Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Option einer Besitz-PersGes mit Sonder-BV zur KSt gem § 1a KStG

Rn. 427 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wenn die Besitzgesellschaft eine vermögensverwaltende OHG, KG oder nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG ist, kann sich auch eine Option nach § 1a KStG idF lt KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 dazu eignen, eine zukünftige Gewinnrealisierung auf Ebene der Besitzgesellschaft zu vermeiden. Die klassische wandelt sich zur kapitalistischen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Höhe der Pauschale

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zur Abgeltung der entstandenen Aufwendungen kann für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine gestaffelte Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. In 2025 beträgt die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Bauten auf fremdem Grund und Boden

Entgelt in Gestalt einer Sachleistung für die Überlassung der Nutzung eines Grundstücks kann auch die Erstellung eines Gebäudes durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflichteten übergeht und der Vermögenszuwachs in einem Veranlassungszusammenhang mit der Nutzungsüberlassung steht, also z. B. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 TV-L haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kla...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.2.1 Vermögenswert (asset)

Rz. 33 Nach den Rahmenkonzept besteht eine Ansatzpflicht für Vermögenswerte (assets), wenn es sich um eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende wirtschaftliche Ressource handelt, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt (CF 4.3) und die Ressource das Potenzial besitzt, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren (CF 4.4). In CF 4.4 wird die wirtschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Outplacement / 2 Individuelles Outplacement – steuerfreie Leistung

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Beratung der ausscheidenden Arbeitnehmer durch ein Outplacement-Unternehmen, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um steuerfreien Arbeitslohn. Zwar erfolgt die Beratung nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, da der Arbeitgeber bei ausscheidenden Arbeitnehmern im Regelfall nur an einer sozialverträgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 2 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen

Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit[1] oder kurzer Dauer der Beschäftigung[2] sind von vornherein versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Übersteigt das monatliche Entgelt für eine Haushaltshilfe im Priva...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.1 Laufende arbeitgeberseitige Leistungen

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen, auf die die Bestimmung des § 23c SGB IV anzuwenden ist, zählen insbesondere: Zuschüsse zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, Zuschüsse zum Pflegeunterstützungsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Krankentagegeld privat Versicherter, Sachbezüge (z. B. Kost, Wohnung und private Nutzung von Geschäftsfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 1 Haushaltshilfe ist Arbeitnehmer

Haushaltshilfen sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinne. Die Vergütung an eine Haushaltshilfe ist regelmäßig als Arbeitslohn steuerpflichtig, weshalb der Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet ist. Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften, d. h. individuelle Besteuerung des Arbeitslohns nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM oder Pauschalbesteuerung unter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Welc... / 3 Beitragspflicht bei Übersteigen des Nettoarbeitsentgelts

Soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR übersteigen, gelten Zahlungen oder Sachbezüge des Arbeitgebers zum Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Mutterschaftsgeld sowie zum Krankentagegeld oder für eine Elternzeit nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die darüb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Sachzuwendungen

Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Gemischte Veranlassung

Nach der Rechtsprechung[1] ist eine Aufteilung von Aufwendungen des Arbeitgebers für gemischt veranlasste Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zulässig.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Versicherungsprämien

Zahlt der Arbeitgeber die Prämien, z. B. für die vom Arbeitnehmer abgeschlossene Dienstreise-, Reisegepäck-, Unfall-, Kasko- oder Instrumentenversicherung, stellen die Zahlungen keinen Arbeitslohn dar, soweit nur das berufliche Risiko versichert ist. Bei gemischter Veranlassung (beruflich/privat) ist eine Aufteilung der Prämie entsprechend den Erfahrungssätzen der Versicheru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Dienstwohnung

Die Gewährung einer (verbilligten) Dienstwohnung stellt regelmäßig Arbeitslohn dar.[1] Der Ansatz eines Sachbezugs für eine Wohnung unterbleibt, soweit das gezahlte Entgelt mindestens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts beträgt.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Losgewinne

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Kleidergeld

bleibt unter engen Voraussetzungen steuerfrei.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Kindergartenzuschüsse

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Zinsersparnisse/-zuschüsse

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Essenszuschüsse

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Sicherheitsmaßnahmen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Rohstoffzertifikate

Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert oder eingelöst, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, führt dies ab 2009 laut Verwaltungsauffassung zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG .[1] § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG findet außerdem bei der Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Kreditkarte

