Fachbeiträge & Kommentare zu Riester-Rente

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Riester-Rente / 7.5 Besteuerung des Wohn-Riester

Bei der Altersvorsorge in Form des selbst genutzten Wohneigentums erfolgt die nachgelagerte Besteuerung nicht etwa durch die Erfassung der dem Steuerpflichtigen ersparten Mietaufwendungen. Es erfolgt keine Nutzungswertbesteuerung, sondern das in der Wohnimmobilie gebundene geförderte Kapital dient als Grundlage einer sukzessiven Versteuerung im Alter. Technisch geschieht die...mehr

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Riester-Rente / 7.4 Besteuerung in der Auszahlungsphase

7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr...mehr

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Riester-Rente / 4 Sonderausgabenabzug

4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können...mehr

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Riester-Rente / 7.3 Steuerliche Behandlung der Beiträge in der Ansparphase

7.3.1 Geförderte Beiträge Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR nicht übersteigen. Mindestens sind die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbetr...mehr

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Riester-Rente / 6.4 Folgen der schädlichen Verwendung

6.4.1 Sparverträge Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheid...mehr

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Riester-Rente / 3.3 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei Ehegatten

Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags von Ehegatten sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der Kombination der Art der Förderberechtigung und den Möglichkeiten die Zuordnung der Kinderzulage abweichend vom Kindergeldbezug vornehmen zu können. Entsprechendes gilt für eingetragene Lebenspartner. 3.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei ...mehr

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Riester-Rente / 6.3 Schädliche Verwendung

6.3.1 "Sparverträge" Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um ei...mehr

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Riester-Rente / 2.1 Private Altersvorsorge

2.1.1 Allgemeines Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag d...mehr

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Riester-Rente / 5.2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ermöglicht die Entnahme von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen aus einem bestehenden Altersvorsorgevertrag in einem bestimmten Umfang zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (wohnungswirtschaftliche Maßnahmen), ohne dass dies die Rechtsfolgen einer schädlichen Verwendung auslöst. 5.2.1 Allgemeines Durch die mit dem Altersvors...mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

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Riester-Rente / 1.1.2 Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

Zum Kreis der Zulageberechtigten gehören diejenigen, die im Alterssicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind. Hat sich der Landwirt oder sein Ehegatte von der Versicherungspflicht befreien lassen, entfällt die unmittelbare Förderberechtigung.[1] Dies gilt auch, wenn die Befreiung unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Lebensversicherung erfolgte[2] und dies...mehr

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Riester-Rente / 1.1 Unmittelbar begünstigte Personen

Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen. Bezieher einer inländischen Besoldung bzw. von Amtsbezügen müssen für das Bestehen der Förderberechtigung allerdings im jeweiligen Beitragsj...mehr

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Riester-Rente / 2.1.4 Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden kö...mehr

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Riester-Rente / 6.4.2 Wohn-Riester

Im Gegensatz zu den rechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung bei Sparverträgen wird beim "Wohn-Riester" auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet.[1] Stattdessen erfolgt eine Versteuerung des in das Wohnförderkonto eingestellten Betrags (Auflösungsbetrag). Dieser Auflösungsbetrag ist in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1, 4 EStG zu versteuern.[2] T...mehr

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Riester-Rente / 7.3.1 Geförderte Beiträge

Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR nicht übersteigen. Mindestens sind die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge i. S. d. § 86 Abs. 1 ...mehr

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Riester-Rente / 3.1.1 Grundzulage

Jeder Zulageberechtigte kann eine Grundzulage beanspruchen. Diese beträgt jährlich 175 EUR. Für Beitragsjahre vor 2018 betrug sie jährlich 154 EUR. Die höhere Zulage wird unabhängig vom Vertragsabschluss des zugrunde liegenden Vertrags gewährt. Alle Zulageberechtigten, die vor Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine erhö...mehr

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Riester-Rente / 7.5.2 Einmalbesteuerung/Ratierliche Besteuerung

Zu Beginn der fiktiven Auszahlungsphase, die zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr festzulegen ist, hat die ZfA den Stand des Wohnförderkontos durch Bescheid gesondert festzustellen. Ist im Vertrag nichts anderes geregelt, gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres als Beginn der Auszahlungsphase. Dividiert man diesen Gesamtbetrag des Wohnförderkontos im Zeitpunkt des Beginns der...mehr

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Riester-Rente / 6.3.1 "Sparverträge"

Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um eine schädliche Verwen...mehr

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Riester-Rente / 7.6 Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen

Die in der Praxis schwierige Aufteilung der Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder der betrieblichen Altersversorgung obliegt dem Anbieter oder der Versorgungseinrichtung. Sie muss dem Steuerpflichtigen für Zwecke der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung beim erstmaligen Bezug oder bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen eine Bescheinigung a...mehr

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Riester-Rente / 5.1 Überblick zu Wohn-Riester

Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfr...mehr

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Riester-Rente / 5.2.1 Allgemeines

Durch die mit dem Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG) vorgenommenen gesetzlichen Anpassungen ändern sich ab dem 1.1.2014 die Voraussetzungen für die Nutzung des Wohn-Riester. Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für die Entnahme modifiziert (absoluter Mindestentnahmebetrag und Mindestrestbetrag statt einer prozentualen Anknüpfung an das auf dem Vertrag befindliche A...mehr

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Riester-Rente / 3.5.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Jeder Riester-Anleger erhält von seinem Anbieter nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres eine Bescheinigung nach § 92 EStG, die ihn über den Stand seines Vertrags informiert. In dieser sind u. a. die im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge, die gutgeschriebenen und ggf. die zurückgeforderten Zulagen sowie die Ermittlungsergebnisse der ZfA enthalten....mehr

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Riester-Rente / 5.2.3 Entnahmeumfang

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 EUR beträgt, den Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genos...mehr

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Riester-Rente / 5.2.4 Verfahren

Damit der Anleger den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen kann, muss er diesen spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA beantragen. Soll das geförderte Altersvorsorgekapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung (ab dem 1.1.2024) verwendet werden, ist die erforderliche schriftliche Bestätigung des Zulageberechtig...mehr

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Riester-Rente / 6.5 Exkurs: Das Brexit-Steuerbegleitgesetz

Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)[1] wurde der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts geregelt, der sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“) ergibt. Dies betrifft auch den Bereich der schädlichen Verwendung bei der geförderten Altersvorsorge. Die steuerliche F...mehr

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Riester-Rente / 2.1.3 Altersvorsorgeverträge zum Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile

Das Prinzip dieser Art des Altersvorsorgevertrags besteht darin, dass der Inhaber von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft in der sog. Ansparphase weitere Genossenschaftsanteile erwirbt, die frühestens ab dem 60./62. Lebensjahr wieder an ihn zurückbezahlt werden. Dazu unterstellt das Gesetz die Kündigung der angesparten Geschäftsanteile zu Beginn der Ausza...mehr

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Riester-Rente / 3.2.2 Sockelbetrag

Insbesondere bei Steuerpflichtigen mit geringen maßgebenden Einnahmen und mehreren Kindern kann der in der Tabelle dargestellte Mindesteigenbeitrag 0 EUR oder weniger betragen. Der Anleger erhielte die Riester-Förderung somit ohne eine Eigenleistung. Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass es sich um eine eigenverantwortlich aufgebaute private Altersversorgung handeln s...mehr

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Riester-Rente / 7.4.3 Auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Wenn sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge gezahlt wurden, sind die Leistungen in der Auszahlungsphase aufzuteilen. Die Aufteilung ist regelmäßig beim erstmaligen Bezug der Leistungen vom Anbieter vorzunehmen. Dafür sind die Beiträge grundsätzlich je Vertragsinhaber getrennt aufzuzeichnen, sodass eine Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen vor...mehr

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Riester-Rente / 7.3.2 Nicht geförderte Beiträge

Beiträge sind nicht gefördert, wenn sie in einem Beitragsjahr eingezahlt werden, in dem der Steuerpflichtige nicht zum begünstigten Personenkreis gehört, sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG abzüglich der individuell für das Beitragsjahr zustehenden Zulage übersteigen, wenn es sich nicht um den Sockelbetrag handelt (sog. Überzahlungen), oder der Steuerpflichtige keine Altersvor...mehr

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Riester-Rente / 3.2.3 Zulagenkürzung bei Unterschreiten des Mindesteigenbeitrags/Sockelbeitrags

Unterschreiten die vom Zulageberechtigten gezahlten Altersvorsorgebeiträge den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, ist die Zulage entsprechend zu kürzen. Der Kürzungsfaktor wird hierbei auf 9 Nachkommastellen gerundet und einzeln auf jede maximale Teilzulage angewendet.[1] Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Praxis-Beispiel Kürzung der Zulage bei zu geringen Ja...mehr

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Riester-Rente / 7.5.3 Zusammenfassendes Beispiel

A hat einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und diesen bespart. Am 1.1.2009 belief sich sein gefördertes Altersvorsorgevermögen auf 10.000 EUR. Diesen Betrag entnimmt er in 2009, um damit die von ihm selbst genutzte Eigentumswohnung zumindest teilweise zu finanzieren. Am 1.7.2029 beginnt seine Auszahlungsphase. A feiert an diesem Tag seinen 65. Geburtstag....mehr

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Riester-Rente / 3.5.1 Grundsatz

Für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA[1] – zuständig. Die ZfA fungiert insoweit als Finanzbehörde.[2] Organisatorisch ist die ZfA Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund, finanzverfassungsrechtlich ist die Aufgabe der Zulageförderung dem Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen, welches sich hierzu im Wege der so...mehr

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Riester-Rente / 6.1 Allgemeines zur schädlichen Verwendung

Die Riester-Förderung wird nur dauerhaft gewährt, wenn die Auszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgekapital einer lebenslangen Altersleistung entspricht. Wird das angesparte Vermögen vom Anleger anders verwendet, z. B. bei Kündigung eines Vertrags mit gleichzeitiger Auszahlung des Kapitals, müssen die auf das anders verwendete Altersvorsorgevermögen entfallenden Altersvo...mehr

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Riester-Rente / 1.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ...mehr

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Riester-Rente / 7.4.2 Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Bei Leistungen, die auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG nach der Art der ausgezahlten Leistung. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen lebenslangen Renten sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, anderen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (zertifizierte Versicherungsvert...mehr

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Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr

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Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

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Riester-Rente / 3.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei 2 unmittelbar berechtigten Ehegatten

Gehört jeder der Ehegatten einer begünstigten Personengruppe an, ist für jeden Ehegatten getrennt auf Basis seiner individuellen Situation die Höhe des Mindesteigenbeitrag zu ermitteln. Die Vergleichsberechnung zwischen Sockelbetrag und Mindesteigenbeitrag ist zweimal durchzuführen. Im Hinblick auf die Zuordnung der Kinderzulagen können sich unterschiedliche Ergebnisse ergeb...mehr

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Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

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Riester-Rente / 4.2 Umfang des Sonderausgabenabzugs

Ungeachtet der sonstigen steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen gewährt das EStG für Altersvorsorgebeiträge einschließlich der auf dem Vertrag gutgeschriebenen Altersvorsorgezulage[1] einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Dieser steht jedoch nur demjenigen zu, der zu dem nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigten Personenkreis gehört.[2] Kein eigenständiges Abzugsv...mehr

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Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

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Riester-Rente / 2.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb...mehr

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Riester-Rente / 2.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo...mehr

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Riester-Rente / 5.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun...mehr

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Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann aus, wenn er bei der Einkommensteuerfestsetzung einen höheren Steuervorteil bewirkt, als die hierfür gewährte Altersvorsorgezu...mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

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Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

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Riester-Rente / 3.3.2 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei unmittelbar und mittelbar berechtigten Ehegatten

Für die Frage, ob Ehegatten, von denen einer unmittelbar und der andere mittelbar zulageberechtigt ist, die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten, ist ausschließlich auf die Altersvorsorgebeiträge abzustellen, die auf den Vertrag des unmittelbar begünstigten Ehegatten eingezahlt wurden. Hieran hat sich auch durch die Einführung des Mindestbeitrags nichts geändert. Für das ...mehr

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Riester-Rente / 1.1.5 Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung

Unmittelbar förderberechtigt sind seit dem Beitragsjahr 2010 nur diejenigen, die einem inländischen Alterssicherungssystem angehören. Der Wohnsitz des Förderberechtigten ist seitdem ohne Bedeutung. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat der Gesetzgeber für Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem eine Übergangsregelung vorgesehen.[1] Diese ...mehr

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Riester-Rente / 6.4.1 Sparverträge

Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheide. Die ZfA ermitte...mehr