Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) "Umwandlung" in eine GmbH/Kapitalmaßnahmen bei der UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 563 Der Gesetzgeber hat keine Fristen für die "Umwandlung" der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH vorgesehen. In der Praxis hatten aber bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des MoMiG 200 UG (haftungsbeschränkt) diesen Weg beschritten.[1933] Zum 1.11.2013 hatten sich lediglich knapp über 6 % der UG (haftungsbeschränkt) in eine "klassische" GmbH umgewandelt. Der Weg in di...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.2 Eigenkapital und Kapitalaufbringung

Zur Gründung einer AG wird ein Mindeststammkapital von 50.000 EUR benötigt, das bar oder als Sacheinlage erbracht werden kann. Für die Eintragung in das Handelsregister müssen die Aktionäre bei Bargründung mind. 25 % des Grundkapitals (12.500 EUR) aufbringen.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.2 Eigenkapital und -Aufbringung

Zur Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich, das die Gesellschafter – nach Wahl auch durch Sacheinlagen – in die Gesellschaft einbringen. Für die Eintragung in das Handelsregister ist dem Registergericht nachzuweisen, dass die einzelnen Gesellschafter mind. 25 % ihrer Stammeinlage eingezahlt haben und dies insgesamt mind. 12.500 EUR, also ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.7 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle einer Sacheinlage nach § 20 UmwStG

Tz. 102 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Sacheinlage des Betriebs eines BgA nach § 20 UmwStG in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile ist uE – zur Sicherstellung der Nachbelastung der von dem BgA unter der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens erzielten Gewinne – eine analoge Anwendung des § 29 KStG geboten. Beispiel zur Einbringung eines BgA nach § 20 UmwStG in ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragung eines Investitionsabzugsbetrags nach Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz Ein ursprünglich rechtmäßig gebildeter Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 EStG in einem Einzelunternehmen ist rückgängig zu machen, wenn bei einer (rückwirkenden) Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 UmwStG die Investitionen letztlich erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalgesellschaft erfolgen. Sa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Leitsatz Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / I. Sperrfristen

Nach § 20 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 UmwStG ist es auf Antrag möglich, eine Sachgesamtheit wie einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen (Teil eines) Mitunternehmeranteil/s gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte zum Buchwert oder Zwischenwert in eine Kapitalgesellschaft einzubringen. Sperrfristbehaftete Anteile: Der Gesetzgeber hat, um (vermeintlich) ungerechtfertigte Steuerbegünstig...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / III. Infizierung: Verlagerung stiller Reserven führt zur Mitverstrickung

Derivativ sperrfristbehaftete Anteile: Allerdings könnten die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Anteile ihrerseits sperrfristverstickt werden. Diese Folge tritt nach § 22 Abs. 7 UmwStG [3] dann ein, wenn es in Folge einer Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG oder eines Anteilstausches nach § 21 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert zu einer Verlagerung stiller R...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendbarkeit § 8 Abs. 3 S. 4 KStG auch bei verdeckter Einlage aus dem Privatvermögen natürlicher Personen

Streitig ist die körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung. Das FG entschied dazu: Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 S. 4 KStG ist nicht nur auf verdeckte Einlagen von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter anzuwenden, sondern auch, wenn es sich bei dem einbringenden Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Gegenstand einer verdeckten Sacheinlage i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sacheinlagen und Sachübernahmen

aa) Handelsrecht Rz. 213 [Autor/Zitation] Bei Kapitalgesellschaften sind die Voraussetzungen, die bei Anteilsgewährung gegen Sacheinlagen erfüllt sein müssen, detailliert geregelt (§ 27 Abs. 1, § 183 Abs. 1 AktG; § 5 Abs. 4, § 56 Abs. 1 GmbHG); der Einbringungswert ergibt sich auf der Grundlage der Bestimmungen der Satzung oder des Kapitalerhöhungsbeschlusses aus der Übernahme...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Handelsrecht

Rz. 213 [Autor/Zitation] Bei Kapitalgesellschaften sind die Voraussetzungen, die bei Anteilsgewährung gegen Sacheinlagen erfüllt sein müssen, detailliert geregelt (§ 27 Abs. 1, § 183 Abs. 1 AktG; § 5 Abs. 4, § 56 Abs. 1 GmbHG); der Einbringungswert ergibt sich auf der Grundlage der Bestimmungen der Satzung oder des Kapitalerhöhungsbeschlusses aus der Übernahmevereinbarung, in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Rechtsformwechsel

Rz. 143 [Autor/Zitation] Ein Inventar ist auch bei Übergang eines Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger zu erstellen (zB Übergang eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft oder bei Anwachsen einer Personengesellschaft auf den letzten, verbleibenden Gesellschafter; Hofbauer/Steidl in Jabornegg/Artmann2, § 191 Rz. 5). Auch bei Umgründungen (Umwandlungen) (bsp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Umgründungen

Rz. 504 [Autor/Zitation] Es besteht für Umgründungen (= Überbegriff für Umwandlungen) ein Wahlrecht zur Buchwertfortführung (§ 202 Abs. 2 öUGB). Der Begriff umfasst Verschmelzungen nach den einschlägigen Normen, Spaltungen nach dem öSpaltG und Umwandlungen nach dem öUmwG sowie Einbringungen, Zusammenschlüsse und Realteilungen (KFS/RL 25 Rz. 92; ausführlich Ludwig/Strimitzer i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Anschaffungsvorgänge vollziehen sich rechtlich in den Formen Kauf (einschließlich Werklieferung), Tausch (vgl. Rz. 204 ff.), unentgeltlicher Erwerb (vgl. Rz. 197 ff.), Sacheinlage (vgl. Rz. 213 ff.), Umwandlung (vgl. Rz. 220 ff.) und Verschmelzung (vgl. auch Heyes/Thelen/Elprana in Heidel/Schall[3], § 255 Rz. 5). Wirtschaftlich lässt sich der in § 255 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Steuerrecht

Rz. 225 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich richtet sich der Ansatz der übergegangenen Wirtschaftsgüter nach dem UmwStG . Dieses lässt – abhängig von der Art des übergegangenen Vermögens bzw. der beteiligten Rechtsformen – idR eine Buchwertfortführung zu, sofern die Besteuerung der stillen Reserven in Deutschland sichergestellt ist. Der sachliche Anwendungsbereich des UmwStG best...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verhältnis zum Steuerrecht

Rz. 15 [Autor/Zitation] Über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) gilt der Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 Satz 1) auch in der Steuerbilanz. Folglich besteht auch steuerbilanziell grds. eine Ansatzpflicht für alle aktiven Wirtschaftsgüter. Dies folgt auch aus der Rspr. des BFH, nach der handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte zu steuerlichen Aktivi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Handelsrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Auch unentgeltlich (zB durch Schenkung oder Erbfall) erworbene Vermögensgegenstände sind nach dem Vollständigkeitsprinzip (§ 246 Abs. 1 Satz 1) grds. in den Jahresabschluss aufzunehmen. In der Regel genügt dazu die Aufnahme in das Inventar; ein Wertansatz, selbst ein Merkposten, kann nicht verlangt werden (im Ergebnis ebenso Heyes/Thelen/Elprana in He...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Handelsbilanz

Rz. 74 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften sind verpflichtet, alle Vermögensgegenstände, die ihrem Gesamthandsvermögen zuzurechnen sind, im JA auszuweisen. Was handelsrechtlich zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft (§ 124 Abs. 1: Vermögensträgerin) zählt, entscheidet sich zunächst bei Gründung der Gesellschaft nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrags, der sich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn des Unternehmens aufzustellen. Der Stichtag der Eröffnungsbilanz fällt grds. mit dem Zeitpunkt des Beginns der Buchführungspflicht zusammen (§ 238 Rz. 157 ff.). Maßgeblich ist grds. der erste buchungspflichtige Geschäftsfall bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 193...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 474 [Autor/Zitation] Für die Anwendbarkeit des § 203 Abs. 5 öUGB müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: Übernahme eines Betriebs, Vorliegen einer Gegenleistung, Gegenleistung muss höher sein als Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Rz. 475 [Autor/Zitation] Die Aktivierung eines Firmenwerts erfordert gem. § 203 Abs. 5 öUGB die Übertragung ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Maul, Immaterielle Anlagewerte im Jahresabschluß der Aktiengesellschaften – Ein Beitrag zur Interpretation des § 153 Abs. 3 AktG, ZfbF 1973, 16; Moxter, Die Aktivierungsvoraussetzung "entgeltlicher Erwerb" im Sinne von § 5 Abs. 2 EStG, DB 1978, 1804; Moxter, Aktivierungsgrenzen bei "immateriellen Anlagewerten", BB 1978, 821; Moxter, Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzre...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Betriebsausgaben bei EÜR

Rz. 556 Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht. Rz. 557 Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Steuerrecht

Rz. 218 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich kommt es insbes. darauf an, ob es sich um eine offene oder verdeckte Einlage und ob es sich um Betriebs- oder Privatvermögen handelt (vgl. Kulosa in Schmidt[41], § 6 EStG Rz. 591 ff., 761 ff.). Insoweit kann es sich um ein tauschähnliches Rechtsgeschäft handeln, mit der Folge, dass sich die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert des...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Entgeltlicher Erwerb

Rz. 201 [Autor/Zitation] In der Steuerbilanz besteht gem. § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsgebot für entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dies bedeutet im Umkehrschluss zunächst, dass unentgeltlich erworbene sowie selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter nicht aktiviert werden dürfen. Die Aufwendungen für das selbst erstellte immater...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 248 Abs. 1 Nr. 2 sind Aufwendungen für die Eigenkapitalbeschaffung von einer Aktivierung ausgeschlossen; sie sind Aufwand der Periode, in der sie anfallen. Die Vorschrift hat – aus demselben Grund wie bereits § 248 Abs. 1 Nr. 1 (vgl. Rz. 51) – nur klarstellende Bedeutung. Zu einer möglichen Berücksichtigung unter den Passivposten vgl. Rz. 62. Di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 241 [Autor/Zitation] Ein entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstand ist im Anlagevermögen zu aktivieren. Dabei ist das Vorliegen eines Leistungsaustauschs und der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vom Veräußerer auf den Erwerber entscheidend (Bertl/Fraberger, RWZ 1994, 248; Rohatschek/Leitner-Hanetseder in Zib/Dellinger, § 197 Rz. 23; Gassner, FJ 1990,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 492 [Autor/Zitation] Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen sind mit dem beizulegenden Wert anzusetzen (§ 202 Abs. 1 öUGB). Die Regelung wurde mit dem RLG 1990 (BGBl 1990/475) eingeführt und hat weder in der Bilanzrichtlinie noch im HGB ein Vorbild. Mit dem GesRÄG 1993 (BGBl 1993/458) wurde ein Wahlrecht für Umgründungen (in Deutschland "Umwandlungen", vgl. Rz. 220) eingefüh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Handelsrecht

Rz. 220 [Autor/Zitation] Erfolgt der Vermögensübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Änderung der Unternehmensform, richten sich die handelsrechtlichen Anschaffungskosten der übertragenen Vermögensgegenstände nach den Regelungen des UmwG (bei Vermögensübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge gelten die Grundsätze zu den Sacheinlagen, vg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen

Rz. 494 [Autor/Zitation] Die Begriffe Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen sind im öUGB nicht definiert. Den Begriffen ist gemeinsam, dass damit Vorgänge beschrieben werden, die nicht in die betriebliche Sphäre fallen, sondern die sich auf das Verhältnis Gesellschaft zu Gesellschafter bzw. Unternehmen zu Unternehmer beziehen (vgl. Stanek/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 12. Beteiligungen einschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 231 [Autor/Zitation] Zu Begriff und Ausweis der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen Unternehmen vgl. § 271 Rz. 1 ff. Bei diesen Finanzanlagen handelt es sich um nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens; insoweit ist § 253 Abs. 3 Satz 6 zu beachten. Rz. 232 [Autor/Zitation] Als Anschaffungskosten der genannten Finanzanlagen gelten bei einem Erwerb v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 grds. nicht aktiviert werden; sie sind unmittelbar aufwandswirksam zu erfassen. Da Gründungsaufwendungen regelmäßig weder zu einem Vermögensgegenstand führen noch die Ansatzvoraussetzungen eines aktiven RAP erfüllen (kein Aufwand für eine "bestimmte Zeit" nach dem Bilanzsti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / k) Anschaffungsähnliche Vorgänge

Rz. 470 [Autor/Zitation] Zum unentgeltlichen Erwerb von Vermögensgegenständen, Sacheinlagen und Sachübernahmen sowie zu Umgründungen (Umwandlungen) s. Rz. 492 ff. Rz. 471 [Autor/Zitation] Bei Tauschgeschäften, bei denen die Gegenleistung im Unterschied zum Kauf nicht in Geld, sondern in Sachwerten besteht, müssen die Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Realisationspri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Anschaffungskosten): Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Zwehl, Zuschüsse im Jahresabschluß, WPg. 1970, 4; Döllerer, Zur Problematik der Anschaffungs- und Herstellungskosten, JbFStR 1976/77, 196; Langel, Bilanzierungs- und Bewertungsfragen bei Wechselkursänderungen, StbJb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff, Bedeutung und Gestaltungsform der Eröffnungsbilanz

Rz. 58 [Autor/Zitation] § 193 Abs. 1 öUGB entspricht inhaltlich § 242 Abs. 1 HGB. Der Zweck der Eröffnungsbilanz liegt in der Feststellung der Vermögens- und Ertragslage zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. Rz. 26 f.). Die Eröffnungsbilanz ist Ausgangspunkt für die nachfolgend zu erstellenden JA und bildet die Grundlage für die Erfolgsermittlung, womit impliziert w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Blick nach Österreich

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Im Vergleich zu § 255 HGB bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede im Aufbau der Vorschrift (vgl. Rz. 427): § 255 HGB definiert d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Personengesellschaften: Akt... / 2 Disquotale Einlage in Personengesellschaften

Im folgenden Video beleuchtet Steuerberater Tim Hoferichter das Thema Schenkungsteuer bei disquotalen Einlagen in Personengesellschaften. Dabei werden sowohl Bar- als auch Sacheinlagen behandelt. Video: Disquotale Einlage in Personengesellschaften Weitere Inhalte zum Thema: BFH Urteil, Urteil v. 5.2.2020 – II R 9/17mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und in Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugsver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / 4. Änderung des Musterprotokolls

Wurde die Gesellschaft durch ein Musterprotokoll (Gründung im vereinfachten Verfahren, § 2 Abs. 1a GmbHG) gegründet, kann die Ziffer des Stammkapitals verändert werden, ohne dass das Kostenprivileg der Musterprotokollgründung verloren geht (Heckschen/Salomon in Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 3. Aufl. 2023, Kap. 10 Rz. 184). Erfolgt ein...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / 5. Weitere Muster zur Änderung der Satzung vor der Eintragung der GmbH

Meyer-Landrut/Klein, Formularkommentar GmbH, 4. Aufl. 2019, A IV 17 (Änderung der Firma); Böhm/Frowein in Münchner Vertragshandbuch, Bd. 1, 8. Aufl. 2018, IV 11 (Wechsel von der Bar- zur Sacheinlage, Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veranlagung

Rn. 59 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Erfassung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG findet iRd ESt-Veranlagung des Anteilseigners statt und ist eine Besteuerungsgrundlage des ESt-Bescheides. Veräußerungsgewinne können aufgrund der Bruchteilsbetrachtung nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gemäß §§ 179 Abs 1 und 2, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr