Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.1 Gebäudekosten

Gemietete Räumlichkeiten Bei gemieteten Geschäftsräumen werden die anteiligen Aufwendungen für das Archiv oder den Lagerraum zur Berechnung der Rückstellung herangezogen. Diese Kosten machen in der Praxis den größten Teil der Rückstellung aus. Zur Ermittlung der anteiligen Mietkosten kann aus Vereinfachungsgründen auf das Verhältnis der Nutzflächen Bezug genommen werden – es ...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.5.1 Gesonderte Ermittlung des jährlichen Aufwands

Die jährlichen Aufwendungen für die Unterlagen eines jeden aufzubewahrenden Jahres werden gesondert ermittelt. Dieser Betrag ist mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu multiplizieren.mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.3 Personalkosten

Die anteiligen Personalkosten, die im Zusammenhang mit der Archivierung und Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen entstehen, sind ebenfalls in die Rückstellungsberechnung einzubeziehen. Dazu gehören z. B. Personalkosten für: Lagerverwaltung Hausmeister Reinigung Wachdienst Sicherung und Lesbarmachung der Datenbeständemehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.4 Nicht einzubeziehende Kosten

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind folgende Kosten bei der Bildung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nicht zu berücksichtigen: Kosten für die künftige Anschaffung von zusätzlichen Regalen und Ordnern, da es sich hierbei um Anschaffungs- oder Herstellungskosten künftiger Wirtschaftsjahre handelt,[1] Kosten der Entsorgung der Unterlagen nach ...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.5.2 Multiplikator-Methode

Alternativ werden zur Berechnung der Rückstellung die jährlich anfallenden rückstellungsfähigen Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Dieser Faktor ist das arithmetische Mittel der Jahre 1 bis 10: Die Summe aus 10 und 1 dividiert durch 2 ergibt 5,5 und spiegelt die durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer wider. Ausgangspunkt ist hier die Überlegung, dass in jedem Geschäft...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.4 Sonstige Kosten

Die Archivierung und Aufbewahrung von relevanten (Geschäfts-) Unterlagen erfolgt in der Praxis häufig durch Ablage der Unterlagen in Ordner und/oder Kisten oder Verpacken und Lagern in einem (separaten) Archivraum. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung erfolgt die Archivierung vermehrt auch in elektronischer Form. In die Rückstellungsberechnung sind auch die einmaligen Au...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Unternehmer ist handels- und steuerrechtlich zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet. Ein Kaufmann kann sich dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch nicht durch Aufgabe seiner Geschäftstätigkeit entziehen. Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen entsprechende Rückstellungen zu...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.1 Grundinformationen

Die RST Aufbewahr GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Freiburg und ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingestuft. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember; zum Bilanzstichtag 31.12.00 soll erstmalig eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in der Handels- und Steuerbilanz gebilde...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.2 Energiekosten

Voraussichtlich anfallende Heiz-, Beleuchtungs- und Stromkosten sind ebenfalls in die Rückstellungsberechnung einzubeziehen. Analog zu den Mietkosten sind auch hier die anteiligen Kosten für Archiv- und Lagerräume zu ermitteln oder zu schätzen. Vereinfachend kann auch hier eine Aufteilung anhand der vorhandenen Nutzflächen erfolgen: Nutzfläche des Archivs / Gesamtnutzfläche ×...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4 Praxis-Beispiel

4.1 Grundinformationen Die RST Aufbewahr GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Freiburg und ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingestuft. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember; zum Bilanzstichtag 31.12.00 soll erstmalig eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in der Handels- un...mehr

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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Ein Praxisfall

Zusammenfassung Überblick Jeder Unternehmer ist handels- und steuerrechtlich zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet. Ein Kaufmann kann sich dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch nicht durch Aufgabe seiner Geschäftstätigkeit entziehen. Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen entsprechende Rü...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 1.1 Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht

Gemäß § 257 HGB ist jeder Kaufmann handelsrechtlich verpflichtet, folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Handelsbücher Inventare Eröffnungsbilanzen Jahresabschlüsse Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB Lageberichte Konzernabschlüsse Konzernlageberichte inkl. dazugehöriger Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen Empfangene und abgesandte Handelsbriefe Buchungsbelege im S...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 1 Gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

1.1 Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht Gemäß § 257 HGB ist jeder Kaufmann handelsrechtlich verpflichtet, folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Handelsbücher Inventare Eröffnungsbilanzen Jahresabschlüsse Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB Lageberichte Konzernabschlüsse Konzernlageberichte inkl. dazugehöriger Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen Empfangene und a...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.2 Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten

Die Fläche der Archivräume beträgt 40 m²; im Verhältnis zur gesamten Fläche von 800 m² entspricht dies einem prozentualen Anteil von 5 %. Dieser Anteil ist bei der Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten auf die Jahresgesamtkosten anzuwenden.mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 1.2 Aufbewahrungspflicht nach Steuerrecht

Neben den handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen auch im Steuerrecht analoge Pflichten, die für alle buchführenden Steuerpflichtigen gelten. Gemäß § 147 Abs. 1 AO sind zu den bereits in § 257 HGB genannten Unterlagen folgende Dokumente für steuerliche Zwecke aufzubewahren: Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union.[1] Sonstige Unte...mehr

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Rechnungsabgrenzung / 4 Latente Steuern

Latente Steuern nach § 274 HGB sind zunächst nur für Handelsbilanzen von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften [1] von Bedeutung. Kleinste und kleine Kapitalgesellschaften[2] sind durch § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung dieser Vorschrift befreit, haben passive latente Steuern aber dann zu berechnen, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung vorliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 1 Handels- und steuerrechtliche Grundlagen

Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; auf der Passivseite der Bilanz Einnahmen vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 6.1 Bewertungsgrundsätze

Für die Bewertung in der Handelsbilanz gelten die folgenden allgemeinen Grundsätze: das Realisationsprinzip, wonach nur realisierte Gewinne ausgewiesen werden dürfen, das Imparitätsprinzip, wonach nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden dürfen bzw. müssen, das Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände, wonach von 2 möglichen Wertansätzen für einen Vermögensgegenstand d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 6.4 Bewertung der Verbindlichkeiten

Die Passivseite der Bilanz besteht im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, den Rückstellungen und den Verbindlichkeiten. Für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten folgende Regeln: Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Das gilt auch, wenn der Auszahlungsbetrag niedriger als der Rückzahlungsbetrag war. Die Differenz findet sich da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 7 Bilanzgleichung

Eine Bilanz ist nur korrekt, wenn die abschließenden Bilanzsummen der Aktiv- und der Passivseite gleich hoch sind. Diese Bedingung kann auf einfache Art und Weise genutzt werden, um – insbesondere bei Einzelunternehmen, für die kein Kapitalkonto geführt wird – das Eigenkapital zu ermitteln: Diese Rechnung ist s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 5 Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz gibt § 266 Abs. 2 HGB vor. Zwar gilt diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften; es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf dieses Gliederungsschema zurückgreifen. Bei diesen Unternehmen muss die Gliederung der Bilanz einer kleinen GmbH nur hinsichtlich der Eigenkapitalpositionen korrigiert wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 2.1 Maßgeblichkeitsprinzip

Unverändert besteht allerdings eine Verbindung zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die auf das Maßgeblichkeitsprinzip zurückgeht. Dieses in § 5 Abs. 1 EStG geregelte Prinzip besagt, dass die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der Handelsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden auch in der Steuerbilanz anzusetzen sind. Dagegen wurde das P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Inventur / 3.8 Checkliste für den Einsatz von Inventurverfahren

Da die Inventurverfahren für einzelne Gruppen von Wirtschaftsgütern nach Zweckmäßigkeitserwägungen ausgewählt und kombiniert werden können, zeigt folgende Checkliste für einzelne Gruppen besonders geeignete Verfahren bzw. Vorgehensweisen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 1 Bilanzierungspflicht und freiwillige Bilanzierung

Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Tätigkeit und für den Schluss jedes Geschäftsjahrs einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss anfertigen, d. h. eine (einmalige) Eröffnungsbilanz und eine alljährliche Schlussbilanz. Während diese Handelsbilanz einen stichtagsbezogenen, im Regelfall auf den 31.12. e...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 75 In der betrieblichen Kategorie können neben den vorstehend aufgeführten Aufwendungen[1] weitere Aufwendungen zu erfassen sein, die bei Vorliegen gemeinsamer Eigenschaften zu einem oder mehreren weiteren GuV-Abschlussposten zu aggregieren sind. Maßstab für diese Aggregierung stellt dabei die Hervorbringung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung von Aufwendunge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sein können. Im Einzelfall hat die berichterstattende Einheit stets zu prüfen, ob die Offenlegung der nachstehend aufgelisteten Angaben zu einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge führt.[1] Zu diesen o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Bruttoprinzip bzw. Saldierungsverbot

Rz. 10 Für die IFRS-Gesamtergebnisrechnung gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Dieses ist in IFRS 18.44 verankert. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden, soweit nicht die Saldierung von einem Standard (bzw. einer diesem gleichwertigen Interpretation) gefordert oder erlaubt wird. Allerdings wird das Bruttoprinzip sowohl im GuV-Abschnitt als auch ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.2 Aufwendungen und Erträge aus nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienenden Schulden

