Fachbeiträge & Kommentare zu Riester-Rente

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgeaufwendungen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet § 10 Abs 2 Satz 1 EStG Beiträge zu einer Basisversorgung, also > Rentenbeiträge zur GRV (> Sozialversicherung), zur > Landwirtschaftliche Alterskasse sowie zu > Berufsständische Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) und zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommanditgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienste der KG bezieht (Gehalt), gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG); zu Einzelheiten > Gesellschafter von Personengesellschaften. Wegen eines Dienstverhältnisses mit einer KG, an der der Ehegatte oder der eingetragene > Lebenspartner des ArbN betei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 78 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Anm zu BFH v 21.07.2009, X R 33/07 (Erstes BFH-Urt zur Riester-Rente; Mittelbare Förderberechtigung nur mit zertifiziertem Altersvorsorgevertrag), DB 2009, 2185; Förster, Anm zu BFH v 21.07.2009 (Riester-Rente bei nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten), BFH/PR 11/2009, 421. Verwaltungsanweisungen: H 79 EStH 2023; BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen, Vereinfachungen bei der Riester-Rente, NWB 2005, 13 281; Stosberg, AltEinkG und private steuerlich geförderte Altersvorsorge, Informationen StW 2005, 256. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Hinweise für mittelbar zulageberechtigte Personen

Rn. 17a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach Rspr des BFH v 25.03.2015, X R 20/14, BStBl II 2015, 709 kann der StPfl, falls er als Beamter der Datenübermittlung nicht in der vorgesehenen Frist zustimmt, bei Erfüllung der Voraussetzungen aus § 79 S 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein. In dem strittigen Sachverhalt hatte die Klägerin die fristgerechte Abgabe der Einwilligungserk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Statistik

Rn. 25 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit Stand 30.06.2023 sind 15,68 Mio Riester-Verträge vorhanden (Quelle: BMAS Pressemitteilung v 09.11.2023). Geschätzt wird, dass für ca. ein Fünftel bis knapp ein Viertel dieser Verträge aktuell keine Beiträge geleistet werden. Die Verträge entfallen mit einem Anteil von 10,36 Mio auf Versicherungsverträge, mit einem Anteil von 3,175 Mio auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Einordnung

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Förderkonzept des AVmG (sog Riester-Rente) ähnelt der Regelung des Familienlastenausgleichs. Konzipiert ist die steuerliche Förderung zweigleisig über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und progressionsunabhängige Zulagen nach §§ 79ff EStG . Der für den StPfl günstigere Förderweg wird vom FA von Amts wegen ermittelt (Güns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Ermittlung des Nettoeinkommens

Rz. 84 Ausgangspunkt für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens, die grundsätzlich dem Arbeitgeber als Drittschuldner obliegt, ist das Nettoeinkommen des Schuldners. Zur Feststellung des maßgebenden Nettoeinkommens sind vom Bruttoeinkommen zunächst die nach § 850a ZPO unpfändbaren Einkommensteile in Abzug zu bringen. Rz. 85 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO sind daneben solche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Muster: Formular zur Berechnung des pfändbaren Einkommens bei gewöhnlichen Geldforderungen

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Ermittlung des Nettoeinkommens Auszugehen ist bei der Berechnung von dem monatlichen Bruttoeinkommen: Davon sind abzuziehen nach § 850a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 6 Aufklärung/Auskunft/Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 2.1 Auskunfts- und Informationspflichten

In der Rentenversicherung gilt eine erweiterte Renteninformations- und Auskunftspflicht.[1] Danach erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, eine jährliche schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten die Versicherten dann anstelle der Renteninformation alle 3 Jahre eine schriftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Riester-Rentenversicherung

Allgemeines Altersvorsorgeaufwendungen zum Aufbau einer sog. Riester-Rente werden steuerlich gefördert. Die Riester-Rente ist ein zertifizierter (= geprüfter und genehmigter) Altersvorsorgevertrag in Form einer kapitalgedeckten ergänzenden Altersvorsorge. Für Beiträge zu dieser Riester-Rente kann eine Altersvorsorgezulage für maximal zwei Verträge (§§ 79ff. EStG) direkt über ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3 Anlage R, Renten aus dem Inland

Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteuert. Elekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

[Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und ausländischen)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemeines

Wichtig Anlage AV bei Riester-Versicherung Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Wenn Sie für keinen Ihrer Altersvorsorgeverträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.4 [Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG (Rürup-Rente oder Basisrente-Alter und betriebliche Altersversorgung) → eZeile 8]

In eZeile 8 gehören Versicherungsbeiträge für eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, sog. Rürup-Verträge. Einzutragen sind die saldierten Beträge, d. h. Beiträge abzüglich erhaltener steuerfreier Zuschüsse/Erstattungen. Derartige Verträge werden nur anerkannt, wenn sie staatlich genehmigt (zertifiziert) sind. Eigene Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

[Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.3 Weitere Renten

Wegen der Besteuerung weiterer Renten wird verwiesen auf: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehegatten, soweit bei der ausgleichsverpflichteten Person Sonderausgaben abgezogen werden (§ 22 Nr. 1a EStG). Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie beim Zahlenden als Sonderausgaben abgez...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.2 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

[Renten aus ausländischer Versicherung oder Rentenvertrag oder aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung] Renten und andere Leistungen aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag bzw. aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung sind in die Anlage R-AUS einzutragen. Die ausländische Rente ist nach dem Welteinkommensprinzip...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.1 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Ebenso wenig wie der Begriff des Einkommens, ist auch der Begriff des Vermögens nicht in § 90 definiert. Die Zuordnung als Einkommen oder Vermögen ist jedoch deshalb höchst bedeutsam, weil Geldbeträge auf den Sozialhilfebedarf unterschiedlich angerechnet werden, je nachdem, ob es sich dabei um Einkommen oder um Vermögen handelt. Früher stellte das BVerwG (zum BSHG: Urt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.3 Sonstige Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 57 Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Hiermit will der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass dem Leistungsberechtigten ausreichende Mittel für seinen Versicherungsschutz verbleiben, und andererseits verh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.6 Absetzung bei zusätzlicher Altersvorsorge (Abs. 4 und 5)

Rz. 80 In Abs. 4 wurde durch Art. 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1.1.2018 ein zusätzlicher Einkommensfreibetrag für zusätzliche Altersvorsorge eingeführt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bleibt danach ein Sockelbetrag von 100,00 EUR monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 % des übersteigenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 1. Die Basisversorgung

Nach dem Drei-Schichten-Modell werden die Altersvorsorgeprodukte anhand ihrer Verwertbarkeit und ihrer steuerlichen Behandlung eingeordnet: (1) Die Basisversorgung – und damit der Kern der hier in Rede stehenden Thematik – besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der privaten Lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Verhältnis zu anderen Förderungsvorschriften

Rz. 23 Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist ausgeschlossen, soweit die Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des § 10 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden oder für sie Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. VermBG oder Wohnungsbauprämie nach dem WoPG gewährt wird oder es sich Rückzahlungen auf Wohnförderkonten handelt oder Übertragungen i. S. d. § 3 Nr. 55 bis 55c EStG vorl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge (§ 100 Abs 6 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Beträge des ArbG zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, welche nach dieser Vorschrift gefördert werden, sind für den ArbN steuerfrei. Damit ist die Steuerfreiheit auf EUR 144/30 % = EUR 480 beschränkt (§ 100 Abs 6 S 1 EStG), ab 2020 auf EUR 960 (auch s Rn 6 und hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung s Rn 3a). Diese ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Andere Formen der Altersversorgung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Das Betriebsrentengesetz gilt nur für > Arbeitnehmer . Gleichwohl ist die KapGes uE nicht gehindert, auch einem GesGf, der nicht ArbN oder beherrschender Ges ist, auf vertraglicher Grundlage die einem ArbN aus dem BetrAVG zustehenden Rechte einzuräumen. Sie kann also sowohl für den geschäftsführenden ArbN als auch für ihren GesGf, der nicht A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.3 Verzinsung (Satz 4)

Rz. 50 Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i. V. m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH, Beschluss v. 7.9.2011, XII ZB 546/10; fortge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Einzusetzendes... / III. Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Vermögenseinsatz: noch nicht ausgezahltes Kapital einer Lebensversicherung Ob eine Lebensversicherung zum einsetzbaren Vermögen im Rahmen der VKH zählt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die entsprechende Prüfung richtet sich im Wesentlichen nach der jeweiligen Ausgestaltung des zugrundeliegenden Vertrages und der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (Lissner/Dietrich/Sc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Schonvermögen im SGB XII

Rz. 10 Zu berücksichtigen ist, dass andere Gesetze auf die Regelungen des SGB XII hinsichtlich des Vermögensbegriffs und zum Teil auch der Vermögensschontatbestände verweisen, z.B.mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 3 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 4 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung

4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge Rz. 965 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen ...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 965 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Leitfaden / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 244 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 7 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.3 Private Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 255 [Andere Leibrenten → Zeilen 15–16, eZeilen 13–14 und 17–18] Leibrenten aus einer privaten Rentenversicherung (ohne Riester-Renten, ohne Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und ohne Rürup-Renten) sind nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig (→ Tz 958 f.). Rz. 256 [Rentenbetrag → eZeile 13] Den Rentenbetrag können Sie der Rentenmitteilung bzw. dem maßgebe...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 789 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 958). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr