Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ermittlung des Werts der Gegenleistung

Rz. 114 [Autor/Zitation] Grundlage für die Berechnung der Gegenleistung sind die bilanzierten Beitragsüberträge sowie eventuelle Beitragsforderungen (Art. 58 VersBilRL). Soweit im Bewertungszeitraum noch weitere Beitragsfälligkeiten liegen, zB bei Monatszahlern, sind diese künftig fälligen Beiträge auch bei der Bewertung zur berücksichtigen. Ebenfalls müssen künftig mit Wahrs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Restlaufzeit des Versicherungsbestands

Rz. 119 [Autor/Zitation] Grundlage für die Bemessung der RdV bildet die wirtschaftliche Restlaufzeit der Versicherungsverträge. Der Verlust ist dabei für die Dauer des schwebenden Geschäfts anzusetzen, soweit nicht vorzeitige den Verlust unterbindende Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Da die Bewertung für ein Kollektiv erfolgt, ist auf die durchschnittliche Restlaufzeit des K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ermittlung des Werts der Leistung des Versicherungsunternehmens

Rz. 110 [Autor/Zitation] Der Verlust ergibt sich aus der Differenz der erwarteten Leistungen des Versicherungsunternehmens mit den niedrigeren Gegenleistungen des Versicherungsnehmers. Die Leistungen des Versicherungsunternehmens entsprechen dabei den voraussichtlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle sowie Verwaltungsaufwendungen (Art. 58 VersBilRL). Rz. 111 [Autor/Zitatio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Standardsystem

Rz. 133 [Autor/Zitation] Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 RechVersV können die versicherungstechnischen Rückstellungen auch auf der Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes der gebuchten Beiträge ermittelt werden (Standardsystem), wenn nach der Eigenart des versicherten Risikos ein solches Verfahren zweckmäßig ist. Dies ist der Fall, wenn in den nach Zeichnungsjahren abgerechneten Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Körner, Zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig?, WPg 1984, 43; Eibelshäuser, Rückstellung nach neuem Handelsrecht, BB 1987, 860; Küstner/von Manteuffel, Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers, BB 1988, 1972; Lutz, Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Pensionszusage, DB 1989, 2345; Moxter, Zur wirtschaf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Atomanlagenrückstellung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für die selbst abgeschlossenen und in Rückdeckung übernommenen Sach- und Haftpflicht-Versicherungen von Anlagen zur Erzeugung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe gegen Kernenergieschäden ist jeweils eine Atomanlagenrückstellung als eine der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellung gem. § 341h Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zuweisung bestimmter Kapitalerträge

Rz. 80 [Autor/Zitation] Zur Zuweisung bestimmter Kapitalerträge vgl. Rz. 35 ff.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Krankenversicherung

Rz. 89 [Autor/Zitation] In der Krankenversicherung sind die RfB in der Bilanz und die Zuführung in der GuV aufzuteilen auf den erfolgsabhängigen sowie den erfolgsunabhängigen Teil (F1 Fn. 7, F3 Fn. 1 RechVersV). Rz. 90 [Autor/Zitation] Regelungen zur Mindestzuführung enthalten § 151 Abs. 2 VAG sowie § 22 KVAV. Falls die Regelungen der KVAV nicht eingehalten werden, kann die BaF...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341 HGB konkretisiert den Versicherungsbegriff und regelt für den Anwenderkreis, ob und inwieweit die branchenspezifischen Vorschriften zu beachten sind. Die branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften umfassen die nachfolgend tabellarisch dargestellten Regelungen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Rückversicherung

Rz. 93 [Autor/Zitation] Bei der von Rückversicherungsunternehmen bzw. im übernommenen Versicherungsgeschäft ausgewiesenen RfB handelt es sich stets um eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, da Grundlage nicht das Gesamtergebnis oder das versicherungstechnische Ergebnis eines Versicherungszweigs ist, sondern immer der Rückversicherungsvertrag die Basis der Rückerstatt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 177 [Autor/Zitation] Eine Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs ist im Posten "andere Rückstellungen" auszuweisen und im Anhang zu erläutern (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 55). Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. Zuführung zur Rückstellung können entweder im Bewertungsergebnis oder im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Einzelfälle aus der BFH-Rspr

Rn. 495 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Beispiele aus Rspr für wertbeeinflussende Tatsachen (ansatz- bzw wertbegründend):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Teil-Schadenrückstellung für Renten-Versicherungsfälle (Abs. 5)

a) Ansatz Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei der Teilrückstellung für Renten-Versicherungsfälle handelt es sich um Verpflichtungen aus Versicherungsleistungen, die auf Grund rechtskräftigen Urteils, Vergleichs oder Anerkenntnisses in Form einer Rente zu erbringen sind. Aufgrund der gesetzlich geforderten versicherungsmathematischen Ermittlung dieser Teilrückstellung hat sich in der P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 RechVersV sind von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen (sog. RPT-Forderungen) abzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine Durchbrechung des Saldierungsverbots gem. § 246 Abs. 2 Satz 1. Rz. 35 [Autor/Zitation] Bei den Abzugsbeträgen handelt e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Veräußerung unter Rücktrittsvorbehalt/mit Rückgaberecht des Erwerbers

Rn. 441 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Ist dem Erwerber ein Rücktrittsvorbehalt respektive ein Rückgaberecht eingeräumt, wird der Kaufvertrag aufgelöst, wenn der Käufer erklärt, dass er die Ware zurückgibt; es liegt eine Form des auflösend bedingten Erwerbs vor (vgl OFD Münster vom 12.06.1989, StEK EStG § 4 GewVerw Nr 57). Der Kaufvertrag ist voll wirksam. Die abweic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tabellarische Übersichten zur BFH-Rspr

Rn. 546 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung in der Rsprmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Teil-Schadenrückstellung für Spätschäden (Abs. 2)

a) Ansatz Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Teilrückstellung für Spätschäden ist für bis zum Bilanzstichtag eingetretene, bis zur inventurmäßigen Erfassung noch nicht gemeldete Versicherungsfälle zu bilden. Hierbei wird in der Praxis zwischen bekannten und unbekannten Spätschäden unterschieden. Bei beiden Konstellationen handelt es sich um Versicherungsfälle, die bis zum Abschlussst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Arbeitslosengeld

Rn. 1255 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Für Erstattungsansprüche der Arbeitsbehörde nach § 147a SGB III ist eine Rückstellung zu bilden (IDW HFA WPg 1995, 56; zur Vorgängervorschrift des § 128 AFG auch BMF vom 10.12.1991, BB 1992, 31).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Teil-Schadenrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen (Abs. 1 Satz 2)

a) Ansatz Rz. 27 [Autor/Zitation] Als Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen sind die Kosten für die Regulierung der gemeldeten Versicherungsfälle zu erfassen, die nach dem Abschlussstichtag voraussichtlich noch anfallen werden. Hierbei sind sowohl interne als auch externe Kosten des Versicherungsunternehmens zu berücksichtigen. Weiterhin wird zwischen einem Vers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gratifikationen

Rn. 1263 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Gratifikationen sind Sonderzuwendungen iRd Arbeitsvertrags an ArbN anlässlich besonderer Gelegenheiten wie Weihnachten. Arbeitsrechtlich sind Gratifikationen Entgelte für die in der Vergangenheit gezeigte Betriebstreue, für im abgelaufenen Wj erbrachte Arbeitsleistung u zusätzlich für künftig erwartete Betriebstreue (BFH BStBl II 1983, 753 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Als versicherungstechnische Rückstellung bildet die Deckungsrückstellung den versicherungsmathematisch errechneten Erfüllungsrückstand aus dem schwebenden Versicherungsverhältnis ab und trägt damit dem handelsrechtlichen Imparitätsprinzip durch die Berücksichtigung des Verpflichtungsüberhanges aus zukünftigen Versicherungsfällen im Rahmen einer Rückstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall o im Todesfall

Rn. 1271 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie BFH BStBl III 1954, 330 für die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Sozialleistungen nach dem KSchG, so hat auch BFH BStBl III 1956, 333 für Gehaltsaufwendungen für künftige Krankheitstage älterer ArbN die Bildung einer Rückstellung abgelehnt. Nach der aus der Lebens- und Wirtschaftserfahrung gewonnenen Vermutung ist die während eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Betriebssteuer

