Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 3.4 Rentenversicherung

Rentenversicherungsrechtliche Tatbestände, die während oder nach Ende der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt wurden, werden wie bisher berücksichtigt. Wohnt eine Person während oder nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich und erhält diese Person bereits eine Rente, wird diese wie bisher in gleicher Höhe ausgezahlt. Solange sich keine Änderungen in...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.2.11 Feststellung der Rentenversicherungspflicht einer Pflegeperson

Rz. 23 Voraussetzung der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson ist deren Versicherungspflicht i. S.v § 3 Abs. 1 Nr. 1a und damit deren Beitragspflicht. Besteht hierüber Streit, entscheidet der zuständige Träger der Rentenversicherung durch Verwaltungsakt (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.5.2025,...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.10 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 51 Satz 1 Nr. 4 begründet letztlich einen Pflichtversicherungstatbestand für Bezieher von Vorruhestandsgeld. Vorruhestandsgeld setzt begrifflich das Einigsein der Vertragspartner über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben voraus (BSG, Urteil v. 26.11.1992, 7 RAr 46/92; BSG, SozR 3-2600 § 3 Nr. 2); es ist unerheblich, ob die Leistung auch als Vorruhestand...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Hinreichende Verbindung von Erziehungszeiten/Versicherungszeiten im für die Rente leistungspflichtigen Mitgliedstaat – Anm. zu EuGH, Urteil vom 22. 2. 2024, Rs. C-283/21, SGb 2024, 540. ders., Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018, 192. Creytz, Fälligkeit und Verjährung von Beiträgen zur Rentenversicherung f...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.6 Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse (Satz 1 Nr. 2b)

Rz. 31 Zum 1.1.2021 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 6 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG v. 4.8.2019, BGBl. I S. 1147, 1189) wird eine Versicherungspflicht für den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse eingeführt. Sinn der Regelung ist es, der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn Ausdruck zu verleihen. Der ehemalige (ab 1.1.2025 wird der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 3 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 3 erfassen. Die GRA zu § 3: Sonstige Versicherte hat den Stand 2.7.2024 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.4 Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Satz 1 Nr. 2a ordnet die Versicherungspflicht für Personen an, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art stehen. Nr. 2a soll Nachteile ausgleichen, die durch eine schwerwiegende gesundheitliche Schädigung während eines Auslandseinsatzes entstanden sind. Nach ihrer Dienstzeit treten Betroffene dann in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein, für das dann Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.2.9 Mehrere Pflegepersonen

Rz. 19 Teilen sich daher mehrere Pflegepersonen die Pflege eines Pflegebedürftigen, kann jede Pflegeperson versicherungspflichtig werden, sofern sie mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt (z. B. Person A und Person B pflegen einen Schwerpflegebedürftigen an jeweils 10 Stunden/Woche); eine solche Konstellation kommt insbesondere bei höheren Pflegegraden in Betracht. Auf die...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 47 SGB XIV, vormals bis zum 31.12.2024 noch § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§§ 19 ff SEG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.2.4 Auf Dauer

Rz. 11 Darüber hinaus muss die Pflegetätigkeit auf Dauer angelegt sein; dies ist der Fall, wenn die Pflegetätigkeit von vornherein auf mehr als 2 Monate oder 60 Tage im Jahr angelegt ist; vgl. insoweit die Definition der Geringfügigkeit in § 8 SGB IV in der bis 31.12.2018 gültigen Fassung (GRA der DRV zu § 3 SGB VI, Stand: 2.7.2024, Anm. 3.2.4.1); ab dem 1.1.2019 sieht § 8 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.2 Normzweck

Rz. 2a Die Versicherungspflichttatbestände in Satz 1 nehmen nach ihrem Sinn und Zweck den Versicherten das Risiko ab, während einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit selbst für eine kontinuierliche Alterssicherung zu sorgen. Der betroffene Personenkreis wird daher nicht mit entsprechenden Beitragszahlungen belastet. Damit wird letztlich Lücken in der Alterssicherung vorgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i.d.R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch Kra...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.2.1 Pflegegrad 2

Rz. 8 Die Pflegebedürftigkeit richtet sich nach § 14 SGB XI; wobei Nr. 1a ausdrücklich mindestens den Pflegegrad 2 fordert. Wegen des geringen Umfangs des Pflegebedarfs ist die rentenrechtliche Absicherung für Pflegepersonen nicht vorgesehen, die einen Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 pflegen (BR-Drs. 354/15 S. 164 f.). Rz. 8a Die zur Ermittlung des Pflegegrades in den 6 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.4.1 Überblick

Rz. 2c Zu Nr. 1 (Kindererziehungszeiten) finden sich die zentrale ergänzende Regelung in § 56. Rz. 2d Zu Nr. 1a (Pflegeperson) finden sich ergänzende Regelungen im SGB XI; § 44 SGB XI regelt den Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson und bestimmt die Pflegekassen als Beitragsschuldner für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 170 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7.5 Vorruhestandsbezieher nach Nr. 4

Rz. 73 Ist eine Leistung als Vorruhestandsgeld zu qualifizieren, dann trägt letztlich ausschließlich der Arbeitgeber die rückständigen Beiträge zur Rentenversicherung; §§ 166 Abs. 1 Nr. 3, 170 Abs. 1 Nr. 3, 174 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI i. V. m. § 28g Satz 3 SGB IV (hierauf verweist zutreffend auch Krome, jurisPR-ArbR 36/2023 Anm. 5).mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.1 Kindererziehende (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Satz 1 Nr. 1 begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Eltern, bei denen Kindererziehungszeiten nach § 56 anzurechnen sind. Bereits § 1227a Abs. 1 Satz 1 RVO regelte in seiner ab 1.1.1986 (im Beitrittsgebiet ab 1992) geltenden Fassung, dass alle Mütter und Väter, die ihr Kind im Geltungsbereich dieses Gesetzes erziehen und sich mit ihm dort gewöhnlich aufhalte...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.2 Pflegepersonen (Satz 1 Nr. 1a i. V. m. Satz 2 und Satz 3)

Rz. 7 Satz 1 Nr. 1a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Pflegepersonen. Als Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI sind Personen nach Nr. 1a in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pfle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich der jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit entnommen werden. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

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Israel / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Israel arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" ISR/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / IV. Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz

In Ansehung der verschiedenen Modelle am Markt stellt sich die Frage nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz der Produkte. Von Seiten des Verbraucherschutzes wird, insbesondere in Bezug auf das Teilverkaufs-Modell, darauf hingewiesen, dass Produkte zur Immobilienverrentung sowohl teuer als auch kompliziert und daher mit hohen Risiken verbunden seien.[9] Bei neutralem B...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung in Anspruch. Die Beklagte hat die Klägerin in ihrem Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Freiburg im Breisgau vertreten. [2] Die Ehe der Beteiligten wurde am 9.10.2020 rechtskräftig geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde im Rahmen des Scheidungsverfa...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / Leitsatz

1. Ein Anwalt verletzt seine vertraglichen Pflichten gegenüber seiner Mandantin, wenn er im Versorgungsausgleichsverfahren keine Bedenken gegen die Ordnung für die interne Teilung von privaten Rentenversicherungen eines Versorgungsträgers erhebt, die unter Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz eine unterschiedliche Garantieverzinsung der neu begründeten Anrechte der Mandan...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [15] Die zulässige Klage ist begründet. [16] Die Klage ist zulässig. Der Schaden ist derzeit nicht bezifferbar, sodass der Vorrang der Leistungsklage der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegensteht. Auch hat die Klägerin, insbesondere da Verjährung drohte, ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO. [17] Die Klage ist auch begründet. [18] Die Klägerin hat ge...mehr

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Elektronisch unterstützte B... / 3.1 Umfang

Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung werden regelmäßig die Daten der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie des betrieblichen Rechnungswesens als Teil der Finanzbuchhaltung berücksichtigt. Art und Umfang der für die Betriebsprüfung relevanten Daten und Unterlagen ergeben sich insbesondere aus §§ 8 ff. BVV. Der allgemeine Umfang einer Betriebsprüfung[1] bleib...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 3.2 Ablauf der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

Bei der Absprache eines Prüftermins kann die Durchführung einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung mit dem zuständigen Prüfdienst vereinbart werden. Der Prüfdienst wird dann weitere Details zur Datenanlieferung in die schriftliche Prüfanmeldung aufnehmen. Auch ein späterer Wunsch zur Datenübermittlung kann in Abstimmung mit dem Prüfdienst realisiert werden. Unplausibi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 3.3 Übermittlung der ergänzenden Entgeltunterlagen

Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 2 BVV geregelt, welche ergänzenden Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Zu den begleitenden Entgeltunterlagen gehören Unterlagen zur Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit, zur Staatsangehörigkeit, zur Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, zur Entsendung und auch Stundenaufzeichnungen. Es fallen u. a. fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber haben im Rahmen des Verfahrens "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" die für die Prüfung relevanten Entgeltabrechnungsdaten elektronisch im Online-Verfahren an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Ab 1.1.2025 sind im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung auch die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung elektronisch zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 2.2 Datenübermittlung

Die Übersendung der Daten erfolgt medienbruchfrei und im Online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Standards (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren). Dieser Standard wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entwickelt und richtet sich insbesondere an Datenübermittlungsverfahren zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Die Daten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 4.3 Löschung der Arbeitgeberdaten

Nach Abschluss des Verfahrens beim Rentenversicherungsträger werden die übermittelten Daten automatisch gelöscht. Die Löschung der gelieferten Arbeitgeberdaten in den Systemen der Rentenversicherung erfolgt in Anwendung des § 28p Abs. 8 Satz 6 SGB IV. Dem Arbeitgeber wird der Abruf eines Löschprotokolls im eXTra-Standard ermöglicht.mehr

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Elektronisch unterstützte B... / 4.1.1 Bereitstellung von Grunddaten für die Berichtigung von Meldungen

Bei beitragsrechtlichen Prüffeststellungen mit melderelevanten Entgeltdifferenzen wird nach Abschluss der Betriebsprüfung eine Datei erstellt, die neben Korrekturhinweisen aus Nachberechnungs- bzw. Erstattungsfällen auch Grundinformationen über die zu stornierenden Ursprungsmeldungen enthält. Diese Datei wird bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) bereitgestellt u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 2.3 Datenschutz und Datensicherheit

Die Daten werden vom Arbeitgeber bzw. Steuerberater ausschließlich zum konkreten Zweck der Durchführung der einzelnen Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV übermittelt. Eine regelmäßig wiederkehrende Datenübermittlung oder eine anlasslose Bevorratung der Arbeitgeberdaten erfolgt nicht. Die Speicherung erfolgt für die Dauer der Betriebsprüfung ausschließlich in speziell gesicherte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 11.4 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Energiepreispauschale II war im Lohnkonto aufzuzeichnen[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen war und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden konnte. Darüber hinaus war die ausgezahlte Energiepreispauschale II in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Eine gesonderte Bescheinigung der ausg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Lebensversicherung

Rz. 31 Für die Bestimmung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung findet § 2077 BGB keine Anwendung. Es handelt sich um eine ähnliche Situation wie bei einer letztwilligen Verfügung, wenn der Ehegatte als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung eingesetzt wird. Für den Fall, dass der Ehegatte eingesetzt wurde, die Ehe, die bei Abschluss der Versicherung bestand, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnummer / 3.2 Betriebsnummernvergabe für besondere Betriebe

Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service die Betriebsnummer. Es gibt 3 Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer bei einer anderen Institution zu beantragen ist: Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis eines geringfügig entlohnten Minijobs beschäftigen. Für diese ist die Minijob-Zentrale der Deutschen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.3 Alter

Rz. 551 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters allein stellt keinen Grund dar, ein Arbeitsverhältnis personenbedingt wirksam kündigen zu können. § 8 Abs. 1 AltTZG regelt zudem, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nicht als eine Tatsache gilt, die eine Kündigung sozial rechtfertigt oder bei der sozialen Auswahl zum Nachteil des A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialaus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.2 Beispiel: Sozialversicherungsfreiheit für den Gesellschafter

Praxis-Beispiel Status des Gesellschafter-Geschäftsführers anpassen An einer GmbH, die Bücher verlegt, sind drei Gesellschafter jeweils zu 1/3 beteiligt. Nur einer der Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer mit. Die beiden anderen betrachten ihre Investition in die Gesellschaft durch die Beteiligung an der derselben als reine Kapitalanlage. Da Beschlüsse mit Mehrheit zu ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.3 Praxisbeispiel: Berechnung der Ersparnis

Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse III, hat einen Stundenlohn von 20 EUR bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Aufgrund von Kurzarbeit im Februar 2025 von 40 Stunden reduziert sich sein Gehalt um 800 EUR. Ansonsten arbeitet der Mitarbeiter jeden Arbeitstag acht Stunden. Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Welche Ersparnis hat das Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer oder G... / 1 Abfindung des ausscheidenden GmbH-Geschäftsführers

Wenn der Geschäftsführer aus dem Dienstverhältnis mit der GmbH ausscheidet, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe ihm eine Abfindung zusteht und wie diese steuerlich zu behandeln ist. Der Geschäftsführer genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Wird seitens der GmbH die Kündigungsfrist für die Beendigung des Dienstvertrags eingehalten oder läuft das Dienst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 144 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 141) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) § 1 Tätigkeit Der/die Beschäftigte wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 SGB IV als ____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO

Rz. 226 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.37: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn S, wohnhaft Musterstraße 1, 11111 Musterhausen, AG Frankfurt am Main,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 8 A, 60 Jahre alt, Radio- und Fernsehtechniker-Meister, hat seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen im November 2023 aufgegeben und am 3.4.2024 Rente wegen Erwerbsminderung[15] beantragt. Die Deutsche Rentenversicherung hat Befundberichte der behandelnden Ärzte und ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch ein Wirbelsäul...mehr