Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 3.3 Russische Kreditoren: Vorsicht vor Umgehung von Sanktionen

Offene Verbindlichkeiten gegenüber russischen Kreditoren können aktuell für übliche Geschäfte in vielen Fällen nicht über einen gewöhnlichen Banktransfer erfüllt werden. Die russischen Banken sind als Teil der Sanktionen der westlichen Welt gegen Russland fast vollständig von der Nutzung von SWIFT ausgeschlossen. Damit sind Überweisungen nach Russland mit wenigen Ausnahmen u...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 2.2 Forderungen aus den Kriegsgebieten neu bewerten

Forderungen aus der Ukraine oder Russland müssen unter Berücksichtigung der Kriegssituation bewertet werden. Auch im palästinensischen Krisengebiet muss die Werthaltigkeit eventueller Forderungen geprüft werden, ebenso im Iran und in den betroffenen Golfstaaten. Für viele Geschäftsbeziehungen in die Ukraine gibt es keine rechtlichen oder institutionellen Hindernisse. Auch fü...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 5.2 Beteiligungen: Was zu tun ist, wenn der Wert sinkt

Viele Großunternehmen, aber auch Mittelständler und zunehmend kleinere Unternehmen haben für ihre Aktivitäten im Ausland eigene Gesellschaften gegründet. Das können die Ukraine, Russland, Israel oder die Golfregion sein. Der Wert dieser Beteiligung, gleichgültig ob 100 % der Gesellschaftsanteile im Eigentum sind oder ob es andere Gesellschafter gibt, wird im Anlagevermögen a...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 3 Kreditorenbuchhaltung

Im Konflikt zwischen Israel, den USA und dem Iran gibt es Sanktionen, die den Iran betreffen. Die Geschäftsbeziehung mit Lieferanten in den Staaten der Golfregion, mit Ausnahme des Iran, sind nicht belastet. Daher sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen in Israel oder den arabischen Gebieten nicht betroffen, solange keine neuen Sanktionen z. B. gegen Partei ergreifende ...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 1 Welche Auswirkungen in den einzelnen Bereichen der Buchhaltung bewältigt werden müssen

Der Krieg in der Ukraine hat trotz aller Drohungen und Verhandlungen auf höchster politischer Ebene viele deutsche Unternehmen überrascht. Das wiederholte sich durch die Angriffe der Hamas in Israel und den palästinensischen Gebieten. Die erwartbaren Reaktionen des Irans und deren Auswirkungen auf den Welthandel sind nicht nur von den entscheidenden Politikern verdrängt word...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 2.3 Indirekter Bezug: Kunden mit enger Beziehung in die Kriegsregionen identifizieren

Die Notwendigkeit der Neubewertung von Forderungen aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen betrifft mehr Debitorenkonten als nur die Konten der direkt in den betroffenen Ländern angesiedelten Kunden. Deutsche Unternehmen oder solche in anderen westlichen Ländern, die über enge Beziehungen zur Ukraine, Russland, Israel oder in die Golfregion verfügen, können...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 6.6 Permanente Beobachtung

Der Krieg Russlands mit der Ukraine hat mehr als nur diese beiden Beteiligten. Der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern zieht weite Kreise. Die Auswirkungen des Krieges Israels und der USA mit dem Iran sind auf der ganzen Welt zu spüren. Sanktionen werden als Waffe eingesetzt, Erfolge oder Misserfolge auf dem Schlachtfeld führen zu intensivierten Maßnahmen auch au...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 2.4 Anzahlungen, für die die Leistung nicht erbracht werden kann

In der Debitorenbuchhaltung werden auch Anzahlungen der Kunden aus den Kriegsgebieten und anderen betroffenen Regionen verbucht. Durch den Krieg und die Sanktionen kann es unmöglich werden, die damit bezahlte Leistung zu erbringen. Die Anzahlungen müssen nicht neu bewertet werden, sie sollten jedoch besonders ausgewiesen werden, um sie schnell zu erkennen. Wenn der zugrundeli...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 4.1 Veränderte Lieferketten von Rohstoffen haben Auswirkungen auf den Wert der Bestände

Durch den Krieg in der Ukraine haben sich Lieferketten verändert. Das gilt auch für Lieferungen aus Israel oder aus den palästinensischen Gebieten und aus der Golfregion, wenn auch weniger umfangreich: Rohstoffe wie Weizen oder Bauteile, die in der Ukraine montiert werden, fehlen. Die Rohstoffe und Waren aus Russland sind von Sanktionen betroffen, die im normalen Geschäft al...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 5.3 Vermögenswerte im betroffenen Ausland

Es gibt viele Gründe, warum ein deutsches Unternehmen eigene Vermögenswerte bei Partnern in Russland, der Ukraine, in Israel oder in der Golfregion haben kann. So können bei Handelsgesellschaften im entsprechenden Land Vorführgeräte von Maschinen stehen oder der Partner bildet Bewohner der jetzigen Kriegsgebiete an Systemen aus, die dem deutschen Unternehmen gehören, aber im...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 6.2 Ausleihungen überprüfen

Gleichgültig, ob der Schuldner ganz oder teilweise dem deutschen Unternehmen gehört oder nicht, alle Ausleihungen an Partner in der Ukraine oder in Russland, in Israel, in Gaza oder in der Golfregion müssen auf den Prüfstand. Eine aktuelle Bewertung wird in vielen Fällen zu einer Wertberichtigung führen, vergleichbar bei den Forderungen in der Debitorenbuchhaltung. Es gibt e...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 3.4 Kreditoren in der Golfregion

Lieferungen aus dem Iran heraus sollte es aufgrund der lange bestehenden Sanktionen nicht geben. Lieferanten aus den anderen Golfstaaten dürften nur dann Probleme haben, ihre vertraglichen Lieferverpflichtungen zu erfüllen, wenn sich der Krieg auch auf Staaten wie Saudi-Arabien oder VAE intensiv ausweitet. Probleme bereiten die Dienstleister, die für die Urlaubsregion am Gol...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 4.2 Europäischer Betriebsrat

Gesetzestitel: RL 2025/2450 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte (EBR-RL) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 1.3 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.3 ESRS S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS S3-3 verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen, wie Folgemaßnahmen mit den betroffenen Gemeinschaften umges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.47 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2022 Neuer Zinssatz für die Vollverzinsung / Keine Erstreckung auf andere Tatbestände / § 238 AO Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 hat der Gesetzgeber den Zinssatz für die Vollverzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 neu geregelt. Die Neuregelung erstreckt sich nicht auf die Stundungs-, Hint...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.51 § 361 AO (Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Steuerhinterziehung / Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot / § 370 AO Es stellt sich die Frage, ob in den Fällen der Steuerhinterziehung das Nebeneinander von Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Hinterziehungszinsen einerseits und der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung andererseits gegen das europarechtliche Doppelbestrafungsverbot verstoßen. Dies ist vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.5 Währungsumrechung

Das IDW weist darauf hin, dass der Krieg gegen die Ukraine und die Einführung von Sanktionen und Beschränkungen gegen Russland und Belarus zu einer erheblichen Volatilität des Wechselkurses des ukrainischen Hrywnja, des Rubels und des belarussischen Rubels geführt hat. Im Konflikt mit dem Iran dürften die Auswirkungen deutlich geringer sein, da aufgrund der bereits vorher be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.4 Forderungen

Eine besondere Herausforderung besteht bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen. Der beizulegende Wert hat hier alle bis zum Abschlussstichtag eingetretenen erkennbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch wertaufhellende Informationen, die erst nach dem Abschlussstichtag bekannt werden. Das Ausfallrisiko dürfte dabei bei Schuldnern aus von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.7 Außergewöhnliche Bedeutung und außergewöhnliche Größenordnung

Sowohl Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung – für die nach der Gesetzesbegründung weiterhin die von der Praxis bisher entwickelte (enge) Abgrenzung von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiter herangezogen wird – als auch die Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind im Anhang anzugeben. Beides dürfte auf die Auswirkungen des Ukraine- bzw. Iran-K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.1 Berichterstattung im Jahresabschluss

Wie der russische Überfall der Ukraine und die Sanktionen wirbeln die Auswirkungen des Nahost-Konflikts in einigen Branchen die Werte sowohl von Vermögen als auch Schulden – und ggf. auch ganzen Unternehmen – durcheinander. Die generelle Problematik der Bewertung, die aus dem Umstand resultiert, dass es stets keine objektiv richtigen Werte geben kann, sondern nur innerhalb e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.5 Auswirkungen im Konzernabschluss

Zur Währungsumrechnung gelten grundsätzlich die Besonderheiten, wie im Teil für den Einzelabschluss beschrieben. Bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises könnte aufgrund der Kriegswirren und der bestehenden Sanktionen das Einbeziehungswahlrecht nach § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB für ukrainische, russische oder belarussische Tochterunternehmen (Satzungssitz) zur Anwendung kommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.6 Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

Auf die Darstellung des geforderten Ausweises des Betrags und der Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB) sollte besonders Wert gelegt werden. Denn durch den klaren Ausweis im Anhang, was – vom Abschlussprüfer testiert – im Geschäftsjahr als außergewöhnlicher Effekt des Kriegs bzw. der Sanktionen anzuse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.4.1 Prognoseberichterstattung

Für viele Unternehmen stellt die Unsicherheit der weiteren Entwicklung um den Krieg eine große Herausforderung für die Prognoseberichterstattung, die von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB zu erstellen ist, dar. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognosebericht die voraussichtliche Entwick...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.2 Berichterstattung im Anhang als Ereignis nach dem Abschlussstichtag

Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind, soweit sie zwischen dem Stichtag und der Aufstellung (in besonderen Fällen sogar bis zur Feststellung) des Jahresabschlusses eingetreten sind, als Angabepflicht für mindestens mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 285 Nr. 33 HGB zu behandeln und in einem Nachtragsbericht darzustellen. Dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2024

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 3.2 Verantwortung

Wie die Aufgabendarstellung in Abschn. 3.1 erkennen lässt, müssen die beiden Akteure sehr viel gemeinsam und einiges auch allein erledigen. Was sie jedoch nicht haben, ist Verantwortung im originären Sinne, außer der, ihre jeweiligen Aufgaben gut und umfassend zu erledigen. Soweit bei ihnen das Thema "Verantwortung" eine Rolle spielt, liegt sie darin, den Arbeitgeber und Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELStAM-Sperrung bei sanktio... / Hintergrund

ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Es ersetzt die frühere Lohnsteuerkarte. Ohne Zugang zum ELStAM-Verfahren muss der Arbeitgeber den Lohn immer nach der ungünstigsten Steuerklasse VI einbehalten. Die EU hat Sanktionen gegen bestimmte iranische Personen und Einrichtungen, darunter Banken, erlassen. Deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sind einzufri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 7.1 Mitwirkungspflichten

Der Prüfer hat die Betriebsprüfung zugunsten und zuungunsten des Geprüften durchzuführen. Damit der Betriebsprüfer seiner Tätigkeit nachgehen kann, muss der Geprüfte ihm einen angemessenen Arbeitsraum zur Verfügung stellen (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO). Es muss sich dabei um einen beheizbaren Raum mit einem eingerichteten Arbeitsplatz handeln, der sich nicht in einem abgelegenen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 4.1 Einstweilige Maßnahmen, Korrekturmaßnahmen und Sanktionen

Wird die Möglichkeit eines Verstoßes gegen die EUDR von der jeweiligen Prüfungsbehörde festgestellt, stehen der Behörde einstweilige Maßnahmen zur Verfügung, etwa die (vorübergehende) Aussetzung des Inverkehrbringens, die (vorübergehende) Beschlagnahme oder die (vorübergehende) Aussetzung der Ausfuhr (Art. 23 EUDR). Erhärtet sich der Verstoß gegen die EUDR, ergreifen die Behö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Haftung des Steuerhinterziehers

Unzutreffende Angaben: Angaben in einer USt-Erklärung sind unzutreffend, wenn es sich bei den Eingangs- und Ausgangsumsätzen lediglich um Scheingeschäfte gehandelt hat, denen ein Leistungsaustausch nicht zugrunde gelegen hat. Bei der Steuerhinterziehung durch aktives Tun handelt es sich um ein Jedermanndelikt, so dass nicht nur der für die Steuer jeweils Verpflichtete als Tät...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 5 Folgen eines Verstoßes

Gerade vor dem Hintergrund bereits wiederholt in Millionenhöhe verhängter Bußgelder wird ein gutes Aufbewahrungs- bzw. Löschmanagementkonzept für Arbeitnehmerdaten immer bedeutender. Abschreckende Beispiele sind hierbei Fälle mit Millionenbußgeldern bei der "Deutsche Wohnen" und "1&1". Zwar lagen den dortigen Fällen keine arbeitsrechtlichen Datenschutzverstöße zugrunde – die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.1 Verstoß gegen datenschutzrechtliche Löschpflichten (DSGVO und BDSG)

Maßgeblich im Bereich des Datenschutzrechts sind vor allem die Bestimmungen der Art. 82, 83 DSGVO. Danach ziehen Ordnungswidrigkeitstatbestände [1], die abhängig von dem jeweiligen formellen oder materiellen datenschutzrechtlichen Verstoß Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes, bzw. bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweit erzielten Jah...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesundheitsgerechtes Führen... / 2.2.2 Interesse zeigen

Menschen brauchen das Gefühl, dass man sich für sie interessiert, und zwar nicht nur in ihrer Eigenschaft als Leistungserbringer, sondern als Mensch. Dies wird signalisiert durch Gespräche, die auch private Themen beinhalten können, wie z. B. Urlaub oder Freizeitaktivitäten. Falls Mitarbeiter dies nicht wünschen, kann die Führungskraft ihr Interesse zum Ausdruck bringen, ind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich dieser Vorgaben si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 6 Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Die weitgehenden Sanktions- und Schadensersatzvorschriften verdeutlichen die Notwendigkeit eines gut strukturierten Löschmanagementkonzepts, das einerseits die gesetzlich normierten oder zur Wahrung der Interessen notwendigen Aufbewahrungspflichten berücksichtigt, andererseits aber auch den Löschzeitpunkt bestimmt, ab dem die Daten nicht mehr für die Abwicklung des Arbeitsve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 6. § 38 Abs. 2, 3 InvStG: Ausnahme von der periodengerechten Abgrenzung bei ungewissem Zufluss (Tz. 38.12a)

Auf die gesetzlich vorgegebene periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen gem. § 38 Abs. 2, 3 InvStG kann laut BMF v. 17.10.2025 im Ausnahmefall verzichtet werden, wenn kumulativ aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation, z.B. Sanktionen gegen ein Land (z.B. Russland), unklar ist, ob bzw. wann ein Spezial-Investmentfonds diese Einnahmen tatsächlich in seinem Verfügungsbereic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.4 Fristen (Abs. 2)

Rz. 21 Die Arbeiten für die Erstellung des Teilhabeplans sollten so früh wie möglich und so zügig wie möglich erfolgen. Ungeachtet dessen hat der zuständige Rehabilitationsträger den Teilhabeplan innerhalb der für die Entscheidung über den Antrag maßgeblichen Leistungsentscheidungsfristen zu erstellen (§ 19 Abs. 2). Das bedeutet: Wird ein Teilhabeplan erstellt und ist mindes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Energiekrise: Arbeitsplatze... / 7 Rückforderungsrisiko

Es gibt mehrere Anlässe, aus denen die Entlastungen nach wie vor von der Behörde zurückgefordert werden könnten. Entweder die Vorlage[1] von Kollektivvereinbarung/Selbstverpflichtung erfolgte nicht bis zum 31.7.2023 (dann zwingende Rückforderung mit Verzinsung) oder Unternehmen, die sich selbst zur Beschäftigungssicherung verpflichtet haben, haben die Einhaltung dieser Verpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sonstige Anforderungen im Überblick (§§ 4–15 REITG)

Rn. 2582 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mindestkapital: Eine REIT-AG muss ein Mindestnominalkapital von 15 Mio EUR aufweisen (§ 4 REITG), um für den Börsengang "gerüstet" zu sein (vgl BT-Drucks 16/4026, 20). Keine stimmrechtslosen und keine Vorzugsaktien: Sämtliche REIT-Aktien müssen stimmberechtigt sein und dürfen nicht Vorrechte gewähren (§ 5 Abs 1 REITG). Firmierung: Die Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 3 Keine Teilnahmepflicht

Eine Teilnahmepflicht an der Betriebsveranstaltung besteht nicht. Jeder Arbeitnehmer muss in der Entscheidung darüber, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht, völlig frei sein. Einem unzulässigen Druck auf die Teilnahme am Betriebsausflug kommt es gleich, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt, er werde allen nicht teilnehmenden Betriebsangehörigen den Tag ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 1 Ziel

Das Gesetz zielt darauf ab, die Vermittlung von Menschen im Bezug der Grundsicherung schneller und wirksamer zu gestalten und so ihre Integration in Arbeit zu stärken. Dazu sollen Jobcenter mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, Mitwirkungspflichten klarer und verbindlicher geregelt sowie Sanktionen bei fehlender Mitwirkung verschärft werden. Gleichzeitig sollen Leistungsbezi...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.3 Phase 3: Bewerten

Rz. 41 In Phase 3 "Bewerten" prüft das Unternehmen die Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen durch: Identifizierung von Übergangsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach den Kategorien: Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften, Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Fahrlässigkeit gegenüber...mehr