Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Aktuelle Konflikte in der U... / 6.3 Hedging: Ein Bankgespräch ist zu empfehlen

Hat das Unternehmen Leistungen verkauft und in der jeweiligen Landeswährung des Empfängers fakturiert, wurde oft ein Sicherungsgeschäft mit der Bank abgeschlossen. Das betrifft vor allem den russischen Rubel. Aufgrund der langjährigen Schwäche der ukrainischen Hrywnja werden die meisten Banken solche Sicherungsgeschäfte für die ukrainische Währung nicht abgeschlossen haben. ...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 4.1 Veränderte Lieferketten von Rohstoffen haben Auswirkungen auf den Wert der Bestände

Durch den Krieg in der Ukraine haben sich Lieferketten verändert. Das gilt auch für Lieferungen aus Israel oder aus den palästinensischen Gebieten, wenn auch weniger umfangreich: Rohstoffe wie Weizen oder Bauteile, die in der Ukraine montiert werden, fehlen. Die Rohstoffe und Waren aus Russland sind von Sanktionen betroffen, die im normalen Geschäft allerdings noch keine abs...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 5.3 Vermögenswerte im betroffenen Ausland

Es gibt viele Gründe, warum ein deutsches Unternehmen eigene Vermögenswerte bei Partnern in Russland, der Ukraine, in Israel oder den arabischen Gebieten haben kann. So können bei Handelsgesellschaften im entsprechenden Land Vorführgeräte von Maschinen stehen oder der Partner bildet Bewohner der jetzigen Kriegsgebiete an Systemen aus, die dem deutschen Unternehmen gehören, a...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 6.2 Ausleihungen überprüfen

Gleichgültig ob der Schuldner ganz oder teilweise dem deutschen Unternehmen gehört oder nicht, alle Ausleihungen an Partner in der Ukraine oder in Russland, in Israel, in Gaza oder anderen arabischen Ländern müssen auf den Prüfstand. Eine aktuelle Bewertung wird in vielen Fällen zu einer Wertberichtigung führen, vergleichbar bei den Forderungen in der Debitorenbuchhaltung. E...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.10 Zypern

Über Zypern lässt sich fast das Gleiche sagen wie über Malta. Auch dieser Inselstaat ist Mitglied der EU und hat als Währung den Euro, zumindest gilt dies für den griechisch geprägten Teil der Insel, während die international kaum anerkannte Republik Nordzypern am Gängelband der Türkei hängt. Neben dem Tourismus und der Schifffahrt stellt der Finanzsektor eine dritte Säule d...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 1 Welche Auswirkungen in den einzelnen Bereichen der Buchhaltung bewältigt werden müssen

Der Krieg in der Ukraine hat trotz aller Drohungen und Verhandlungen auf höchster politischer Ebene viele deutsche Unternehmen überrascht. Das hat sich durch die Angriffe der Hamas in Israel und den palästinensischen Gebieten wiederholt. Lieferketten sind zusammengebrochen, Rohstoffe, Zwischenprodukte und Waren aus den betroffenen Ländern fehlen. Dienstleister mussten ihre S...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 2.3 Indirekter Bezug: Kunden mit enger Beziehung in die Kriegsregionen identifizieren

Die Notwendigkeit der Neubewertung von Forderungen aufgrund der aktuelle kriegerischen Auseinandersetzungen betrifft mehr Debitorenkonten als nur die Konten der direkt in den betroffenen Ländern angesiedelten Kunden. Deutsche Unternehmen oder solche in anderen westlichen Ländern, die über enge Beziehungen zur Ukraine, Russland, Israel oder arabischen Ländern verfügen, können...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 4.3 Delegation auf Arbeitnehmer

Arbeitgeber sind für die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems verantwortlich. Eine Übertragung der Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit ist aber nach aktueller Rechtsprechung ohne Weiteres möglich.[1] Denkbar ist auch eine Übertragung der Pflicht auf Vorgesetzte oder Schichtleiter. Hinweis Delegieren der Aufzeichnung Wird die Aufzeichnungspflicht...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 6.7 Permanente Beobachtung

Der Krieg Russlands mit der Ukraine hat mehr als nur diese beiden Beteiligten. Der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern zieht weite Kreise. Die Auswirkungen sind auf der ganzen Welt zu spüren. Sanktionen werden als Waffe eingesetzt, Erfolge oder Misserfolge auf dem Schlachtfeld führen zu intensivierten Maßnahmen auch außerhalb direkter Kriegshandlungen. Mit Belaru...mehr

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Aktuelle Konflikte in der U... / 2.4 Anzahlungen, für die die Leistung nicht erbracht werden kann