Wird dem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke unentgeltlich eine Firmenkreditkarte zur Verfügung gestellt, kann die Übernahme der entsprechenden Kosten als Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse steuerfrei sein.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Freifahrten/Freikarten/Freiflüge/Freitabak/Freitrunk

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für den Betriebssport sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber als "Gesundheitsförderung" evtl. unter weiteren Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei gewährt werden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Bargeldzuschüsse

Geldleistungen sind Arbeitslohn. Auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen.[1] Das führt zur Steuerpflicht, die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR monatlich ist nicht anwendbar.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Incentivereisen

Die Teilnahme an derartigen Reisen im Rahmen des Dienstverhältnisses ist regelmäßig Arbeitslohn.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / VIP-Logen

Die Gewährung von Eintrittsberechtigungen in VIP-Logen ist regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Waren-/Einkaufsgutscheine

Die Gewährung ist regelmäßig Arbeitslohn.[1] Sie bleiben unter weiteren Voraussetzungen im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Betriebliche Sozialleistungen

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, können aber in betrieblichem Interesse gewährt werden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Betriebsveranstaltungen/-ausflüge

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110 EUR[1] je Veranstaltung steuerfrei. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Eintrittskarten

Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen, wie z. B. Sportveranstaltungen, Theater, Konzert usw., handelt es sich i. d. R. um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse und damit kein Arbeitslohn kann nur ausnahmsweise anzunehmen sein.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Geschenke

sind nach Rechtsprechung des BFH steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Sog. Aufmerksamkeiten (Sachgeschenke) zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60 EUR werden jedoch von der Finanzverwaltung steuerfrei belassen.[2] Andere Sachzuwendungen können aufgrund der Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR/Monat steuerlich außer Ansatz bleiben.[3] Geldgeschenke sind unabhängig von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Telefon/Telekommunikation

Die Vorteile des Arbeitnehmers[1] aus der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräten sind steuerfrei gestellt.[2] Die Steuerfreiheit besteht unabhängig vom Verhältnis des Umfangs der beruflichen und der privaten Nutzung. Sie umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software sowie die vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Gesundheitsförderung

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind von der Lohnsteuer und damit im Ergebnis auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, soweit den Betrag von 600 EUR [1] im Kalenderjahr nicht übersteigen. Begünstigt sind Maßnahmen, die hin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.6 Persönliches Budget

Rz. 29 Im Zusammenhang mit den Leistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 kann der Leistungsberechtigte das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) wählen. Hiernach können behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen von den Rehabilitationsträgern anstelle der Dienst- oder Sachleistungen ein Budget in Geld wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persö...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 4 50-EUR-Freigrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält am 30.9.2025 von seinem Arbeitgeber ein Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 3,65 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 3,65 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.10.2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 1 Zinsloses Arbeitgeberdarlehen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährte einem Arbeitnehmer am 30.9.2025 ein zinsloses Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht für Wohnungsbau). Die Laufzeit beträgt 3,5 Jahre. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zurückzuzahlen. Die Raten sollen am Monatsletzten mit der monatlichen Gehaltsabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.10.2025. Wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 5 Zinsloses Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR

Sachverhalt Am 1.7.2025 erhält ein Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen von 13.000 EUR. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 100 EUR. Die Raten sollen direkt bei der Entgeltabrechnung abgezogen werden. Die Tilgung beginnt mit der Gehaltszahlung am 31.7.2025. Die Vergabe von Darlehen gehört nicht zum Geschäftszweck des Arbeitgebers. Ab wann ist der Zinsvorteil lohns...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 2 Arbeitgeberdarlehen mit 1,0 % Zinsen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer am 30.9.2025 ein Darlehen über 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 1,0 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 1,0 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Zins- und Tilgungsraten sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.10....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.5 Mögliche Entgeltanreize, § 18a Abs. 2

Die Tarifvertragsparteien haben in Absatz 2 die Verwendung des zur Verfügung stehenden Budgets auf Maßnahmen beschränkt, die zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden. In Betracht kommen nach dem Klammerzusatz Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.1 Bedingung

Rz. 4 Bedingung i. S. d. Vorschrift ist die aufschiebende Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB – bei einer auflösenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 2 BGB hingegen entsteht die Steuer z. B. mit Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags.[1] Die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung und ab diesem Zeitpunkt,[2] sodass der Vorgang grunderwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr