Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2025 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 20 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 150 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 151 Nach § 28 Abs. 3 KStG wird der Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahrs um einen Bestand des steuerlichen Einlagekontos vermindert. Der Sache nach bedeutet dies, dass die vorherige Finanzierung einer Nennkapitalerhöhung durch sonstige Rücklagen (weil kein steuerliches Einlagekonto vorhanden war) nachträ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 4.3 Rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

Zeile 61 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme. Zeile 62 Die Zeile haben nur rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen auszufüllen. Sie dient zur Aufnahme des zu versteuernden Einkommens bei einer Überdotierung der Kasse nach § 6 KStG. Eine Kasse ist überdotiert, soweit ihr Vermögen höher ist als die Verlustrücklage bzw. der dieser Rücklage entsp...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.4 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung oder Zusammenfassung mit einem anderen Betrieb gewerblicher Art)

Zeile 31e In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 5). Dieser Betrag wird für die Fortentwicklung des Sonderausweises benötigt. Vor Zeilen 32–65 Die Zeilen 32–37c, 47–54g und 57–62 betreffen nur Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, nicht wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Sie erfassen Vorgänge, die den Veränderungen des ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.10 Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 54a In dieser Zeile ist eine Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises zu bilden. Vorspalte 2 kann keinen Betrag mehr enthalten. Zeile 54b In Zeilen 54b–54g werden die Auswirkungen der Einbringung des gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft dargestellt. Gleiches gilt für den Fo...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.14 Endbestände

Zeile 65 Diese Zeile enthält die Endbestände des steuerlichen Einlagekontos, der Neurücklagen und des Sonderausweises zum Schluss des Wirtschaftsjahrs. Die Beträge des steuerlichen Einlagekontos (Spalte 3) und des Sonderausweises (Spalte 5) werden gesondert festgestellt. Der Bestand der Neurücklagen (Spalte 4) wird nicht gesondert festgestellt.mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.12 Abspaltung

Zeile 55f Diese Zeile zeigt als Zwischensumme den Bestand von steuerlichem Einlagekonto und Neurücklagen nach Verrechnung der Auskehrung des Dotationskapitals und der Neurücklagen bei einer Einbringung bzw. dem Formwechsel. Zeilen 55g–55h In den Zeilen 55g–55h werden die Faktoren für die Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos und der Neurücklagen bei einem übertragenden Betr...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 14.2 Bei Beteiligung des übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden Rechtsträger

Vor Zeilen 101–107 Die Zeilen 101–107 erfassen die Konstellation, dass bei einer Verschmelzung oder Spaltung der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist. Dies ist der Fall, dass die Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen oder gespalten wird. Hierfür bestimmt § 29 Abs. 2 Satz 3 KStG, dass der Bestand des steuerlichen Einla...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 24 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG bei Verschmelzung, Aufspaltung oder bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

Zeile 173 Vergleiche die Ausführungen zu Zeile 167. Zeile 174 Zur Ermittlung der ausschüttbaren Rücklagen i. S. d. § 7 UmwStG ist vom Gesamtvermögen das steuerliche Einlagekonto (einschließlich des fiktiv herabgesetzten Nennkapitals) abzuziehen. Der Betrag ist Zeile 148 Spalte 3 zu entnehmen. Zeilen 175 bis 177 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 178 Vergleiche die Ausführungen zu Zei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Vor Zeilen 12–13 In den Zeilen 12–13 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Person sein, für die das T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 2.2 Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen schafft in seiner Kommunalhaushaltsverordnung im 8. Abschnitt "Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung von Vermögen und die Eröffnungsbilanz" umfassende Vorschriften für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz.[1] Im Einzelnen werden geregelt: Aufstellung der Eröffnungsbilanz[2] Ermittlung der Wertansätze[3] Besondere Bewertungsvorschriften[4] Vereinfach...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 3 Vermögensbindung

Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft müssen ausschließlich auf die begünstigten Tätigkeiten gerichtet sein.[1] Das bedeutet, dass auch das Vermögen und alle Einnahmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für diesen Zweck eingesetzt werden müssen (Vermögensbindung). Rücklagen dürfen daher nur zu bestimmten begünstigten Zwecken gebildet werden. Eine darüber h...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.5 Auflösung des Betriebs gewerblicher Art

Zeile 36b In dieser Zeile ist die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 3) zu bilden. Diese Zwischensumme dient zur Feststellung, welcher Betrag des Nennkapitals aus eigenen Mitteln stammt und daher in Zeile 36e zu verrechnen ist. Zeile 36c Diese Zeile berücksichtigt das Dotationskapital im Fall der Auflösung des Betriebs gewerblicher Art (Liquidation). Bei der Liquidatio...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.9 Fiktive Herabsetzung des Nennkapitals bei Betrieben gewerblicher Art bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art und Abspaltung

Vor Zeilen 50–64 Die Zeilen 50–64 nehmen die Folgen eines umwandlungsähnlichen Vorgangs bei dem übertragenden Betrieb gewerblicher Art auf. Dazu gehört auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art, die als verschmelzungsähnlich angesehen werden kann. Zur Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art vgl. Erl. Vor Zeilen 8-11. Der Vordruck kann nur verwendet...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.6 Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Zeile 36g In dieser Zeile ist in Spalte 3 die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Damit kann in Zeile 37c ermittelt werden, in welcher Höhe die Rückzahlung des Nennkapitals mit dem steuerlichen Einlagekonto verrechnet werden kann. Zeile 37 In den Zeilen 37–37c ist zu berücksichtigen, dass das herabgesetzte Nennkapital, soweit es in das steuerliche Eigenkapit...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-... / 2.2 Erhaltene Ausschüttungen und Bezüge

Zeile 21 In dieser Zeile ist das Datum des Ausschüttungsbeschlusses anzugeben. Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG bestimmt sich nach diesem Zeitpunkt, wem die Ausschüttung zuzurechnen ist. Steuerlich erfasst werden die Ausschüttungen bei dem Gesellschafter erst im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. der Aktivierung des Anspruchs auf die Gewinnausschüttung. Bei beherrschenden Gesellschafte...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zum Vordruck KSt1 dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.2 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Vor Zeilen 8–11 Die Zeilen 8–11 gelten nur für Betriebe gewerblicher Art. Sie nehmen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto und Sonderausweis auf, wenn Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst wurden. Nach § 4 Abs. 6 KStG können zwei oder mehr Betriebe gewerblicher Art zu einem einheitlichen Betrieb zusammengefasst werden, wenn diese gleichartig sind, zwischen ihnen eine ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.4 Irrtümlich unterbliebener Ausweis einer steuerfreien Rücklage

Rz. 115 Hat das Finanzamt eine in der Vorjahresbilanz gebildete und im Folgejahr nicht auf Reinvestitionsobjekte übertragene, aber dennoch in der bei ihm eingereichten Bilanz des Folgejahres irrtümlich niedriger ausgewiesene Investitionsrücklage[1] als gewinnerhöhend aufgelöst behandelt, hat der Steuerpflichtige keine Möglichkeit mehr, dieses Ergebnis zu korrigieren, denn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 6.1 Veräußerung und Entnahme

Bei Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber aus dem Betriebsvermögen aus. Es darf auch handelsrechtlich nicht mehr bilanziert werden. Die Erlöse aus der Veräußerung gehören zu den Betriebseinnahmen.[1] Das gilt auch dann, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.3 Unrichtiger respektive unzulässiger Bilanzansatz

Rz. 56 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die Vermögensübersicht (Bilanz) des Steuerpflichtigen unrichtig, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht entspricht, sodass insoweit eine Korrektur der betroffenen Bilanzansätze erforderlich wird. Demnach ist ein Bilanzansatz unrichtig bzw. unzul...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.2 Erfolgswirksame Bilanzberichtigung

Der Fehler ist grundsätzlich bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen, auch wenn er sich über viele Jahre hinzieht, und zwar erfolgswirksam.[1] Dabei ist das jeweilige Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, der sich bei von vornherein zutreffender bilanzieller Behandlung ergeben hätte.[2] Alle unrichtigen Bilanzansätze dieses Zeitraums sind richtig zu stellen. Darunter fall...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.3.1 Maßgeblichkeitsgrundsatz

Die nach Handelsrecht zu erstellende Bilanz wird Handelsbilanz, die nach steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellende Bilanz Steuerbilanz genannt. Das Verhältnis wird durch den sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz bestimmt. Danach ist der jeweilige Handelsbilanzansatz grundsätzlich für die Steuerbilanz dem Grunde und der Höhe nach zu übernehmen.[1] Davon gibt es vor allem die folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.4 Berichtigung von Passivierungen

