Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.7 Keine Auflösung des Ausgleichspostens bei Beendigung der Organschaft trotz fortbestehender Beteiligung

Tz. 1355 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besteht nach Beendigung des GAV die Beteiligung an der OG fort, sind die dann noch vorhandenen besonderen AP nicht gewinnwirksam aufzulösen, sondern bis zur Veräußerung der Beteiligung bzw bis zum Vorliegen eines veräußerungsgleichen Tatbestands weiterzuführen (s R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022). Insoweit sind die Aussagen im UmwSt-Erl 2011 zum...mehr

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Nachhaltigkeitsrücklage / 1 Zweck

Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig verfügbares Geld bereithalten (= Betriebsmittel). Darüber hinaus müssen sie eine Rücklage für den Fall bereithalten, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht mehr durch die Betriebsmittel ausgeglichen werden k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.2 Fiktion einer Einlage bzw einer Einlagenrückgewähr (§ 14 Abs 4 S 1 bis 3 und 5 KStG)

Tz. 1056 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG sind Minderabführungen der OG, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage durch den OT in die OG zu behandeln. Die Einlagefiktion geht von dem Grundfall aus, dass eine OG sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil eine zulässige Rücklage gebildet und sich dadurch die Gewinnabführung an den OT ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.4 Beispielreihen zu Einlagen bzw zur Einlagenrückgewähr

Tz. 1085 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und Einlagen/Einlagenrückgewähr verdeutlichen. Tz. 1086 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Einlagenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umw von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlungen s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.5 Beispielreihen zur Bildung und Auflösung von Ausgleichsposten

Tz. 1362 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und AP verdeutlichen. Tz. 1363 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Aktiver APmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Beherbergung von Fremden

Rn. 268 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Einnahmen aus der Beherbergung von Fremden (durch Vermietung von zum luf BV gehörenden Ferienwohnungen und -zimmern) können gem R 15.5 Abs 13 EStR 2012 aus Vereinfachungsgründen noch den Einkünften aus LuF zugeordnet werden, wenn weniger als vier Zimmer und weniger als sechs Betten bereit gehalten werden und keine Hauptmahlzeit gewährt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Zusammenfassende Übersicht: Auflösung einer Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.2 Investitionsabzugsbetrag gem § 7g EStG

Tz. 81b Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das URefG 2008 wurde die innerbilanzielle Anspar-Rücklage (s Tz 74 ff) durch einen außerbilanziell zu bilden Investitionsabzugsbetrag ersetzt (s BT-Drs 16/4841, 51). Nunmehr können für künftige Anschaffungen oder Herstellungen von abnutzbaren beweglichen WG des AV, die mind bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung oder Herstellung folg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 144 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gehört zum eingebrachten (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil eine Forderung gegen die übernehmende Gesellschaft, kommt es infolge des Vermögensübergangs zum Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit (s Tz 242). Es entsteht ein lfd Gewinn (sog Einbringungsfolgegewinn) bei der Übernehmerin, wenn der Bw der Forderung geringer als der Bw der Verbin...mehr

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Finanzierung / 4.2 Umlageverfahren

In der Rentenversicherung gilt das Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage, gedeckt werden. Das Bekenntnis zum Umlageverfahren im SGB VI beruht darauf, dass Anwartschaften in der Größenordnung von insgesamt ca. 7 Bio. EUR, von denen heute in der Rentenversicher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 Verhältnis zu den Vorschriften des UmwStG

Tz. 45 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Das UmwStG enthält keine Sonderregelung für Organschaften. Trotzdem können sich Umwandlungsvorgänge in vielfacher Hinsicht auf bestehende bzw auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirken, und zwar auf die Frage, ob nach einer Umwandlung ein GAV fortbesteht oder neu abgeschlossen werden muss, auf die Frage, ob nach einem umwandlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 76 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

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§ 12 Anhang / II. Fixkostenliste

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Fixkostenliste I. Monatliche Aufwendungen für Wohnung (Liste alphabetisch geordnet)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung

Tz. 879 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Ein Verstoß gegen das handelsrechtliche Abführungsverbot führt stlich zur Nichtanerkennung der Organschaft (s R 14.5 Abs 4 KStR 2022). Ebenfalls hierzu, auch wegen Heilungsmöglichkeiten s Tz 414 und s Tz 535. Nach R 14.5 Abs 4 S 4 und 5 KStR 2022 gelten für an den OT ausgeschüttete vororganschaftliche Rü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Grundsätzliches

