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Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester) 2024 / 2 Riester-Rentenversicherung

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Allgemeines

Altersvorsorgeaufwendungen zum Aufbau einer sog. Riester-Rente werden steuerlich gefördert. Die Riester-Rente ist ein zertifizierter (= geprüfter und genehmigter) Altersvorsorgevertrag in Form einer kapitalgedeckten ergänzenden Altersvorsorge. Für Beiträge zu dieser Riester-Rente kann eine Altersvorsorgezulage für maximal zwei Verträge (§§ 79ff. EStG) direkt über den Anbieter der Versicherung beantragt werden. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, statt einer Altersvorsorgezulage einen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) in Anspruch zu nehmen. Dieser Sonderausgabenabzug wird mit der Anlage AV beantragt.

Haben Sie Beiträge zu einem anerkannten (zertifizierten) Riester-Vertrag geleistet, können Sie die Versicherungsgesellschaft bevollmächtigen, eine Altersvorsorgezulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage) für Sie zu beantragen. Wenn Sie für die eingezahlten Beiträge und die gewährte Zulage (darüber hinaus) den Sonderausgabenabzug prüfen lassen wollen, müssen Sie die Anlage AV ausfüllen. Während Sie nur für bis zu zwei Verträge eine Zulage erhalten können, ist der Sonderausgabenabzug für alle Verträge möglich. Das Finanzamt prüft dann, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie zu einem günstigeren Ergebnis führt als die Zulage allein. Ist das der Fall, wird eine zusätzliche Steuerminderung durch den Sonderausgabenabzug berücksichtigt und im Steuerbescheid gesondert ausgewiesen.

Begünstigt sind sowohl die eingezahlten Beiträge als auch die gewährte Altersvorsorgezulage.

Bei mehreren Verträgen ist ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug grds. für alle Verträge bis zum Förderhöchstbetrag von insgesamt 2.100 EUR vorgesehen. Die zusätzliche Förderung durch den Sonderausgabenabzug entfällt auf alle Verträge verhältnismäßig.

Auf Seite 2 (Zeilen 21–30) kann für einzelne Vert...

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