Dipl.-Kfm. Thomas Volkmer
Schrifttum:
Ellenbürger, Die versicherungstechnischen Posten des Jahresabschlusses der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, in IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, 5. Aufl. 2011, 334; Rohlfs/Glößner, Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, in Diehl (Hrsg.), Versicherungsunternehmensrecht, 2020; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. Aufl. 2021 (zitiert: "Handbuch vtR").
A. Allgemeine Erläuterungen
Rz. 1
Der Schadenausgleich erfolgt bei einem Versicherungsunternehmen im Kollektiv und in der Zeit. Selbst bei einem homogenen und ausreichend großen versicherungstechnischen Kollektiv unterliegt die jährliche Schadenbelastung eines Versicherungsunternehmens idR erheblichen Schwankungen. Um einen Risikoausgleich in der Zeit zu gewährleisten, haben Schaden- und Unfallversicherer sowie Rückversicherer gem. § 341h Abs. 1 HGB iVm. § 29 RechVersV unter den dort genannten Voraussetzungen Schwankungsrückstellungen zum Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre zu bilden. In Jahren mit einer geringen Schadenbelastung, in denen ein sog. Unterschaden vorliegt, werden der Schwankungsrückstellung Beträge zugeführt, während in Perioden mit hoher Schadenbelastung und dem damit verbundenen Vorliegen von Überschäden, Beträge entnommen werden können. Die Schwankungsrückstellung hat somit eine Ausgleichsfunktion auf den Periodenerfolg, indem hohe Zufallsschwankungen in der Schadenentwicklung bilanziell nivelliert werden.
I. Regelungsgegenstand
Rz. 2
Für alle Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung sind gem. § 341h Abs. 1 zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf kü...