Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.3 Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

Ein Recht auf Befriedigung aus einem Wohnungseigentumsrecht gewähren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG aber auch bestimmte Hausgeldansprüche.[1] Nach § 10 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Nr. 2 ZVG bedarf es für eine Vollstreckung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG mehrerer Voraussetzungen (der Anwendungsbereich). Bei dem zu vollstreckenden Anspruch der GdWE muss es sich um einen Anspruch der GdWE "a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.2 Antrag

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der GdWE und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Anlagen Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden (vollstreckbarer Titel, Zustellnachweis, Nachweis des Einheitswerts) sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufügen. Rangklasse Ferner muss der An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 5 Höhe der Rückstellung

Den Betrag der Rückstellung kann der Betrieb meist nicht selbst ermitteln. Üblicherweise wird deshalb ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aus dem Gutachten sollte erkennbar sein, wie die Pensionsverpflichtung am jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten ist und in welcher Höhe gewinnmindernde Zuführungen vorgenommen werden dürfen. Für die Bemessung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 7 Nachholverbot

Bei neueren Pensionszusagen ist der Ausweis einer Rückstellung handelsrechtlich und steuerrechtlich zwingend vorgeschrieben. Soweit jedoch Zusagen vor dem 1.1.1987 gegeben wurden, gilt jedoch das frühere Passivierungswahlrecht weiter.[1] Insoweit ist für die jährlichen Zuführungen eine Obergrenze zu beachten, nach der die Rückstellung höchstens um den Unterschiedsbetrag zwis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 8 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Ist der Versorgungsfall eingetreten, muss der Betrieb die Pensionsrückstellung grundsätzlich jährlich mit einem Teilbetrag gewinnerhöhend auflösen, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem versicherungsmathematischen Barwert am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Die geschuldeten Pensionsleistungen sind als Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / Zusammenfassung

Begriff Erteilt ein bilanzierender Betrieb einem Arbeitnehmer eine Pensionszusage, wählt er also für die Alterssicherung seiner Arbeitnehmer den Weg der Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), muss er für die künftige Belastung eine Rückstellung ausweisen. Die Zuführungen zu dieser Pensionsrückstellung mindern den Gewinn, ohne dass der Betrieb sofort Aufwand zu tragen hat....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 11 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Erteilt eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, mindern die Zuführungen zu der Rückstellung grundsätzlich den körperschaftsteuerlichen Gewinn und den Gewerbeertrag. Der Gesellschafter hat die Pension erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung zu versteuern. Die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage wird allerdings unter dem Gesichtspunkt der verd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung. Er dient der Erholung. Vom Erholungsurlaub zu unterscheiden sind sonstige Freistellungen von der Arbeit, insbesondere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen. In vielen Betrieben ist der Urlaub der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt. Diese Vereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 1 Grundsätze

Die jährlichen Zuführungen zu der Rückstellung mindern den Gewinn und damit die Belastung des Betriebs mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Eine Ausnahme gilt für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.[1] In aller Regel mindern die Zuführungen zur Pensionsrückstellung auch den Gewerbeertrag, weil eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen des Arbeitgebers

Grundsätzlich führt die vollständige Auslagerung des sog. past-service (bereits erdiente Versorgungsansprüche) auf einen Pensionsfonds dazu, dass die in der Bilanz gebildete Rückstellung insoweit in vollem Umfang Gewinn erhöhend aufzulösen ist. Der Betriebsausgabenabzug korrespondiert insoweit mit der gewinnwirksamen Auflösung der Rückstellung. Weil die Pensionsrückstellungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 6 Gewinnabhängige Bezüge

Eine Rückstellung darf nicht gebildet werden, soweit die Zusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht.[1] Damit scheiden insbesondere künftige Tantiemen als Bemessungsgrundlage für die Pensionsrückstellung aus. Nach einer Entscheidung des BFH[2] greift diese Regelung auch dann, wenn eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 2.1 Individualberechnung

