Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Einbringungsvertrag

Rz. 669 Von den Festsetzungen in der Satzung über die Sacheinlage und Sachübernahme zu unterscheiden ist der Einbringungsvertrag.[2164] Während der Einbringungsvertrag bei der Sachübernahme ein rein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, i.d.R. ein Kaufvertrag, ist,[2165] ist der Einbringungsvertrag bei der Sacheinlage ein körperschaftsrechtliches Rechtsgeschäft eigener Art.[2166...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kapitalerhöhung

Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach ausreichend ist. Bere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Nachgründung

Rz. 707 Findet innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung der AG eine Sachkapitalerhöhung oberhalb der Grenzen des § 52 Abs. 1 AktG, sind nach h.M. zusätzlich die Nachgründungsvorschriften zu beachten. Dies gilt gleichermaßen, wenn das verdeckte Sacheinlagengeschäft in den Nachgründungszeitraum fällt und die Grenzen des § 52 AktG überschritten werden. Entscheidend ist die ze...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Leistung zur freien Verfügung des Vorstands

Rz. 639 Die Leistung der Bareinlage muss zur freien Verfügung des Vorstands erfolgen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AktG). Freie Verfügbarkeit liegt vor, wenn die Einlage aus dem Herrschaftsbereich des Einlegers ausgesondert und dem Vorstand so übergeben wurde, dass er nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkung über die Einlage verfügen kann.[2079] Die Zahlung auf ein gesper...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 86 Inhaltlich müssen die Versicherungen der Geschäftsführer die tatsächlichen Umstände der Einlageleistung so hinreichend genau darlegen, dass dem Registergericht die Prüfung des Vorliegens dieser Voraussetzungen möglich ist.[335] Aus der Versicherung muss hervorgehen, dass Bareinlagen mindestens i.H.v. 12.500,00 EUR geleistet werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Nicht ausre...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Mischeinlage (gemischte Einlage)

Rz. 688 Eine Mischeinlage (= gemischte Einlage) liegt vor, wenn dem Gründer für seine Einlageleistung ausschließlich Aktien gewährt werden. Seine Einlageleistung besteht bei der Mischeinlage jedoch teilweise aus einer Sacheinlage und teilweise aus einer Bareinlage.[2195] Jede Einlage ist gesondert nach den für sie maßgebenden Regeln zu behandeln.[2196] Für die als Sacheinlag...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Fehlende Erfüllungswirkung

Rz. 73 Bei einer verdeckten Sacheinlage befreit die zunächst erbrachte Geldleistung den Gesellschafter nicht von seiner Bareinlageverpflichtung, § 19 Abs. 4 Satz 1 GmbHG. Diese besteht unverändert fort. Infolgedessen kann und darf aber der Geschäftsführer in der Anmeldung nach § 8 GmbHG nicht versichern, dass die Geldeinlage "auf die Geschäftsanteile" geleistet und damit erf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Erleichterte Sachgründung

Rz. 682 Bei jeder Sachgründung muss nach § 33 Abs. 2 Nr. 4 AktG zwingend eine externe Gründungsprüfung (Sachgründungsprüfung) durchgeführt werden. Bei der erleichterten Sachgründung kann hierauf jedoch nach § 33a Abs. 1 Satz 1 AktG verzichtet werden, wennmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Schuldrechtliches Agio, "investors agreement"

Rz. 804 Daneben gibt es ein sog. schuldrechtliche Agio ("investors agreement"). Eine derartige Leistung der Aktionäre an die Gesellschaft außerhalb der eigentlichen Kapitalaufbringungsvorschriften ist als schuldrechtliche Nebenabrede oder "investors agreement" bei einer Kapitalerhöhung zulässig.[2513] Auch i.R.d. Gründung kann ein solches schuldrechtliches Agio vereinbart we...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Überleitungsvorschrift für § 27 Abs. 3 und Abs. 4 AktG

Rz. 728 § 20 Abs. 7 EGAktG enthält eine Übergangsvorschrift für die Anwendung der Regeln über verdeckte Sacheinlagen und das ordnungsgemäße Hin- und Herzahlen. Danach finden diese Vorschriften auch auf Altfälle Anwendung, die sich vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelungen abgespielt haben, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiges Urteil über die aus der Unwirksamkeit folge...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / bb) Muster: Sachkapitalerhöhung bei der GmbH

Rz. 194 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.23: Sachkapitalerhöhung bei der GmbH Das Stammkapital wurde durch Sacheinlage auf _________________________ EUR erhöht. Der Gesellschaftsvertrag (§ 3) wurde entsprechend geändert. Jeder Geschäftsführer versichert, dass durch den Gesellschafter Herr/Frau/Firma _________________________ auf seine neue Stammeinla...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Zivilrechtliche Rechtsgrundlagen

Rz. 100 Das Betriebserhaltungsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebsgesellschaft ein gesamter Betrieb oder Teilbetrieb zur Nutzung überlassen wird. Regelmäßig wird in der Praxis vor der Überlassung das Umlaufvermögen separiert und an die Betriebsgesellschaft veräußert und/oder als Gegenstand einer Sacheinlage in die Betriebsgesellschaft gegen Gewährung von Gese...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen

Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach dieser kann der Schuldner nach gerichtlicher Best...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalerhöhung mit Agio

Rz. 389 Häufig müssen die Zeichner für die Übernahme der neuen Geschäftsanteile ein Agio – ein den Nennbetrag der neuen Anteile übersteigendes Ausgabeentgelt – entrichten.[1297] Der Erhöhungsbeschluss muss dieses Agio angeben, allerdings nicht betragsmäßig, aber mindestens bestimmbar.[1298] Ein Agio kann gesellschaftsrechtlicher Bestandteil des Kapitalerhöhungsbeschlusses sei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Erhöhung des Grundkapitals (§ 202 Abs. 1 AktG)

Rz. 1729 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.27: Erhöhung des Grundkapitals (§ 202 Abs. 1 AktG)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Leistungen auf die Geschäftsanteile

Rz. 52 Grds. müssen sich die Gesellschafter im Klaren sein, ob sie eine Bareinlage oder eine Sacheinlage erbringen wollen und dies offenlegen. Danach richten sich die gesetzlich vorgegebenen Regeln insb. im Eintragungsverfahren. Allerdings lässt es die ganz h.M. in der Lit.[163] in Anlehnung an die Heilung einer verdeckten Sacheinlage (s. dazu u. Rdn 78) zu, dass eine ursprü...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 644 Wie soeben gezeigt wurde, können durch eine Stufengründung einer GmbH bei einer Vermögensübertragung möglichst rasch die Haftungsprivilegien der GmbH genutzt werden. Das Verfahren der Stufengründung kann grds. auch bei einer AG durchgeführt werden. In diesem Fall sind allerdings neben den allgemeinen aktienrechtlichen Vorschriften über Sachkapitalerhöhungen die beson...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 450 Zweck einer ordentlichen Kapitalherabsetzung kann es sein, durch Aufhebung der Vermögensbindung frei werdendes Vermögen z.B. bar an die Gesellschafter auszuschütten, zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter zu verwenden oder den Betrag in eine Kapitalrücklage einzustellen, um z.B. Jahresfehlbeträge ausgleichen zu können. Weiter kann die Kapitalherabsetzung bei noc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Erbringung der Einlage durch Hin- und Herzahlen

Rz. 60 Das Grundmodell des sog. Hin- und Herzahlens besteht darin, dass der zur Bareinlage Verpflichtete eine Einlage erbringt und ihm diese als Darlehen nach mehr oder weniger kurzer Zeit wieder zurückgewährt wird. Diese Vorgehensweise findet sich nicht nur i.R.d. Kapitalaufbringung, sondern ist auch bei Kapitalerhöhungsvorgängen zu beobachten. Als Gegenleistung für die Bar...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Reverse Debt-Equity-Swap

Rz. 112 Weil ein regulärer DES häufig an der mangelnden Werthaltigkeit der Forderung zu scheitern droht, kann die Variante des Reverse-DES in Erwägung zu ziehen sein.[257] Vereinfacht gesagt wandern beim DES die Forderungen zum Unternehmen/Schuldner und beim Reverse DES das Unternehmen/Schuldner zu den Forderungen. Hierzu bringen die Gläubiger ihre Forderungen gegen den Schu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Handelsregistereintragung und Prüfung der Werthaltigkeit/Differenzhaftung

Rz. 679 Das Verfahren der Prüfung und Eintragung durch das Registergericht entspricht grds. dem der Bargründung. § 38 Abs. 2 Satz 2 AktG enthält eine Besonderheit: Danach kann das Gericht die Eintragung der Gesellschaft ablehnen, wenn die Gründungsprüfer erklären oder das Gericht der Auffassung ist, dass der Wert der Sacheinlagen oder Sachübernahmen nicht unwesentlich hinter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 434 Den Gesellschaftern steht es auch offen, die GmbH zunächst bar zu gründen und nach der Registereintragung die zu erwerbenden Wirtschaftsgüter im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen auf die GmbH zu übertragen. Diese Einbringungsabrede muss dann in die Urkunde über die Bargründung aufgenommen werden.[1439] Deshalb wird meist sogleich mit der Bargründung die K...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Exkurs: Kapitalaufbringung und sog. Vorbelastungsbilanz

Rz. 35 Die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, besonders die §§ 19 und 30 GmbHG, sind nach ständiger Rspr. des BGH "das Kernstück des GmbH-Rechts", die "keine Aushöhlung" vertragen, "gleichviel in welcher Form".[52] Nur wenn das den Zugriff der Gesellschaftsgläubiger allein zur Verfügung stehende Vermögen vollständig und richtig aufgebracht ist, erscheint...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Gründung der AG

Rz. 74 Auch die AG ist aufgrund der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG) strengen Gründungsvorschriften unterworfen (vgl. dazu § 10 Rdn 572). Zur Errichtung bedarf es der Feststellung der Satzung durch die Gründer. Die Satzung muss notariell beurkundet werden (§ 23 Abs. 1 AktG) und im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens fo...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Gegenstand der Beitragsleistung

Rz. 110 Gegenstand und Form der Beitragsleistung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft. Die Beitragsleistung kann grds. in jeder vermögenswerten Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks bestehen.[136] Dabei wird zwischen bilanzierungsfähigen und nichtbilanzierungsfähigen Beitragsleistungen unterschieden. Rz. 111 Eine bilanzierungsfähige Beitr...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Anwendung von Gründungsrecht

Rz. 163 Bei der Verschmelzung zur Neugründung sind grds. die gleichen Schritte vorzunehmen wie bei der Verschmelzung zur Aufnahme (vgl. o. Rdn 96 ff.). Da die aufnehmende Gesellschaft erst gegründet werden muss, gelten zusätzlich die Sonderregeln der §§ 36–38 UmwG. Danach sind v.a. die (Sach-)Gründungsvorschriften des jeweiligen neuen Rechtsträgers anzuwenden (§ 36 Abs. 2 Sa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Differenzhaftung des Sacheinlegers

Rz. 751 Wenn im Fall der Sachgründung der Wert des Einlagegegenstandes hinter dem Nennwert bzw. bei Stückaktien hinter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals der dafür gewährten Aktien zurückbleibt, hat der Gründer die Differenz in bar nachzuzahlen. Diese in § 9 Abs. 1 GmbHG für die GmbH ausdrücklich geregelte Differenzhaftung kommt im AktG in den §§ 9 Abs. 1, 36a Abs. 2 Sa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Muster: Sachkapitalerhöhungsbeschluss

Rz. 1718 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.26: Sachkapitalerhöhungsbeschlussmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Erbringung der Einlage bei der Bargründung

Rz. 53 Eine Bareinlageverpflichtung kann nur dadurch befriedigt werden, dass eine Barzahlung, eine Zahlung mit bestätigtem Bundesbankscheck oder eine Überweisung auf ein Bankkonto der Gesellschaft erfolgt (zur Leistung eines Sachagios neben der Bareinlage s.u. Rdn 392). Rz. 54 Die Bareinlagen müssen zur Zeit der Anmeldung nicht vollständig erbracht sein. Allerdings muss auf j...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Anwendung der Regelungen zum genehmigten Kapital

Rz. 560 Der Gesetzgeber beschränkt die Möglichkeit zur Schaffung eines genehmigten Kapitals jedenfalls nicht ausdrücklich auf die GmbH, sodass es auch zulässig sein dürfte, bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ebenfalls ein genehmigtes Kapital vorzusehen.[1926] Dies verträgt sich zwar wenig mit der Idee des Gesetzgebers, hier eine einfache und unkomplizierte ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zweifel an der Zulässigkeit des Hin- und Herzahlens im Aktienrecht

Rz. 722 Als offen muss es bezeichnet werden, ob das Hin- und Herzahlen nach geltendem Aktienrecht überhaupt zulässig ist. § 71a AktG verbietet eine financial assistance. Hiernach ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das die Gewährung eines Vorschusses oder eines Darlehens oder die Leistung einer Sicherheit durch die Gesellschaft an einen anderen zum Zweck des Erwerbs von Aktien di...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Sicherstellung bei Sachleistung

Rz. 307 Der Bieter kann als Gegenleistung – neben oder anstelle der Geldleistung – sonstige Vermögensgegenstände, insb. Aktien der eigenen oder einer dritten Gesellschaft anbieten. Werden Aktien als Gegenleistung angeboten, gelten im Hinblick auf die Sicherstellung der Gegenleistung einige Besonderheiten, die nachstehend nur in Grundzügen dargestellt werden können. Rz. 308 Wi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Insb. Hin- und Herzahlen

aa) Bisherige Rechtslage Rz. 712 Für das Hin- und Herzahlen von Geld hat der BGH entschieden, dass eine verdeckte Sacheinlage dann nicht angenommen werden könne, wenn der zunächst an den Einleger als Darlehen oder im Wege einer Treuhandvereinbarung zurückgewährte Bareinlagebetrag später vom Inferenten endgültig an die Gesellschaft geleistet wird.[2276] Das Hin- und Herzahlen ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einkommensteuerrechtliche Einordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 385 Zu klären ist für die Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst, ob die Übertragung der Wirtschaftsgüter als "normale" Veräußerung zum Verkehrswert, als Einbringung/Entnahme gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten, als unentgeltliche Übertragung oder als teilentgeltliche Übertragung ("Mischentgelt") ausgestaltet ist. Die Veräußerung schließt eine Anwen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Vertragsgegenstand

Rz. 763 Der gesetzliche Begriff der "anderen Vermögensgegenstände" wird soweit wie nur irgend möglich ausgelegt.[2414] Es kommt nicht darauf an, dass diese Vermögensgegenstände Gegenstand einer Sacheinlage oder Sachübernahme i.S.d. § 27 AktG sein können.[2415] Der Erwerb eigener Aktien[2416] fällt ebenso darunter wie etwa die Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft.[24...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Risiken des DES

Rz. 107 Im Insolvenzfall wird die als Sacheinlage eingebrachte Forderung möglicherweise (erneut) bewertet und der Gesellschafter für den Fall, dass der Insolvenzverwalter zu einem anderen Bewertungsergebnis kommt, auf den Differenzbetrag zum Nominalwert in Anspruch genommen (§§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 4 GmbHG). Für diesen Anspruch der Gesellschaft haften nach § 24 GmbHG auch die ü...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verfahrensschritte

Rz. 649 Die einzelnen Schritte einer Nachgründung ergeben sich aus den detaillierten Regelungen des § 52 AktG. Danach muss bei der Sachkapitalerhöhung im Wege der Nachgründung folgender Ablaufplan eingehalten werden: Rz. 650 Zunächst ist der Einbringungsvertrag über die Sacheinlage zwischen der AG und dem jeweiligen Aktionär abzuschließen. Dieser Vertragsschluss kann nicht al...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Cash-Pool, Hin- und Herzahlen bzw. Her- und Hinzahlen

