Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Vorschrift konkretisiert die in § 341e Abs. 1 Satz 1 normierte Grundsatzvorschrift für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen, wonach Rückstellungen zu bilden sind, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen sicherzustellen. Als Rückstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Lohngarantien, Verdienstsicherung

Rn. 1274 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach den Tarifvertragsbestimmungen wird ArbN bei einem bestimmten Lebensalter u einer bestimmten Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, insb für den Fall ihrer Unkündbarkeit, die Weiterzahlung des bisherigen Lohns selbst für den Fall garantiert, dass ihnen ein Arbeitsplatz mit geringerer Entgeltstufe zugewiesen wird (Verdienstsicherungsklausel)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kulla, Rückstellungen für Bergbauwagnisse, DB 1977, 1281; Barke, Rückstellungen für Bergschäden, Gruben- u Schachtversatz nach aktienrechtlichen u steuerrechtlichen Grundsätzen, Beil DB 4/1978; Emmerich, Zur Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen von Bergschäden, Gruben- u Schachtversatzauswirkungen, DB 1978, 2133; Bordewin, Rückstellungen für Grubenversatz u Schachtversat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eilers, Rückstellungen für Altlasten, DStR 1991, 101; Fluck, Rückstellungsbildung für Altlasten und Immissionsschutzrecht, BB 1991, 176; Herzig/Köster, Die Rückstellungsrelevanz des neuen UmwelthaftungsG, DB 1991, 53; Bartels, Rückstellungen für öff-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen bei Altlastenfällen, BB 1992, 1095; Stellungnahme des IDW, WPg 1992, 326; Kühnberger/Faatz, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 41 [Autor/Zitation] Abs. 2 regelt zusammen mit den §§ 341f bis 341h die verschiedenen versicherungstechnischen Rückstellungen, wie sie auch im F1 der RechVersV auf der Passivseite unter Buchst. E aufgeführt werden: Beitragsüberträge (Abs. 2 Nr. 1), Deckungsrückstellung (§ 341f), Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (§ 341g), Rückstellung für erfolgsabhä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 341e regelt die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze, während die §§ 341f bis 341h auf spezifische versicherungstechnische Rückstellungen eingehen. Neben den grundsätzlich für alle versicherungstechnischen Rückstellungen geltenden Bewertungsvorschriften in Abs. 1 werden in Abs. 2 der Ansatz der Beitragsüberträge, Rückstellung für Beitragsrückerstattung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

M. Prinz, Restrukturierungsrückstellungen im Visier der Bp, DB 2007, 353. Verwaltungsanweisungen: R 5.7 Abs 6 EStR 2005. Rn. 1278 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach Auffassung der FinVerw setzt der Ansatz einer Rückstellung für Sozialplanverpflichtungen gem §§ 111, 112 BetrVerfG die Unterrichtung des Betriebsrates über die geplanten Betriebsänderungen voraus. Gleiches gilt für Leis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Erfolgswirksamkeit am folgenden Bilanzstichtag

Rn. 1482 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 (Abstrakte) Ansatz-/Bewertungsverknüpfung: Die übernommene Verpflichtung ist gemäß § 5 Abs 7 S 1 EStG beim Übernehmer in der auf die Übernahme folgenden Steuerbilanz so zu bilanzieren, wie sie beim ursprünglich Verpflichteten ohne Übernahme zu bilanzieren gewesen wäre. Ansatz und Bewertung beim Übernehmenden werden am folgenden (und allen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / q) Schwerbehindertenpflichtplätze

Rn. 1290 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Bei analoger Anwendung der BFH-Rspr zu den (überzähligen) Ausbildungsplätzen (s Rn 1240) kommt eine Rückstellung für den möglicherweise überhöhten Arbeitslohn (verglichen mit der Arbeitsleistung) nicht in Betracht. BFH-Rspr liegt nicht vor. Gegen Rückstellung Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 550 "Soziallasten", 26. Aufl; für Rückstellung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Osterloh-Konrad, Rückstellungen für Prozessrisiken in HBu StB, DStR 2003, 1631 u 1675. Rn. 888k Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Für die Risiken aus einem Zivilprozess wegen Prozesskosten und -zinsen sind mit Beginn der Gerichtshängigkeit Rückstellungen zu bilden. Die einem Prozess von Natur aus anhaftende Unsicherheit genügt dem BFH zufolge zur Konkretisierung einer solchen Verpfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 94 [Autor/Zitation] Für Verluste, mit denen nach dem Abschlussstichtag aus bis zum Ende des GJ geschlossenen Verträgen zu rechnen ist, ist gem. § 341e Abs. 2 Nr. 3 eine Rückstellung für drohende Verluste (RdV) aus dem Versicherungsgeschäft zu bilden. Damit wird eine ausdrückliche Regelung für Versicherungsunternehmen geschaffen, die die allgemeine handelsrechtliche Verpfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 57 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 galt für die Schadenrückstellungen von Versicherungsunternehmen grds. die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) für die Steuerbilanz. Durch die Einführung der § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a und e EStG bzw. Neufassung von § 20 Abs. 2 KStG wurden eigenständige steuerrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Pensions- und Sterbekassen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Bestimmte Pensions- und Sterbekassen können gem. § 62 Abs. 2 RechVersV von der Verpflichtung befreit werden, zu jedem Bilanzstichtag eine Berechnung der Deckungsrückstellung vorzunehmen. Zu den Abschlussstichtagen, an denen eine versicherungsmathematische Berechnung der Deckungsrückstellung nicht erfolgt, ist gem. § 28 Abs. 5 RechVersV die Zuführung zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hartung, Zur Bewertung von Jubiläumsrückstellungen, DB 1989, 736; Hartung, Zur Ansammlung von Jubiläumsrückstellungen, BB 1989, 1723; Grabner, Rückstellungen für Jubiläumsleistungen ab 1993, DB 1992, 2561; Höfer, Jubiläumsrückstellungen ab 1993, DB 1993, 2241; Schlotter, Anmerkung zu BFH v 18.01.2007, IV R 42/04, BB 2007, 660. Verwaltungsanweisungen: BMF v 08.12.2008, DStR 2008, 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 grds. für jeden Versicherungsfall einzeln zu bilden und zu bewerten. Für bekannte Versicherungsfälle ist der Rückstellungsbetrag dabei im Rahmen der Schadenregulierung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Versicherungsbedingungen und den sonst vorliegenden Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Großrisikenrückstellungen

Rz. 29 [Autor/Zitation] Für Risiken gleicher Art, bei denen der Ausgleich von Leistung und Gegenleistung wegen des hohen Schadenrisikos im Einzelfall nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nicht im GJ, sondern nur in einem am Abschlussstichtag nicht bestimmbaren Zeitraum gefunden werden kann, sieht § 341h Abs. 2 die Bildung einer Rückstellung vor, die in der Bilanz unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Schaden- und Unfallversicherung

Rz. 91 [Autor/Zitation] Für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Schaden- und Unfallversicherung gelten gem. § 28 Abs. 9 RechVersV die Regelungen für Schlussüberschussanteile, Schlusszahlungen und Bewertungsreserven gem. § 28 Abs. 6–7f RechVersV entsprechend. Rz. 92 [Autor/Zitation] Soweit bei einzelnen Versicherungsverträgen eine Beitragsrückerstattung nach einem meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Rechtsstreitigkeiten

Rn. 492h Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Bei Rechtsstreitigkeiten – gerichtlich oder außergerichtlich – über das Bestehen von Forderungen oder Verbindlichkeiten vertritt der BFH eine typisierende Haltung: Erst wenn ein rechtskräftiges Urt oder eine unbedingte Schuldanerkenntnis vorliegt, kann die betreffende Forderung ein- oder ­eine vorsorglich gebildete Rückstellung ausgebucht w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nullstellungsmethode

Rz. 131 [Autor/Zitation] Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 RechVersV ist in Versicherungszweigen oder Versicherungsarten, in denen nach Zeichnungsjahren abgerechnet wird, die versicherungstechnische Rückstellung aus dem Überschuss der gebuchten Beiträge über die Zahlungen für Versicherungsfälle und die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für im Zeichnungsjahr beginnende Verträge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 30 [Autor/Zitation] Unter Bezugnahme auf die steuerlichen Regelungen werden entgegen dem Gesetzeswortlaut von § 341g Abs. 1 Satz 2 regelmäßig nur die Schadenermittlungskosten als Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen angesetzt. Diese kann nach dem BMF-Schreiben v. 2.2.1973 entweder durch Einzelnachweis oder durch eine pauschale Ermittlung bewertet werden, w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Mitversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft

Rz. 54 [Autor/Zitation] Beim Mitversicherungsgeschäft ist die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gem. § 341g Abs. 4 anteilig in mindestens der Höhe zu bilden, die der führende Versicherer nach den für ihn geltenden Vorschriften bzw. Bilanzierungspraxis bilden muss. Dementsprechend übernimmt der beteiligte Versicherer entsprechend seinem Anteil am Mitv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entfernungsverpflichtungen, Ansammlungsrückstellungen

Rn. 885 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Wenig konsistent ist die Rechtslage auch auf dem Gebiet des Ansatzes von sog Entfernungsverpflichtungen bzw den Ansammlungsrückstellungen (s § 6 Rn 669). Beispiele: In diesen Fällen ist der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit notwendig mit der öff-rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abzinsung der Schadenrückstellungen

Rz. 64 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Verpflichtungen sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Dies gilt auch für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Rz. 65 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Regelung wird durch das BMF-Schreiben v. 20.10.2016 (BMF v. 20.10.2016 – Az. IV C 6 - S 2175/07/10001, BStBl. I 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Terrorrisikenrückstellung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Für die Versicherung von Terrorrisiken ist für das selbst abgeschlossene und das in Rückdeckung übernommene Geschäft unter den Voraussetzungen des § 341h Abs. 2 HGB und § 30 Abs. 2a RechVersV eine Rückstellung zu bilden. Höchstbetrag, Zuführung und Auflösung der Terrorrisikenrückstellung bestimmen sich nach § 30 Abs. 2a Nr. 1-3 RechVersV. Demnach ergib...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Artikel 28 EGHGB

Rz. 66 [Autor/Zitation] (1) 1 Für eine laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension auf Grund einer unmittelbaren Zusage braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs nicht gebildet zu werden, wenn der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 1. Januar 1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rechtsanspruc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Realitätsnähere Bewertung der Schadenrückstellungen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verpflichtungen auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wird. Diese allgemei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341g regelt die Bilanzierung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (sog. Schadenrückstellung) als lex specialis für alle Versicherungsunternehmen iSv. § 341 Abs. 1 Satz 1. Dabei werden die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze für versicherungstechnische Rückstellungen nach § 341e Abs. 1 Satz 1 bei Eintritt eines versicherten E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Berechtigung u Hauptanwendungsbereiche der Aufwandsrückstellungen, DStR 1987, 675; Kupsch, Neuere Entwicklungen bei der Bilanzierung u Bewertung von Rückstellungen, DB 1989, 53; Dietrich, Aufwandsrückstellungen – Möglichkeiten u Grenzen der Bilanzpolitik, WPg 1991, 225, 264. Verwaltungsanweisungen: R 5.7 Abs 1 EStR 2012. Rn. 904 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es besteht in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bestimmter Versicherungszweige

a) Zuweisung bestimmter Kapitalerträge Rz. 80 [Autor/Zitation] Zur Zuweisung bestimmter Kapitalerträge vgl. Rz. 35 ff. b) Lebensversicherung Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Erfassung

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die (negative) BV-Eigenschaft setzt zunächst eine am Bilanzstichtag rechtlich wirksam entstandene (§ 246 Abs 1 S 3 HGB) u/o wirtschaftlich verursachte Verpflichtung des betreffenden Bilanzierungssubjekts voraus. Eine Verpflichtung ist rechtlich entstanden, wenn die die Leistungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale sämtlich erfüllt sind, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Die Bedeutung der bilanziellen Behandlung stieg durch das Rundschreiben 4/97 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, das Kriterien für eine eigenkapitalentlastende Veräußerung von Kreditforderungen im Rahmen vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Subjektive u objektive Wertaufhellungskonzeption

Rn. 489 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die Rspr und das Schrifttum begegnen dieser Bilanzierungsvorgabe – zunächst unstrukturiert dargestellt – mit Begriffen wie "subjektiver Kenntnisstand, subjektiv Gewusstes, objektiv Wissbares" uÄ. In systematisierter Form wird dabei zwischen zwei Wertaufhellungskonzeptionen unterschieden (BFH BStBl II 2002, 227 u Hommel/Berndt, DStR 2000, 174...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Grundsatzfragen zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, FR 1984, 489; Crezelius, Das sog schwebende Geschäft in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, in: Handelsrecht und Steuerrecht, Festschrift für Döllerer, Düsseldorf 1988, 81; Woerner, Die Gewinnrealisierung bei schwebenden Geschäften, BB 1988, 769; Nieskens, Schwebende Geschäfte und das Postulat des wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ansatz

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Teilrückstellung für Spätschäden ist für bis zum Bilanzstichtag eingetretene, bis zur inventurmäßigen Erfassung noch nicht gemeldete Versicherungsfälle zu bilden. Hierbei wird in der Praxis zwischen bekannten und unbekannten Spätschäden unterschieden. Bei beiden Konstellationen handelt es sich um Versicherungsfälle, die bis zum Abschlussstichtag ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Berücksichtigung der Schwankungsrückstellung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Die RdV aus dem Versicherungsgeschäft sowie die Schwankungsrückstellung werden für unterschiedliche Ursachen gebildet (vgl. hierzu Rz. 104). Während ein Teil der Literatur fordert, erwartete Auflösungen einer bisher bilanzierten Schwankungsrückstellung für ein Kollektiv aufgrund eines erwarteten Überschadens bei der Bewertung der RdV zu berücksichtige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften und Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Strittige Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Rätke, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Das Nettoprinzip – Angriff und Abwehr, dargestellt am Bsp des Werktorprinzips, BB 2007, 1525; Fehling, Die GewSt nach der Unternehmensteuerreform 2008, NWB F 5, 1617; Herzig/Lochmann, Unternehmensteuerreform 2008 – Wirkung des neuen Systems zur Entlastung gewerblicher Personenunternehmen von der GewSt, DB 2007, 1037; Kollruss, Abzug ausländischer GewSt ab BA in Deutschla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der aufsichtsrechtlichen Vorschriften umfasst die Bestimmungen aus dem VAG, die aufgrund des VAG erlassenen Rechtsverordnungen sowie Anordnungen der BaFin. Bei den Bestimmungen des VAG werden die §§ 74 bis 87 VAG ausgenommen, da sich diese ausschließlich auf die Solvabilitätsübersicht beziehen und damit für die handelsrechtliche B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Stichtagsprinzip

Rz. 105 [Autor/Zitation] Für die Bildung der RdV sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Dabei sind auch vernünftig beurteilte Schadenentwicklungen sowie bis zur Bilanzsaufstellung gewonnene bessere Erkenntnisse zu berücksichtigen. Dem Stichtagsprinzip widerspricht es dabei nicht, wenn künftige wahrscheinliche Änderungen der Erfolgskomponenten bei der Rückstellungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Schätzungserfordernisse

Rn. 492e Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Zu einer sinnvollen Wertaufhellungskonzeption muss das Thema in einen umfassenderen Zusammenhang gestellt werden, nämlich in das Bilanzierung insgesamt durchziehende Problem der Ungewissheit bzw Unsicherheit über künftige Entwicklungen, die notwendigerweise einen Schätzungsprozess vom bilanzierenden Kaufmann erfordern (s Rn 21ff). Dieses Sc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Nehm, Rückstellungen für Sozialverpflichtungen, DB 1984, 949; Nehm, Rückstellungen für drohende Verluste bei Sozialverpflichtungen, DB 1984, 2477; Herzig/Esser, Erfüllungsrückstände und drohende Verluste bei Arbeitsverhältnissen – Wann sind Rückstellungen zu bilden?, DB 1985, 1301; Niemann, Rückstellungen für Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, FR 1985, 400; Herzig, Rück...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bilanzrechtliche Einordnung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Der Beitrag für den Versicherungsvertrag ist die Gegenleistung des Versicherungsnehmers für die zeitraumbezogene Gewährung des Versicherungsschutzes durch das Versicherungsunternehmen. Dieser Zeitraum deckt sich häufig nicht mit dem GJ des Versicherungsunternehmens, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, die auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag entfall...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Einzelbewertung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Für die RdV gilt grds. das Gebot der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3. Dies schließt jedoch nicht aus, dass mehrere Geschäfte wirtschaftlich als Einheit zu betrachten sind (Schubert in Beck BilKomm.14, § 249 HGB Rz. 117). Der kollektive Charakter des Versicherungsgeschäfts führt dazu, dass für die Bewertung der RdV nicht der einzelne Versicheru...mehr