In der Debitorenbuchhaltung werden auch Anzahlungen der Kunden aus den Kriegsgebieten und anderen betroffenen Regionen verbucht. Durch den Krieg und die Sanktionen kann es unmöglich werden, die damit bezahlte Leistung zu erbringen. Die Anzahlungen müssen nicht neu bewertet werden, sie sollten jedoch besonders ausgewiesen werden, um sie schnell zu erkennen. Wenn der zugrundeli...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.8 Sanktionen (Art. 23)

Die Mitgliedstaaten müssen Vorschriften über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen erlassen, zu denen auch Geldbußen gehören.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.1 Maßregelungsverbot

Wie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bekannt[1], sieht auch § 9 EntgTranspG das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot vor, den Beschäftigten wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Gesetz zu benachteiligen. Jegliche Sanktion (z. B. Ausschluss von Vergünstigungen an andere Arbeitnehmer, Abmahnung, Kündigung) ist damit untersagt, wenn die oder der Beschäftigte ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil v. 5.12.1975, 1 AZR 94/74; BAG, Beschluss v. 17.10.1989, 1 ABR 100/88 [1]) das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.8 Rückzahlung von Sanktionen

Rz. 59 Die Rückzahlung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 5 EStG und i. S. v. § 160 AO erhöht nach allgemeinen Grundsätzen den Gewinn.[1] Diese Folge wird durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 3 EStG ausgeschlossen, soweit eine Vermögensmehrung durch Rückzahlung der in der Vorschrift aufgeführten Sanktionen eintritt.mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.3 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzung

Rz. 253 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Sanktion nach § 31a Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.5 Verfahrenskosten

Rz. 66 Die mit den betrieblich veranlassten Sanktionen zusammenhängenden Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, unterfielen bislang nicht dem Abzugsverbot, weshalb sie nach allgemeinen Grundsätzen auch dann abziehbare Betriebsausgaben waren, wenn die Sanktion selbst unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fiel. Diese Grundsätze galten nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 60 Obgleich die Beschlüsse des Großen Senats[1] lediglich die Abziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verfahrenskosten bejahen[2], wird die Abziehbarkeit von in einem Strafverfahren festgesetzten Geldstrafen offengelassen, wurde im Interesse der Rechtssicherheit auch ein Abzugsverbot für Geldstrafen eingeführt. Hierin ist aber – anders als bei den Geldbußen – ke...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.3 Nebenstrafen vermögensrechtlicher Art

Rz. 64 Das Abzugsverbot erstreckt sich auch auf Vermögenseinbußen durch die Einziehung von Vermögensgegenständen, soweit dieser Maßnahme strafrechtlicher Charakter zukommt. Nach § 74 Abs. 1 StGB können bei vorsätzlich begangenen Straftaten Gegenstände eingezogen werden, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer zustehen[1] oder die Gegenstände na...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.3 Vereinbarungen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken

Rz. 17 Die Abs. 4 und 5 zielen auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II außerhalb von Jobcentern ( § 44b ) mit Kooperation. Die Regelungen haben insbesondere die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften im Blick. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Aufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die kommunalen Träger für die Aufgaben nach § 6 A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.7 Verfahrenskosten

Rz. 58 Zum Abzugsverbot für mit den Sanktionen zusammenhängende Aufwendungen ab Vz 2019 s. Rz. 66.mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51b Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5 Sanktionen

Wenn die Prüfer keine Verstöße gegen die Rechtsvorschriften feststellen können, ergeben sich auch keine Sanktionen. Allerdings schließt das nicht aus, dass in kürzerem oder längerem Abstand eine erneute Prüfung erfolgt. Dafür gibt es keine Vorgaben oder strengen Prüfpläne. Mehrere Prüfungen sind innerhalb eines kurzen Zeitraums rechtlich zulässig. Folgen hat es jedoch, wenn V...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3 Sanktionen

3.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften § 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 155 Der Aspekt der Verschwiegenheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, gewinnt gerade im schnelllebigen Zeitalter von Globalisierung, Digitalisierung und Arbeiten 4.0 eine immer wichtigere Bedeutung. Egal, ob bestimmte Bau- und Konstruktionspläne, Fertigungsverfahren, Rezepturen, Marketingstrategien, Montageanleitungen o...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / Zusammenfassung

Überblick Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält eine Subsidiärhaftung, die derjenigen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) entspricht. Wird bei erfolgter Fremdvergabe von Aufträgen der Auftragnehmer insolvent, so haftet der Auftraggeber für die Subunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, sollten diese gegen das Mindestlohngesetz vers...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

Rz. 169 Die ganz h.M. leitet aus § 306 BGB ein sog. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ab.[346] Dies bedeutet, dass eine unwirksame Klausel eben gerade nicht mit dem Inhalt aufrechterhalten werden kann, der nach gesetzlichen Maßstäben gerade noch zulässig wäre. Rz. 170 Die Ableitung eines solchen Verbots erschließt sich vor dem Hintergrund des mit den §§ 305 ff. BGB ver...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / II. Wirksamkeitskontrolle wie bei Eheverträgen?

Rz. 9 Noch ungeklärt ist, ob die Inhalts- und Ausübungskontrolle der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Eheverträgen[31] auf Partnerschaftsvereinbarungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übertragbar ist.[32] Zwar enthält das Zivilrecht keine Regelungen zum Innenverhältnis der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so dass insofern ein spezifischer Maßstab (zwi...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 19 Die für den Anspruch des Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmers konstitutive Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Feststellung voraus, dass der Erblasser seine Verfügungsfreiheit (§ 2286 BGB) missbraucht hat.[68] Die Missbrauchsprüfung erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / C. Adoption des Lebensgefährten?

Rz. 9 Der Lebensgefährte gilt quer durch alle Bereiche der Rechtsordnung weitestgehend nicht als Angehöriger. Insbesondere im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht veranlasst dieser Umstand die Beteiligten zu Gestaltungsüberlegungen. Die Ehe ist das naheliegende Rechtsinstitut, das jedoch mitunter aus rechtlichen oder außerrechtlichen Erwägungen bewusst vermieden wird. D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang des Schuldvertragsstatuts

Rz. 340 Das durch Art. 3 ff. Rom I-VO zu bestimmende Vertragsstatut regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich umfassend. Es betrifft z.B. das gültige Zustandekommen des Vertrages, seinen Inhalt und die daraus resultierenden Rechte, Verpflichtungen und Ansprüche der Parteien. Als eigenständige Teilfragen sind aber v.a. die Form, die Geschäftsfähigkeit und eine e...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1 Verstöße gegen eine Rechtsvorschrift beim Arbeitgeber

5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EU...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG)

Unternehmen, die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind, sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden.mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften

§ 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sonstige Anforderungen im Überblick (§§ 4–15 REITG)

Rn. 2582 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mindestkapital: Eine REIT-AG muss ein Mindestnominalkapital von 15 Mio EUR aufweisen (§ 4 REITG), um für den Börsengang "gerüstet" zu sein (vgl BT-Drucks 16/4026, 20). Keine stimmrechtslosen und keine Vorzugsaktien: Sämtliche REIT-Aktien müssen stimmberechtigt sein und dürfen nicht Vorrechte gewähren (§ 5 Abs 1 REITG). Firmierung: Die Gesell...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 182 Muster 3.27: Vertragsstrafe Muster 3.27: Vertragsstrafe (1) Für den Fall, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder verspätet zum Dienst antritt, das Anstellungsverhältnis außerordentlich kündigt, ohne dass ein wichtiger Grund für eine solche Kündigung vorliegt, oder durch vertragswidriges Verhalten eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhält...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1.2 Verstöße als Auftraggeber

Mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR belegt werden kann, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei Erfüllung dieses Auftrags den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder einen Nachunternehmer einsetzt oder zuläss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen

Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EUR geahndet werden. Wer einer der Mitf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Sonstiges (Abs. 3 und 4)

Rz. 165 Der weitere Absatz 3 stellt klar, dass derartige Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Geheimnisschutz auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Absatz 4 soll verhindern, dass Absatz 3 im Einzelfall faktisch zu einem umfassenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbot führt, ohne jedoch die rechtlichen Anforderungen eines solchen zu erfüllen und damit Wirks...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.5 Ausstellen oder in Verkehr bringen unrichtiger Belege

Mit Geldbuße bis zu 100.000 EUR kann geahndet werden, wenn unrichtige Belege (z. B. Scheinrechnungen, falsche Arbeits- oder Verdienstbescheinigungen), die Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung ermöglichen, ausgestellt oder weitergegeben werden. Auch Leistungsmissbrauch fällt unter den Begriff der Schwarzarbeit. Wer aus grobem Eigennutz Vermögensvorteile großen Ausmaßes er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.3 Lohndumping und Meldeverstöße

Lohnwucher[1] und Ausbeutung der Arbeitskraft[2] können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe, unter besonderen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, geahndet werden. Zwangsarbeit nach § 232b StGB ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, unter besonderen Voraussetzungen von einem Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber

Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR können Verstöße belegt werden, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig insbesondere Prüfungen der Zollbehörden nicht duldet oder bei e...mehr