Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Festwert: Alle Voraussetzun... / 5.3 Annähernde Gleichwertigkeit der Vermögensgegenstände als Voraussetzung für die Gruppenbewertung

Bei anderen beweglichen Wirtschaftsgütern (mit Ausnahme von Vorräten) kommt es alternativ auf die Gleichwertigkeit an. D. h. die Preise der Wirtschaftsgüter, die in der Gruppenbewertung zusammengefasst werden, dürfen nicht wesentlich voneinander abweichen. Zwischen dem höchsten und niedrigsten Wert wird ein Spielraum von 20 % als akzeptabel angesehen. Zwischen der Gruppenbew...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Festwert: Alle Voraussetzun... / 5.1 Anwendungsbereich der Gruppenbewertung

Der Unternehmer darf die Gruppenbewertung anwenden auf gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und auf gleichartige oder annähernd gleichwertige Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, z. B. auf Wertpapiere sowie auf Schulden, wie z. B. Rückstellungen für Gleitzeitüberhänge, Ü...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.3.5 Rückstellungen

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gebildete Rückstellungen[1] sind auch in der Steuerbilanz anzusetzen, soweit steuerliche Sondervorschriften[2] dem nicht entgegenstehen und die Bildung der Rückstellungen betrieblich veranlasst ist.[3] Jubiläumsrückstellungen dürfen nur nach einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit gebildet werden.[4] , [5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Jubiläumszuwendungen

Jubiläumszuwendungen, die ein Arbeitnehmer in Form von Geld- oder Sachzuwendungen zum Anlass eines Dienstjubiläums erhält, sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Nach den Vorschriften des § 5 Abs. 4 EStG kann der bilanzierende Unternehmer eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen bilden.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückstellung für Vorruhestandsmodell: Maßgeblichkeit der Leistungszusage

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund eines Vorruhestandsmodells, nach dem der Arbeitnehmer bei mindestens 22-jähriger Betriebszugehörigkeit unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von der Arbeitsleistung freigestellt wird, sind ab dem Zeitpunkt der zivilrechtlichen Entstehung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf künft...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 1. Grundsatz

Minderabführungen sind inzwischen[6] – unabhängig von ihrer zeitlichen Zuordnung – als Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft zu behandeln. Es handelt sich um eine Einlagefiktion.[7] Die Minderabführung führt auf Ebene des Organträgers zu einer Erhöhung des Buchwerts der Beteiligung an der Organgesellschaft und sogleich zu einer außerbilanziellen Kürzung in gle...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 1. Begrifflichkeiten

Ist der abzuführende handelsbilanzielle Gewinn kleiner als der Steuerbilanzgewinn, handelt es sich um eine Minderabführung. Der umgekehrte Fall eines übersteigenden handelsbilanziellen Gewinns stellt eine Mehrabführung dar. BFH: Abweichungen = rein rechnerische Differenzbeträge: Der BFH hat aktuell festgestellt, dass diese Abweichungen als rein rechnerische Differenzbeträge z...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.4 Exkurs: Rückstellung für Inanspruchnahme aus Vollhafterstellung

Rz. 18 Der Insolvenzeröffnungsgrund Überschuldung ist gem. § 19 Abs. 1 InsO für eine Kommanditgesellschaft nicht relevant, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Gesellschafter der Personengesellschaft sind somit nur zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO vorliegt (§ 15a InsO). Abweichendes gilt dan...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.1 Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

Rz. 15 Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu passivieren, soweit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.[1] Im Überschuldungsstatus tritt jedoch an die Stelle des vorsichtigen Schätzwerts nach HGB der erwartete Wert, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in einer wirtschaftlich ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.7 Prospektive Analysemöglichkeiten der Erfolgslage

Rz. 129 Für die Unternehmensanalyse und Unternehmensbeurteilung reicht es nicht, zu wissen, was in der Vergangenheit gewesen ist, ebenso wichtig sind Informationen darüber, wie sich das Unternehmen in der Zukunft weiterentwickeln wird. Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse wird in verschiedener Form auf die Zukunft geschlossen.[1] Zum einen sind naive Formen der Extrapolation...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.1 Economic Value Added

Rz. 119 Der EVATM misst retrospektiv den betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens in einer Periode. Ein über den Kapitalkosten liegender Gewinn wird als Übergewinn bezeichnet. Inhaltlich kann der EVA als Bindeglied zwischen einer mehrperiodischen Investitionsrechnung und einer einperiodischen ROI-Betrachtung eingeordnet werden.[1] Die Bestimmung des EVATM kann alternativ ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.2 Cash Value Added

Rz. 124 Der Cash Value Added (CVA) ist die Residualgewinngröße gem. dem von Lewis entwickelten "Cash Flow Return on Investment"-Konzept.[1] Als einperiodische, vergangenheitsorientierte Absolutgröße ist er vergleichbar mit dem EVATM. Der CVA beruht nicht auf der Erfolgsrechnung (erfolgsorientierte Größe), sondern auf dem Cashflow (zahlungsstromorientierte Größe). Die Berechn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ermittlung und Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste

a) Stichtagsprinzip Rz. 105 [Autor/Zitation] Für die Bildung der RdV sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Dabei sind auch vernünftig beurteilte Schadenentwicklungen sowie bis zur Bilanzsaufstellung gewonnene bessere Erkenntnisse zu berücksichtigen. Dem Stichtagsprinzip widerspricht es dabei nicht, wenn künftige wahrscheinliche Änderungen der Erfolgskomponenten be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bildung der Rückstellung für den Selbstbehalt

Rz. 109 [Autor/Zitation] Dem Charakter der RdV entspricht es, dass es sich um eine Saldogröße handelt, dh. nur der erwartete tatsächliche Verlust zu bilanzieren ist. Neben den Leistungen und Gegenleistungen aus den Versicherungsverträgen sind dabei auch Ansprüche gegenüber Dritten zu berücksichtigen, wenn diese kausal mit den Versicherungsverträgen zusammenhängen (Schubert in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Rückstellung für Dienstjubiläen (§ 5 Abs 4 EStG)

Schrifttum: Hartung, Zur Bewertung von Jubiläumsrückstellungen, DB 1989, 736; Hartung, Zur Ansammlung von Jubiläumsrückstellungen, BB 1989, 1723; Grabner, Rückstellungen für Jubiläumsleistungen ab 1993, DB 1992, 2561; Höfer, Jubiläumsrückstellungen ab 1993, DB 1993, 2241; Schlotter, Anmerkung zu BFH v 18.01.2007, IV R 42/04, BB 2007, 660. Verwaltungsanweisungen: BMF v 08.12.2008, D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Abs. 2 Nr. 2)

1. Beitragsrückerstattung Rz. 69 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen müssen zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit ausreichende, auch der künftigen Entwicklung genügende Beiträge von den Versicherungsnehmern verlangen. Infolge der vorsichtigen Beitragskalkulation, die für verschiedene Sparten aufsichtsrechtlich geregelt ist (zB Lebensversicherung § 138 VAG, Krank...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bestandteile der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

I. Teil-Schadenrückstellungen 1. Ausweis und Zusammensetzung der Schadenrückstellung Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Schadenrückstellung ist gem. F1 RechVersV im Passivposten E.III. auszuweisen. Dabei werden die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft offen vom Bruttobetrag abgesetzt. Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Brutto-Schadenrückstellung setzt sich aus den folge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341g HGB Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Schrifttum: Welzel ua., Kommentar zur Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen, Band I, 1991 (zitiert: "KoRVU"); Bundesamt für Versicherungsaufsicht, GB BAV, 1997; Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); Farny, Versicherungsbetriebslehre, 5. Aufl. 2011; Schnitger/Fehrenbach (Hrsg....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Charakter und Abgrenzung der Rückstellung für drohende Verluste

Rz. 96 [Autor/Zitation] Der Versicherungsvertrag ist von Beginn der Gefahrtragung an ein schwebendes Geschäft mit Dauerschuldcharakter. Der Schwebezustand beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit Vertragserfüllung beider Beteiligten (allgemein zum Begriff des schwebenden Geschäfts: Schubert in Beck BilKomm.14, § 249 HGB Rz. 87 ff.) Grundsätzlich wird von einer Gleichwertig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Legaldefinition zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) enthält § 341e Abs. 2 Nr. 2, wonach versicherungstechnische Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen zu bilden sind, soweit die ausschließliche Verwendung der Rückstellung für diesen Zweck durch Gesetz, Satzung, geschäftsplanmäßige Erklärung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in der Steuerbilanz

I. Allgemeines Rz. 57 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 galt für die Schadenrückstellungen von Versicherungsunternehmen grds. die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) für die Steuerbilanz. Durch die Einführung der § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a und e EStG bzw. Neufassung von § 20 Abs. 2 KStG wurden eigenständi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Krankenversicherung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für Krankenversicherungsverträge, die eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorsehen, sind gem. § 151 Abs. 1 VAG bestimmte Regelungen der Lebensversicherung entsprechend anzuwenden. Damit werden gesetzliche Regelungen für die Zuweisung der Überschüsse, der Zuweisungsbefugnis sowie zum Verwendungszweck übernommen (Präve Dreher14, § 151 VAG Rz. 4,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Rz. 40 [Autor/Zitation] Gemäß §§ 139 iVm. 161 Abs. 1 VAG gelten auch die wesentlichen Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung für die UPR. Insoweit wird auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen. Die entsprechenden Regelungen für eine Mindestzuführung sowie einen gefährdenden Missstand finden hingegen für die UPR keine Anwendung. Für den Altbestan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 139 VAG enthält die zentralen aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung, die um die Vorschriften gem. § 140 sowie die MindZV ergänzt werden. Gemäß § 139 Abs. 1 VAG können die Überschüsse entweder in Form der Direktgutschrift oder über die RfB den Versicherten zugeteilt werden. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Überschüsse können sich dabei au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / o) Rückstellungen für künftige AK o HK (§ 5 Abs 4b EStG)

Rn. 918 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 § 5 Abs 4b EStG untersagt branchenübergreifend die Bildung einer Rückstellung für künftige AK o HK. Umgekehrt ausgedrückt kommt eine Rückstellungsbildung (allenfalls) dann in Betracht, wenn die ungewisse Verbindlichkeit (Definitionsbestandteil der Verbindlichkeitsrückstellung in § 249 Abs 1 S 1 HGB) zu sofort abzugsfähigen BA führt. Das Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / p) Die Auflösung der Rückstellungen

Rn. 922 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Handelsrechtlich dürfen Rückstellungen gem § 249 Abs 3 S 2 HGB nur beim Wegfall des bisherigen Rückstellungsgrundes aufgelöst werden. Richtigerweise kann dieses "Dürfen" nur als "Muss" verstanden werden. Das gilt erst recht für die StB. "Auflösen" ist dabei meist nicht im buchtechnischen Sinne zu verstehen. Beispiel: Wenn eine Schadensersatz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zuweisung von Kapitalerträgen zu den Rückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aufsichtsrechtliche Vorschriften über die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge zu den versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten für die Krankenversicherung § 150 VAG hinsichtlich der Direktgutschrift zur Alterungsrückstellung sowie zur erfolgsunabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) sowie § 151 VAG und § 22 KVAV zur Mindestzufü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / q) Rückstellungen wegen Verletzung fremder Patent-, Urheber- oä Schutzrechte (§ 5 Abs 3 EStG)

Schrifttum: Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rückstellungen für drohende Verluste aus dem Versicherungsgeschäft (Abs. 2 Nr. 3)

1. Allgemeines Rz. 94 [Autor/Zitation] Für Verluste, mit denen nach dem Abschlussstichtag aus bis zum Ende des GJ geschlossenen Verträgen zu rechnen ist, ist gem. § 341e Abs. 2 Nr. 3 eine Rückstellung für drohende Verluste (RdV) aus dem Versicherungsgeschäft zu bilden. Damit wird eine ausdrückliche Regelung für Versicherungsunternehmen geschaffen, die die allgemeine handelsrec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341h HGB Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen

Schrifttum: Ellenbürger, Die versicherungstechnischen Posten des Jahresabschlusses der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, in IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, 5. Aufl. 2011, 334; Rohlfs/Glößner, Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, in Diehl (Hrsg.), Versicherungsunternehmensrecht, 2020; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen haben über die in § 249 abschließend geregelten Rückstellungen für alle Kaufleute hinausgehende versicherungstechnische Rückstellungen gem. §§ 341e bis 341h zu bilden, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei haben sie diese insoweit zu bilden, wie dies nach vernünft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Rückstellungen

Schrifttum: Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen (Abs. 2)

I. Großrisikenrückstellungen Rz. 29 [Autor/Zitation] Für Risiken gleicher Art, bei denen der Ausgleich von Leistung und Gegenleistung wegen des hohen Schadenrisikos im Einzelfall nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nicht im GJ, sondern nur in einem am Abschlussstichtag nicht bestimmbaren Zeitraum gefunden werden kann, sieht § 341h Abs. 2 die Bildung einer Rückstellung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Rückstellungen

Rn. 1862 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 3 EStG darf die Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Leistungen zur Erfüllung einer in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilten Auflage oder Weisung den Gewinn nicht erhöhen. Diese Regelung bezweckt, dass die Rückzahlung durch die erhebende Behörde mit der Zahlung an sie gleichbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Einzelnen (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 41 [Autor/Zitation] Abs. 2 regelt zusammen mit den §§ 341f bis 341h die verschiedenen versicherungstechnischen Rückstellungen, wie sie auch im F1 der RechVersV auf der Passivseite unter Buchst. E aufgeführt werden: Beitragsüberträge (Abs. 2 Nr. 1), Deckungsrückstellung (§ 341f), Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (§ 341g), Rückstellung für...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechnungsgrundlagen der versicherungstechnischen Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

I. Anwendung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Vorschrift in § 341e Abs. 1 Satz 2 erweitert die durch das HGB sowie die RechVersV vorgegebenen handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln für die versicherungstechnischen Rückstellungen um aufsichtsrechtliche Vorschriften. Diese umfassen die zu verwendenden Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür anzu...mehr