Rz. 104 Gemeinsames Charakteristikum dieser – unabhängig von der angegebenen Hauptgeschäftstätigkeit hierunter zu subsumierenden – Schulden ist, dass es zum Zeitpunkt der Entstehung der Schuld nicht zu einem Zufluss von Zahlungsmitteln bzw. Tilgung anderer Verbindlichkeiten u. Ä. kommt.[1] IFRS 18. Appendix B 53 Satz 2 nennt folgende Beispiele für diese Arten von Schulden: Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 branchenübergreifend eine Struktur für die Untergliederung der GuV-Rechnung nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV-Rechnung abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: die operative bzw. betriebliche Kategorie, die investive Kategorie, die Fina...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 124 Im Anhang sind zu den sonstigen Rückstellungen[1] folgende Informationen offenzulegen: Rückstellungsspiegel gem. IAS 37.84 für jede Gruppe von Rückstellungen unter Ausweis folgender Positionen: Stand zu Beginn der Periode (IAS 37.84a), Zuführungen (IAS 37.84b), Verbrauch (IAS 37.84c), Auflösung (IAS 37.84d), Zinseffekt und Auswirkung der Änderung des Zinssatzes (IAS 37.84e...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10 Rückstellungen

4.1.10.1 Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Rz. 122 Für die Bereitstellung von Anhangangaben zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen fällt den Bilanzierenden die Aufgabe zu, innerhalb des vorgegebenen Rahmens Informationsrelevanz und Detaillierungsgrad gegeneinander abzuwägen,[1] wobei erkennbar die Berichterstattung über die aus den leistungsorientiert...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.6 Passives Sonderbetriebsvermögen

Neben aktivem Sonderbetriebsvermögen gibt es auch passives/negatives Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines negativen Wirtschaftsguts "Schuld",[1] wobei wie erwähnt auch zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sein kann.[2] Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen sind Schulden, die unmittelbar durch den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung an ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit können weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben sein:[1]mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

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Anhang nach IFRS / 1 Anhang als Teil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 Nach IFRS 18.10 [1] umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss folgende Bestandteile: Ergebnisrechnung Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, Vergleichsinformationen für die Vorjahresperiode gem. IFRS 18.31–.32 und in Fällen einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. anderen Fällen retrospektiver Abschlussänderungen oder bei Um...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10.1 Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen

Rz. 122 Für die Bereitstellung von Anhangangaben zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen fällt den Bilanzierenden die Aufgabe zu, innerhalb des vorgegebenen Rahmens Informationsrelevanz und Detaillierungsgrad gegeneinander abzuwägen,[1] wobei erkennbar die Berichterstattung über die aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen resultierenden Risiken eine zent...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Rating: Das können Unterneh... / 2.1.1 Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss wird im § 18 KWG wörtlich erwähnt. Er ist sozusagen die "Königsdisziplin" der quantitativen Analyse im Rating. Und natürlich ist er für das Unternehmen selber von entscheidender Bedeutung: In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hält er fest, wie erfolgreich das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr gearbeitet hat. In der Bilanz dokumentiert er (hoff...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.3 Begriff der Zinsaufwendungen

Rz. 4 Der Begriff der Zinsaufwendungen vereint die Charakteristika der Begriffe "Zinsen" und "Aufwendungen": Zinsaufwendungen sind betrieblich bedingter Wertverzehr als Entgelt für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital. Zu den Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen gehören:[1] Zinsen für geschuldete Kredite (z. B. für Bankkredite, Hypotheken, Schuldverschreibung...mehr

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Ratingverfahren im Detail / 4.5 Finanzmodul

Im Teilmodul Jahresabschluss werden 8 Kennzahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berechnet und bewertet. Im Folgenden werden diese Kennzahlen und ihre dreistufige Bewertung "grün/gelb/rot" dargestellt. Bei der Berechnung der einzelnen Kennzahlen ist zu beachten, dass die Banken manche Zahlen im Jahresabschluss nicht 1:1 übernehmen, sondern diese modifizieren. So w...mehr

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Rating: Das können Unterneh... / 2.1.2 Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Aus Unternehmenssicht ist die BWA das Instrument, um im Laufe des Jahres das Erreichen der eigenen Ziele zu verfolgen. Dazu wird monatlich (manchmal auch vierteljährlich) ein Plan-Ist-Vergleich durchgeführt: Wo stehen wir mit Blick auf die Ziele? Sind wir im Zielkorridor? Dann alle Beteiligten loben und weiter anspornen. Haben wir eine Ziellücke? Dann gemeinsam überlegen, mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr