Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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zfs 03/2026, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Vom 28. bis 30.1.2026 fand in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Acht Arbeitskreise befassten sich u.a. mit Themen wie Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU, Alkohol auf Fahrrädern und Pedelecs, Ablenkung durch Handys und Co. am Steuer und Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen. Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Änderung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die mE "richtige" Vorgehensweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) auf eine gemeinnützige Stiftung fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage

Tz. 188 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers diskutiert und ist ein permanentes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ein losgelöster Zwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafklageverbrauch

Rz. 47 [Autor/Stand] Der Verbrauch der Strafklage und damit unbeschränkte Rechtskraftverzehrwirkung tritt dabei durch ein in der Sache ergangenes Strafurteil ein[2] (s. Rz. 748 ff.). In gewissem Umfang entfalten aber auch der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 153 Abs. 2 StPO (nicht hingegen Einstellungsverfügungen der StA/FinB nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 398 AO ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Vernehmung zur Sache

Rz. 212 [Autor/Stand] An die Belehrung schließt sich die Vernehmung zur Sache an, durch die dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird.[2] Ihm ist Gelegenheit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften und Entlastungstatsachen vorzutragen. Dabei sollte er sich möglichst zusammenhängend äußern dürfen, auch wenn insoweit – anders als bei der Zeugenvernehmun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren

Rz. 31 [Autor/Stand] Aus § 385 Abs. 1 AO ergibt sich, dass das Steuerstrafverfahren – abgesehen von den Sonderregelungen der AO – ein normaler Strafprozess ist. Dieser gliedert sich entsprechend seiner Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch festzustellen und im gegebenen Fall durchzusetzen, in das Erkenntnisverfahren, in dem ermittelt, geprüft und entschieden wird, ob ein bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Rz. 1034 [Autor/Stand] Im Zuge von Korruptionsskandalen[2] und jüngst der Aufarbeitung des sog. Diesel-Skandals[3] (s. dazu näher Rz. 955) sind sog. unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen ("Internal Investigations"), die Unternehmen im Rahmen der pflichtgemäßen Compliance zur Aufklärung von Fehlverhalten bei ihren Mitarbeitern vornehmen[4], verstärkt in den Blickpunkt von Rs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. Siehe dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das AG mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des LG nach § 74 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 185 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines MU-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende MU keinen Gewinn, da die WG mit dem Bw anzusetzen sind (§ 6 Abs 3 S 1 EStG und BMF-Schr v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291). Das Bw-Privileg kann jedoch beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der FinVerw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Zeugen

Rz. 692 [Autor/Stand] Zeuge ist jeder, der vor dem Richter seine Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundtun soll.[2] Zeugnisfähig ist dabei jedermann. Auch andere Verfahrensbeteiligte können als Zeugen vernommen werden, nicht hingegen der Beschuldigte oder ein Mitbeschuldigter. Rz. 693 [Autor/Stand] So können Richter Zeugen sein mit – der Folge, dass sie nach § 22 Nr. 5...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 5 Bisheriges Regulierungschaos wird fortgeführt

Die Kommission schlägt flankierend in einem zweiten Omnibuspaket auch eine Reihe von Änderungsanträgen vor, um die Nutzung mehrerer Investitionsprogramme zu vereinfachen und zu optimieren. Unter dem Druck, ihre bürokratischen Regeln abzubauen und keine neuen zu schaffen, haben die EU-Kommission sowie Rat und Parlament somit formal entschieden reagiert – es wurden Einsparungen...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 4.1 Vereinfachungen der Anforderungen der CSDDD

Bei der CSDDD hat das EU-Parlament am 16.12.2025 der im Triloggespräch erzielte Einigung der Vereinfachung der Anforderungen zugestimmt, sodass eine Bekanntmachung der Änderungsfassung am 26.2.2026 erfolgen konnte. Wesentliche Vereinfachungen sind: die Fokussierung auf systematische Due-Diligence-Anforderungen auf direkte Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette (also nur ...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 4.3 Adressatenkreis der CSDDD

Während der Anwendungsbereich der CSDDD nicht vom Vorschlag der Kommission erfasst wurde, wollten der Rat und das Parlament den Anwendungsbereich noch weiter zusammenstreichen und haben sich damit durchgesetzt. Auf Basis des Trilog-Gesprächs wurde daher am 26.2.2026 bekannt gemacht, dass die Pflichten erst greifen sollen, wenn das Unternehmen im Durchschnitt mehr als 5.000 M...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 1 "Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit" zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen

Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den ersten Schritt des eigenen Arbeitsprogramms für mehrere Omnibus-Pakete vollzogen und einen Vorschlag zur umfangreichen Überarbeitung der eigenen Regulierungen vorgelegt. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive EU 2022/2464, kurz CSRD), zu den S...mehr

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Kein steuerlicher Verlust durch derzeitige Wertlosigkeit von Anlagen in russischen Werten

Die momentan bestehende faktische Wertlosigkeit von ADR bzw. GDR an russischen Kapitalgesellschaften bzw. von russischen Staatsanleihen infolge der sanktionsrechtlichen Handelsbeschränkungen führt zu keinem steuerbaren Verlust. Der Kläger haben 2019 bis 2021 aktienähnliche Papiere und Staatsanleihe erworben und machen daraus einen endgültigen Forderungsverlust geltend....mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

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Gesetzliche Anforderungen a... / 2.2 Struktur und Inhalt der Richtlinie

Die Struktur der neuen Richtlinie weicht etwas vom bisher gewohnten ab. Insbesondere die dem verfügenden Teil vorangestellten Erwägungsgründe Nr. 1–28 bereiten den Juristen bezüglich der Rechtsverbindlichkeit derzeit noch Kopfzerbrechen. Für den Praktiker enthalten diese Erwägungsgründe jedoch durchaus wertvolle Informationen über die Zielrichtung der Richtlinie und Hinweise ...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 6 Sanktionen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wenn die Konformität nicht hergestellt werden kann, muss die Marktüberwachungsbehörde und die entsprechenden Behörden in den EU-Mitgliedstaaten informiert werden, in denen die Dienstleistung angeboten wird. Dabei sind ausführliche Angaben zur Art der Nichtkonformität und zu den ergriffenen Korrekturmaßnahmen zu machen. Der Dienstleistungserbringer ist verpflichtet, der Markt...mehr

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Sommer, SGB V § 374 Abstimm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 43 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.8 Prüfung durch den GKV-Spitzenverband (Abs. 5)

Rz. 25 Der GKV-Spitzenverband prüft jährlich zum 1.1., ob alle Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt haben (Satz 1). Die Prüfung berücksichtigt die verschiedenen Umsetzungsstufen (Abs. 2). Erstmalig wird zum 1.1.2021 geprüft. Kommt eine Krankenkasse ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, erlässt der GKV-Spitzenverband ...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 4.1 Vom Betrieb eher direkt beeinflussbar

Den deutlichsten Zusammenhang haben Fehlzeiten und organisationale wie arbeits(platz)bezogene Belastungen: Fehltage (aber auch Präsentismus) von Mitarbeitern an Arbeitsplätzen mit vielfältigen Belastungen, wie die folgenden, steigen: Ergonomische Bedingungen, wie Lasten und ungünstige Haltung, Umgebungseinflüsse, wie Kälte, Hitze und gefährliche Substanzen, räumlich ungünstige ...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / 3. Aufgaben des Sequesters

Rz. 11 Der vom Vollstreckungsgericht bestellte Sequester handelt als Vertreter des Schuldners (§ 164 BGB, § 848 Abs. 2 S. 1 ZPO). Er nimmt die Auflassung (§§ 873, 925 BGB) für den Schuldner entgegen, und beantragte (früher) regelmäßig danach die Eigentumsumschreibung auf den Schuldner als Käufer des Grundstücks beim Grundbuchgericht. Rz. 12 Hinweis Die direkte Beantragung bei...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / II. Praktische Fallgestaltungen

Rz. 35 Es lassen sich bei der Abwicklung der Grundstücksübertragung fünf Fallgestaltungen unterscheiden:mehr