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Betriebssteuern sind betriebliche Aufwendungen. Zu den Betriebssteuern gehören USt, GewSt, betriebliche Kfz-Steuer, Feuerschutzsteuer, soweit sie auf betriebliche Versicherungen entfällt, GrSt und GrESt auf betriebliche Grundstücke. Zur Nichtabzugsfähigkeit der GewSt ab Erhebungszeitraum 2008 durch UnternehmensteuerreformG 2008 (BGBl I 2007, 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Teil-Schadenrückstellungen

1. Ausweis und Zusammensetzung der Schadenrückstellung Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Schadenrückstellung ist gem. F1 RechVersV im Passivposten E.III. auszuweisen. Dabei werden die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft offen vom Bruttobetrag abgesetzt. Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Brutto-Schadenrückstellung setzt sich aus den folgenden Teil-Schadenrückstellung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 360 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die vorstehenden Erläuterungen zum Hinweis nach § 322 Abs. 3 Satz 2 auf besondere Umstände mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Formulierung der Überschrift dieses Hinweises. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.01 und des Lageberichts für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Teil-Schadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle (Abs. 1 Satz 1)

a) Ansatz Rz. 11 [Autor/Zitation] In der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle sind die Verpflichtungen aus den Versicherungsfällen zu erfassen, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind und gemeldet wurden, deren Regulierung jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Damit sind in diesem Teil der Schadenrückstellung diejenigen Schäden zu berücksichtigen, die im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u die Rückst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Ansatzebene Aktivamehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Versicherungsunternehmen

Rz. 293 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des § 321 über den Bericht über die Jahresabschlussprüfung und über den Konzernprüfungsbericht sind nach § 341k Abs. 1 Satz 1 auch von Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe anzuwenden. Rz. 294 [Autor/Zitation] Nach § 57 Abs. 1 VAG hat der Abschlussprüfer darüber hinaus zu berichten, ob das geprüfte Versicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Krankenversicherung

Rz. 22 [Autor/Zitation] Durch die Änderung des VAG infolge des Inkrafttretens des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG im Jahr 1994 sind die fachlichen Geschäftsunterlagen nicht mehr Bestandteil des Geschäftsplans. Gemäß § 158 Abs. 1 VAG sind in der substitutiven Krankenversicherung neue oder geänderte AVB sowie geänderte technische Berechnungsgrundsätze als Ergänzung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Überkreuzkompensation (Abs. 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aufwendungen bzw. Erträge im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Auflösung stiller Vorsorgereserven nach § 340f können entweder gesondert ausgewiesen oder miteinander verrechnet werden. Bei dieser sog. Überkreuzkompensation handelt es sich um ein Wahlrecht, das gem. § 32 RechKredV zu einer vollständigen Verrechnung der entsprechenden Posten in der GuV fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Praktische Fälle von Einschränkungen des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss

Rz. 294 [Autor/Zitation] Die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss im Bestätigungsvermerk ist zB bei Einwendungen mit nicht umfassenden Auswirkungen in den folgenden Fällen einschlägig (vgl. IDW PS 405 nF Rz. A6 ff.): Im Abschluss angewendete Rechnungslegungsmethoden stehen mit den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht in Einklang. ist eine Rechnungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendung aufsichtsrechtlicher Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Vorschrift in § 341e Abs. 1 Satz 2 erweitert die durch das HGB sowie die RechVersV vorgegebenen handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln für die versicherungstechnischen Rückstellungen um aufsichtsrechtliche Vorschriften. Diese umfassen die zu verwendenden Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür anzusetzenden Rechnungszinsfußes sowie die Regelun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Stellenwert der Vorschrift

Rn. 300 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 5 EStG ist eine Kernvorschrift des Bilanzsteuerrechts. Die §§ 4, 5 EStG bilden zusammen die zentralen Regelungen steuerlicher Gewinnermittlung iRd Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG). § 5 Abs 1 EStG schließt systematisch an § 4 Abs 1 EStG an und bestimmt mit der Anordnung materieller Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB, wel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Transportversicherungsgeschäft

Rz. 49 [Autor/Zitation] Bei der Transportversicherung handelt es sich um einen Versicherungszweig, der von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen betrieben und auf Basis von Zeichnungsjahren abgerechnet wird. Das heißt, Beitragseinnahmen, Versicherungsleistungen und Kosten werden nicht dem GJ zugerechnet, in dem sie fällig geworden sind, sondern dem Jahr, in welchem die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abc) Begrenzungsmaßgeblichkeit bei steuerlicher Rückstellungsbewertung (§ 6 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 326d Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Rückstellungen sind gem § 6 Abs 1 Nr 3a EStG "höchstens" insb unter Berücksichtigung der in Buchst a–f) der Norm aufgestellten Grundsätze anzusetzen. Die Höhe steuerlicher, nach den Vorgaben des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a–f EStG modifizierter Rückstellungswerte unterschreitet typischerweise die Höhe handelsrechtlich auszuweisender Rückstellu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff, betriebswirtschaftlicher Gehalt

Rn. 860 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Rückstellungen sind mit Abstand das umstrittenste Gebiet der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. Der Grund hierfür erschließt sich schon aus dem einschlägigen Gesetzestext in § 249 Abs 1 S 1 HGB. Rückstellungen sind danach für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. In diese Bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen der Ermittlung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Maßstab für die Berechnung der BÜ ist die zeitraumbezogene Verteilung der Leistung auf das GJ sowie nachfolgende Rechnungsperioden. Im Regelfall kann dabei von einem gleichbleibenden Risikoverlauf während des Versicherungszeitraums ausgegangen werden, dh., dass der Beitrag zeitproportional auf den Zeitraum verteilt werden kann. Der Proportionalität ste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Beitragsrückerstattung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen müssen zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit ausreichende, auch der künftigen Entwicklung genügende Beiträge von den Versicherungsnehmern verlangen. Infolge der vorsichtigen Beitragskalkulation, die für verschiedene Sparten aufsichtsrechtlich geregelt ist (zB Lebensversicherung § 138 VAG, Krankenversicherung § 146 Abs....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbrich, Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1985, 174; Pingel, Berechnung der Urlaubsrückstellung, BB 1985, 1768; Döring, Nochmals: Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1986, 128; Brezing, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für rückständigen Urlaub und für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein, StbJb 1987/88, 111; Christiansen, Die Bewertung der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 94 [Autor/Zitation] Es bietet sich an, die in § 264 Abs. 1a geforderten Angaben zur Identifikation eines Instituts, insbes. Firma und Sitz, das zuständige Registergericht inkl. Nummer, unter der das Institut in das Handelsregister eingetragen ist in den Anhang aufzunehmen. Ebenso ist hierbei ein Hinweis einzufügen, wenn sich das Institut in Abwicklung oder Liquidation befind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ansatz

Rz. 11 [Autor/Zitation] In der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle sind die Verpflichtungen aus den Versicherungsfällen zu erfassen, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind und gemeldet wurden, deren Regulierung jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Damit sind in diesem Teil der Schadenrückstellung diejenigen Schäden zu berücksichtigen, die im Rahmen der Schad...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Renten-Deckungsrückstellung ist analog der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle nach dem Einzelbewertungsgrundsatz einzeln je Renten-Versicherungsfall zu ermitteln. § 341g Abs. 5 fordert dabei die Ermittlung nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden. Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Rückstellungsbetrag wird dabei als Barwert der zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Materiality-Gedanke

Rn. 804 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Aus Sicht der Bilanzierungspraxis (handels- und steuerrechtlich) handelt es sich bei – aktiven und passiven – RAP häufig um recht geringfügige Beträge. In Übereinstimmung mit FG Nds EFG 1981, 552 kann die Aktivierung (und auch Passivierung) solcher Beträge unterbleiben. Die Begründung hierfür liegt im Kriterium der Wesentlichkeit (hier Unwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Weihnachtsgratifikation

Rn. 1269 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation ist arbeitsrechtlich zusätzliches Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeit des ArbN. Als Verpflichtung aus einem schwebenden Geschäft kann sie grundsätzlich nicht angesetzt werden, sondern nur, soweit der ArbN den dem Weihnachtsgeld entsprechenden Teil seiner Arbeitsleistung bereits erbra...mehr