Dieses Beispiel erläutert die Berechnung eines Tageswerts für das Urlaubsentgelt. Bei der Berechnung der Rückstellung aus dem Jahresverdienst kann wie folgt vorgegangen werden: Praxis-Beispiel Ermittlung der Urlaubsrückstellungen Ein Arbeitnehmer (5-Tage-Woche) hat am 31.12.2024 noch Anspruch auf 15 Tage Urlaub. Aus den Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen der Firma ermittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / 2.2 Bewertung

Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz höchstens mit dem nach Maßgabe des § 6a EStG berechneten Teilwert der Pensionsverpflichtung anzusetzen. Ausgangswert ist der Barwert der künftigen Pensionsleistungen.[1] Bei der Abzinsung ist zwingend ein Rechenzinsfuß von 6 % zu berücksichtigen. Die Ermittlung hat nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu erfolgen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 4.2 Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer. Gleichwohl ist es steuerrechtlich zulässig, auch für diesen Personenkreis Urlaubsrückstellungen zu bilden. Bei der Bildung der Rückstellung ist hier allerdings zu beachten, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsrechtlich kein Arbeitnehmer ist, so dass arbeitgeberseits keine Verpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 2 Rechtsanspruch

Die Rückstellung darf nur gebildet werden, wenn der Betrieb dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Leistungen einräumt. Der Anspruch kann auf einem Einzelvertrag, einer Pensionsordnung für den Betrieb, einer Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag oder der Besoldungsordnung beruhen. Ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch geltend machen kann, ist i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen der GmbH

Hinsichtlich des Betriebsvermögens ergeben sich folgende Auswirkungen: Aufgrund des Kombinationsmodells entfällt im Jahr 2025 in der Steuerbilanz die gebildete Pensionsrückstellung. Hierdurch entsteht ein Gewinn i. H. v. 100.000 EUR. Die Zahlungen an den Pensionsfonds i. H. v. 100.000 EUR stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Da die GmbH jedoch einen Antrag auf Verteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / 2.1 Bilanzierung

Das Steuerrecht sieht für die Passivierung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen in § 6a EStG Sonderregelungen vor. In der Steuerbilanz ist für Neuzusagen eine Rückstellung nach Maßgabe des § 6a EStG zu bilden (Passivierungsgebot). Für Altzusagen existiert ein handels- und steuerrechtliches Passivierungswahlrecht. Die Versorgungsverpflichtung muss im Rahmen eines Arbeitsverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 1.3 Urlaubstage

Alle Urlaubstage, die am Bilanzstichtag vom Arbeitnehmer noch nicht in Anspruch genommen wurden und für die der Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsentgelt verpflichtet ist, sind grundsätzlich in die Berechnung der Urlaubsrückstellung einzubeziehen. ImAllgemeinen kann es sich dabei nur um rückständige Urlaubstage des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs handeln. Noch offene Urlaubst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 9 Pensionszusagen an den mitarbeitenden Ehegatten

Erteilt der Unternehmer seinem Ehegatten im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsvertrags eine Pensionszusage, wirken sich die Zuführungen zu der Rückstellung grundsätzlich in derselben Weise steuermindernd aus wie bei einer Zusage an einen fremden Arbeitnehmer. Da der Arbeitnehmer-Ehegatte die gewonnenen Ansprüche nicht sofort, sondern erst in den Jahren des Zuflusses...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 1.1 Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist nach § 11 BUrlG grundsätzlich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 abgerechneten Wochen vor Antritt des Urlaubs zu berechnen. Für die Ermittlung der Urlaubsrückstellung tritt anstelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag, d. h., es sind im Allgemeinen die Verhältnisse des Zeitraums 1.10. bis 31.12. maßgeblich. Aus Vereinfachungsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 2.2 Durchschnittsberechnung

Die Individualberechnung[1] ist relativ kompliziert und verursacht – insbesondere bei größeren Unternehmen – einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Deshalb wird zulässigerweise häufig von der einfacheren Durchschnittsberechnung Gebrauch gemacht, die im Einzelfall aber nicht pauschal und einheitlich für das gesamte Unternehmen angewendet werden muss, sondern für einzelne Abte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.3.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen des Arbeitgebers

Die GmbH als betroffene Arbeitgeberin kann entscheiden, in welchem Umfang sie die Direktzusage auf die Unterstützungskasse auslagern möchte. Für den Fall, dass die vollständige Auslagerung beabsichtigt ist, ergibt sich Folgendes: Aus steuerrechtlicher Sicht entfällt bei der Umstellung einer Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse die Voraussetzung für die Bildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / 1.2 Bewertung

Pensionsverpflichtungen sind in der Handelsbilanz mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bewertungsstichtag ist der Abschlussstichtag. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags richtet sich danach, ob eine nicht wertpapiergebundene oder eine wertpapiergebundene Verpflichtung vorliegt.[1] Wertpapiergebundene Pensionsverpflichtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung bildet in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge eine Säule des Alterssicherungssystems. Eine Versorgungszusage (sog. Pensionszusage) kann Altersruhegeld, Invalidenrente und Hinterbliebenenversorgung beinhalten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen / Zusammenfassung

Begriff Rücklagen sind Überschüsse aus wirtschaftlicher Tätigkeit, die für bestimmte künftige Zwecke reserviert sind. Rücklagen haben – im Gegensatz zu Rückstellungen – Eigenkapitalcharakter. Sie dienen der Selbstfinanzierung des Unternehmens und der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Konkrete Zwecke sind z. B. die Deckung von Verlusten und die Finanzierung von Investitionen. Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.6 Risikofeld Handelsbilanzausweis

Die Bewertung der nicht wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Es sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[1] Künftige Preis- und Kostensteigerungen (Gehalts- und Rententrends) sind damit zwingender Bestandteil der handelsrechtlichen Bewertung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.3 Risikofeld Dienstzeit

Aus den hier betrachteten Varianten ergibt sich ein für die Bilanz beachtlicher Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des Diensteintritts und erstmaliger Zusage. Je später die Zusage nach dem Diensteintritt erteilt wird, desto höher die bilanzielle Belastung im Jahr der Zusage. Das liegt daran, dass in die Berechnung des Rückstellungswerts auch die Jahre der Dienstzeit vor Ert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 4.2.1 Grundstücke mit Altlasten

Altlasten berechtigen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zur Vornahme einer Teilwertabschreibung.[1] Die Finanzverwaltung[2] bejaht die Möglichkeit einer Teilwertabschreibung bei Grundstücken, die Altlasten aufweisen, bei denen jedoch mangels akuter Umweltgefährdung keine sofortige Beseitigung der Altlasten erforderlich ist. In diesem Fall kann aus der Sicht am Bila...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.2 Vorliegen von Bilanzierungshilfen bzw. von Sonderposten

Rz. 32 Neben dem Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens konnte vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auch dann ein bilanzierungsfähiger Sachverhalt ohne das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Schuld gegeben sein, wenn eine Bilanzierungshilfe gegeben war. Durch aktivische Bilanzierungshilfen wurde "die periodige Aufwandsverrechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.3 Passivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 26 Aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB resultiert auch die grundsätzliche Passivierungspflicht passivierungsfähiger Verpflichtungen, sofern gesetzlich nicht explizit ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist der Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte zu erwähnen, der – analog zur Behandlu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.1 Begriff der Schuld

Rz. 18 Ebenso wie auf der Aktivseite ist auf der Passivseite die Frage nach dem Vorliegen einer Schuld – abgesehen von Sonderfällen wie Rechnungsabgrenzungsposten – gleichbedeutend mit der Frage der Passivierungsfähigkeit. Die Schulden sind dabei der Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen.[1] Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich nicht definierten Begr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.7 Finanzmittel und Schulden

Der gemeine Wert der nach Abzug der jungen Finanzmittel verbleibenden Finanzmittel wird um den gemeinen Wert der abzugsfähigen Schulden gemindert. Schulden in diesem Sinne sind z. B.:[1] alle Schulden, die bei der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören Rückstellungen auch dann, wenn für sie ein steuerliches Passivierungsverbot besteht (z. B. eine Drohv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwert / Zusammenfassung

Begriff Neben den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten kommt für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die von Bilanzierenden nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, der Teilwert in Betracht. Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufprei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.2 Begriff des negativen (passiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 21 Das steuerliche Betriebsvermögen setzt sich aus positiven und negativen Wirtschaftsgütern zusammen, wobei die negativen Wirtschaftsgüter – ersatzweise wird häufig der zutreffendere Begriff "wirtschaftliche Last" verwendet – grundsätzlich mit den Schulden gleichgestellt werden.[1] Da der handelsrechtliche Begriff der Schulden ebenfalls wirtschaftliche Einflussfaktoren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 2 Bildung einer Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz

In der Handelsbilanz ist gem. § 249 Abs. 1 HGB für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Gleiches gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes[1] für die Steuerbilanz. Die Einkommensteuer-Richtlinien[2] führen Grundsätze für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auf; demnach müssen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 3 Bewertung der Rückstellung

3.1 Handelsrechtliche Vorschriften Rückstellungen [1] sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Bei der Rückstellungsbewertung sind in der Handelsbilanz somit auch künftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend zu berücksichtigen.[2] Darüber hinaus sind langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 3.5 Es stehen 2 Berechnungsmethoden zur Verfügung

Die Rückstellung kann grundsätzlich nach zwei Methoden berechnet werden. 3.5.1 Gesonderte Ermittlung des jährlichen Aufwands Die jährlichen Aufwendungen für die Unterlagen eines jeden aufzubewahrenden Jahres werden gesondert ermittelt. Dieser Betrag ist mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu multiplizieren. 3.5.2 Multiplikator-Methode Alternativ werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 3.2 Steuerrechtliche Vorschriften

Für die steuerliche Bewertung von Rückstellungen sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend;[1] zukünftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen somit im Gegensatz zum handelsrechtlichen Ansatz nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sieht das Steuerrecht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten grundsätzlich einen eigenen unveränderlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 4.6 Handelsbilanz: Folgebewertung

Im Rahmen der Folgebewertung ist zu beachten, dass zum nachfolgenden Bilanzstichtag ein Jahrgang ausscheidet (Verbrauch der Rückstellung) und gleichzeitig ein neuer Jahrgang für die Aufbewahrung hinzukommt (Zuführung der Rückstellung). Der für das erste Jahr zurückgestellte Betrag (laufende Kosten 4.000 EUR und einmalige Kosten 300 EUR) ist nach Ablauf dieses Jahrs verbraucht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 4.3 Steuerbilanz: Zugangsbewertung

Für die Ermittlung der Rückstellungshöhe wird in der Steuerbilanz auf die Multiplikator-Methode zurückgegriffen. Hierfür werden die laufenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Einmalige Kosten für die Digitalisierung oder Datensicherung fallen nicht laufend an und dürfen daher nicht vervielfältigt werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 3.1 Handelsrechtliche Vorschriften

Rückstellungen [1] sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Bei der Rückstellungsbewertung sind in der Handelsbilanz somit auch künftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend zu berücksichtigen.[2] Darüber hinaus sind langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlauf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 4.4 Steuerbilanz: Folgebewertung

Da die Rückstellung im Vorjahr erstmalig gebucht wurde, ist im Folgejahr und in den folgenden Jahren lediglich eine Anpassung hinsichtlich der Änderungen der Bewertungsparameter vorzunehmen. Unter der Annahme, dass keine Veränderungen in den Grunddaten vorliegen, werden im Beispielsfall lediglich gestiegene Kosten im Folgejahr berücksichtigt. Sollten jedoch grundlegende Verän...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 4.5 Handelsbilanz: Zugangsbewertung

Im Gegensatz zur Steuerbilanz ist bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe in der Handelsbilanz eine vereinfachende Pauschalbewertung aufgrund des strengeren Einzelbewertungsgrundsatzes nicht zulässig. Die Ermittlung in der Handelsbilanz hat unter Anwendung jährlich angepasster Werte und Parameter zu erfolgen – insbesondere hinsichtlich der Diskontierungssätze und der Kosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für die Aufb... / 3.3 Einzubeziehende Kosten

Bei der Bildung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sind grundsätzlich alle Aufwendungen zu berücksichtigen, die durch die Erfüllung der Verpflichtung entstehen. Dies umfasst die voraussichtlich anfallenden internen (z. B. Personalkosten) und externen (z. B. Beauftragung eines Dienstleisters) Kosten. Hinsichtlich der einzubeziehenden Kosten bestehe...mehr