Rz. 409 Nicht selten kommt es zu Fehlern bei der Leistung auf die übernommenen Geschäftsanteile. So etwa, wenn der vom Gesellschafter an die GmbH gezahlte Einlagebetrag dazu verwendet wird, ihm dieses Geld kurze Zeit später als Darlehen zurückzugewähren (sog. Hin- und Herzahlen).[1352] Die Grundsätze des Hin- und Herzahlens gem. § 19 Abs. 5 GmbHG finden gem. § 56a GmbHG auch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Rechtsfolgen

(1) Fehlende Erfüllungswirkung Rz. 73 Bei einer verdeckten Sacheinlage befreit die zunächst erbrachte Geldleistung den Gesellschafter nicht von seiner Bareinlageverpflichtung, § 19 Abs. 4 Satz 1 GmbHG. Diese besteht unverändert fort. Infolgedessen kann und darf aber der Geschäftsführer in der Anmeldung nach § 8 GmbHG nicht versichern, dass die Geldeinlage "auf die Geschäftsan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Folgeänderungen

Rz. 727 Die Regelungen über das ordnungsgemäße Hin- und Herzahlen nach § 27 Abs. 4 AktG gelten ebenso bei einer Sachkapitalerhöhung sowie beim bedingten und genehmigten Kapital (§§ 205 Abs. 3, 194 Abs. 2 AktG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Überblick

Rz. 1676 Für eine Kapitalerhöhung gibt es im Aktienrecht verschiedene Möglichkeiten:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung

Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. Rz. 28 Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über, da zwischen Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH keine Identität besteht. Alle Rechte un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Einzelfragen

(1) Leistung mit Zweckverwendungsbestimmung Rz. 68 Grds. unschädlich ist eine Verwendungsabrede, die Einlageleistung für bestimmte Zwecke der Gesellschaft zu verwenden. So hat das OLG Köln[260] und der BGH[261] die absprachegemäße Tilgung von Bankverbindlichkeiten der GmbH mit Mitteln aus einer Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der verdeckten Sacheinlage für unschädlich geh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen

Rz. 189 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bereitet der in der Überschrift bezeichnete Vorgang keine besonderen Schwierigkeiten. Es handelt sich in der Sache um die Gründung einer Personengesellschaft, bei der ein Gesellschafter als Sacheinlage sein Einzelunternehmen und der andere Gesellschafter eine Bar- oder gleichfalls eine Sacheinlage erbringt. Diese Gründung kann nur d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Einbringungen nach § 20 UmwStG

Rz. 535 Gem. § 20 Abs. 2 UmwStG sind bei einer Einbringung eines steuerlichen (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft die eingebrachten Wirtschaftsgüter grds. mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Antrag beim Finanzamt kann die Kapitalgesellschaft das übernommene Betriebsvermögen einheitlich mit dem Buchwert oder einem beliebigen Wert zwischen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 135 Bereits abstrakt nicht aktivierungsfähig sind Ausgaben an einen Dritten, die nicht als Erwerb einer zumindest immateriellen Vermögensposition qualifiziert werden können. Wenngleich § 248 Abs. 2 HGB mittlerweile ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände eröffnet, reicht die an einen Dritten geleistete Ausgabe für sich genommen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Folgeänderungen

aa) Nachgründung Rz. 707 Findet innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung der AG eine Sachkapitalerhöhung oberhalb der Grenzen des § 52 Abs. 1 AktG, sind nach h.M. zusätzlich die Nachgründungsvorschriften zu beachten. Dies gilt gleichermaßen, wenn das verdeckte Sacheinlagengeschäft in den Nachgründungszeitraum fällt und die Grenzen des § 52 AktG überschritten werden. Entsche...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verhältnis zu Umstrukturierungsmaßnahmen außerhalb des UmwG

Rz. 16 Durch das Analogieverbot (i.e.S.) und den numerus clausus im UmwG werden Umstrukturierungsmaßnahmen nach den allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Regeln nicht ausgeschlossen. Möglich sind auch in Sonderkonstellationen Umwandlungsmaßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder auf Grundlage des Kirchenrechts.[37] Verzichtet man auf die Vorteile d...mehr