Tz. 875 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Dauer der Laufzeit des GAV verdrängt die in § 14 Abs 1 KStG geregelte Zurechnung des Organeinkommens zum OT die ansonsten geltenden Regelungen zur Dividendenbesteuerung. Nach den §§ 291 Abs 1, 301 AktG muss die OG ihren Jahresüberschuss an den OT abführen. Die Gewinnabführung ist für den OT kein Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei Vorliegen eines Veräußerungsersatztatbestands (§ 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1322 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG aF sind insbes die Umwandlung der OG auf eine PersGes oder natürliche Person, die verdeckte Einlage der Beteiligung an der OG und die Auflösung der OG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt. Das in § 14 Abs 4 S 5 KStG aF enthaltene Wort "insbes" bedeutet, dass die dort enthaltene Aufzählung nicht abschließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 AktG regelt mit der Festlegung des Höchstbetrags der Gewinnabführung eine Abführungssperre, die zwingend zu beachten ist. Dort geregelt ist die Deckelung der Gewinnabführung auf den ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschuss, vermindert um einen vororganschaftlichen Verlustvortrag, um den in die ges Rücklage nach § 300 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3.1 Zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt, sondern wird mangels Bilanzierungsfähigkeit so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn (§ 141 Abs 1 Nr 5 AO)

Rn. 166 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Gewinngrenze beträgt ab dem 01.01.2025 EUR 80 000 (vorher: EUR 60 000) – vgl Art 5 Nr 1 und Art 18 Abs 3 des GrStRefG, BGBl I 2019, 1794. Maßgeblich ist grundsätzlich der bei der ESt-Veranlagung bzw im Gewinnfeststellungsbescheid erfasste Gewinn des Kj, mit der Folge, dass die entsprechend § 4 Abs 2 Nr 1 S 1 EStG zeitanteilig aufzuteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.3 Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten

Tz. 1173 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 1024), haben die organschaftlichen AP nach hM den Sinn, eine doppelte bzw eine Nichtbesteuerung des in organschaftlicher Zeit erwirtschafteten Einkommens der OG zu verhindern. UE dienen sie jedoch der zutr Abgrenzung der Besteuerungssysteme innerhalb und außerhalb der Organschaft (s Tz 1178). Zu einer solchen Doppe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.2 Sonderfall Ertragszuschuss

Tz. 805 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Ertragszuschuss kann als Sacheinlage oder als "schlichte" Geldzahlung erfolgen. Hr-lich kann ein Ertragszuschuss wahlweise als Leistung in die Kap-Rücklage (§ 272 Abs 4 HGB) oder erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 272 Abs 2 Nr 4 HGB) behandelt werden, wobei str ist, wie bei Zweifeln an der Zielsetzung der Zuschussgewäh...mehr

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Finanzierung / 5 Unfallversicherung

Die Mittel für die Ausgaben einer Berufsgenossenschaft werden nach §§ 150 ff. SGB VII im Umlageverfahren allein von den Unternehmern getragen, die versichert sind oder Versicherte beschäftigen. Dabei werden die Beiträge grundsätzlich nach dem Entgelt des Versicherten im Unternehmen und nach dem Grad der Unfallgefahr (nach Gefahrenklassen) bemessen. Die Beiträge müssen den Bed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Subventionen, Zuschüsse

Rn. 223 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Öffentliche Zuschüsse werden entweder als Ausgleichsleistungen für erhöhte Anforderungen an die Bodennutzung oder für die Aufgabe bzw Rodung bestimmter Kulturen bzw als sog Preisausgleichsleistungen gewährt. Daneben werden Zuschüsse an Junglandwirte anlässlich der Betriebsübernahme sowie für Existenzgründer gewährt. Zudem erhalten die LuF a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung von WG des AV und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst c EStG)

Rn. 231 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die bisherige Nichterfassung von Entschädigungen bei § 13a EStG aF sah der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht vom 17.01.2012 (BT-Drs 17/8428) als einen der wesentlichen Gründe für eine gebotene Überarbeitung der Vorschrift. Zwischenzeitlich hat allerdings der BFH die vom BRH gesehene Besteuerungslücke mit Urteil BFH v 25.09.2014, BS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.2 Ertragszuschuss in Form einer Sacheinlage

Tz. 1511 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist Gegenstand der verdeckten Einlage ein aktivierungspflichtiges WG (Bsp: Der OT veräußert ein Grundstück, dessen Verkehrswert 500 TEUR beträgt, für 100 TEUR an die OG), hat die OG das Grundstück richtigerweise sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil mit 500 TEUR anzusetzen (Buchung: Grundstück 500 TEUR an Geld 100 TEUR und an Ertrag 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.3 Ausschüttungsgesperrter Betrag iSd § 268 Abs 8 HGB

Tz. 398 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde § 301 S 1 AktG dahingehend erweitert, dass in der Definition des Höchstbetrags der Gewinnabführung auf § 268 Abs 8 HGB Bezug genommen wird (dazu s Gelhausen/Althoff, WPg 2009, 584; s Funnemann/Graf Kerssenbrock, BB 2008, 2674; s Zülch/Hoffmann, DB 2010, 909; s Marx/Dallmann, Stbg 2010, 453; s Küting/Lorson/Eichenlaub/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung

Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz der außenstehenden Gesellschafter der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.2 Auflösung des Ausgleichspostens bei Veräußerung der Organbeteiligung (§ 14 Abs 4 S 2 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1317 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung sind in der St-Bil des OT die mit dieser Organbeteiligung zusammenhängenden AP einkommenswirksam aufzulösen. Die Auflösung eines aktiven AP führt zu einer Gewinnminderung; die Auflösung des passiven AP führt zu einer Gewinnerhöhung. Wegen der Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390 ff....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 951 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG ist in § 14 KStG ein Abs 3 angefügt worden. § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995. Nach der verworfenen Richtlinienpassage sind Mehrabführungen, deren Verursachung in der vororganschaftlichen Zeit liegt, für stliche Zwecke als G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Vor Inkrafttreten des SEStEG hatte § 7 UmwStG nur für die AE Bedeutung, für die die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2–4 UmwStG aF nicht galten und für die daher ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln war. Diese AE konnten die AK ihrer Beteiligung stlich nicht geltend machen. Hierbei handelte es sich um die folgenden, an der U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.2 Fehlerhafter Bilanzansatz

Tz. 504 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Mit "fehlerhaften Bil-Ansätzen" sind die Bil-Ansätze der H-Bil und nicht die in der St-Bil gemeint, wobei es auf die H-Bil der OG und nicht auf die in der H-Bil des OT ankommt. Gemeint sind nur Bilanzierungsfehler, die sich auf die Höhe der Gewinnabführung oder der Verlustübernahme auswirken. Ein korrekturpflichtiger fehlerhafter Bil-Ansatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.4 Ausschüttungssperre nach § 253 Abs 6 HGB

Tz. 404 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 253 Abs 2 S 1 HGB idF des ÄndG v 11.03.2016 (BGBl I 2016, 396, 408) ist bei Pensionsrückstellungen für die Abzinsung vom durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre auszugehen. Nach § 253 Abs 6 S 1 HGB nF ist der Unterschiedsbetrag der Rückstellung, der sich aus der Umstellung von 7 auf 10 Jahre ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Aufwuchs

Rn. 218 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Aufwuchs auf luf Boden gehört nicht zum Grund und Boden (s Rn 205); er ist – ohne betragsmäßige Begrenzung – nur dann unter § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG zu erfassen, wenn er zusammen mit dem dazugehörigen Grund und Boden veräußert wird. Aufwuchs auf dem Grund und Boden sind die Pflanzen, die auf dem Grund und Boden gewachsen und n...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 4. Gesetzlicher Unterhalt

Rz. 17 § 844 Abs. 2 BGB besagt, dass der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt zu berücksichtigen ist. Was darunter zu verstehen ist, regelt das BGB in den §§ 1360, 1360a Abs. 1 BGB sowie §§ 1602 Abs. 2, 1610 Abs. 1, 2 BGB. Dies bemisst sich nach den konkreten Verhältnissen der Familie aufgrund der Lebensstellung (Was war der erlernte Beruf/ausge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / Zusammenfassung

Überblick Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt. Bei der Beitragsberechnung gibt es 3 wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Berechnung der Beiträge für die anderen Sozialversicherungsträger: Zum einen werden die Beiträge allein von den Unternehmern getragen. Der Grund für diese Besonderheit liegt dar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 2 Bemessung

Der Zusatzbeitrag ist in der Satzung der Krankenkasse festzulegen. Er wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds erhoben. Die Bemessung des Zusatzbeitrags ist in § 242 SGB V definiert. Hiernach muss er so festgelegt werden, dass er zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den sonstigen Einnahmen der Krankenkasse die im Haushaltsjahr v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Winterbauförderung / 5 Winterbeschäftigungs-Umlage

Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam, im Gerüstbaugewerbe allein von den Arbeitgebern finanziert. Die Umlage wird nach einem Prozentsatz der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer erhoben und von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Im Bauhauptgewerbe wird die Umlage befristet für ein Jahr vom 1.1.2026 bis zum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Zur Abgrenzung der Verfahren während der Organschaft; Auflösung einer in organschaftlicher Zeit gebildeten Kapitalrücklage

Tz. 884 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine in organschaftlicher Zeit gebildete Kap-Rücklage noch während der Laufzeit des GAV wieder aufgelöst, unterliegt der Auflösungsbetrag nicht der Gewinnabführung; er kann aber ausgeschüttet werden (s Tz 426).mehr

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Geschäftsführer / 5.6 Umwandlung von Barlohnansprüchen

Die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen

Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetra...mehr