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Vorwort

Die Zwangsvollstreckung in Vermögensrechte, die sich aus dem Grundbuch ergeben bzw. sich auf das Grundstück beziehen, wird nur selten in Anspruch genommen. Der Grund liegt möglicherweise in den praktischen und rechtlichen Problemen, die aus der Verzahnung des allgemeinen Zwangsvollstreckungsrechts mit Fragen des materiellen und formellen Grundbuchrechts und nicht zuletzt mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5 Sanktionen

5.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften § 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 5.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rech...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / Zusammenfassung

Überblick Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält eine Subsidiärhaftung, die derjenigen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) entspricht. Wird bei erfolgter Fremdvergabe von Aufträgen der Auftragnehmer insolvent, so haftet der Auftraggeber für die Subunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, sollten diese gegen das Mindestlohngesetz vers...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften

§ 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 5.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit eine...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG)

Unternehmen, die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind, sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden.mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.1.2 Verstöße als Auftraggeber

Mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR belegt werden kann, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei Erfüllung dieses Auftrags den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder einen Nachunternehmer einsetzt oder zuläss...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.1.1 Verstöße als Arbeitgeber

Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR können Verstöße belegt werden, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig insbesondere Prüfungen der Zollbehörden nicht duldet oder bei e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

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Betriebliche Übung / 4.1 Staatliche Festlegungen

Die Gewährung tariflich nicht vorgesehener Leistungen kann ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sein, wonach der Arbeitgeber nur die tariflich vorgeschriebenen Leistungen erbringen darf, oder ein Verstoß gegen die Satzung des angehörenden Arbeitgeberverbands, welcher gegebenenfalls Sanktionen gegen den Arbeitgeber verhängen könnte. Die Satzung des Arbeitgeberverbands v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Strengere Regeln für Vermieter: die Reformvorschläge

Überblick Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Reformvorschläge für eine Mietrechtsänderung veröffentlicht. Im Referentenentwurf "Mietrecht II" werden auch die Vorgaben für Mietverträge verschärft – das sind die geplanten Neuregelungen im Überblick. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter a...mehr

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Enterprise Performance Mana... / 2.3 Reward and Sustain

Der erste Teilprozess dieser Phase des EPM-Zyklus adressiert den Aspekt der Lohn- und Anreizsystem und damit ein zutiefst menschliches Anliegen. Jeder Mensch handelt bewusst oder unbewusst immer auf Basis einer Art "Return on Investment"-Kalkulation. D. h., dass vor jeder Handlung immer der Nutzen in Relation zum investierten Einsatz gesetzt und so ermittelt wird, ob es für ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Abmahnungen und Kündigung wegen Weigerung zum Gendern unwirksam

Zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich entgegen den Aufforderungen ihrer Vorgesetzten geweigert hatte, eine von ihr entworfene Strahlenschutzanweisung vollständig zu gendern bzw. an einer Stelle entgegen der Anweisung eine Konkretisierung nicht in den Entwurf einarbeitet hatte, sind unwirksam. Die Klägerin ist seit...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

mehr

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Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.3 Auswirkungen der CSDDD auf das deutsche LkSG

Die CSDDD wird voraussichtlich zu erheblichen Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes führen. Die Bundesregierung hat am 5.7.2024 im Rahmen ihrer "Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland" beschlossen, die CSDDD noch in dieser Legislaturperiode, d. h. bis Herbst 2025, "1:1 durch Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkS...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht...mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / b) Pflichtteilsstrafklausel

Ist ein Pflichtteilsverzicht nicht erreichbar, bleibt als weiteres Gestaltungsinstrument die sog. Pflichtteilsstrafklausel. Sie ist regelmäßiger Bestandteil von gemeinschaftlichen Testamenten und soll den Pflichtteilsberechtigten davon abhalten, beim ersten Erbfall seinen Anspruch geltend zu machen.[4] Der Mechanismus besteht darin, dass im Fall der Geltendmachung des Pflich...mehr

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AGS 02/2026, Auslagenerstat... / III. Anforderungen an die Begründung

Ergänzend hat die Kammer angemerkt: Auch wenn sich die Begründung der Kostenentscheidung darauf beschränke, mitzuteilen, dass unter Würdigung aller entscheidungserheblichen Umstände des Einzelfalles davon abgesehen werde, die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen, sei hiergegen per se nichts einzuwenden. Aufgrund des Unterschieds des Ordnungswidri...mehr