fertigstellung des Gebäudes oder dem Abschluss der Bauarbeiten.[2] Eigentlich[3] haben die Beteiligten damit schon eine steuerbare Geldschenkung ausgeführt (§§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; §§ 516 Abs. 1, 518 Abs. 2 BGB – s. auch Rz. 23)[4] und spä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Destinatsleistungen

Rz. 330 [Autor/Stand] Nach amtlicher Publizierung des erwähnten BFH-Urteils, das zwar zu Leistungen einer Schweizer Familienstiftung erging, aber auch für Destinatsleistungen inländischer Stiftungen relevant ist,[2] gilt offiziell: Satzungsmäßige Leistungen sind keine freigebigen Zuwendungen. [3] Einschätzungsprärogative: Es ist primär Sache der Stiftung einzuschätzen, ob eine ...mehr