Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.3 Schaffung einer belästigungsfreien Atmosphäre: Verhaltensrichtlinien

Ziel des Arbeitgebers muss sein, die sexuelle Selbstbestimmung und Würde aller Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch übergriffiges, entwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten in seiner Arbeitsumgebung beeinträchtigt wird. Ein belästigungsfreies Umfeld bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit offensichtlicher Übergriffe, sondern auch die aktive ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Sanktionen im Bilanzkontrollverfahren

I. Veröffentlichung Tz. 117 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Werden ein oder mehrere Fehler festgestellt, macht die BaFin die Fehlerfeststellungen unter Nennung des betroffenen Unternehmens sowie den wesentlichen Teilen der Begründung unverzüglich bekannt. Dies erfolgt sowohl auf der Internetseite der BaFin als auch in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Sonstige Sanktionen und Nebenfolgen

1. Straf- und bußgeldrechtliche Nebenfolgen a) Nebenfolgen der Verurteilung aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Verschonungsregeln im engeren Sinne (§§ 13a, 13b ErbStG) bis 26 Mio. EUR

Rz. 11 a) Grundoption Regelverschonung (15 % Steuerpflicht/5 Jahre Kontinuität) Tabelle 1mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Verhältnis zu verwandten Rechtsinstituten

Rz. 1130.16 [Autor/Stand] Liegt der entscheidende Gedanke der Einziehung von Taterträgen in der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die dem Täter oder Teilnehmer aus oder für die Tat zugeflossen sind, erfasst die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB, § 375 Abs. 2 AO) die Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht wur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs ohne triftigen Grund

Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Veräußerung im stlichen Sinne ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder wirtsch Eigentums (s Urt des BFH v 21.10.1976, BStBl II 1977, 146 und s § 17 EStG Tz 62). Keine Veräußerung ist damit die unentgeltliche Übertragung zB durch Schenkung oder iR der vorweggenommenen Erbfolge, wenn es sich hierbei um eine unentgeltliche Übertrag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsnatur

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Rechtsnatur des zu zahlenden Geldbetrags ist unklar.[2] In den Gesetzesmaterialien des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wird § 398a AO ohne nähere Konkretisierung als "freiwillige Zahlung" bezeichnet.[3] In der Literatur werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen solch generellen "Zuschlag" geäußert.[4] Strafcharakter ist dem Geldbetrag letztlich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Die Behaltensregelung bei § 19a ErbStG – Nachversteuerung

Rz. 10 Nach R E 19a.3 Abs. 1 Satz 1 ErbStR fällt der Entlastungsbetrag ex tunc weg (mit Wirkung für die Vergangenheit), soweit der Erwerber innerhalb der fünfjährigen Kontinuitätsfrist gegen eine Behaltensregel des § 13a Abs. 6 ErbStG verstößt. Diese Sanktion wird als spezieller Anwendungsfall von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO interpretiert. Nach R E 19a.3 Abs. 2 ErbStR entfäl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Materielle Rechtswidrigkeit des Vorteils

Rz. 440 [Autor/Stand] Ein Steuervorteil ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Sachverhalt nicht vorliegt, der Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbegünstigung ist, der Täter also keinen Anspruch auf sie hat. In den "cum/ex"-Fällen bestand etwa kein Anspruch auf Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 bzw. 4 EStG, wenn diese auf den Dividen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.2.2 Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

(1) 1Während für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 378 AO der Eintritt eines konkreten Schadens vorausgesetzt wird, erfasst § 379 AO lediglich Vorbereitungshandlungen, die es ermöglichen (d.h. abstrakt geeignet sind), nicht gerechtfertigte Steuervorteile in Form von Kindergeld zu erlangen (vgl. auch S 2.2 Abs. 3). 2Falls die unrichtige Bescheinigung für die unrechtmä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Anordnung der Einziehung

Rz. 1131.20 [Autor/Stand] Soweit die obigen Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht die Einziehung anordnen. Das Ob und der Umfang der Einziehung stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts [2]. Soweit die Einziehung Strafcharakter hat (§ 74 StGB), ist vor allem auf die Tat- und Schuldangemessenheit zu achten. Dient die Einziehung überwiegend oder ausschließlich einem S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Der von der Einziehung betroffene Personenkreis

Rz. 1131.11 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 StGB ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, und zwar grds. als Alleineigentümer oder -berechtigtem. Man spricht hier auch von einer täterbezogenen Einziehung [2]. Für diesen Einziehungsgrund ist im Wesentlichen der Strafgedanke bestimmend. Durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Rechtsfolgen der Einziehung

Rz. 1131.23 [Autor/Stand] Die rechtliche Wirkung der Einziehung ist seit dem 1.7.2017 für die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 f. StGB) sowie für die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB) einheitlich in § 75 StGB geregelt. Aus § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens spielt bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO dann eine Rolle, wenn sich der Unterlassungstäter bei pflichtgemäßer Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen der Gefahr der Selbstbezichtigung und Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung oder anderer Delikte aussetzen würde[2]. Denn es ist allgemein anerkannt, dass nie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut des § 370 AO

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Bestimmung des durch § 370 AO geschützten Rechtsguts wirkt sich im Wesentlichen für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale, die Konkurrenzen und den Beginn der Verfolgungsverjährung aus. Die Frage ist nach wie vor umstritten. Weder die Begr. zum Regierungsentwurf (§ 353 RegE[2]) noch die Stellungnahme des BR[3] und der Bericht des Finanzausschusses[4]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Konsequenzen

Rz. 1413 [Autor/Stand] Durch die Entscheidung des EuGH in der Sache Italmoda ist nunmehr klargestellt, dass alle Fälle von missbräuchlicher Geltendmachung von Rechten aus der MwStSystRL bzw. der 6. EG-Richtlinie – insb. Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und das Recht auf Vorsteuerabzug – gleich zu behandeln sind. Einheitlicher Maßstab für die Versagung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 60 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gelten als Inländer auch deutsche Staatsangehörige, die sich seit dem Wegzug weniger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten. In diesen Fällen wird somit ausnahmsweise auf die Staatsangehörigkeit abgestellt. Rz. 61 Ziel der Vorschrift ist es, Steuerumgehungen durch kurzfristige Wohnsitzverlegungen zu verhindern. Rz. 62 Vorausse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.1 Einführung und Übersicht (letztwillige Verfügungen)

Rz. 104 Das BGB, das bekanntlich dem Grundsatz der Privatautonomie folgt, behandelt auch im Erbrecht persönliche Willensäußerungen (hier: letztwillige Verfügungen) als gegenüber dem gesetzlichen Erbrecht vorrangig (s. §§ 1939, 1941, 1953, 2088 und 2104 BGB). Danach geht eine wirksame letztwillige Verfügung dem gesetzlichen Erbrecht stets vor. Der testierende Erblasser ist je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bode/Winkler, Fahrerlaubnis, Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Aufl. 2006; Ebner, Grundfragen zum Fahrverbot und zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Steuerstraftaten, NZV 2014, 391; Kubiciel, Fahrverbot oder gemeinnützige Arbeit für Steuersünder?, Recht und Politik 2014, 159; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 545 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Kamps/Talaska, Selbstanzeige eines Jägers und Waffenträgers, AO-StB 2013, 61.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Straf- und bußgeldrechtliche Nebenfolgen

a) Nebenfolgen der Verurteilung aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Maßregeln der Besserung und Sicherung

Schrifttum: Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Hanack in LK12, Vor §§ 61 ff. StGB; Fischer 61, Vor § 61 StGB Rz. 3a, 4a. aa) Allgemeines Rz. 1128.11 [Autor/Stand] Die Strafe ist nicht die einzige Rechtsfolge des allgemeinen Strafrechts und damit (§ 369 Abs. 2 AO) des Steuerstrafrechts. Neben ihr stehen die Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61–72 StGB). Zusammen mit der Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Einziehung, Unbrauchbarmachung

aa) Allgemeines Rz. 1129 [Autor/Stand] § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB ordnet die Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und die Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB) den sog. Maßnahmen zu. Unter dieser Sammelbezeichnung werden bestimmte Rechtsfolgen der Straftat zusammengefasst, die trotz unterschiedlicher Rechtsnatur teilweise nach gleichen Grundsätzen behandelt werden[2]. Durch die Zusammenfassung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74–75 StGB, § 375 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Julius, Einziehung, Verfall und Art. 14 GG, ZStW 109 (1997), 58; Minoggio, Das Schweigerecht der juristischen Person als Nebenbeteiligte im Strafverfahren, wistra 2003, 121. Zu den Besonderheiten der Einziehung im Steuerstrafrecht vgl. die eing. Darstellung § 375 Rz. 32 ff. sowie die Schrifttumsnachweise hierzu § 375 vor Rz. 1. (1) Zweck und Rechtsnatur Rz. 1131 [Aut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Geldwäsche

aa) Allgemeines Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung als Vortat ist vor allem angesichts der weitreichenden Meldepflichten für Kreditinstitute nach dem GwG von erheblicher praktischer Bedeutung. BMF[2] und BaFin[3] haben 2014 Rundschreiben veröffentlicht, in denen weitreic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, DStZ 1990, 424; Bordewin, Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 25.7.1984, FR 1984, 411; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwaltungsrechtliche Folgen

a) Untersagung der Gewerbeausübung Rz. 1165 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Die Untersagung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Auswirkungen für die Rechts- und Steuerberatung

a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche Rz. 1199.4 [Autor/Stand] Die Aufnahme des § 370 AO in den Katalog der tauglichen Vortaten zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB) hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuerstrafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Hanack in LK12, Vor §§ 61 ff. StGB; Fischer 61, Vor § 61 StGB Rz. 3a, 4a.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Gercke, Außerstrafrechtliche Nebenfolgen in Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2012, 291; Lantermann, Die Vergabe öffentlicher Aufträge und die nicht hinreichende Berücksichtigung bzw. Verdrängung von Korruptionspräventionsmechanismen, NZWiSt 2014, 50.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Nebenfolgen der Verurteilung

aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem. § 45 Abs. 1 StGB ist i.S.v. § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Maßregeln ohne Freiheitsentzug

(1) Führungsaufsicht (§ 68 StGB) Rz. 1128.14 [Autor/Stand] Aufgabe der Führungsaufsicht ist es – im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB, die nur für Täter mit günstiger Sozialprognose außerhalb der Schwerkriminalität bestimmt ist, aber in Fortführung des mit § 57 StGB eingeschlagenen Weges –, den Versuch zu machen, auch Tätern mit schlechter Sozialprogn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Taterträgen (§§ 73–73e StGB)

Schrifttum: Bach, Das erlangte Etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB bei einer Steuerhinterziehung, NZWiSt 2019, 62; Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, NZWiSt 2016, 131; Greeve, Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, ZWH 2017, 277; Köhler, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NStZ 2017, 497; Köllner/Müc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Weitere Straftatbestände

Schrifttum: Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen[3]. Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Insoweit ist zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nichtzahlung der Umsatzsteuer

aa) Allgemeines Rz. 1199 [Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Hanack in LK12, Vor § 68 StGB; Fischer 61, Vor § 68 StGB Rz. 1a; Kreß, Motive für die Begehung von Steuerhinterziehung, Diss. Köln 1983; Parigger, Urteilsfolgen neben der Strafe, StraFo 2011, 447.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung, AO-StB 2004, 453; Friauf, Passversagung aus steuerlichen Gründen, in FS Schwinge, 1973, S. 247; Gast-de Haan, Steuerverfehlungen als Grundlage von steuerlichen und anderen Verwaltungseingriffen, in DStJG 6 (1983), S. 188; Weyand, Passversagung und -entziehung aus steuerlichen Gründen, INF 1989, 361...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bach, Das erlangte Etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB bei einer Steuerhinterziehung, NZWiSt 2019, 62; Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, NZWiSt 2016, 131; Greeve, Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, ZWH 2017, 277; Köhler, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NStZ 2017, 497; Köllner/Mück, Reform d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters an Steuerde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfragen nach de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Geldwäsche als Mitglied einer Bande

Rz. 1198 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung durch ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterziehungen verbunden hat, ist nach § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB ebenfalls taugliche Vortat der Geldwäsche. Zum Tatbestandsmerkmal der Bande und der damit verbundenen Probleme s. Rz. 1123 ff. und die dortigen Verweise auf § 373 AO.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Materielle Voraussetzungen der Einziehung

Rz. 1131.10 [Autor/Stand] Neben einer vorsätzlichen Anknüpfungstat setzt die Einziehung von Gegenständen nach § 74 Abs. 1 StGB voraus, dass diese durch ein Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht (producta sceleris, Tatprodukte) oder zur Begehung bzw. Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen sind (instrumenta sceleris, Tatmittel) [2]. Die Einziehung ist dabei in d...mehr