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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341g HGB Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Dipl.-Kfm. Thomas Volkmer, Ole Keppeler
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Schrifttum:

Welzel ua., Kommentar zur Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen, Band I, 1991 (zitiert: "KoRVU"); Bundesamt für Versicherungsaufsicht, GB BAV, 1997; Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); Farny, Versicherungsbetriebslehre, 5. Aufl. 2011; Schnitger/Fehrenbach (Hrsg.), Kommentar Körperschaftsteuer KStG, 2. Aufl. 2018; Gosch (Hrsg.), Körperschaftsteuergesetz, 4. Aufl. 2020; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. Aufl. 2021 (zitiert: "Handbuch vtR"); Uzelac-Schüler/Witke, Steigende Inflation: Gekommen, um vorerst zu bleiben, BaFinJournal v. 9.12.2022; Drescher/Fleischer/Schmidt, Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 5. Aufl. 2024 (zitiert: "MünchKomm. HGB").

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Regelungsgegenstand

 

Rz. 1

[Autor/Zitation]

§ 341g regelt die Bilanzierung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (sog. Schadenrückstellung) als lex specialis für alle Versicherungsunternehmen iSv. § 341 Abs. 1 Satz 1. Dabei werden die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze für versicherungstechnische Rückstellungen nach § 341e Abs. 1 Satz 1 bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (sog. Versicherungsfall) iSv. § 1 Satz 1 VVG konkretisiert.

 

Rz. 2

[Autor/Zitation]

Konkretisierende Vorschriften zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind in §§ 26, 27 RechVersV enthalten.

[Autor/Zitation] Volkmer/Keppeler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 341g HGB, Randziffer 1
[Autor/Zitation] Volkmer/Keppeler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 341g HGB, Randziffer 2

II. Bedeutung und Zweck

 

Rz. 3

[Autor/Zitation]

Kerngeschäft von Versicherungsunternehmen ist das Risikogeschäft. Dabei gibt das ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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