Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341h HGB Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen

Dipl.-Kfm. Thomas Volkmer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Schrifttum:

Ellenbürger, Die versicherungstechnischen Posten des Jahresabschlusses der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, in IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungsunternehmen, 5. Aufl. 2011, 334; Rohlfs/Glößner, Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, in Diehl (Hrsg.), Versicherungsunternehmensrecht, 2020; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. Aufl. 2021 (zitiert: "Handbuch vtR").

A. Allgemeine Erläuterungen

 

Rz. 1

[Autor/Zitation]

Der Schadenausgleich erfolgt bei einem Versicherungsunternehmen im Kollektiv und in der Zeit. Selbst bei einem homogenen und ausreichend großen versicherungstechnischen Kollektiv unterliegt die jährliche Schadenbelastung eines Versicherungsunternehmens idR erheblichen Schwankungen. Um einen Risikoausgleich in der Zeit zu gewährleisten, haben Schaden- und Unfallversicherer sowie Rückversicherer gem. § 341h Abs. 1 HGB iVm. § 29 RechVersV unter den dort genannten Voraussetzungen Schwankungsrückstellungen zum Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre zu bilden. In Jahren mit einer geringen Schadenbelastung, in denen ein sog. Unterschaden vorliegt, werden der Schwankungsrückstellung Beträge zugeführt, während in Perioden mit hoher Schadenbelastung und dem damit verbundenen Vorliegen von Überschäden, Beträge entnommen werden können. Die Schwankungsrückstellung hat somit eine Ausgleichsfunktion auf den Periodenerfolg, indem hohe Zufallsschwankungen in der Schadenentwicklung bilanziell nivelliert werden.

[Autor/Zitation] Volkmer in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 341h HGB, Randziffer 1

I. Regelungsgegenstand

 

Rz. 2

[Autor/Zitation]

Für alle Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung sind gem. § 341h Abs. 1 zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf kü...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren