Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kinderzuschüsse

aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei.[1]mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Rentennachzahlungen

Wurden Rentennachzahlungen gem. § 44 Abs. 1 SGB I verzinst, stellten die Zinszahlungen bis zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar.[1] Ggf. waren Billigkeitsmaßnahmen zu prüfen. Mit der Reform der Rentenbesteuerung ab 2005 sind alle aus der Rentenversicherung stammenden Leistungen vollständig zu erfassen und einheitlich...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 2 Arbeitshilfen

Rz. 208 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, August 2020. Telearbeit und Mobiles Arbeiten – Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen, Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 10.7.2017, WD 6 – 3000 – 149/16. Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der DRV Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 2.11.2020: Altersteilzeitgesetz; Versich...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Vorstandsmitglieder werden regelhaft auf der Grundlage eines Dienstvertrags (§ 611 Abs. 1 BGB) tätig (hierzu z. B. BSG, Beschluss v. 11.12.2019, B 6 A 1/19 B). Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein (§ 611 Abs. 2 BGB). Bei der Statusbeurteilung ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen, den die V...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Die Vorschrift fingiert das Fortbestehen der Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit (hierzu die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes v. 20.3.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit). Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 (dazu Rz. 3) regelt insoweit nichts Neue...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

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Unständig Beschäftigte / 4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; sie sind jedoch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.[1] In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht verlangt.[2] Hier besteht demnach au...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 3 Literatur

Rz. 209 Berchtold, Illegale Ausländerbeschäftigung nach der Neufassung von § § 7 SGB IV, NZS 2012, 481. Boemke, Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei geringfügig Beschäftigten, BB 2008, 722. Barkow von Creytz, Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, NZS 2025, 30. Frank, Reg...mehr

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Unständig Beschäftigte / 1 Sozialversicherungsrechtliche Definition

Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Die besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte gelten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Für die Rentenversicherung feh...mehr

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Unständig Beschäftigte / 4.2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter beginnt bei der Krankenkasse mit dem Tag der Aufnahme der unständigen Beschäftigung, für die die – vom Beschäftigten oder Arbeitgeber – gewählte Krankenkasse erstmalig Versicherungspflicht in der Krankenversicherung festgestellt hat.[1] Mit der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Versicherungspflicht in der Pflege- und ...mehr

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Unständig Beschäftigte / 5 Beitragsberechnung für unständig Beschäftigte

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind anteilig vom Arbeitgeber und unständig Beschäftigten zu tragen. Weil unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind[1], fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Für die Beitragsberechnung ist von dem innerhalb eines Kalendermonats erzielten Arbeitsentgelt auszugehen, o...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.2 Ausnahme

Rz. 4 Abs. 2 trifft eine abweichende Regelung für die Zeiträume, in denen ein Beschäftigungsverhältnis zwar rechtlich fortbesteht, die Beschäftigung aber tatsächlich nicht ausgeübt wird. Anlass für die im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.8.1998 getroffenen Regelung war es, eine Ungleichbehandlung von nichtbehinderten und schwerbeh...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Soweit es um die Frage geht, ob Fremdgeschäftsführer selbständig oder abhängig beschäftigt sind, ist an die Rechtslage betreffend Gesellschafter-Geschäftsführer anzuknüpfen (hierzu Rz. 86 ff.). Diese gestaltet sich – zusammenfassend – wie folgt: ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig (Rz. 97). Vielmehr mu...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 1 Aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedeutung des Beschäftigtentransfers

Neben den klassischen Abfindungssozialplan wird vermehrt der Transfersozialplan eingesetzt. Er soll dabei helfen, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass mit den finanziellen Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit insbesondere über das Transferkurzarbeitergeld ein neues Beschäftigungsverhältnis erlangt werden kann.[1] Mit der Einführung von § 2 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 32 Konzeptionelle und begriffliche Grundlage der Rehabilitations-/Teilhabeleistungen sind die Rahmenempfehlungen und Vereinbarungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Hierzu zählen u. a. die nachstehenden, auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de) veröffentlichten Empfehlungen, Konzepte, Rahmenempfehlunge...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Zweites Betriebsrentenstärk... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Erleichterung von Opting-Out-Systemen: Das 2018 eingeführte Modell, bei dem Betriebsrenten auf Tarifverträgen basieren, wird erweitert. Bisher konnte das Opting-Out-System nur durch Tarifverträge umgesetzt werden. Nun ist dies auch durch Betriebsvereinbarungen auf Betriebsebene möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass de...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Stabilisierung d... / 1 Ziel

Mit dem Gesetz soll die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Es soll ferner dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt. Des Weiteren soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von 3 Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollst...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
SGB VI-Anpassungsgesetz (SG... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Änderungen zur digitalen Transformation: Rechtssichere Grundlage für das Training von KI-Modellen Nutzung des Once-Only-Prinzips auch bei asynchronen Verfahren Verwaltungsvereinfachung bei Rentenfeststellung (Hochrechnung der letzten Entgelte) Bürokratieabbau: Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen Streichung unnötiger Bestimmung...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Zweites Betriebsrentenstärk... / 1 Ziel

Das Ziel des Gesetzes ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken und breiter zu verankern, insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen. Trotz eines leichten Anstiegs der Betriebsrentenanwartschaften stagniert die Verbreitungsquote bei rund 53,5 %. Das Gesetz adressiert di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.1 Allgemeines

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG regelt die Steuerpflicht von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, wenn nicht die Rentenzahlung gewählt wird. Nach dieser Vorschrift werden nur die Versicherungsleistungen im Erlebensfall versteuert. Eine Kapitallebensversicherung kann – in Abgrenzung zu einer herkömmlichen Kapitalanlage – nur vorliegen,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.2 Altverträge (Abschluss bis zum 31.12.2004)

Für Kapitallebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, gilt hinsichtlich der Versteuerung das bis dahin geltende Recht, und zwar unabhängig davon, in welchem Jahr die Versicherungsleistung zufließt. Zinsen aus den Sparanteilen, die in Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (= vereinfacht Lebensversicherungen) enthalten sind, sind n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.3 Neuverträge (Abschluss nach dem 31.12.2004)

Für Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, besteht eine generelle Einkommensteuerpflicht.[1] Es wird nicht mehr auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen abgestellt. Der zu versteuernde Betrag ermittelt sich zukünftig aus der Differenz zwischen Ablaufleistung und den gezahlten Beiträgen. Die Erträge müssen grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Rentenversicherungsbeiträge

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, können als Altersvorsorgeaufwendungen zum Abzug gebracht werden.[1] Handelt es sich um Beiträge an eine ausländische gesetzliche Rentenversicherung, kann ebenfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / Zusammenfassung

Begriff Aktienoptionen sind eine besondere Entlohnungsform für Arbeitnehmer. Diese Form der Zusatzvergütung ist gerade bei jungen Unternehmern beliebt, bei denen die Finanzmittel knapp sind, aber hoch qualifizierte und deshalb auch hoch bezahlte Spezialisten gewonnen werden müssen (sog. Stock-Option-Modelle). Aktienoptionen verbriefen für den Käufer das Recht, an einem besti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Zuzahlungen zur Abkürzung der Vertragslaufzeit

Leistet der Versicherungsnehmer bei einer – im Rahmen der Übergangsregelung – begünstigten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder einer Kapitalversicherung Zuzahlungen, um die Vertragslaufzeit abzukürzen, ist nach Verwaltungsauffassung danach zu unterscheiden, ob die Zuzahlung bereits bei Vertragsabschluss oder erst nachträglich vereinbart worden ist[1]: Ist die Zuzahlu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Erstattungen

Erstattete Kirchensteuer ist mit Kirchensteuerzahlungen des Jahres der Erstattung zu verrechnen. Kommt es dabei zu einem Überhang der Erstattungsbeträge, muss dieser dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Erstattung von Versicherungsbeiträgen. Der Verrechungskreis umfasst sämtliche Versicherungen der jeweiligen Nummern des § 10 Ab...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Ausgleichsgeld

Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) ist nach Verwaltungsauffassung unterschiedlich zu beurteilen: Das Ausgleichsgeld nach § 9 FELEG, das betroffenen Arbeitnehmern gewährt wird, bleibt bis zum Höchstbetrag von 18.407 EUR steuerfrei.[1] Die hiervon einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pfleg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Rentenversicherung

Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung – auch freiwillige Nachzahlungen – sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Nachentrichtungsbeiträge für Eltern sind mangels sittlicher Verpflichtung nicht zwangsläufig, wenn die Rentenansprüche der Eltern bereits ohne die Beitragsnachzahlungen so hoch sind, dass der Unterhalt der Eltern sowohl gegenwärtig als au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / 3.1.1 Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung leitet aufgrund des Schlüsselkennzeichens ein Statusfeststellungsverfahren ein, mit dem Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht geschaffen wird. Das Verfahren endet mit einem entsprechenden Bescheid der Clearingstelle. Insofern ist der Arbeitgeber in diesen Fällen von seiner Alleinverantwortung für die korrekte Beurteilung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.1 Erlassbedürftigkeit

Sie liegt vor, wenn die Einziehung der Steuer usw. die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen ernstlich gefährden oder vernichten würde. Die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn der Steuerpflichtige ohne Erlass den notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestreiten könnte. Die E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.7 Besonderheiten beim Gründungszuschuss (Abs. 7)

Rz. 28 Die Tatbestandsvoraussetzungen des Gründungszuschusses sehen vor, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über einen (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügt (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Der Gesetzgeber sieht hingegen in Abs. 7 hierfür besondere Zugangsvoraussetzungen für Gründerinnen u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Muster

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [22] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Treuhandschaft und Sozialversicherungspflicht

Der Gesellschafter einer GmbH unterliegt bei Ausübung einer Tätigkeit für die Gesellschaft nur dann nicht der Sozialversicherungspflicht (Rentenversicherung), sofern er aufgrund seines Kapitalanteils von mehr als 50 % maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann oder beherrschend im Unternehmen tätig ist.[1] Das gilt nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung auch, wenn...mehr