Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rn. 722 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Wahlrecht des Stehenlassens oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen konnte für alle Altersversorgungsverpflichtungen nur einheitlich ausgeübt werden. Zwar gilt auch bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen der Grundsatz der Einzelbewertung, der bei vor den im Jahr 1987 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rückdeckungsversicherung bei unmittelbaren Versorgungszusagen

Rn. 665 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Rückdeckungsversicherungen sind (Lebens-)Versicherungen, die das UN bei unmittelbaren Versorgungszusagen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler mit einem UN der Versicherungsbranche abschließt. Damit sollen die Risiken aus der Zusage durch die Leistungspflicht des Versicherers beim Eintritt eines Versorgungsfalls voll oder teilweise abged...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung

Rn. 706 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand und wird als positiver Unterschiedsbetrag bezeichnet. Rn. 707 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Den positiven...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Begriff der wertpapiergebundenen Versorgungszusagen

Rn. 764 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber regelt in § 253 Abs. 1 Satz 3 die Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen. Er formuliert folgendermaßen: "Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5. bestimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizuleg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Bewertung zugesagter Anpassungen

Rn. 696 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Barwert des Rentenerhöhungsbetrags aus der Anpassung ist bei unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter dem Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B. 1.) auszuweisen. In diesen Posten ist auch der Wert der Rentenerhöhung aus Anpassungen von mittelbaren Pensionsverpflichtungen aufzunehmen, wenn d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben bei "vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen"

Rn. 824 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 "Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 610ff.) sind zu passivieren. Bei ihnen gibt es kein Passivierungswahlrecht wie bei vor dem 01.01.1987 erteilten unmittelbaren Versorgungszusagen (Altzusagen; vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 641ff.) oder ähnlichen Verpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 821) bzw. m...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Angemessenheitsprüfung

Rn. 318 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach § 255 Abs. 2 Satz 2, 3 gilt für die Einbeziehung von GK in die bilanziellen HK von VG das Prinzip der Angemessenheit (vgl. Knop/Küting, HdR-E, HGB § 255, Rn. 221ff.). Das Angemessenheitsprinzip begrenzt zum einen die als HK aktivierungsfähigen Aufwendungen auf jene, die ihrer Art nach dem Fertigungsprozess zuzurechnen sind (vgl. H/H/R 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / IX. Der neue § 153 Abs. 4 AO nach einer Betriebsprüfung

Mit Wirkung ab 2025 wurde durch das DAC7-Umsetzungsgesetz § 153 AO um einen neuen Abs. 4 ergänzt. Dieser besagt, dass die in § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verankerte Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn Prüfungsfeststellungen unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder einem Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) umgesetzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückstellung für potentielle Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen?

Streitig ist, ob – mit Blick auf das damals anhängige Verfahren vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen – eine Inanspruchnahme der klagenden A-GmbH wegen einer etwaigen Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen drohte und die A-GmbH deshalb eine Rückstellung bilden durfte. Das FG entschied, dass keine Rückstellung gebildet we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Haufe Finance Office Platin... / 2.3 Ausgewählte Veranstaltungen

Um Ihnen die Wahl Ihrer Veranstaltung zu erleichtern, haben wir eine Auswahl an Veranstaltungen aus den Bereichen Rechnungswesen und Controlling für Sie zusammengestellt (alphabetisch sortiert): Anhang und Lagebericht: Grundlagen, Anforderungen, Gestaltung Bilanzierung kompakt: Aktuelles Wissen für Buchführung und Bilanzierung nach HGB ChatGPT im Controlling: Datenanalyse mit K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 2.2.1 Funktionsweise der DCF-Methode

Zur Unternehmensbewertung mit Hilfe der DCF-Methode werden also zuerst die bewertungsrelevanten Zahlungsströme (also die Free Cashflows der zukünftigen Perioden) benötigt. Ausgangslage zu deren Berechnung ist das operative Ergebnis des Unternehmens, welches im Englischen als EBIT ("earnings before interest and tax") bezeichnet wird und sich aus der Gewinn-und-Verlust-Planung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 3.3 Festlegung der "richtigen" Bezugsgröße

Neben der Festlegung des Multiplikators liegt eine weitere Herausforderung in der Bestimmung der geeigneten Bezugsgröße. Da es – vergleichbar zur DCF-Methode – um die Wertermittlung auf Basis der (zukünftigen) Ertragskraft des Unternehmens geht, sollte bei Verwendung des Umsatzmultiplikators die Umsatzrendite bei Vergleichsgruppe und Bewertungsobjekt identisch sein. Alternat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 3.5 Was spricht für das Multiplikatorverfahren?

Aswath Damodaran kam bei einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 85 % aller Aktienanalysen an der Wall Street (sog. "Equity Research Reports") und mehr als 50 % der Unternehmensbewertungen im Rahmen von M&A-Transaktionen auf dem Multiplikatorverfahren basieren. Auch die Daumenregel mittels nicht-finanzieller Bezugsgrößen erfreut sich großer Beliebtheit und ist nicht selten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Rangklasse 2

Rz. 211 Diese Rangklasse[260] hat Bedeutung bei der Vollstreckung von Wohnungseigentum. Sie führt für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer[261] ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Das in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsverwaltung / 3. Rangklasse 2

Rz. 99 Bei Vollstreckung in ein Wohnungseigentum sind die daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 und 5 WEG geschuldet werden, einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen sowie der Rückgriffsansprüche einzelner Wohnungseigentümer zu zahlen. § 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Folgen der gütlichen Einigung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 61 Der Zahlungsplan kann die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub oder – wie es der Regel entsprechen wird – die Tilgung durch regelmäßige oder unregelmäßige Teilleistungen umfassen. Es handelt sich um eine rein vollstreckungsrechtliche Maßnahme ohne materiell-rechtliche Wirkung. Insbesondere wird die Forderung nicht gestundet, so dass weder die Fälli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.2 Passiva

Die Passivseite der Bilanz zeigt die Finanzierung der aktivierten Vermögenswerte durch Eigen- und Fremdkapital. Hierzu wird das Kapital in Eigenkapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten) untergliedert dargestellt.[1] Eigenkapital (Geschäftsguthaben, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage) Im Eigenkapital werden neben den Geschäftsguthaben auch Kap...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.7 Anhang

Der Anhang (§§ 264, 265 HGB) bildet bei Kapitalgesellschaften den dritten Teil des Jahresabschlusses und steht in enger Beziehung zur Bilanz und zur GuV.[1] Er bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 336 Abs. 1 HGB). Im Anhang werden Erläuterungen und zusätzliche Angaben zu den Bilanzpositionen oder den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, wie zum ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang anzugeben (§ 284 Abs. 2 HGB). Mit Hilfe dieser Angaben soll der sachkundige Leser Maßstäbe zur Beurteilung der Wertansätze der Vermögensposten und Schulden erhalten und damit in die Lage versetzt werden, die Qualität des ausgewiesenen Vermögens, Eigenkapitals und Ergebnisses zutreffend abzuschätzen. Bilanzierungsmethoden Bil...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2 Bilanz

Die Bilanz zeigt die Vermögenswerte und die Schulden der Genossenschaft auf. Dabei bildet die Bilanz den Abschluss des Rechnungswesens der Genossenschaft für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag, in der Regel der 31. Dezember) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital.[1] Für die Darstellung der Bilanz muss die Genossenschaft die Kontoform (Aktiva – Passi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält eine Vielzahl von Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung sowie einige zu beachtende Grundsätze. In § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist das Stichtagsprinzip verankert, wonach grundsätzlich die Wertverhältnisse des Bilanzstichtags maßgeblich sind. Zu berücksichtigen sind aber auch werterhellende Ereignisse, die zum Stichtag begründet, aber dem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 6 Bildung von Prüfungsschwerpunkten

Die Prüfung des Prüfungsverbands ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die anzuwendenden Vorschriften, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken, erkannt werden. Als Stichprobenprüfung orientiert sich die Prüfung auf Grundlage der Festlegung von Schwerpunkten und Vorgehensweisen, insbesondere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.5 BFH, Urteil v. 5.6.2024, IV R 22/22

Die Ansatzvoraussetzungen für eine Rückstellung für Altersfreizeit war Gegenstand des Urteils des BFH vom 5.6.2024 (IV R 22/22). Die Klägerin bildete in ihrer Steuerbilanz zum 31.12.2016 in Höhe von 338 TEUR eine Rückstellung für sog. Altersfreizeit. Hintergrund war eine Regelung im Manteltarifvertrag, nach der langjährigen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen ab dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.1 BFH, Urteil v. 19.9.2023, XI R 20/20

Mit einer Frage im Zusammenhang mit der bilanziellen Behandlung eines Leasing-Restwertmodells im Autohandel hatte sich der BFH in seiner Entscheidung vom 19.9.2023 auseinander zu setzen. Klägerin war eine Gesellschaft, die mit Fahrzeugen handelte und Leasingverträge zur Finanzierung abschloss. Der Automobilhersteller, für den die Klägerin tätig war, nutzte hierbei ein sog. Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.2.1 Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei zeitraumbezogenen Leistungen

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG sowie § 250 Abs. 2 HGB nur Einnahmen auszuweisen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Der BFH stellte in dem Urteil vom 26.7.2023 klar, dass die Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Abgrenzung erhaltener Einnahmen nur dan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.6 BFH, Urteils v. 28.2.2024, I R 29/21

Die Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung war Gegenstand des Urteils des BFH vom 28.2.2024 (I R 29/21). Die Klägerin war eine GmbH. Diese erteilte nach einem Gesellschafterbeschluss im Jahr 1985 ihren damaligen Gesellschafter-Geschäftsführern eine Pensionszusage. Diese sah unter anderem eine Altersrente bei Ausscheiden aus der Gesellschaft mit Erreichen der Alt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.7 IV. Bürokratieentlastungsgesetz

Am 29.10.2024 wurde das "Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" bekannt gemacht.[1] Aus Sicht der Wirtschaft ist das Gesetz enttäuschend, im HGB werden lediglich die Aufbewahrungspflichten bestimmter Unterlagen um 2 Jahre reduziert. Grundsätzlich ist jeder Kaufmann handels- und auch steuerrechtlich zu Aufze...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewertungseinheit / 1 Gesetzesrahmen und Hintergrund

§ 254 regelt eine Ausnahme vom Einzelbewertungsgrundsatz. Genauer wird in § 254 HGB die Bildung von Bewertungseinheiten geregelt, mit dem Ziel, den bei isolierter Betrachtung gebotenen Ausweis von Verlusten unter Nichtbeachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes,[1] des Realisations- und Imparitätsprinzips[2] sowie des Anschaffungskostenprinzips[3] insoweit zu unterlassen, als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rückstellung für vorläufig ... / Zusammenfassung

Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rückstellung für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen?

Zusammenfassung Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen. Hintergrund Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die U...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rückstellung für vorläufig ... / Hintergrund

Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsatzsteuerbescheide 2001 bis 2016 der Klägerin. Das Finanzamt setzte auch Erstattungszinsen fest. Bezüglich der Erstattungszinsen enthielten die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rückstellung für vorläufig ... / Entscheidung

Das Gericht wies die erhobene Klage als unbegründet ab. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sei zu bilden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens der Verbindlichkeit bestehe, die wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht worden sei. Zudem sei es erforderlich, dass der Schuldner ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen müsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.4 Rechtsfolgen

Rz. 408 Rechtsfolge ist, dass Gewinnminderungen der Darlehen oder aus der Inanspruchnahme der Sicherheiten bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen sind.[1]"Gewinnminderung" im Zusammenhang mit Abs. 3 S. 4 ist die Vermögensminderung, die in der Bilanz des wesentlich beteiligten Gesellschafters oder der ihm nahe stehenden Person infolge der Gewährung des Dar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.7 Steuerfreiheit von Zuschreibungen

Rz. 445 S. 9 enthält die gegenläufige Vorschrift für Gewinnerhöhungen, die sich aus Zuschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i. V. m. Nr. 1 S. 4 EStG bei Darlehensforderungen ergeben. Da eine Zuschreibung bei Forderungen höchstens bis zu den Anschaffungskosten (Nennwert) erfolgen kann, kann sich eine Zuschreibung nur ergeben, wenn vorher eine Teilwertabschreibung vorgenomme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 5.2 Sicherstellung der Finanzierung

Die Kosten für die Durchführung längerfristig planbarer Sanierungen größeren Umfangs können in Wirtschaftsplänen als gesondert vorgesehene Ausgabenposition – unter Umständen sogar über Jahre pro rata temporis verteilt – nach erwarteten Vergütungs- bzw. Werklohnfälligkeiten an Unternehmer kalkuliert und abgesichert werden. Etwaige Wohngeldsäumnisse oder gar erwartete Zahlungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsversteigerung: Aufgab... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Recht auf Befriedigung aus dem Wohnungseigentum gewähren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bei Vollstreckung in ein Wohnungseigentum die daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 und Abs. 2 WEG geschuldet werden, einschließlich der Vorsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.2 Keine Ausschüttungen, die eine Unterbilanz bewirken

Hat also z. B. eine Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 EUR, dürfen keine Ausschüttungen erfolgen, die zu einer sogenannten Unterbilanz führen oder eine bestehende Unterbilanz vergrößern. Von einer Unterbilanz spricht man, wenn das Reinvermögen der Gesellschaft geringer als die Stammkapitalziffer ist. Praxis-Beispiel Berechnung der Unterbilanz Gehören der Gesellschaft z. ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimawandelanpassung: Handl... / 3.2.1 Kurzfristige Ausrichtung

Traditionelles betriebliches Risikomanagement konzentriert sich auf unmittelbare Bedrohungen, kann jedoch langfristige Herausforderungen wie den Klimawandel übersehen oder unzureichend priorisieren, insbesondere wenn sie sich schrittweise oder außerhalb typischer Berichtszyklen manifestieren. Die Richtlinie IAS 37 bezeichnet dies als "Eventualschuld" für die keine Rückstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtza...mehr