Für die Berichtigung von unrichtigen Passivansätzen gelten die Grundsätze für aktive Wirtschaftsgüter sinngemäß. Soweit der Passivposten für vergangene, nicht mehr berichtigungsfähige Veranlagungszeiträume gebildet worden ist, ist er in der ersten offenen Bilanz gewinnerhöhend auszubuchen.[1] Zu Unrecht passivierte, nicht betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten sind erfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 4.1 Gesamtbilanz, Ergänzungsbilanz, Sonderbilanz

Bei bilanzierenden Personengesellschaften oder -gemeinschaften beziehen sich die Regelungen über Bilanzberichtigung und -änderung auf die Gesamtbilanz, d. h. auf die Gesamthandsbilanz, auf evtl. Ergänzungsbilanzen sowie auf evtl. Sonderbilanzen. Daraus folgt, dass eine Berichtigung in der Gesamthandsbilanz zu einer Bilanzänderung in den Ergänzungsbilanzen oder in den Sonderb...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.3.1 Grundsatz: Selbe Bilanz

Einstiegsvoraussetzung für eine Bilanzänderung ist das Vorliegen einer zulässigen Bilanzberichtigung. Der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang setzt voraus, dass sich beide Maßnahmen auf dieselbe Bilanz beziehen und die Bilanzänderung unverzüglich nach der Bilanzberichtigung vorgenommen wird.[1] [2] Dieser Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.6 Kumulierte Abschreibungen

Rz. 33 Im Anlagespiegel sind die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs gesondert aufzuführen. Diese Spalten, meist als "kumulierte Abschreibungen" bezeichnet, umfassen die aufgelaufenen Abschreibungen der Vergangenheit, soweit sie auf Posten des Anlagevermögens entfallen, die am Anfang bzw. zum Ende des Geschäftsjahres noch im Anlage...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Begriffe "Bilanzberichtigung" und "Bilanzänderung" entstammen dem Steuerrecht.[1] Der Steuergesetzgeber spricht zwar selbst nur von der Bilanzänderung. Gleichwohl unterscheiden Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur diesen Oberbegriff in Bilanzberichtigung und Bilanzänderung.[2] Rz. 2 Handelsrechtlich wird dagegen typisierend von der Änderung des Jahresabsch...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und die im Prinzip wie Einzelunternehmer bilanzieren. Die Gesellschafter treten ihnen wie Fremde gegenüber. Forderungen und Verpflichtungen ihnen gegenüber sind zu bilanzieren. Handelsrechtlich muss das haftende Eigenkapital (Grund-/Stammkapital) nebst gesetzlichen Rücklage...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.3.1 Beteiligungen

Rz. 53 Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Einlage bei einer Neugründung oder bei einer Kapitalerhöhung noch nicht in voller Höhe geleistet wurde; in diesem Fall gehen die Anschaffungskosten in voller Höhe in den Anlagespiegel ein, in Höhe des noch...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 8 Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte

Ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit gegeben, ist die Aktivierung oder Passivierung grundsätzlich geboten. Es gibt Bilanzierungsverbote, die einer Aktivierung oder Passivierung entgegenstehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen handelsrechtlich als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen w...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.5 Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz

Rz. 124 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist (Maßgeblichkeitsgrundsatz), es sei denn, dass im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wird oder gewählt wurde. Soweit der Steuerpflichtige ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 5.1 Änderung bei zeitnaher Mittelverwendung

Geändert haben sich nun auch die Vorgaben für die sog. zeitnahe Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO): Verlangt wurde bisher, dass vorhandene Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwendet werden mussten. Viele Vereine, die gerade auch für anstehende größere Investitionen entsprechendes Kapit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Pfändungsschutz für Miet- und Pachtzinsen (§ 851b ZPO)

Rz. 55 § 851b ZPO gewährt einen gewissen Pfändungsschutz für Miete und Pacht.[1] Ebenso wie bei § 851a ZPO (s. Rz. 54) ist der Pfändungsschutz für Miete und Pacht in der Verwaltungsvollstreckung von Amts wegen zu beachten.[2] Miet- und Pachtzinsen sind insoweit nicht zu pfänden, als diese für den laufenden Unterhalt des Grundstücks, zur Vornahme notwendiger Instandsetzungsar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr